Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 "östlich der Schorner Straße"; Sachstandsbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 13 b BauGB für die Grundstücke Fl.Nrn. 86, 86/5 und 398 (Teilfläche), östlich der Schorner Straße beschlossen.
Die Bauverwaltung hat im Zuge der Beratungen u.a. auf folgendes hingewiesen: 
„Als Problem könnte sich die Erschließung der Fläche erweisen, da bisher lediglich ein Geh- und Fahrtrecht an der südlichen Grenze des Grundstückes Fl.Nr. 398 besteht. Ein weiteres Problem könnten die geplanten -landwirtschaftlich privilegierten- Bauvorhaben auf den östlich angrenzenden Grundstücken darstellen. Zudem wären -wie im Bereich Stehbründlweg- ggfs. Flächen für öffentliche Zwecke der Gemeinde zu sichern. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise könnte -aus Fristgründen- zunächst der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Anschließend müssten die angesprochenen Problempunkte geklärt werden.“
Zwischenzeitlich haben mehrere Gespräche mit den Antragstellern stattgefunden, sowie dem Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 398 (welches zur Erschließung erforderlich ist) stattgefunden. 
Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 86/5 hat kein Interesse an der Aufstellung eines Bebauungsplanes; ist also auch nicht bereit zur Erschließung beizutragen bzw. Teilflächen an die Gemeinde für öffentliche Zwecke zu veräußern. Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 398 hat sich grundsätzlich zur Erschließung des Grundstückes Fl.Nr. 86 bereit erklärt; dabei könnten aber die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 43 (siehe Anlage) Probleme bereiten, da an der potentiellen Zufahrt eine besonders schützenswerte Stieleiche mit einem Stammumfang von 4,30 m als zu erhalten festgesetzt ist. 
Zudem konnte mit den Antragstellern noch keine Einigung bezüglich der an die Gemeinde zu veräußernden Flächen (analog Bebauungsplangebiet Nr. 41 „Stehbründlweg“) erzielt werden. 
Insofern haben sich die Begleitumstände für den erfolgreichen Abschluss des Bebauungsplanverfahrens nicht verbessert.  

Datenstand vom 14.02.2024 19:06 Uhr