Datum: 24.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2021
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben.
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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2021
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ö
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2 |
Sachverhalt
Es werden keine Fragen vorgetragen.
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3. Genehmigung der Niederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2021
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Herr Saur erscheint zu diesem Tagesordnungspunkt. Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 27.10.2021 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.
Beschluss
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 27.19.2021 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2021
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
Herr Blomeyer erscheint zu diesem Tagesordnungspunkt.
Es liegen keine bekannt zu gebenden Beschlüsse vor.
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5. Antrag CSU-Fraktion: Errichtung eines „Fitness-Towers“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2021
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Die CSU-Fraktion beantragt einen „Fitness-Tower“ an einer geeigneten und gut erreichbaren Örtlichkeit im Gemeindegebiet zur errichten.
Immer mehr Bürger halten sich in ihrer Freizeit gezielt Fit und nutzen dafür auch individuelle Möglichkeiten neben dem klassischen Vereinssport.
Hierbei ist vor Allem das Krafttraining mit dem eigenen Körpergewicht (Calisthenics) in Verbindung mit Cardiotraining beliebt.
Dafür nutzen gerade junge Menschen gerne Fitnessgeräte im Freien an denen man klassische Einheiten, wie z.B. Klimmzüge oder Dips, für alle Muskelgruppen absolvieren und dies mit Cardioeinheiten verbinden kann.
Ein „Fitness-Tower“ hat mehrere Vorteile:
- Man begibt sich bewusst an die frische Luft
Er ist bei jeder Witterung nutzbar
Krafttraining ist ohne Fitnessstudio möglich
Man kann sich alleine oder in der Gruppe betätigen
Er ist für alle Altersklassen nutzbar
Als Standort empfehlen wir eine Örtlichkeit, welche zu Fuß und mit dem Fahrrad aus allen Schäftlarner Ortsteilen etwa gleich gut zu erreichen ist.
Zur Finanzierung schlagen wir vor, einen oder mehrere Sponsoren miteinzubeziehen. Beispiele hierfür sind der „Fitnessparcour“ in Geretsried oder verschiedene „Fitnessstationen“ in München, wie z.B. die „AOK-Fitnessinsel“.
Zudem gab es in der Vergangenheit für derartige Projekte staatliche bzw. EU-Fördergelder. Auch hierfür steht das Beispiel Geretsried.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die tatsächlichen Kosten zu eruieren, mögliche Standorte vorzuschlagen und die Möglichkeit etwaiger Fördergelder und Einbeziehung von Sponsoren zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Neukalkulation der Abfallgebühren - Beratung und Beschluss über Änderung Gebührensatzung Abfallwirtschaft
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2021
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Schäftlarn hat den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallwirtschaftseinrichtung beauftragt. Das Gutachten (siehe Anlage) liegt nun vor. Die Änderungen wurden bereits in eine neue Gebührensatzung eingearbeitet.
Für die Abfallwirtschaftseinrichtung sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Gebühren erhoben werden. Zu den nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten gehören die Betriebskosten im engeren Sinne (Personal- und Sachkosten), die Kosten für Verwaltung und Unterhalt sowie angemessene Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen für das Anlagekapital. Nach Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG können die Kosten für einen bis zu vierjährigen Zeitraum Kalkulationszeitraum zusammengefasst werden. Für die Gebührenkalkulation wurde daher der Zeitraum von 01.01.2022 bis 31.12.2025 zugrunde gelegt. Für die Verzinsung findet ein Zinssatz von 1,5 % pro Jahr Anwendung. Die Abschreibungen richten sich nach den in der AfA angegebenen Werten für das jeweilige Wirtschaftsgut.
Bei den Gebührensätzen ergeben sich durch die Kalkulation folgende Änderungen:
Bezeichnung der Gebühr
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bisher
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Neu
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120 l Restmüll erm., bis zu vier Personen auf Antrag (neu: 80 l)
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150,24 €
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158,16 €
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120 l Restmüll
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187,80 €
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237,24 €
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1.100 l Restmüll
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1.721,16 €
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2.174,54 €
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80 l Restmüllsack
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5,00 € pro Stück
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6,00 € pro Stück
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Die bisherige Ermäßigung für anschlusspflichtige Grundstücke mit bis zu 4 Bewohnern, die auf einem fiktiven Behältervolumen von 96 Litern beruhte, soll im neuen Bemessungszeitraum durch einen neuen 80-Liter-Tarif ersetzt werden.
Durch die Einführung dieses Tarifes trägt die Gemeinde dem gebührenrechtlichen Äquivalenzprinzip, wonach Gebühren und hierfür erbrachte Leistungen in angemessenem Verhältnis stehen sollen, in größerem Maße als bisher Rechnung. Die Abfallwirtschaftssatzung wurde diesbezüglich ebenfalls entsprechend angepasst.
Des Weiteren möchte die Verwaltung „Abfallmarken“ für die Restmüllbehälter im gesamten Gemeindegebiet einführen. Der Grund hierfür ist, dass dadurch Restmüllbehälter die nicht angemeldet sind, nicht gebührenfrei geleert werden.
Die Gebührensätze wurden in der vorgelegten Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung entsprechend angepasst (siehe Anlage).
Diskussionsverlauf
Herr Ertl erscheint zu diesem Tagesordnungspunkt.
Herr Blomeyer trägt vor, dass Bürger die einen ermäßigten Restmülltarif angemeldet haben und einen 120 Liter Restmüllbehälter besitzen, diesen durch einen 80 Liter Restmüllbehälter ersetzen sollen.
