Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Stehbründlweg“ wurde in der Zeit von 13. November 2018 bis einschließlich 13. Dezember 2018 erneut öffentlich ausgelegt. Von der Auslegung wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange entsprechend benachrichtigt und am Verfahren beteiligt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.
Von behördlicher Seite gingen folgende Stellungnahmen ein:
- Landratsamt München, Abteilung Bauen, Schreiben vom 12.11.2018
Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen der Festsetzung A 3.2 d und der Begründung hinsichtlich der Berücksichtigung untergeordneter Bauteile bei der GRZ ein Widerspruch besteht.
Beschluss (18 : 0):
Die Begründung ist entsprechend der Festsetzung A 3.2 d dahingehend anzupassen, dass untergeordnete Bauteile bei der Berechnung der GRZ nicht berücksichtigt werden.
- Landratsamt München, Immissionsschutz, Schreiben vom 07.11.2018
Es wird darauf hingewiesen, dass der schalltechnische Orientierungswert der DIN 18005 und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV geringfügig überschritten werden. Es wird empfohlen, bei der Baudurchführung Vorkehrungen zu treffen, um die der Straße am nächsten liegenden Häuser vor unnötigem Lärm zu schützen.
Beschluss (18 : 0):
Die Empfehlungen der unteren Immissionsschutzbehörde werden im Rahmen der Eingabeplanungen berücksichtigt und den privaten Grundstückseigentümern mitgeteilt.
- Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 27.11.2018
Es wird darauf hingewiesen, dass vor der Verlegung von Versorgungsleitungen die Verlegezonen mit endgültigen Höhenangaben und die erforderlichen Grundstücksgrenzen durch die Gemeinde abgesteckt werden und für die Ausführung von Leitungsbauarbeiten der Bayernwerk Netz GmbH ein entsprechendes Zeitfenster eingeräumt wird.
Beschluss (18 : 0):
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und entsprechend beachtet.
- Staatliches Bauamt Freising, Schreiben vom 06.11.2018
Es wird mitgeteilt, dass gegen den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 17.10.2018 keine Einwände bestehen.