Beratung und Beschluss über die Festsetzung der Elternbeiträge bei den Kindertageseinrichtungen in Schäftlarn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen wurden zuletzt ab dem Schuljahr 2018/19 angepasst. Die Erhöhung des Basiswertes ist in den letzten Jahren nicht linear mit den tariflichen Erhöhungen für die Beschäftigten der Kindertagesstätten angestiegen. Dies führt zu einem überproportionalen Anstieg des von der Gemeinde zu gewährenden Defizitausgleichs.  Verstärkt wird diese Situation zusätzlich, wenn die Träger der Kindertageseinrichtungen an ihr Personal eine erweiterte Fürsorgeleistung in Form einer sog. Münchenzulage gewähren werden. Die Absicht hierzu wurde bereits von mehreren Trägern ggü. der Gemeindeverwaltung kommuniziert. In einer Besprechung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen am 29.01.2020 wurde die Situation erörtert. Dabei konnte ein Konsens erzielt werden, dass die Gebührenentwicklung den aufgezeigten Entwicklungen angepasst werden muss. 

Der Familien- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 12.02.2020 über die Beitragsanpassung beraten und folgenden Beschluss gefasst: 
Der Familien- und Sozialausschuss billigt die geplanten Beitragsanpassungen für das Kindergarten-/Schuljahr 2020/21 sowie ab dem Kindergarten-/Schuljahr 2021/22 eine jährliche Beitragsanpassung um 3%. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Beitragsanpassung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Im Einzelnen ist die Beitragsanpassung nun wie folgt geplant:

Regelgebühren für Kinder bis zu drei Jahren

Betreuungszeit pro Tag
Bisherige Gebühr
Zukünft. Gebühr (+/- 0% inkl. € 6,- Spielgeld)
Bis 4 Stunden
€ 259,-
€ 265,-
4 bis 5 Stunden
€ 284,-
€ 290,-
5 bis 6 Stunden
€ 356,-
€ 362,-
6 bis 7 Stunden
€ 388,-
€ 394,-
7 bis 8 Stunden
€ 415,-
€ 421,-
8 bis 9 Stunden
€ 442,-
€ 448,-
Mehr als 9 Stunden
€ 469,-
€ 475,-

Bemerkung: Da die Gebühren für die Kinderkrippe im landkreisweiten Vergleich und auch im Vergleich mit den südlichen Nachbargemeinden sich schon im obersten Viertel befinden, soll im Kindergartenjahr 2020/21 keine Erhöhung der Beiträge durchgeführt werden. Das Kreisjugendamt hat darauf hingewiesen, dass die Beträge inkl. Spielgeld auszuweisen sind.








Regelgebühren für Kinder ab drei Jahre

Betreuungszeit pro Tag
Bisherige Gebühr 
(exkl. Spielgeld)
Zukünft. Gebühr 
(+10% inkl. € 6,-Spielgeld)
Bis 4 Stunden
€ 111,30
€ 127,-
4 bis 5 Stunden
€ 122,85
€ 141,-
5 bis 6 Stunden
€ 134,40
€ 155,-
6 bis 7 Stunden
€ 145,95
€ 169,-
7 bis 8 Stunden
€ 157,50
€ 183,-
8 bis 9 Stunden
€ 169,05
€ 197,-
Mehr als 9 Stunden
€ 180,60
€ 211,-
Bemerkung: Das Kreisjugendamt hat darauf hingewiesen, dass die Beträge gerundet und inkl. Spielgeld auszuweisen sind.

Gebühren für Kinder im Grundschulalter

Kinderhort

Betreuungszeit pro Tag
Bisherige Gebühr
Zukünft. Gebühr 
(ca. 5% inkl. € 5,- Spielgeld)
Bis 4 Stunden
€ 130,-
€ 142,-
4 bis 5 Stunden
€ 140,-
€ 152,-
5 bis 6 Stunden
€ 150,-
€ 163,-
6 bis 7 Stunden
€ 161,-
€ 174,-
7 bis 8 Stunden
€ 172,-
€ 185,-
8 bis 9 Stunden
€ 182,-
€ 196,-
Bemerkung: Das Kreisjugendamt hat darauf hingewiesen, dass die Beträge gerundet und inkl. Spielgeld auszuweisen sind.

Mittagsbetreuung

Betreuung bis 14 Uhr 
Betreuungszeit pro Tag
Bisherige Gebühr
Zukünft. Gebühr 
(+ € 10,- )
2 Betreuungstage/Woche
€ 40,-
€ 50,-
3 Betreuungstage/Woche
€ 60,-
€ 70,-
4 Betreuungstage/Woche
€ 80,-
€ 90,-
5 Betreuungstage/Woche
€ 100,-
€ 110,-
Zzgl. € 8,- Spiel-, Tee- und Bastelgeld



Betreuung bis 16 Uhr 
Betreuungszeit pro Tag
Bisherige Gebühr
Zukünft. Gebühr 
(+ € 12,- )
2 Betreuungstage/Woche
€ 60,-
€ 72,-
3 Betreuungstage/Woche
€ 80,-
€ 92,-
4 Betreuungstage/Woche
€ 100,-
€ 112,-
5 Betreuungstage/Woche
€ 120,-
€ 132,-
Zzgl. € 8,- Spiel-, Tee- und Bastelgeld

Des Weiteren wurde mit den Trägern vereinbart, dass ab dem Kindergartenjahr 2021/22 die Elternbeiträge für alle Einrichtungen jeweils jährlich um 3% angepasst werden sollen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anpassungen der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen wie oben dargestellt und ab dem Kindergarten-/Schuljahr 2021/22 mit einem jährlichen Anpassungsziel von 3%. Den Trägern der Kindertageseinrichtungen wird im Sinne einer einheitlichen Gebührengestaltung empfohlen, die beschlossenen Anpassungen der Elternbeiträge entsprechend umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 18:59 Uhr