Mobilfunkausbau der 5. Generation (5G)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2019 ö informativ 7.6

Sachverhalt

Der Verwaltung wurde ein Schreiben einer Geschäftsinhaberin aus Ebenhausen zugeleitet, in welcher „beantragt“ wird, dass der Gemeinderat eine Satzung beschließen möge, wonach die Errichtung von 5G-Sendern im Gemeindegebiet unzulässig ist. 
Unabhängig davon, dass der hier kein Antragsrecht vorliegt ist auch der Erlass einer derartigen Satzung rechtlich nicht zulässig. 
Die Verwaltung wird prüfen, inwieweit die Neuerrichtung von entsprechenden Mobilfunkanlagen und auch die Nachrüstung von bestehenden Mobilfunkanlagen mit 5 G Technik genehmigungspflichtig ist und welche Möglichkeiten es gäbe, entsprechende Vorhaben einzuschränken. 
Derzeit liegt jedenfalls kein Antrag eines Mobilfunkanbieters zur Errichtung einer neuen Mobilfunkanlage oder zur Aufrüstung einer bestehenden Anlage vor. 
 

Datenstand vom 14.02.2024 20:16 Uhr