Frau Brunner teilt mit, dass es spezielle Einsätze gibt, die das Volumen der Behälter reduzieren. Sie führt weiter aus, dass Bürgerinnen und Bürger die weiterhin ihren 120 Liter Behälter trotz erm. Restmülltarif nutzen wollen diesen Einsatz nutzen müssen.
Herr Tonnar trägt vor, dass im Begleitschreiben zu den Gebührenbescheiden ein Hinweis zur Abfallvermeidung aufgeführt werden soll.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt das Gutachten des BKPV zur Kenntnis und beschließt die Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Vermeidung, Wiederverwendung, Verwertung und das Einsammeln und Befördern von Abfällen in der Gemeinde Schäftlarn (Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung) in der vorgelegten Fassung zum 01.01.2022. Der Entwurf der Änderungssatzung ist Bestandteil der Niederschrift. Weiterhin beschließt der Gemeinderat die vorgelegten Änderungen der Satzung über die Vermeidung, Wiederverwendung, Verwertung und das Einsammeln und Befördern von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) in der vorgelegten Fassung zum 01.01.2022 sowie die Einführung von „Abfallmarken“. Der Entwurf der geänderten Abfallwirtschaftssatzung ist ebenfalls Bestandteil der Niederschrift. Die Verwaltung wird beauftragt, Nutzer einer erm. Restmülltonne (80 Liter) über entsprechende Einsätze bzw. Beschaffung neuer Restmüllbehälter in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Neuaufstellung BPlan Nr. 53 „Winklweg“ in Zell - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2021
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ö
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7 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat am 19.02.2020 beschlossen, für den Bereich Winklweg in Ebenhausen den Bebauungsplan Nr. 53 „Winklweg“ in Ebenhausen im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufzustellen.
Das 6.950 m² große Planungsgebiet liegt auf einer Geländekuppe und ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Aufgrund der engen Erschließungsverhältnisse sowie der Lage auf einer Kuppe bzw. am Hang sollen im Rahmen eines einfachen Bebauungsplans die grundlegenden Rahmenbedingungen zur verträglichen Nachverdichtung des bereits vollständig mit Wohngebäuden erschlossenen Quartiers geregelt werden. Durch den Bebauungsplan soll daher die zulässige Baudichte durch die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen, der GRZ sowie der zulässigen Anzahl an Wohneinheiten geregelt werden
Die Baugestaltung wird im Übrigen anhand der Geltung der ÖBV, der Stellplatzsatzung sowie der Abstandsflächensatzung bestimmt.
Diskussionsverlauf
Herr Waldherr regt an, dass das Baufenster auf Flnr. 1486/1 gedreht werden soll (längs statt quer).
Herr Dr. Ruhdorfer spricht sich für Erweiterungsmöglichkeiten des Wendehammers nach Süden aus, da die Gemeinde dann in einem künftigen Veräußerungsfall für die dargestellten Straßenflächen ein Vorkaufsrecht ausüben könnte.
Beschluss
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 53 „Winklweg“ in Zell wird in der Fassung vom 24.11.2021 mit der Maßgabe gebilligt, dass Erweiterungsmöglichkeiten des Wendehammers nach Süden vorgesehen werden sollen. Weiterhin soll das Baufenster auf Flnr. 1486/1 gedreht werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2021
|
ö
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informativ
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8 |
zum Seitenanfang
8.1. Leichenhaus Hohenschäftlarn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2021
|
ö
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informativ
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8.1 |
Sachverhalt
In der Vergangenheit war ein Neubau geplant. Der Plan wurde aus Kostengründen dann nicht weiterverfolgt. In den letzten Wochen wurde das Leichenhaus nun innen und außen renoviert. Das Dach wurde schon 2020 instandgesetzt. Die Elektrik wird derzeit noch erneuert.
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8.2. Situationsbericht zur Corona-Pandemie
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2021
|
ö
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informativ
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8.2 |
Sachverhalt
In Schäftlarn haben sich – Stand 23.11.2021 – seit März 2020 insgesamt 318 Personen mit dem COVID-19-Virus infiziert. Die Inzidenzwerte im Landkreis München sind im Verlauf der letzten Woche von 407,8 am 15.11.2021 auf einen Wert von 453,8 am 21.11.2021 angestiegen.
Im Landkreis München haben seit Start der Impfungen am 27. Dezember 2020
243.873 Personen eine Erstimpfung erhalten (Stand 23.11.2021), 251.375 verfügen bereits über den vollständigen Impfschutz (Stand 23.11.2021). Zudem wurden 31.136 Auffrischungsimpfungen durchgeführt. Insgesamt wurden somit 526.384 Impfungen (Stand 23.11.2021) durchgeführt.
Aktuell übersteigt die Zahl der vervollständigten Impfungen die laufende Summe der Erstimpfungen. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass ein vollständiger Impfschutz auch nach einer einmaligen Impfung mit Janssen sowie bei einfach Geimpften mit überstandener SARS-CoV-2 Infektion besteht. Diese Impfungen gehen laut Angaben des RKI in die Zahl des vervollständigten Impfschutzes ein, nicht aber in die Erstimpfungen.
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9. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2021
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ö
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9 |
zum Seitenanfang
9.1. Anfrage Herr Jakob Metz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2021
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ö
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informativ
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9.1 |
Sachverhalt
Herr Metz merkt an, dass aufgrund der Sanierungsarbeiten am Rathaus der gemeindliche Schaukasten nicht sichtbar ist.
Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass am darauffolgenden Tag der Inhalt des betreffenden Schaukastens umplatziert wird.
Datenstand vom 14.02.2024 17:10 Uhr