Datum: 15.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Evangelischer Pfarrsaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:16 Uhr bis 22:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Aufstellungsbeschluss für den BPlan Nr. 57 "An der Aufkirchner Straße II" in Hohenschäftlarn
6 [Abgesetzt] Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 57 "An der Aufkirchner Straße II" in Hohenschäftlarn
7 Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresverlustes des Wirtschaftsjahres 2013 der Gemeindewerke
8 Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresgewinnes des Wirtschaftsjahres 2019 der Gemeindewerke
9 Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2020 und Ergebnisverwendung der Gemeindewerke
10 Wasser- / Abwassergebührenkalkulation 2022-2025
10.1 Änderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (Verbrauchsgebühr)
10.2 Änderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Verbrauchsgebühr)
11 Information: Sachstand Umrüstung Straßenbeleuchtung
12 Antrag GemeindeUnion: Photovoltaikanlagen auf den Dächern des Bauhofes und der Feuerwehr
13 Antrag GemeindeUnion: Streuobstbepflanzung auf dem erworbenen Grundstück in Neufahrn
14 Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Der Bürgerplatz am S-Bahnhof Hohenschäftlarn wird zu einem attraktiven Ort für unsere Bürgerinnen und Bürger fortentwickelt
15 Informationen
15.1 Situationsbericht zur Corona-Pandemie
16 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö 1

Sachverhalt

Zu Beginn der Sitzung würdigt das Gremium den verstorbenen Gemeinderat Gerd Zattler in einer Gedenkminute.
Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben.  
Der Erste Bürgermeister gibt bekannt, dass der TOP 6  - Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 57 "An der Aufkirchner Straße II" in Hohenschäftlarn abgesetzt wird, weil aufgrund der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens für das Bauvorhaben Aufkirchner Str. 13  aktuell keine Notwendigkeit für den Erlass einer Veränderungssperre besteht.

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen. 

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 24.11.2021 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall. 

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 24.11.2021 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö informativ 4

Sachverhalt

Es liegen keine bekannt zu gebenden Beschlüsse vor. 

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5. Aufstellungsbeschluss für den BPlan Nr. 57 "An der Aufkirchner Straße II" in Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö 5

Sachverhalt

Der Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss hat in der Sitzung vom 22.11.2021 dem Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans betreffend die Grundstücke Aufkirchner Str. 13 bis Aufkirchner Str. 17 nebst Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre empfohlen. 

Das rund 8767 m2 große Plangebiet grenzt im Nordwesten an den Bebauungsplan Nr. 42 "Fl.Nr. 153/5, An der Aufkirchner Straße" in Hohenschäftlarn an und umfasst die bebauten Hanggrundstücke Fl. Nrn. 217/0, 219, 220, 222/4 und 222 in Hohenschäftlarn, welche im rechtsgültigen Flächen­nutzungsplan angrenzend an die Aufkirchner Straße als Wohnbauflächen dargestellt sind und hangabwärts südöstlich als Grünfläche dargestellt sind:


Die Aufkirchner Straße verläuft auf einem Höhenrücken, welcher etwa 25m bis 40m über dem südlich gelegenen Talraum liegt und als Teil einer würmeiszeitlichen Moräne etwa parallel zum Einschnitt des Isartals verläuft. Von der Aufkirchner Straße aus ist ein weiter Blick nach Süden möglich. Gleichfalls ist die Hangkante von der gesamten Tallage und der gegenüberliegenden Eiszeitmoräne sichtbar.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 57 „An der Aufkirchner Straße II“ in Hohenschäftlarn wird die Zielsetzung verfolgt, die städtebauliche Entwicklung der bestehenden sowie künftig zulässigen Nutzungsstrukturen unter besonderer Berücksichtigung der naturräumlichen Situation (u.a. topografische Wirkung der Hangkante Richtung Süden) planerisch zu ordnen. Zu diesem Zweck sollen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, den überbaubaren Grundstücksflächen sowie zur Stellung baulicher Anlagen sowie von Gestaltungsvorgaben getroffen werden.

