Auswirkungen auf das gemeindliche Finanzwesen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö informativ 10.3

Sachverhalt

Auf Grund der aktuell weltweit herrschenden Coronakrise sind in den vergangenen Wochen global kaum vorstellbare beträchtliche gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden entstanden und werden noch entstehen. Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen bei uns in Bayern wurden seitens der Europäischen Union, der Bundesregierung sowie der Bayerischen Staatsregierung umfangreiche Maßnahmen getroffen, damit ein wirtschaftliches Überleben von vielen Betrieben möglich ist. Über finanzielle Unterstützungen an Kommunen ist derzeit noch nichts bekannt, wurde aber bereits durch die kommunalen Spitzenorganisationen an die entsprechenden Entscheidungsträger herangetragen.

Es wird fest davon ausgegangen, dass die Pandemie nicht spurlos an uns vorübergehen wird, da Betriebe teilweise nicht öffnen dürfen, Kurzarbeit beantragt haben, Absatz- und Zuliefermärkte nicht erreicht werden können oder das persönliche Konsumverhalten auf Grund gesteigertem Gesundheitsbedürfnis durch zu Hause bleiben nicht bedient wird.

Derzeit erhalten wir Anträge auf Herabsetzungen von Gewerbesteuervorauszahlungen und Stundungen von bereits fälligen Gewerbesteuerzahlungen. Für einen Nachweis der Stundungsvoraussetzungen sollen derzeit „keine strengen Anforderungen“ gestellt werden, insbesondere müssen keine konkreten Zahlen vorgelegt werden. Unternehmen sollen aber dennoch nachweisen, dass diese unmittelbar und nicht unerheblich von der Krise betroffen sind. Stundungen können in der Regel zinslos erfolgen und sollen zunächst auf drei Monate befristet werden. Die bereits vorgebrachten und verbeschiedenen Stundungsanträge wurden im Rahmen der aktuellen Geschäftsordnung abgewickelt.

Unsere jährlichen Gewerbesteuereinnahmen setzen sich zusammen aus den Gewerbesteuervorauszahlungen sowie den festgesetzten Veranlagungen für das entsprechende Wirtschaftsjahr. Aktuell haben einige Unternehmen aus unserem Gemeindegebiet Anträge auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen beim Finanzamt gestellt. Da auch hieran „keine strengen Anforderungen“ gestellt werden, ist davon auszugehen, dass diese auch herabgesetzt werden, was auch schon zum Teil geschah. Sollte sich herausstellen, dass diese Unternehmen nicht so stark wie befürchtet von den Auswirkungen betroffen sind, können diese jederzeit wieder eine Anpassung der Vorauszahlungen beim Finanzamt erwirken oder müssen dann bei der Gewerbesteuerveranlagung dieses Wirtschaftsjahres entsprechend mehr an die Gemeinde entrichten. Wir haben in unseren Haushalt 2020 Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 2 Mio. € eingeplant. In den vergangenen 2 Wochen wurden bereits Vorauszahlungen in Höhe von rd. 300.000 € herabgesetzt, gleichzeitig haben wir aber auch im 1. Quartal 2020 deutliche höhere Gewerbesteuereinnahmen erhalten, als die Jahre zuvor. Eine konkrete Aussage über eine Entwicklung der Gewerbesteuer bezüglich der Coronakrise ist derzeit nicht möglich. Es ist an dieser Stelle aber auch darauf hinzuweisen, dass geringere Gewerbesteuereinnahmen zu einer geringeren Gewerbesteuerumlage führt, die von der Gemeinde an das Finanzamt abzuführen ist.

Die größte Einnahmeposition im gemeindlichen Haushalt ist die Beteiligung der Gemeinde an der Einkommensteuer. Hierfür wurden rd. 4,8 Mio. € für das Haushaltsjahr 2020 eingeplant. Auch hier ist noch keine Auswirkung der Krise auf zu erwartende Zahlungen erahnbar. Zahlen darüber, wie viele gemeindliche Personen sich in Kurzarbeit befinden oder gar ihre Beschäftigung verloren haben oder ob Unternehmer derzeit überhaupt Einkünfte erzielen, liegen nicht vor. Es ist auf alle Fälle zu erwarten, dass die veranschlagten Haushaltsmittel nicht in der eingeplanten Höhe eingehen.

Auf Grund der derzeit laufenden Wohnungsbauprojekte und Neubau Feuerwehrhaus und Bauhof, die bereits begonnen wurden und finanziell bedient werden müssen, muss sehr darauf geachtet werden, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht aufs Spiel gesetzt wird. So wurde die Verwaltung seitens des Kämmerers per Mail vom 27.03.2020 darauf hingewiesen, noch sparsamer und wirtschaftlicher mit den Ressourcen umzugehen und zu überdenken, welche Ausgaben derzeit nicht zwingend getätigt werden müssen, bis ein Ausmaß der Corona-Pandemie absehbar und kalkulierbar ist. Die im Haushalt eingeplanten Zuschüsse z. B. an Vereine wurden regulär ausbezahlt, da diese Mittel benötigt werden und den entsprechenden Verpflichtungen nachzukommen.

Datenstand vom 14.02.2024 19:06 Uhr