1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 "Bauhof und Sportplatzerweiterung" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.09.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Nach einer ausführlichen Vorberatung in der Sitzung vom 22.04.2020 hat der Gemeinderat zuletzt in der Sitzung vom 22.07.2020 nach eingehender Diskussion mit 12:6 Stimmen den nach­folgenden Beschluss gefasst:
„Das gemeindliche Grundstück „Am Wagnerfeld“ soll grundsätzlich für eine gewerbliche Nutzung vorbehalten sein. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren für die Gewerbegebietsnutzung für das Grundstück „Am Wagnerfeld“ einzuleiten.“
Das Grundstück Flnr. 313/17 verfügt über eine Gesamtfläche von 7.376 m2. Da jedoch einige andere Nutzungen (Beachvolleyballplatz, Skater-Park, Soccer-Five-Platz) dort untergebracht sind, ist davon im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens nur eine Teilfläche im Umfang von ca. 4.500 m2 nutzbar. Ein entsprechender Luftbildausschnitt ist in Anlage beigefügt. Das Grundstück Flnr. 313/17 wurde insgesamt im Rahmen der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes als Gewerbefläche dargestellt, sodass eine entsprechende Nutzung nach der Änderung des Bebauungsplans für die vorgenannte Teilfläche auch möglich ist.
Weiterhin soll auch das angrenzende Grundstück der Straßenmeisterei (Flnr. 313/5) in das Bebauungsplanänderungsverfahren mit einbezogen werden.

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister führt an, dass die Gemeindewerke mit dem Staatlichen Bauamt betreffend des Geländes der Straßenmeisterei (Flnr. 315/5) in Verhandlungen wegen der Umverlegung von Leitungen in Gesprächen steht.

Herr Tonnar weist darauf hin, dass die Sicherheit der das Sportgelände (Soccer-Five-Platz) nutzenden Kinder bei einer Gewerbenutzung gewährleistet werden muss. 
Herr Dr. Ruhdorfer und der Erste Bürgermeister erklären, dass der Zugang zu dem Sportflächen nicht über die Gewerbeflächen, sondern aus Sicherheitsgründen über das Sportgelände erfolgen müsse.

Herr Tonnar fragt, wer die Erschließungskosten zu tragen hat. Der Erste Bürgermeister erklärt, dass die Erschließungskosten auf die Grunderwerber umgelegt werden.

Weiterhin regt der Erste Bürgermeister an, den Namen des BPlans anzupassen, da die Namensgebung „Bauhof“ aufgrund des Neubaus am Drotwiesenweg für diesen Plan nicht mehr passend ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 „Bauhof und Sportplatzerweiterung“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB betreffend die Grundstücke Flnr. 313/17 und Flnr. 313/5 zugunsten der Änderung der Nutzungsart als Gewerbegebiet. 
Als Planfertiger wird das Büro Steininger & Ziesler Architekten und Ingenieure (Geretsried) beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Datenstand vom 14.02.2024 19:25 Uhr