Diskussionsverlauf

Es erscheinen Frau Reitinger und Herr Saur.
Herr Waldherr regt an, den Planungsumgriff um Grundstücke Aufkirchner Str. 19 bis Aufkirchner Str. 23  zu erweitern.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 57 „An der Aufkirchner Straße II“ in Hohenschäftlarn. Der Umgriff des Plangebiets soll die Grundstücke Aufkirchner Str. 13 bis einschließlich Aufkirchner Str. 23 umfassen.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird beauftragt, einen Be­bauungsplan-Vorentwurf zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. [Abgesetzt] Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 57 "An der Aufkirchner Straße II" in Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö 6

Sachverhalt

Geltungsbereich der Veränderungssperre
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 beschlossen, für die Grundstücke Fl. Nrn. 217/0, 219, 220, 222/4 und 222 (Aufkirchner Str. 13 bis 17) in Hohenschäftlarn den Bebauungsplan Nr. 57 „An der Aufkirchner Str. II“ aufzustellen. 

Anlass der Aufstellung
Mit dem Bebauungsplan Nr. 57 „An der Aufkirchner Straße II“ in Hohenschäftlarn wird die Zielsetzung verfolgt, die städtebauliche Entwicklung der bestehenden sowie künftig zulässigen Nutzungsstrukturen unter besonderer Berücksichtigung der naturräumlichen Situation (u.a. topografische Wirkung der Hangkante Richtung Süden) planerisch zu ordnen. Zu diesem Zweck sollen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, den überbaubaren Grundstücksflächen sowie zur Stellung baulicher Anlagen sowie von Gestaltungsvorgaben getroffen werden.
Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen.
Auswirkungen
In dem der Veränderungssperre unterliegenden Planbereich dürfen:
  • Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Hierzu zählen insbesondere Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen.
  • erhebliche oder wesentlich Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

Diskussionsverlauf

Hinweis: Die Behandlung von TOP 6 - Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 57 "An der Aufkirchner Straße II" in Hohenschäftlarn wurde abgesetzt, weil aufgrund der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens für das Bauvorhaben Aufkirchner Str. 13 keine Notwendigkeit für den Erlass einer Veränderungssperre besteht.

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7. Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresverlustes des Wirtschaftsjahres 2013 der Gemeindewerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 5. Sitzung des Werkausschusses 01.12.2021 ö beschliessend 4
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Gemäß § 8 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresverlust, soweit sie nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen. Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden.
Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn das die Eigenkapitalausstattung zulässt; ist das nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.
Ist ein Jahresverlust fünfmal vorgetragen, so ist durch Gemeinderatsbeschluss im 6. Jahr über die endgültige Behandlung zu entscheiden.

Der Jahresverlustes des Wirtschaftsjahres 2013 beträgt 313.109,97 € und wurde bereits mit dem Jahresgewinn aus 2018 in Höhe von 137.825,02 € teilweise ausgeglichen.
Der noch verbleibende Verlustvortrag aus 2013 beläuft sich auf 175.284,95 € welcher durch Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen werden kann.
Die allgemeine Rücklage bezifferte sich zum 31.12.2018 auf 1.351.252,44 € und die zweckgebundene Rücklage auf 7.231.260,28 €.
Das Stammkapital beträgt unverändert 400.000,00 €.
Die   Entnahme aus der allgemeinen Rücklage wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 bereits gebucht, jedoch der entsprechende Beschluss nicht gefasst.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Werkausschusses vom 01.12.2021 den verbleibenden Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2013 in Höhe von 175.284,95 € durch Abbuchung von der allgemeinen Rücklage auszugleichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresgewinnes des Wirtschaftsjahres 2019 der Gemeindewerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 5. Sitzung des Werkausschusses 01.12.2021 ö beschliessend 5
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Gemäß § 8 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresverlust, soweit sie nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen. Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden.
Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn das die Eigenkapitalausstattung zulässt; ist das nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.
Ist ein Jahresverlust fünfmal vorgetragen, so ist durch Gemeinderatsbeschluss im 6. Jahr über die endgültige Behandlung zu entscheiden. Entsprechende Gewinne sind analog der allgemeinen Rücklage zu zuführen.

Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2019 beträgt 182.077,16 € und wurde bereits mit den Verlusten der Jahre 2015 und 2016 verrechnet (Gemeinderat 22.07.2020 Top 6).
Es besteht ein noch nicht verbuchter Restgewinn in Höhe von 34.745,19 €.
Weitere Verlustvorträge sind nicht vorhanden, deshalb soll der Restbetrag der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Werkausschusses vom 01.12.2021 den verbleibenden Restbetrag des Wirtschaftsjahres 2019 in Höhe von 34.745,19 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2020 und Ergebnisverwendung der Gemeindewerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 5. Sitzung des Werkausschusses 01.12.2021 ö vorberatend 3
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2020 wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, Herrn Dipl.-Kfm. Strasser, erstellt.
Er schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 13.666.830,54 € (Vorjahr: 13.789.940,26€) und einem Verlust in Höhe von -214.116,59 € (Vorjahr: +182.077,76 €) ab.
Der Verlust des Gesamtbetriebs gliedert sich wie folgt auf:
Abwasser: -11.219,29 € (Vorjahr +152.822,13 €)
Wasserversorgung: -198.431,62 € (Vorjahr: +33.426,61 €)
Energie: -4.465,68 € (Vorjahr: -4.170,98 €)
Geplant war ein Gewinn von 23.400 €.
Die große Abweichung kam hauptsächlich aufgrund folgender Positionen zustande.
Es kam zu einem Anstieg der Personalkosten, der Stromkosten, der Heizkosten und ein Betriebs- und Organisationshandbuch wurde erstellt. Im Abwasserbereich kam es zu Mehrausgaben beim Unterhalt der Pumpwerke und des Regenüberlaufbeckens. Im Wasserbereich kam es zu Mehrausgaben bei der Sanierung des Hochbehälters, die Hauptleitung im Bereich Tränkweg musste aufwändig saniert werden und der Rückbau des Flachbrunnens an der Isar war nicht geplant. Zudem waren die Erträge im Wasserbereich um ca. 20.000 € niedriger als geplant.
Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) sind Verluste, soweit sie nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen werden, auf neue Rechnung vorzutragen. Gewinne der folgenden 5 Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Werkleitung zur Kenntnis und folgt der Empfehlung des Werkausschusses, den Jahresverlust 2020 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Wasser- / Abwassergebührenkalkulation 2022-2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 5. Sitzung des Werkausschusses 01.12.2021 ö informativ 6
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö informativ 10

Sachverhalt

Die Wasser- und Abwassergebühren wurden letztmals zum 01.01.2018 festgesetzt.
Die Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung wurde durch den Bayrischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) durchgeführt.
Das Gutachten vom BKPV liegt seit 16.11.2021 vor.
In der Anlage wird das Ergebnis der Gebührenbedarfsberechnungen detailliert dargestellt.
Der Kalkulationszeitraum erstreckt sich auf 9 Jahre, 5 Jahre Nachkalkulation (2017-2021) und 4 Jahre Vorauskalkulation (2022-2025).
Gemäß Art. 8 Abs. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) sollen etwaige Kostenunter- und Kostenüberdeckungen in einem Zeitraum bis zu höchstens vier Jahre ausgeglichen werden.

Wasserversorgung:
Die Nachkalkulation der Jahre 2017 bis 2021 ergibt aufgrund vieler Sanierungen (z.B. Rohrbrüche) und der Hochbehältersanierung eine Unterdeckung von ca. 222.000 €.
Bei der Nachkalkulation wurden die Rückbaukosten des Flachbrunnens in Höhe von ca. 192.000 € nicht berücksichtigt, da der Brunnen seit Jahrzehnten nicht mehr zur Wasserversorgung genutzt wurde und somit die Kosten nicht von der jetzigen Generation der Gebührenzahler getragen werden müssen.
Bei der Vorkalkulation der Jahre 2022 bis 2025 wurden Zukunftsinvestitionen (Generalsanierungen des Rohrleitungsnetzes) mit jährlich ca. 300.000 € und der Wasserverbund mit Icking mit einmalig 350.000 € berücksichtigt.
Der Unterhalt des Versorgungsnetzes (z.B. Rohrbrüche) wurden mit jährlich 100.000 € angesetzt.
Der Rückbau des alten Pumpenhauses am Isarhang wurde, analog dem Flachbrunnen, nicht berücksichtigt.
Die Gemeinde Schäftlarn erhebt in der Wasserversorgung nach BGS-WAS § 10 seit 01.01.2018 eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 1,64 €/m³ entnommenen Wassers und eine Grundgebühr von 36,80 €/Jahr beim hauptsächlich verwendeten Wasserzähler.
Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2025 errechnet sich bei unveränderten Grundgebührensätzen eine Verbrauchsgebühr von 1,87 €/m³ (netto), die Gebühr steigt somit um 0,23 €/m³ entnommenen Wassers.
Vergleich mit Nachbarkommunen: 
Kommune
Preis je m³
(Netto)
Grundgebühr
Standard - Zähler
Satzung
Icking / Dorfen


