Bekanntgabe des 2. Halbjahresberichtes 2020 der Gemeindewerke Schäftlarn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 05.05.2021 ö informativ 4

Sachverhalt

Gemäß § 19 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) sowie § 4 Abs. 6 der Eigenbetriebssatzung für die Gemeindewerke Schäftlarn ist dem ersten Bürgermeister und dem Werkausschuss zweimal jährlich durch die Werkleitung ein Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich vorzulegen. Der Halbjahresbericht bezüglich der 2. Jahreshälfte 2020 ist als Anlage beigefügt. Auf Grund der derzeit nur kommissarisch besetzten Stelle des Werkleiters wurde der Bericht durch den Kämmerer gefertigt und vorgetragen. Da derzeit keine zeitnahe Sitzung des Werkausschusses stattfindet, soll dieser TOP im Gemeinderat behandelt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den 2. Halbjahresbericht 2020 über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans der Gemeindewerke Schäftlarn zur Kenntnis

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 16:57 Uhr