Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport, Am Hochacker 3, Fl.Nr. 259/2, BA 2020/47
Daten angezeigt aus Sitzung: Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 14.09.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) | Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss | 14.09.2020 | ö | 4 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück ist im FNP als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Carport und zwei Stellplätzen. Der geplante Baukörper misst 10,90 x 13,08 m.
Die notwendigen Stellplätze werden mit einem Doppelcarport und zwei Stellplätzen nachgewiesen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 19:38 Uhr