Errichtung einer Plakatanschlagtafel auf dem Grundstück Starnberger Straße 1/B11


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö informativ 14.5

Sachverhalt

Im Januar 2018 wurde die Errichtung einer Plakatanschlagtafel mit einer Ansichtsfläche von knapp 10 qm auf dem Grundstück Starnberger Straße 1 Richtung B 11 beantragt. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat hierzu das gemeindliche Einvernehmen mit Verweis auf die Örtliche Bauvorschrift verweigert, da großformatige Massenwerbung nicht zulässig ist. Das Landratsamt hat diese Bestimmung jedoch als rechtswidrig angesehen und im Rahmen einer Anhörung mitgeteilt, dass das gemeindliche Einvernehmen ggfs. ersetzt wird. Mit Bescheid vom 02.01.2019 wurde die Baugenehmigung für die Tafel erteilt. Der Genehmigungsbescheid ist im RIS eingestellt. Die Gemeinde hätte aufgrund der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens die Möglichkeit, gegen die Genehmigung zu klagen. Allerdings erscheint dies aus Sicht der Bauverwaltung wenig erfolgversprechend. 

Datenstand vom 14.02.2024 19:48 Uhr