Datum: 27.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 2. Änderung des BPlans Nr. 20 "Niederried, Aufkirchner Straße und Starnberger Straße" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 "Max-Rüttgers-Straße Süd" betreffend das Flurstück 1624/25
7 Aufstellungsbeschluss für den BPlan Nr. 56 "Südliche Zeller Straße" in Zell
8 Gemeindegrenzänderung zwischen der Stadt Starnberg und der Gemeinde Schäftlarn unter gleichzeitiger Änderung der Gebiete der Landkreise Starnberg und München
9 Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses - Widmung der Käthe-Kruse-Straße
10 Informationen
10.1 Gedenkfeier zum Volkstrauertag am 13.11.2021
10.2 Einladung zur Bürgerversammlung am 17.11.2021
10.3 Gewerbeklausur 2022
10.4 Schlechter Zustand der Fußgängerunterführung der DB zum Bahnsteig in Ebenhausen
10.5 Situationsbericht zur Corona-Pandemie
10.6 Antrag auf Einführung von Tempo 30 auf der St2071 zwischen Kreisverkehr und Wangener Weg wurde abgelehnt
11 Anfragen
11.1 Jakob Metz: Sachstand Baustellen bezgl. Glasfaser
11.2 Susanne Dichtl: Wendehammer in der Waltrichstr.
11.3 Fabian Blomeyer: Turnhallenbelegung
11.4 Bernd Büttner: Aufnahme von Kindern in Kindergärten
11.5 Christian Lankes: Sachstand Aula

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben.  

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen. 

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 22.09.2021 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. 

Herr Zattler merkt an, dass das Abstimmungsergebnis (TOP 8 – Windkraft im Forstenrieder Park) nicht richtig ist. 

Der Erste Bürgermeister bestätigt dies und teilt mit, dass das Abstimmungsergebnis 18:0 lautet und im Protokoll entsprechend geändert wird.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö informativ 4

Sachverhalt

Aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2021 werden die nachfolgenden Vergaben für die Ausstattung im Rahmen des Neubaus der Feuerwehr Hohenschäftlarn bekannt gegeben:

  1. Ergebnis Ausschreibung Atemluftwerkstatt und Bestätigung der Beauftragung

       Der Gemeinderat genehmigt die Auftragsvergabe für die Lieferung und Montage         einer Atemschutzwerkstatt mit Reinigungsautomat im Rahmen des Neubaus der         Feuerwehr an die Fa. BAS Vertriebs GmbH aus Planegg. 

  1. Ergebnis Ausschreibung Maskenprüfstand und Vergabe Auftrag

       Der Gemeinderat beschließt den Auftrag zur Lieferung und Montage eines         Maskenprüfstandes im Rahmen des Neubaus der Feuerwehr an die Fa. Labtec aus         Eschelbronn zu vergeben.

  1. Ergebnis Ausschreibung Schlauchpflegekompaktanlage und Beauftragung

       Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Lieferung und Montage einer         Schlauchpflegekompaktanlage im Rahmen des Neubaus einer Feuerwehr an die         Fa. Prey, Kiel, zu vergeben.

  1. Ergebnis Ausschreibung Atemluftkompressor und Beauftragung
       
       Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Lieferung und Montage eines         Atemluftkompressors mit Zubehör im Rahmen des Neubaus einer Feuerwehr an die 
       Fa. Dräger Safety AG & Co.KGaA, Stuttgart, zu vergeben.

