Ökokontovorstellung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Umwelt- und Mobilitätsausschuss, 03.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Schäftlarn hat ein gemeindliches Ökokontokonzept erstellt, das die Renaturierung der Fließgewässer im Umfeld des Klosters Schäftlarn (sogenannte „Klosterbäche“) gemäß den Vorgaben des Gewässerpflegekonzeptes (Bescheid vom 20.09.2004) vorsieht. Das Büro U-Plan hatte im Jahr 2006 den beiliegenden Plan zum Ökokonto (Gesamtübersicht mit Flächenbilanz) erstellt. Die Darstellung der an den Klosterbächen durchzuführenden Maßnahmen und deren naturschutzfachliche Bewertung als Ausgleichsfläche wurde der Gemeinde Schäftlarn mit Schreiben vom 16.06.2006 durch die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes München bestätigt (Az: 9.3/Feu). Damit ist von der UNB die grundsätzliche Eignung der im beiliegenden Plan dargestellten Maßnahmen bestätigt.
Am Rande sei erwähnt, dass im Jahr 2004 noch nichts von der Bayerischen Kompensationsverordnung bekannt war, die nun nach dem Inkrafttreten bei der Ortsumfahrung Schäftlarn für Ausgleichsflächen anzuwenden ist. Für die OU Schäftlarn muss daher durch das Büro U-Plan in Zusammenarbeit mit der UNB noch eine "Übertragung" der Ergebnisse von 2004 in die Systematik der BayKompV aus dem Jahr 2014 gefunden und abgestimmt werden.
Diskussionsverlauf
Herr Waldherr verlässt die Sitzung vor Aufruf dieses TOP.
Herr Zattler fragt an, ob durch die Inanspruchnahme von ökologischen Ausgleichsflächen Einnahmen erzielbar wären.
Der Vorsitzende erläutert, dass zwar dadurch ein ideeller Mehrwert für die Gesellschaft entsteht, der jedoch keine Einnahmen generieren kann.
Herr Dr. Ruhdorfer fragt an, welche Flächen bereits im Rahmen des Ökokontos verwendet wurden.
Der Vorsitzende sichert eine Aufstellung der Flächen zu.
Datenstand vom 14.02.2024 16:54 Uhr