Vorberatung und Empfehlungsbeschluss zum Haushaltsplan 2021 sowie die Finanzplanung 2020-2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 11.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.01.2021 ö 2

Sachverhalt

In Abstimmung mit allen Bereichen der Gemeindeverwaltung stellt sich das Ergebnis der Haushaltsplanung für 2021 und der Finanzplanung 2020 bis 2024 zur Haupt- und Finanzausschusssitzung wie folgt dar:

Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt ist im Planjahr und im Finanzplanungszeitraum im vorliegenden Entwurf noch nicht ausgeglichen. Aus jetziger Sicht können nur in den Finanzplanungsjahren 2022 – 2024 Überschüsse erwirtschaftet werden. Für das kommende Haushaltsjahr liegen wir derzeit bei einem Defizit von knapp 80.000 €. Die gesetzlich geforderte Zuführung an den Vermögenshaushalt in mindestens der Höhe, wie sie für die ordentliche Tilgung unserer Kredite erfolgen muss, kann in 2021 derzeit noch nicht erfolgen. Es sind deshalb derzeit im Verwaltungshaushalt noch Einsparungen oder Mehreinnahmen in Höhe von mindestens 230.000 € erforderlich.



                                       Einnahmen                  Ausgaben           Überschuss

An Überschuss im Verwaltungshaushalt muss in unserem Fall mindestens die sog. Pflichtzuführung zum Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. Diese besteht aus der ordentlichen Tilgung der gemeindlichen Kredite. Für den Ende 2014 aufgenommenen Kredit zur Sanierung der Grundschule und Neubau der Kinderkrippe Zechstr. 18 in Höhe von damals insgesamt 3,0 Mio € müssen jährlich 150.000 € getilgt werden. Diese Beträge der Pflichtzuführung müssen in den folgenden Jahren mindestens an Überschüssen im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden. Dies ist leider noch nicht in allen Finanzplanungsjahren möglich. Die Mindestzuführung sollte mindestens so hoch sein, wie die Gesamtabschreibungsbeträge unserer kostenrechnenden Einrichtungen Abfallbeseitigung und Bestattungswesen sind. Diese belaufen sich auf 13.600 €. Die Pflicht- und Mindestzuführung müssen nicht nebeneinander erbracht werden. Es ist der jeweils höhere Betrag vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt zuzuführen.
Die Kreditbedienungen für den Bereich des gemeindlichen Mietwohnungsbaus erfolgen direkt durch die erwirtschafteten Überschüsse bzw. Sonderrücklagen aus dem Liegenschaftsbereich. Für die Wohnprojekte in der Schorner Str. 13 und am Unteren Glasenfeld 1 wurden bereits Kredite in Höhe von 2.519.700 € aufgenommen und für das in Planung befindliche Projekt in der Auenstr. 9 ist eine weitere Aufnahme mit bis zu 1.300.000 € vorgesehen. Diese Kredite sind im jeweils ersten Jahr tilgungsfrei. Die gesamte Tilgungsbelastung im Bereich unseres Mietwohnungsbaus steigt bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf rd. 198.600 € jährlich an. Diese können größtenteils durch die dort erzielten Überschüsse erwirtschaftet werden. Sofern diese nicht ausreichen, steht die für diesen Bereich angesammelte Sonderrücklage zur Verfügung. Aktuell besteht diese in Höhe von rd. 550.000 €.


Vermögenshaushalt
Auch der Vermögenshaushalt ist derzeit noch unausgeglichen, weil bisher noch keine Zuführungen vom Verwaltungshaushalt und keine Rücklagenentnahmen berücksichtigt wurden. Unsere Allgemeine Rücklage wird sich nach dem Jahresabschluss 2020 auf ca. 6,7 Millionen € belaufen. Diese reichen aber leider nicht aus, damit unsere derzeit geplanten Ausgaben im gesamten Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2024 durch entsprechende Entnahmen getragen werden können. Trotz der Zuführungen aus dem Verwaltungshaushalt in derzeitiger Höhe von rd. 1 Mio. € fehlen dann im Vermögenshaushalt mit Berücksichtigung der verpflichtenden Mindestrücklage in Höhe von 121.727,35 € rd. 850.000 €. Mindestens dieser Betrag muss für die derzeitige Finanzplanung eingespart bzw. zusätzlich eingenommen werden.

                                       Einnahmen                Ausgaben                Defizit


Gründe für die deutlich höheren Investitionsausgaben in Bezug auf die Einnahmen sind unsere aktuellen Wohnbauprojekte, der Neubau des Feuerwehrhauses Hohenschäftlarn mit Bauhof, der geplante Neubau der Schulturnhalle und div. Fahrzeugbeschaffungen. Die entsprechenden Kreditaufnahmen und Zuschüsse wurden bereits mit veranschlagt. Nicht berücksichtigt wurde im Finanzplan 2020- 2024 eine Investitionsbeteiligung für den in Diskussion befindlichen Neubau der Mittelschule Pullach mit mehreren Millionen Euro und der Umbau der Grundschule für die gesetzlich geforderte Ganztagesschule. Des Weiteren wurde ein Neubau der Schulturnhalle bisher nur mit rd. der Hälfte der erwarteten Ausgaben veranschlagt, da der Maßnahmenbeginn in das Jahr 2024 verschoben wurde. Die restlichen Ausgaben hierfür werden erst in 2025, also nach dem Finanzplanungszeitraum erwartet.