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5. 2. Änderung des BPlans Nr. 20 "Niederried, Aufkirchner Straße und Starnberger Straße" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16.01.2019 die 2. Änderung des Bebauungs­planes Nr. 20 "Scherergarten/südlich Aufkirchner Straße" beschlossen, um durch die Be­bauungs­planänderung eine maßvolle Nachverdichtung im Innenbereich zu ermöglichen.
Für das Plangebiet gilt derzeit der am 26.04.1989 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 20. Auf der bisher unbebauten Flurnummer 153/6 sollen ein Doppelhaus und ein Zweifamilienhaus entstehen. Bisher ist dort eine „Pflanzfläche für Gartenbaubetrieb (Baumschule)“ festgesetzt. Diese Pflanzfläche wird nicht mehr benötigt. Entsprechend dem südlich angrenzenden Allgemeinen Wohngebiet (WA) soll auch die Flurnummer 153/6 in ein WA umgewandelt werden.
Es ist vorgesehen, zwei Baufenster auszuweisen. Diese sollen so angelegt werden, dass die große Eiche auf dem Grundstück zwischen den beiden Wohnbauflächen erhalten bleiben kann. Damit sich die neuen Gebäude in die südlich an das Grundstück anschließende, steile Hanglage und die dort vorhandene Bebauung einfügen, sollen die Oberkante des Erdgeschoss-Rohfußbodes, Wand-/ Firsthöhe und Dachneigung geregelt werden.
Durch die Lage der Baufenster im östlichen Grundstücksbereich kann das westliche Drittel durch die Nutzung als private Gartenfläche einen sanften Übergang zur westlich liegenden, ökologisch wertvollen und prägenden Wiesenfläche bilden. Diese ist als Grünfläche im angrenzenden Bebauungsplan „Fl.Nr. 153/5 – An der Aufkirchner Straße“ in der Fassung vom 18.09.2002 festgesetzt. Sie ist im Besitz des Isartalvereins und befindet sich an landschaftlich exponierter Stelle, weshalb die im Hangbereich vorhandenen Gehölze durch Pflegemaßnahmen niedrig gehalten werden.
Die Festsetzungen orientieren sich am rechtsverbindlichen Bebauungsplan und die Baugestaltung wird im Übrigen anhand der Geltung der ÖBV in der jeweils gültigen geregelt und schreibt die im Siedlungsbereich von Schäftlarn üblichen Vorgaben fest.

Diskussionsverlauf

Herr Lankes merkt an, dass die Höhenlage der Baukörper im Jahr 2019 intensiv im Gemeinderat diskutiert worden ist.

Frau Dichtl weist darauf hin, dass die GFL-Stellplätze als zu übernehmender Bestand dem Blumengeschäft zugeordnet sind.

Beschluss

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 "Niederried, Aufkirchner Straße und Starnberger Straße" in der Fassung vom 22.09.2021 wird mit der Maßgabe gebilligt, dass der Nullpunkt für beide Baufenster (WA 1 und WA 2) auf 686,4m festgesetzt wird. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 "Max-Rüttgers-Straße Süd" betreffend das Flurstück 1624/25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07.09.2021 beantragen die Eigentümer des Grundstücks Max-Rüttgers-Str. 13 die Überprüfung und Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 „Max-Rüttgers-Straße Süd“, da der Bebauungsplan zwar ein Baufenster im Bereich des Grund­stücks Flnr. 1625/15 vorsieht, nicht aber auch im Bereich des Hanggrundstücks Flnr. 1624/25:

Eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 „Max-Rüttgers-Straße Süd“ setzt voraus, dass diese „städtebaulich erforderlich“ ist (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB). „Erforderlich“ ist eine Bauleitplanung nur dann, wenn sie auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung aus­gerichtet ist und diese gewährleistet. 
§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist im konkreten Fall verletzt, da die angestrebte Bebauungs­planänderung im Wesentlichen dazu dienen würde, eine vom ursprünglichen Plan abweichende Fehlentwicklung im privaten Interesse der betroffenen Bauherren zu legalisieren, ohne dass gleichzeitig städtebauliche Gründe für eine solche Änderung sprechen.
Die Zielsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 37 „Max-Rüttgers-Straße Süd“ bestehen in der Wahrung der besonderen städtebaulichen Qualität des Gebiets mit wertvollem Baum­bestand, welches teilweise mit Villenbebauung auch parkartigen Charakter und das stimmige Erscheinungsbild eines gehobenen Wohnviertels aufweist.  
Im Einzelnen werden durch den Bebauungsplan die nachfolgenden Zielsetzungen verfolgt:
Die vorstehend gelb markierten Zielsetzungen des Bebauungsplans zeigen sehr deutlich auf, dass eine Bebaubarmachung des Hanggrundstücks Flnr. 1624/25 gegen die Grund­züge der Planung verstoßen würde und eine offenkundige städtebauliche Fehlentwicklung einleiten würde.
Ferner haben gerade die Starkregenereignisse des Jahres 2021 besonders eindrucksvoll deutlich gemacht, dass der Erhalt der Vegetation einschließlich der sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Nachpflanzgebote zum Erhalt der Versickerungsfähigkeit im Hangbereich eine weitere gewichtige Zielsetzung herauskristallisiert:
Der untenstehende Höhenschichtplan zeigt, dass gerade der Bereich des Flnr. 1624/25 eine besonders steile Hangneigung aufweist und sich deshalb im Sinne der vorstehend genannten Zielsetzungen des Bebauungsplans daher sogar als besonders schutzwürdig darstellt:

Soweit durch die Antragsteller dargelegt wird, dass für die Grundstücke Max-Rüttgers-Straße 9 und 11 weitreichende Ausnahmen und Abänderungen genehmigt worden wären, so geht diese Argumentation ins Leere. Der auf Seite 1 dargestellte Katasterplan zeigt, dass beide Bauvorhaben offenkundig innerhalb der Baufenster des Bebauungsplans situiert sind. Anhand des vorstehenden Höhenschichtplans ist erkennbar, dass der Zu­schnitt der Baufenster bei den Grundstücken Max-Rüttgers-Straße 9 und 11 aus dem Ge­lände­profil und dem zu schützenden Baumbestand entwickelt wurde.

Bei der Bebauung des außerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstücks Zeller Str. 52 mit zwei Doppelhaushälften handelt es sich um eine städtebauliche Fehlentwicklung, auf welche die Gemeinde im Wege der planerischen Steuerung mit der Aufstellung eines Bebauungsplans reagieren wird. Da das Grundstück Zeller Str. 52 sich außerhalb des Plangebiets „Max-Rüttgers-Straße Süd“ befindet, ist eine Bezugsfallwirkung ohnehin nicht gegeben.
Eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 „Max-Rüttgers-Straße Süd“ zugunsten einer Bebaubarmachung des Hanggrundstücks Flnr. 1624/25 ist wegen der vorstehend ausführlich dargestellten fehlenden städtebaulichen Erforderlichkeit gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB daher rechtlich ausgeschlossen.

Diskussionsverlauf

Herr Ertl erscheint zur Sitzung.
Frau Keller trägt vor, dass die Argumentation der Verwaltung schlüssig ist und dass die Planungsgrundsätze als Maßstab für andere künftige Bebauungspläne herangezogen werden können. Insbesondere muss der Erhalt der Sickerfähigkeit des Bodens künftig wieder deutlich stärkere Beachtung finden.

Beschluss

Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 "Max-Rüttgers-Straße Süd" be­treffend das Hanggrundstück Flnr. 1624/25 wird wegen fehlender städtebaulicher Erforderlichkeit gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgelehnt.
Der Beschluss des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses vom 06.04.2009 wird hiermit vom Gemeinderat abschließend bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Aufstellungsbeschluss für den BPlan Nr. 56 "Südliche Zeller Straße" in Zell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Ein gewichtiger Grund für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 „Südliche Zeller Straße“ war das zweizeilige Bauvorhaben Zeller Str. 52, welches aufgrund seiner übergroßen Betonversiegelung unter Beseitigung des alten Baumbestands zu massiven Protesten in der Nachbarschaft geführt hat und welches mittlerweile überwiegend als städtebauliche Fehlentwicklung angesehen wird.

