Erteilung der gehobenen Erlaubnis für den Betrieb der Kläranlage bis 31.12.2039


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Werkausschusses, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 1. Sitzung des Werkausschusses 21.01.2020 ö 4.2

Sachverhalt

Der stellvertretende Werkleiter Herr Dosch erteilt dem Werkausschuss folgende Informationen bezüglich der Erteilung der gehobenen Erlaubnis für den Betrieb der Kläranlage Schäftlarn bis 31.12.2039:
Die Dauer der Erlaubnis beträgt 20 Jahre und endet am 31.12.2039. Die Ablaufwerte beim Einleiten von behandeltem Abwasser wurden nicht erhöht. Für den Grobstoffrückhalt am Regenüberlaufbecken wurde ein Zeitplan vorgegeben. Die Planung muss dem Wasserwirtschaftsamt bis 31.12.2022 vorliegen und die Maßnahme ist bis 31.12.2025 umzusetzen. Eine Dienst und Betriebsanweisung ist für jede Anlage (Kläranlage, Kanalnetz, Pumpwerke und Regenüberlaufbecken) neu zu erstellen. Auch fürs Wasserwerk haben die Gemeindewerke Schäftlarn vom Landratsamt München, Abteilung Gesundheitsamt, einen 30-seitigen Fragenkatalog über Organisation und Betrieb erhalten. Auch im Bereich Trinkwasserversorgung muss eine Dienst- und Betriebsanweisung erstellt werden.

Für die Erteilung der gehobenen Erlaubnis bedanken wir uns bei allen Beteiligten recht herzlich.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt den Bericht des stellvertretenden Werkleiters zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 19:16 Uhr