Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Feuerwehrhaus und Bauhof" in Hohenschäftlarn; Billigung des Bebauungsplanentwurfes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seinen Sitzungen am 28. Juni 2017 und 20. Dezember 2017 (Änderung des Geltungsbereiches) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 48 „Feuerwehrhaus und Bauhof“ in Hohenschäftlarn, aufzustellen. 

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Büro AGL, Polling-Etting, beauftragt. 

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt den Mitgliedern des Gremiums vor. 

Die Art der Nutzung ist als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr und Bauhof festgesetzt. 

Die gesamte maximal zulässige Grundfläche ist mit 2.000 qm, die Wandhöhe mit max. 7 m festgesetzt. Dies ist nach derzeitiger Kenntnis gut ausreichend. 

Die Baugrenze wurde so vorgeschlagen, dass eine gewisse Flexibilität in der Baukörpersituierung möglich ist. Im Osten wurde ein Abstand von 8 m zur Grundstücksgrenze gewählt, da dieser Bereich als Zufahrt dienen soll, der nicht überbaut werden darf. Der Abstand zur Staatsstraße wurde mit 10 m festgesetzt. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung von der Bauverbotszone durch die Straßenbauverwaltung einzuholen. Diese sollte nach Möglichkeit vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens erfolgen. 

Der Abstand zur Westgrenze beträgt 3 m; hier soll auch eine Ortsrandeingrünung erfolgen. 

Die Dachform ist als Satteldach mit einer Neigung von 15° - 30 ° festgesetzt. Dies dürfte ausreichend Spielraum erlauben. Die Fassadengestaltung ist mit verputzten Fassaden oder Holzfassaden zugelassen. Dies sollte besprochen werden, falls eine Fertigbauweise mit z.B. Sandwichplatten angedacht sein sollte. 

Zu ermitteln ist noch der Flächenbedarf für die Hauptwege und Vorplätze (Festsetzung Nr. 3.4) 

Diskussionsverlauf

Herr Lang schlägt vor, die Situierung der Baukörper zu ändern, da der Baukörpervorschlag im Bebauungsplanentwurf ungünstig ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass dies nur ein unverbindlicher Vorschlag ist. 
Zudem regt Herr Lang an, auch ein Pultdach zuzulassen, welches mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden könnte. 
Herr Waldherr schlägt vor, die Baugrenze zu erweitern, sodass bis auf die Seite zur Staatsstraße hin, die Baugrenze jeweils nur 3 m von der Grundstücksgrenze entfernt ist. Zudem vertritt er die Auffassung, dass die Satteldachfestsetzung durchaus vertretbar ist.  Frau Dichtl bittet darum, eine Festsetzung zur Zulassung einer Hausmeisterwohnung aufzunehmen. 
Herr Zattler äußert, dass es die Erschließung aufgrund des hohen Flächenverbrauchs für ungünstig empfindet. Er schlägt vor, einen erneuten Versuch für die Erschließung von der Staatsstraße aus zu unternehmen und ggfs. eine Abbiegespur vorzusehen. 
Herr Fürst entgegnet, dass die Erschließungsfläche in Relation zum Bauvorhaben relativ gering ist und daher aus seiner Sicht   passt.   Auch Frau Reitinger ist dieser Meinung.  Herr Metz vertritt die Auffassung, dass die Erschließung ungünstig ist. Herr Waldherr bittet darum, die Einsatzausfahrt aufzuweiten und damit flexibler zu gestalten. 
Herr von Hoyos regt an, die Firsthöhe festzusetzen. Die Verwaltung entgegnet, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv sein könnte, da die Planungen für die beiden Gebäude noch nicht vorliegen. 
Herr Woratsch schlägt ebenfalls vor, die beiden Baukörpervorschläge zu entfernen, da diese ungünstig situiert sind. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bebauungsplanentwurf Nr. 48 zur Kenntnis und billigt diesen mit folgenden Änderungen:

1.)         die vorgeschlagenen Baukörper sind aus dem Plan zu entfernen, 
2.)         die Baugrenze ist -mit Ausnahme an der Nordgrenze zur Staatsstraße hin- an allen Seiten auf 3 m zu reduzieren, 
3.)         es ist eine Festsetzung zur Zulassung einer Betriebsleiter- bzw. Hausmeisterwohnung aufzunehmen, 
4.)         die Einsatzausfahrt ist aufzuweiten und somit flexibler festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 20:45 Uhr