GESAMTPLAN

In der folgenden Übersicht des Gesamtplans stellen sich die Gesamtdefizite wie folgt dar:

                                       Einnahmen                Ausgaben                      Defizit


In den Haushaltsplanungen wurden die Steuereinnahmen trotz erneutem Lockdown nach den Zahlen der letzten Steuerschätzung in den Planungen veranschlagt. 

Zum 01.01.2020 betrug der Stand der Gesamtrücklagen 9.084.743,15 €, davon gut 8,5 Mio. € allgemeine Rücklage und 560.000 € Sonderrücklagen (Abfall, Bestattung und Liegenschaften). Der Stand der allgemeinen Rücklage wird sich nach aktueller Schätzung mit dem Jahresabschluss 2020 auf ca. 6,7 Mio. € reduzieren.

Für das Haushaltsjahr 2021 beträgt die Mindestrücklage 121.727,35 €.

Bei Umsetzung des dritten geplanten Wohnbauprojektes in der Auenstraße 9 werden wir dann einen Gesamtschuldenstand von rd. 6 Mio. € erreichen werden, die bedient werden müssen. Die jährlichen Tilgungsleistungen werden sich bis zum Ende des aktuellen Finanzplanungszeitraums auf rd. 348.600 € hinziehen. Eine erste Entspannung tritt erst wieder 2034 mit endgültiger Rückzahlung des Kredites für Schule und Hort ein (- 150.000 €). Gleichzeitig darf auch darauf hingewiesen werden, dass hierbei enorme Vermögenswerte im Bereich der gemeindlichen Mietliegenschaften entstehen, die nach 20 Jahren komplett abbezahlt sind.

Es muss an dieser Stelle auch darauf hingewiesen werden, dass weitere derzeit in Diskussion befindliche Projekte (z.B. Mehrzweckhalle, Neubau Mittelschule Pullach, Bahnübergang Hohenschäftlarn) bei Umsetzung enorme finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen, was möglicherweise nur durch weitere Kreditaufnahmen zu stemmen ist. Weitere Kreditaufnahmen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Inwieweit diese in der Zukunft genehmigt werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt von unserer Seite aus nicht beurteilt werden. Es darf hierbei auch nicht außer Acht gelassen werden, dass jede Investition auch mit Folgekosten für deren Erhalt zu Buche schlägt, was die finanziellen Spielräume zusätzlich einengt.
Gleichzeitig sollte momentan mehr denn je vor Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen hinterfragt werden, wie und ob diese finanziert werden können.

Aus Sicht der Kämmerei ist es weiterhin zwingend erforderlich, vermehrt auf die Mittelbeschaffung zu achten. An dieser Stelle wird noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass deutlicher Bedarf an Gewerbeflächen in der Gemeinde Schäftlarn vorhanden ist. Die daraus generierte Gewerbesteuer ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Einnahmen und damit auch ausschlaggebend für die Finanzierung unserer Projekte. Ein nicht Abschöpfen dieses Potentials oder ein Rückgang von diesem durch mögliche Abwanderungen von Betrieben auf Grund mangelnder Entwicklungsmöglichkeiten muss daher zwingend verhindert werden.

Diskussionsverlauf

Da sich die erforderlichen Einsparungen im Verwaltungshaushalt nicht ergeben haben, brachte Frau Kötzner-Schmidt den Antrag vor, dass die Grundsteuer B bis zu der Höhe angehoben wird, bis der Haushaltsausgleich mit den erforderlichen Zuführungen zum Vermögenshaushalt erbracht werden kann. Dies wäre bei den in der Sitzung durchgeführten Ansatzanpassungen und einer Hebesatzerhöhung von den derzeit 310 % auf 350 % der Fall (je 10 %-Punkte machen Mehreinnahmen in Höhe von ca. 23.000 € aus). Grundsätzlich bestand im Ausschuss Einigung, dass eine Erhöhung der Grundsteuer B für den benötigten Haushaltsausgleich sein könnte, der Sprung auf 350 % aber als gewaltig angesehen wird. Herr Blomeyer teilte mit, dass wir hiermit den höchsten Steuersatz im ganzen Landkreis hätten. Ein Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat für 350 % wurde mit 4:4 Stimmen abgelehnt. Einem Empfehlungsbeschluss für 340 % wurde mit 8:0 Stimmen zugestimmt.

Frau Fröhlich hat um 20.05 Uhr die Sitzung verlassen.
Frau Dichtl hat um 22.20 Uhr die Sitzung verlassen.

Beschluss 1

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Erhöhung der Grundsteuer B von derzeit 310 % auf 350 % rückwirkend ab 01.01.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Erhöhung der Grundsteuer B von derzeit 310 % auf 340 % rückwirkend ab 01.01.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Haushalts- und Finanzplan in der Fassung vom 29.12.2020 mit den besprochenen und durchgeführten Änderungen zu. Die Liste der Änderungen ist Bestandteil der Niederschrift (Anlage 1 und 2). Sofern Anpassungen durch noch zu klärende Punkte notwendig sind, werden diese genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Buchungen für den Ausgleich des Haushaltes 2021 und der Finanzplanungsjahre 2022 bis 2024 sowie die Zuführungen bzw. Entnahmen bei den Sonderrücklagen und der allgemeinen Rücklage vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Haushaltsplan 2021 sowie den Finanzplan 2020 bis 2024 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:42 Uhr