Information zum Zwischenstand der speziellen artenschutzrechlichen Prüfung (saP) zur Ortsumfahrung Schäftlarn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Umwelt- und Mobilitätsausschuss, 26.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das von der Gemeinde beauftragte Büro GFN schließt den Bericht zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) noch in diesem Jahr ab und es werden für sämtliche geschützte Arten entsprechende Ausgleichsmaßnahmen und Ausgleichsflächen vorgeschlagen.
Zur Bestimmung der Lage der künftigen Amphibienunterführung mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, entlang der künftigen Trassenführung einen Amphibienzaun aufzustellen.
Die Gemeinde wird mit den Grundeigentümern und Pächtern in der obenstehenden Kartendarstellung dargestellten Trassenführung (entlang der Flurstücksgrenzen) im kommenden Jahr in Kontakt treten, so dass bei einem positiven Verhandlungsergebnis die Ausschreibungen so rechtzeitig erfolgen können, dass der Amphibienzaun frühzeitig vor dem Beginn der Wanderungsbewegungen im Frühjahr 2022 aufgestellt werden kann.
Datenstand vom 14.02.2024 19:40 Uhr