Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB für den Bereich westlich des Tränkweges
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 28.11.2019 beantragen die Anlieger westlich des Tränkweges die Bebauung der im Flächennutzungsplan überwiegend als Wohnbaufläche dargestellten Grundstücke.
Der Antrag liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor. Ebenso wurden von den Eigentümern Planungsvarianten beauftragt, welche den Gemeinderatsmitgliedern ebenso vorliegen.
Der Gemeinderat sollte -unabhängig von den vorgeschlagenen Bebauungsvarianten- eine Grundsatzentscheidung treffen, ob der Bereich westlich des Tränkweges, welcher im Zuge der Aufstellung des Flächennutzungsplanes für eine Bebauung vorgesehen war, überplant werden soll.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB ist ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Bereitstellung von ökologischen Ausgleichsflächen noch bis 31.12.2019 (letzter Termin zur Fassung des Aufstellungsbeschlusses) möglich. Eine Verlängerung dieser Bestimmung wird zwar in den bundespolitischen Gremien diskutiert; ist jedoch nicht absehbar.
Zu berücksichtigen wäre auch, dass bei der Ausweisung des Baugebiets am Stehbründlweg (jetzt Unteres Glasenfeld) die Gemeinde vorab eine Fläche von 20 % für Erschließungsflächen unentgeltlich erhalten hat und 20 % für öffentliche Zwecke von der Gemeinde zum aktuellen Verkehrswert als Bauerwartungsland erworben wurden. Dies ist bei den vorgelegten Planungen noch unberücksichtigt.
Diskussionsverlauf
Es erscheint Frau von Lenthe.
Herr Waldherr regt an, Teilbereiche der Grundstücke Fl.Nrn. 240 und 241 in den Geltungsbereich mit aufzunehmen, um dort evtl. eine Ortsrandeingrünung zu ermöglichen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung für die Grundstücke Fl.Nrn. 241/4, 237, 237/4, 236/16, 236, 236/18, 236/19, 237/5, 237/2, 240 (Teilfläche) und 241 (Teilfläche). Vor Einleitung des Verfahrens wird die Verwaltung beauftragt, mit den Grundstückseigentümern in Verhandlungen zu treten, um vorab die Regelungen bei der Ausweisung von neuen Baugrundstücken analog dem Baugebiet Stehbründl umzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 20:23 Uhr