Klageeinlegung wegen abgelehntem Zuschuss für Atemschutzwerkstatt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö 7.1

Sachverhalt

Im Rahmen des Neubaus des Gerätehauses für die FF Hohenschäftlarn soll eine Atemschutzwerkstatt errichtet werden, die von allen Ortsfeuerwehren genutzt werden soll. Die Gemeindeverwaltung hatte hierzu bei der Regierung von Oberbayern einen Zuschuss beantragt. Der Antrag wurde von der Kreisbrandinspektion entsprechend unterstützt.
Mit Bescheid vom 12.05.2021 hat die Regierung von Oberbayern die Gewährung eines Zuschusses zur Beschaffung einer Geräteausstattung für eine Atemschutzwerkstatt mit Maskenprüfstand und Atemluftkompressor abgelehnt. Die Regierung von Oberbayern hat ihre Entscheidung damit begründet, dass gemäß Nr. 4.4.2 der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie (FwZR) Atemschutzwerkstätten nur einmal pro Landkreis gefördert werden, da diese von den Feuerwehren der Landkreisgemeinden gemeinsam genutzt werden sollen. In diesem Zusammenhang wurde auf die bereits staatlich geförderte Atemschutzwerkstatt der Gemeinde Haar verwiesen. Damit sei das Kontingent für den Landkreis München erfüllt. 
Da die angeführte Atemschutzwerkstatt in Haar jedoch tatsächlich keine Atemschutzgeräte von anderen Feuerwehren wartet (z. B. Auffüllen von Sauerstoffflaschen) und auch keine andere Gemeinde diese Dienstleistung für die Gemeinde Schäftlarn zukünftig übernehmen wird, sind die Ortsfeuerwehren auf eine gemeindeeigene Atemschutzwerkstatt angewiesen. Zudem wäre aufgrund der geografischen Lage ein Weg von 34 km (einfach) nach Haar zurückzulegen. In Absprache mit der Kreisbrandinspektion wurde daher entschieden gegen die ablehnende Entscheidung der Regierung von Oberbayern Rechtsmittel einzulegen. Es wurde daher am 14.06.2021 Klage beim Verwaltungsgericht München erhoben.  
  

Datenstand vom 14.02.2024 16:09 Uhr