Nordumfahrung Hohenschäftlarn; Beratung und Beschluss zur Auftragsvergabe für die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2018 beschlossen, bezüglich der Nordumfahrung für Hohenschäftlarn die Variante B weiter zu verfolgen und die Entwurfsplanung ausarbeiten zu lassen. In der Sitzung am 17.10.2018 wurde zudem der Auftrag für die Erstellung der Entwurfsplanung an das Ing.Büro Schönenberg beschlossen.
Parallel mit der Entwurfsplanung ist auch die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans erforderlich. Hierzu hat das Büro U-Plan aus Königsdorf, das auch schon die Umweltverträglichkeitsstudie erstellt hat, ein Honorarangebot vorgelegt, welches im Ratsinformationssystem eingestellt ist. Das Angebot schließt mit einer Bruttoangebotssumme von 58.829,22 Euro.
Zwischenzeitlich wurde ein Bürgerbegehren in der Verwaltung eingereicht, das zum Ziel hat, die Variante BI weiter zu verfolgen.
Gemäß Art. 18a Abs. 9 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, darf -soweit die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt ist- „…..bis zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen werden ……..“.
Die Beauftragung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes fällt nach Auffassung der Bauverwaltung nicht unter diese Regelung, da hierdurch lediglich Bestandserfassungen und Untersuchungen in Auftrag gegeben werden. Eine abschließende Entscheidung zu Gunsten einer Variante erfolgt dadurch nicht.
Werden die Arbeiten aufgrund des anhängigen Bürgerbegehrens nicht beauftragt, dürfte dies einen Zeitverlust von etwa einem Jahr bedeuten, da die Bestandserfassung unmittelbar nach Auftragserteilung beginnen würde, damit Natur und Landschaft im Hinblick auf die jahreszeitlichen Perioden erfasst werden können.
Werden die Arbeiten beauftragt und ein evtl. Bürgerentscheid bestätigt das Bürgerbegehren, wären die bis dahin getätigten Ausgaben vergeblich gewesen.
Diskussionsverlauf
Herr Stuke erklärt, dass er gegen die Beauftragung stimmen wird; jedoch damit nicht zum Ausdruck bringen will, dass er das Bürgerbegehren unterstützt.
Herr Waldherr spricht sich gegen die Auftragsvergabe aus und erläutert, dass eine zweimonatige Verzögerung nicht eine Verzögerung von einem Jahr bedeuten würde. Der Vorsitzende entgegnet, dass sich die Untersuchungen auf eine gesamte Vegetations- und Brutperiode beziehen müssen. Dies sei auch von den Fachleuten und der unteren Naturschutzbehörde so bestätigt worden.
Herr Lankes erläutert, dass die Beauftragung erfolgen sollte, um kein weiteres Jahr mit der Planung zu verlieren. Auf den Einwand von Herrn Waldherr, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich immer für Bürgerbeteiligung ausspreche aber nun gegen ein Bürgerbegehren sei entgegnet Herr Lankes, dass die Fraktion sehr wohl für ein Bürgerbegehren sei, aber nicht für die Variante der Bürgerinitiative.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Arbeiten zur Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans entsprechend des Angebotes des Büros U-Plan -nach Möglichkeit stufenweise- zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6
Datenstand vom 14.02.2024 19:48 Uhr