Planungsziel ist der Erhalt einer einzeiligen Bebauung entlang der Zeller Straße an denjenigen Bereichen, wo dies aus naturschutzrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Gründen möglich ist. 
Zugleich soll die Abstandsflächensatzung und die ÖBV 2020 in der Fassung der 1. Änderung vom 05.05.2021 Planungsgrundlage sein. Das Plangebiet grenzt im Süden an die Nachbargemeinde Icking und ist auch dort noch überwiegend von einer auf­ge­lockerten Villenstruktur geprägt. Im Südosten grenzt das künftige Plangebiet an den Außenbereich an.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Stoiber und Herr Blomeyer erscheinen zur Sitzung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 56 "Südliche Zeller Straße" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Das Büro AGL -Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung / Institut für ökologische Forschung- wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf zu erarbeiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Gemeindegrenzänderung zwischen der Stadt Starnberg und der Gemeinde Schäftlarn unter gleichzeitiger Änderung der Gebiete der Landkreise Starnberg und München

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Aus Anlass eines grenzübergreifenden privaten Grundstückskaufs wird vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landsberg am Lech – Außenstelle Starnberg mit Schreiben vom 09.08.2021 eine Gemeindegrenzänderung zwischen der Stadt Starnberg und der Gemeinde Schäftlarn angeregt. Die Verschmelzung der durch den Kauf entstandenen Kleinflächen zu einheitlichen Flurstücken eines Landkreises ist nur bei einer Änderung der Gemeindegrenzen möglich.
Nach Art. 11 Abs. 2 Nr. 1 GO können Änderungen im Bestand oder Gebiet von Gemeinden vorgenommen werden, wenn Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen und die beteiligten Gemeinden einverstanden sind. Nach Abschnitt 3.3.1 der Bekanntmachung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen (NHG-Bek.) liegt es im öffentlichen Interesse, dass die Grenzen der Gebietskörperschaften klar festgelegt und in der Natur erkennbar sind. Sie sollen insbesondere auf Grenzen liegen, die in der Örtlichkeit dauerhaft abgemarkt sind. 
Diese Voraussetzungen sind bei der derzeitigen Gemeinde-/Landkreisgrenze nicht gegeben, könnten im Falle des Einverständnisses der Stadt Starnberg und der Gemeinde Schäftlarn mit der sog. „großen Lösung“ hergestellt werden:

  1. Aufstellung der von der Stadt Starnberg zur Gemeinde Schäftlarn
umzugemeindenden Flurstücke und Teilflächen:

  1. Aufstellung der von der Gemeinde Schäftlarn zur Stadt Starnberg umzugemeindenden Flurstücke und Teilflächen:
Als Resultat der vorstehenden Gemeindegebietsänderungen ergeben sich die aus der nachfolgenden Plandarstellung begradigten Gemeinde-/Landkreisgrenzen:


Nach Art. 12 Abs. 2 Satz 2 GO erstreckt sich das Ortsrecht bei Gebiets­änderungen der aufnehmenden Gemeinde auf das aufgenommene Gebiet, wenn nicht in der Vorschrift über die Gebietsänderung etwas Abweichendes bestimmt ist. Ob hiermit Einverständnis besteht, soll ebenfalls bei der Beschlussfassung berücksichtigt werden.

Beschluss

  1. Die Gemeinde Schäftlarn stimmt der Umgemeindung der Flurstücke 2038/1 TF (34 m2), 2012/2 TF (278 m2), 2012/6 neu (1 m2), 2038/2 neu (164 m2), 2004 und 2012 TF (2343 m2); insgesamt 2820 m2; jeweils der Gemarkung Wangen in die Gemarkung Schäftlarn zu. Das Einverständnis bezieht sich auch darauf, dass sich Ortsrecht der aufnehmenden Gemeinde Schäftlarn künftig auf das auf das aufgenommene Gebiet erstreckt (Art. 12 Abs. 2 Satz 2 GO).
  2. Die Gemeinde Schäftlarn stimmt der Umgemeindung der Flurstücke 2047/3 neu (29 m2) sowie 2006/3 und 2006/4 TF (2791 m2); insgesamt 2820 m2; jeweils der Gemarkung Schäftlarn in die Gemarkung Wangen zu. Vorsorglich wird festgestellt, dass sich das Einverständnis der abgebenden Gemeinde Schäftlarn auch darauf bezieht, dass sich das Ortsrecht der Gemeinde Schäftlarn künftig nicht mehr auf das abgegebene Gebiet erstreckt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses - Widmung der Käthe-Kruse-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

