Lärmreduzierung Klosterberg / Klosterstraße - Anfrage Lärmschutzdisplay / Anfrage Lärmberechnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Umwelt- und Mobilitätsausschuss, 26.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 26.10.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Gemeinde erhält seit längerer Zeit Beschwerden von Anwohnern bezüglich des Motorradlärms am Klosterberg. 
  1. Als Belastung der Klosterstr. östlich der Kreuzung mit der B11 hat sich bei der Zählung am Donnerstag, den 21. Mai 2018 eine Querschnittsbelastung von 1.810 Kfz/Tag und Richtung, d.h. 3.620 Kfz in 24h ergeben.
Kurzfristig wäre die Aufstellung eines Lärmdisplays eine mögliche Maßnahme, um an die Einsicht der Verkehrsteilnehmer zu appellieren:

                 
Laut dem beigefügten Angebot der Firma RTB vom 24.08.2020 ist für die Errichtung eines Lärmdisplays ein Bruttokostenansatz von 17.194,68 € (incl. 16% USt.) zu veranschlagen.
Ein Geschwindigkeitsdisplay wurde bereits beauftragt. 
2. Zur Lärmreduzierung könnte die Gemeinde eine Geschwindigkeitsreduzierung der Klosterstraße auf Tempo 30 anstreben. Da es sich um eine Staatsstraße handelt, müsste die Gemeinde nach Angabe des LRA eine Lärmberechnung vorlegen – die Lärmreduzierung muss mind. 3 dB(A) betragen.
Für die Lärmberechnung ist künftig die neue RLS19 maßgebend, bei der der Schwerverkehr neu definiert ist: Es gibt einen LKW1 = normale Lkw ab 3.5 t plus Bus  sowie einen Lkw2 = Lkw mit Hänger und Sattelschlepper plus die Motorräder, d.h. die Motorräder werden künftig bei der Lärmberechnung wie ein Lastzug bewertet.
Aus der Zählung vom 21. Mai 2018 ergeben sich folgende Belastungswerte:
  • 3.334 Pkw/24h
  •  128 Lkw1 (70 Lkw und 58 Busse)
  •  158 Lkw2 (16 Lastzüge und 142 Motorräder)

Für die schalltechnische Untersuchung (Berechnung nach RLS-19) zur Auswirkung einer Geschwindigkeitsreduzierung liegt ein Angebot der Müller BBM GmbH zum Preis von netto € 2.950,00 vor.

Diskussionsverlauf

Herr Zattler vertritt die Auffassung, dass die Lärmberechnung und das Lärmschutzdisplay im Doppelpack beauftragt werden sollten. Insbesondere beim Lärmschutzdisplay handle es sich um einen bedeutenden ersten Schritt im Sinne der betroffenen Anlieger, um einen Anfang zu machen. Der Erste Bürgermeister ergänzt, dass im laufenden Haushaltsjahr keine hinreichenden Haushaltsmittel für eine sofortige Beschaffung vorhanden sind, dass allerdings die entsprechenden Mittel für das Haushaltsjahr 2021 ggf. angemeldet werden könnten.

Frau Reitinger ist der Ansicht, dass aufgrund der neuen Regeln eine Lärmreduzierung durch Tempo 30 aussichtsreich sein könnte. Der Erste Bürgermeister stimmt zu und erläutert, dass Motorräder künftig nach den RLS19 aus Lärmschutzsicht wie ein Lastzug bewertet werden.

Herr Dr. Ruhdorfer trägt vor, dass seiner Meinung nach zuerst die Lärmberechnung durchgeführt werden sollte, um dem Landratsamt die Grundlage für eine Tempo 30-Anordnung zu liefern, bevor über weitergehende Maßnahmen entschieden wird.

Herr Waldherr verweist darauf, dass eine Lärmdisplay nicht weiterführen würde.

Der Erste Bürgermeister merkt an, dass auf jeden Fall eine schalltechnische Untersuchung beauftragt werden müsse, um dem Landratsamt die Entscheidungsgrundlage für die Anordnung von Tempo 30 an der Klosterstraße an die Hand geben zu können.

Beschluss

Die schalltechnische Untersuchung wird zum Preis von netto 2.950,00 zzgl. USt. an das Büro Müller-BBM GmbH vergeben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Haushaltsmittel für die mögliche Beschaffung eines Lärmschutzdisplays für das Haushaltsjahr 2021 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:40 Uhr