Beratung und Beschluss zur Aufstellung/Änderung eines Bebauungsplanes Nähe Gerhart-Hauptmann-Weg in Ebenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Frau Kötzner-Schmidt kommt zur Sitzung. 
Die Hilfe im Alter gGmbH der Inneren Mission München ist an die Verwaltung herangetreten und hat die Probleme mit der Wohnraumfindung für das Pflegepersonal dargestellt. Um die Wohnungsprobleme zumindest teilweise zu lösen, beabsichtigt die Innere Mission die Errichtung von Personalwohnungen auf dem Gelände des Altenpflegeheims Ebenhausen. Hierzu soll nördlich des Altenpflegeheims ein Wohngebäude mit 44 Wohnungen (überwiegend Appartements) in vier Geschoßen errichtet werden. Auf die beigefügte Erläuterung der Inneren Mission wird hingewiesen. Die gegenständliche Fläche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 und ist darin als Sondergebiet Pflegeheim festgesetzt, ohne dass jedoch durch Baugrenzen ein Baurecht eingeräumt wäre.  
Im Flächennutzungsplan ist die zur Überbauung geplante Fläche teilweise als Sondergebiet Pflegeheim und teilweise als Grünfläche dargestellt. 
Es besteht die Möglichkeit, einen Bebauungsplan im Sinne des § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufzustellen, was ohne Änderung des Flächennutzungsplanes, ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Bereitstellung von ökologischen Ausgleichsflächen noch bis 31.12.2019 möglich wäre. 
Dies würde sicher auch den Druck auf den gemeindlichen Wohnungsmarkt etwas entlasten. 

Diskussionsverlauf

Herr Waldherr gibt zu bedenken, dass die Dachform mit Flachdach ortsunüblich ist und er ein Satteldach bevorzugen würde, da das Gebäude sichtbar sein wird und an dieser exponierten Lage eine ortsübliche Dachform ausgeführt werden sollte. 
Frau Reitinger begrüßt das Vorhaben und erhofft sich eine gewisse Entzerrung vom gemeindlichen Wohnungsmarkt. Frau Beichhold erkundigt sich nach der Höhe des geplanten Parkdecks. Dieses wird nach derzeitiger Planung eine Höhe von 2.50 m haben und dadurch auf zwei Ebenen Stellplätze unterbringen. Frau Prölß schlägt einen Verzicht auf die Übernahme der Planungskosten durch die Innere Mission vor, was vom Vorsitzenden jedoch im Hinblick auf vergleichbare Fälle nicht befürwortet wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für die östliche Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1500 einen Bebauungsplan im Sinne des § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. Die Kosten der Planung sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Mit der Planung kann ein in Abstimmung mit der Inneren Mission geeignetes Planungsbüro beauftragt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 20:16 Uhr