ie Käthe-Kruse-Straße wurde zur Erschließung des Baugebiets im Bereich des Bebauungsplans Nr. 3b „Nördlich der Zechstraße“ neu von der Gemeinde gebaut und im Jahr 2011 fertiggestellt. Die Straße wird als Ortsstraße genutzt und muss nach der ordnungsgemäßen Herstellung gewidmet werden. Durch die Widmung erhält die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (vgl. Art. 6 Abs. 1 BayStrWG). Die Käthe-Kruse-Straße ist daher gem. Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Satz 1 Nr. 2 BayStrWG zu widmen. 

Diskussionsverlauf

Herr Zattler fragt nach, ob der Gemeinde zu die spätere Widmung Vorteile, wie etwa die Mineralölsteuerbeteiligung für das gemeindliche Straßennetz entgangen sind.
Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass es sich um einen Einzelfall handelt und alle anderen Ortsstraßen gewidmet sind.

Beschluss

Die Käthe-Kruse-Straße (Fl.Nrn. 1195/2, 163/1 und 1194/3 wird von der Abzweigung aus der Zechstraße bis zur Einmündung der Jahnstraße und bis zur Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 163/0 auf einer Länge von ca. 223 m und einer durchschnittlichen Breite von ca. 7 m gem. Art. 6 und 46 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö informativ 10
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10.1. Gedenkfeier zum Volkstrauertag am 13.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö 10.1

Sachverhalt

Ich lade den Gemeinderat herzlich ein zur alljährlichen Gedenkfeier zum Volkstrauertag am Samstag, 13.11.2021. Treffpunkt ist um 18:45 Uhr vor der Kirche St. Benedikt. Auch die Ortsvereine sind mit Ihren Fahnenabordnungen eingeladen. Um 19 Uhr ist Beginn des Ökumenischen Gottesdienstes, im Anschluss Zug zum Kriegerdenkmal und Kranzniederlegung.  Die Gedenkfeier wird musikalisch vom Liederkranz Schäftlarn und der  Blasmusik  Hohenschäftlarn  umrahmt. 

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10.2. Einladung zur Bürgerversammlung am 17.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö informativ 10.2

Sachverhalt

Tagesordnung:

  • Begrüßung

  • Rechenschaftsbericht durch den Ersten Bürgermeister Christian Fürst
  • Vorstellung der neuen Klimaschutzmanagerin Eva Kellner

  • Grußwort LRA München

  • Sicherheitsbericht der Polizei Grünwald

  • Diskussion

Gem. Art. 18 GO können Bürger Anträge, die in der Versammlung behandelt werden sollen, bis spätestens 10.11.2021 bei der Gemeinde schriftlich einreichen. 

Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schäftlarn sind herzlich zur Bürgerversammlung eingeladen. 

Wir weisen auf folgende Maßnahmen hin:
Ab Betreten der Versammlungsräumlichkeit müssen alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ausgenommen an Tischen, wenn dort der Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.

Für Redebeiträge kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Ansonsten werden Redebereiche ausgewiesen, an denen der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Diskussionsverlauf

Herr Blomeyer fragt an, ob die Bürgerversammlung, trotz der Antwort des Landratsamtes München, mit der 3 G Regelung stattfinden kann. Die Gemeindeverwaltung könnte dies im Rahmen des Hausrechts beschließen.

Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass die Bürgerversammlung nicht mit der 3 G Regelung durchgeführt wird, da kein Bürger von der Bürgerversammlung ausgeschlossen werden darf. Er weist weiter daraufhin, dass diesbezüglich auch innerhalb des Landratsamtes München unterschiedliche Meinungen herrschen.

