Gewährung einer ergänzenden Fürsorgeleistung für die Leitung des Familienzentrums


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.01.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Das Familienzentrum wird zu 50% vom Landkreis München und der Gemeinde Schäftlarn kofinanziert. Der Kreisausschuss des Landkreises München hat in der Sitzung vom 27.04.2020 beschlossen, dass auch den Zuwendungsnehmern, die die Aufgaben im Auftrag des Landkreises München übernehmen und für ihre Personalkosten bereits Zuschüsse durch den Landkreis München erhalten, ermöglicht werden soll, eine erweiterte Fürsorgeleistung in Anlehnung an die sog. Münchenzulage für ihre Beschäftigten zu gewähren. Bei Kofinanzierung von Stellen durch mehrere Zuwendungsgeber, erfolgt die Zuwendungsgewährung durch den Landkreis München anteilig analog den entsprechenden Regelungen und unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung durch alle Zuwendungsgeber gesichert ist. Konkret bedeutet dies, dass eine Zustimmung der Gemeinde Schäftlarn zu einer hälftigen Finanzierung der ergänzenden Fürsorgeleistung für die Stelle der Leitung des Familienzentrums erforderlich ist.
Durch die anteilige Gewährung einer ergänzenden Fürsorgeleistung für die Leitung des Familienzentrums würden für die Gemeinde pro Jahr Aufwendungen i. H. v. € 930,36 entstehen. Das Landratsamt München – Kreisjugendamt – hat vom Verein KindErNetz Schäftlarn u. a. einen Beschluss des Gemeinderates für die kofinanzierte Gewährung der Zuwendung angefordert. 

Diskussionsverlauf

Herr Blomeyer ist zur Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der anteiligen Finanzierung einer ergänzenden Fürsorgeleistung für die Stelle der Leitung des Familienzentrums unter der Maßgabe, dass der Landkreis München diese Leistung ebenfalls gewährt zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 15:43 Uhr