Herr Blomeyer fügt an, dass er unter diesen Bedingungen nicht an der Bürgerversammlung teilnehmen kann.

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10.3. Gewerbeklausur 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö informativ 10.3

Sachverhalt

Für Ende Januar/Anfang Februar 2022 ist eine Klausur des Gemeindesrats zum Thema Gewerbeentwicklungsmöglichkeiten in der Gemeinde Schäftlarn geplant. Der genaue Termin wird Ihnen noch in diesem Jahr mitgeteilt.  Die Klausur wird vom Planungsbüro AGL (Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung) begleitet werden. Die Klausurtagung wird an einem Samstag stattfinden. 

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10.4. Schlechter Zustand der Fußgängerunterführung der DB zum Bahnsteig in Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö 10.4

Sachverhalt

Seit über 7 Wochen steht immer wieder bei Regen Wasser in der Fußgängerunterführung  zum Bahnsteig in Ebenhausen, da alle Entwässerungsschächte verstopft sind. Auch sind die Flachdächer auf den Treppenhäusern undicht und es läuft von hier zusätzlich Wasser in die Unterführung bei Regen. Zusätzlich ist ebenfalls seit 7 Wochen eine Teil der Beleuchtung in der Unterführung defekt.   Nachdem die DB trotz mehrmaliger Bitten und Aufforderungen nichts unternommen hat und der Zustand der Unterführung nicht mehr verkehrssicher ist, hat sich die Gemeinde letzte Woche an die Bayerische Verkehrsministerin Kerstin Schreyer, MdL gewandt. 

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10.5. Situationsbericht zur Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö informativ 10.5

Sachverhalt

In Schäftlarn haben sich – Stand 26.10.2021 – seit März 2020 insgesamt 232 Personen mit dem COVID-19-Virus infiziert. Der Wert hat sich somit seit Mitte Juli erhöht. Die Inzidenzwerte im Landkreis München sind im Verlauf der letzten Woche von 84,1 am 18.10.2021 auf einen Wert von 127,8 am 24.10.2021 angestiegen.  
Im Landkreis München haben seit Start der Impfungen am 27. Dezember 2020 
238.298 Personen eine Erstimpfung erhalten (Stand 26.10.2021), 245.070 verfügen bereits über den vollständigen Impfschutz (Stand 26.10.2021). Zudem wurden 10.287 Auffrischungsimpfungen durchgeführt. Insgesamt wurden somit 493.655 Impfungen (Stand 26.10.2021) durchgeführt.

Aktuell übersteigt die Zahl der vervollständigten Impfungen die laufende Summe der Erstimpfungen. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass ein vollständiger Impfschutz auch nach einer einmaligen Impfung mit Janssen sowie bei einfach Geimpften mit überstandener SARS-CoV-2 Infektion besteht. Diese Impfungen gehen laut Angaben des RKI in die Zahl des vervollständigten Impfschutzes ein, nicht aber in die Erstimpfungen.

Seit Beginn des neuen Schuljahres werden u. a. in Grundschulen zweimal wöchentlich sog. Pooltestungen durchgeführt.  Bis zum 01.10.2021 galt inzidenzunabhängig im Schulgebäude Maskenpflicht. Derzeit besteht Maskenpflicht nur in Gängen und Fluren sowie im Treppenhaus.  Präsenzunterricht findet derzeit unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz statt.
Seit dem 20. September 2021 gilt für nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung eine Testnachweispflicht. Hierdurch soll die Sicherheit für die Beschäftigten, die betreuten Kinder und ihre Familie weiter erhöht werden.

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10.6. Antrag auf Einführung von Tempo 30 auf der St2071 zwischen Kreisverkehr und Wangener Weg wurde abgelehnt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö informativ 10.6

Sachverhalt

Der Antrag der Gemeinde auf Einführung von Tempo 30 auf der St 2071 zwischen dem Wangener Weg und dem Kreisverkehr wurde am 25.10.2021 abgelehnt. Folgende Begründung wird angeführt:
Gemäß der StVO dürfen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Insbesondere Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt.
Anhaltspunkte für eine solche Gefahrenlage können beispielsweise erhöhte Unfallzahlen, eine unübersichtliche Streckenführung, oder auffällige Geschwindigkeitsmessungen sein. Nachdem im betroffenen Abschnitt keine der Anhaltspunkte zutrifft, da auch die verdeckten Geschwindigkeitsmessungen über eine Woche keine Auffälligkeiten aufzeigten, ist eine Anordnung unsererseits nicht rechtskonform umsetzbar.
Alleine das Vorhandensein von Zufahrten, oder die Tatsache, dass Beschleunigungen im normalen Bereich stattfinden, reicht für eine Anordnung nicht aus. 
Auch nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Grünwald und dem staatlichen Bauamt Freising wird auf dem angesprochenen Abschnitt derzeit keine Notwendigkeit gesehen, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h anzuordnen.

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö 11
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11.1. Jakob Metz: Sachstand Baustellen bezgl. Glasfaser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö 11.1

Sachverhalt

Herr Metz fragt an, warum im Kreuzungsbereich der Starnberger Straße („Dallas“) die Ausbaumaßnahme der Deutschen Glasfaser zu stocken scheint. Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass an dieser Stelle um einen Knotenpunkt handelt, an dem die Glasfaserstränge eingeblasen werden müssen. Wegen der Lage an der S-Bahntrasse ist eine sog. Spülbohrung erforderlich, die einen gewissen technischen Abstimmungsaufwand bedeutet.

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11.2. Susanne Dichtl: Wendehammer in der Waltrichstr.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö 11.2

Sachverhalt

Frau Dichtl weist darauf hin, dass die Waltrichstraße durch widerrechtlich parkende Kfz dermaßen verengt ist, dass beispielsweise die Müllfahrzeuge nur rückwärts wieder herausfahren können. Die Verwaltung erwidert, dass das Problem bereits bekannt ist und eine Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die KVÜ bereits veranlasst wurde.

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11.3. Fabian Blomeyer: Turnhallenbelegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö 11.3

Sachverhalt

Herr Blomeyer fragt an, weshalb kein „Runder Tisch“ bezüglich der Belegung der Turnhalle zustande kam. Weiter führt er aus, dass der Hort der Belegung nicht nachkommt und die Turnhalle ungenutzt bleibt. Er sieht daher einen Bedarf für einen „Runden Tisch“ als gegeben. 
Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass Herr Wallner viele ausführliche Gespräche geführt hat und die Einrichtungen auf eine Belegung, auch nicht teilweise, verzichten können.

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11.4. Bernd Büttner: Aufnahme von Kindern in Kindergärten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö 11.4

Sachverhalt

Herr Büttner fragt nach, ob der Gemeinde Eltern bekannt sind, die keinen Kindergartenplatz mehr im Gemeindegebiet bekommen haben.

Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass 1-2 Fälle bekannt sind, wo Eltern während des laufenden Kindergartenjahrs erst zugezogen sind und zunächst bei den Trägern keinen Platz erhalten konnten. Da der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz Gemeinde unabhängig besteht, müssen sich in diesen Einzelfällen die Eltern darum bemühen im Landkreisgebiet einen Platz zu erhalten. In diesen Fällen entrichtet die Gemeinde für diese Kinder Gastbeiträge.

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11.5. Christian Lankes: Sachstand Aula

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö 11.5

Sachverhalt

Herr Lankes erkundigt sich nach dem Stand der mobilen Trennwand in der Grundschulaula. Der Erste Bürgermeister erklärt, dass der Bauantrag einschließlich des Brandschutzgutachten beim Landratsamt eingereicht ist und durch die Verwaltung parallel die notwendigen Materialien beschafft werden.

Datenstand vom 14.02.2024 17:06 Uhr