2022
Egling
(Beitragssatzung für Verbesserung und Erneuerung)
1,34 €
60,00 €
2021
Starnberg
1,28 €
78,00 €
2018




Straßlach-Dingharting
1,45 €
45,60 €
2021
Wolfratshausen
1,60 €
keine
2021
Schäftlarn IST
1,64 €
36,80 €
2018
Baierbrunn
1,69 €
12,78 €
2020
Schäftlarn NEU
1,87 €
36,80 €
2022
Berg
1,90 €
45,00 €
2021
Münsing
1,94 €
67,34 €
2021
MITTELWERT
(ohne Schäftlarn)
1,72 €
34,14 €
2020-2021
ACHTUNG! Der Vergleich mit Nachbarn ist schwierig (örtliche Gegebenheiten, Zustand der Betriebseinrichtungen usw.)

Abwasserbeseitigung:
Die Nachkalkulation der Jahre 2017 bis 2021 ergibt aufgrund nicht durchgeführter Sanierungsarbeiten bei Schmutzwasserkanälen eine Überdeckung von ca. 267.000 €.
Bei der Vorkalkulation wurden Zukunftsinvestitionen wie die Generalsanierungen des Regenüberlaufbeckens mit ca. 240.000 € und jährlich durchschnittlich ca. 75 T€ für Investitionen berücksichtigt.
Der Unterhalt der Kläranlage und der Pumpwerke wurde mit jährlich mit ca. 225 T€ kalkuliert. 
Der Unterhalt des Kanalnetzes wurde mit jährlich ca. 90 T€ angesetzt.
Die Gemeinde Schäftlarn erhebt in der Abwasserbeseitigung nach BGS-EWS § 10 seit 01.01.2018 Einleitungsgebühren in Höhe von 3,20 €/m³ eingeleitetes Mischwasser und 3,04 €/m³ eingeleitetes Schmutzwasser und eine Grundgebühr von 36,80 €/Jahr beim hauptsächlich verwendeten Wasserzähler.
Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2025 errechnet sich bei unveränderten Grundgebührensätzen eine Einleitungsgebühr von 3,40 €/m³ eingeleitetes Mischwasser und 3,24 €/m³ eingeleitetes Schmutzwasser, die Gebühr steigt somit um 0,20 €/m³ eingeleitetes Abwasser.
Vergleich mit Nachbarkommunen: 
Kommune
Schmutzwasser
je m³ (Netto)
Mischwasser
je m³ (Netto)
Nieder-schlags-wasser
Grundgebühr
Standard - Zähler
Satzung
Baierbrunn
2,10 €

0,31 €            (pro m² x 1,0234/Jahr)
keine
2019
Straßlach-Dingharting

2,30 €?

61,20 €
2021
Egling
2,40 €


keine
2021
Schäftlarn IST
3,04 €
3,20 €

36,80 €
2018
Wolfratshausen
3,20 €


keine
2021
Schäftlarn NEU
3,24 €
3,40 €

36,80 €
2022
Berg;                    Münsing;                Starnberg
3,26 €
3,60 €

0,99 € 
1,12 €        (pro m²/Jahr)
keine
2018
2022
ACHTUNG! Ein Vergleich ist schwierig (örtliche Gegebenheiten, Zustand der Betriebseinrichtungen, Art der Entwässerung, Zusatzkosten Niederschlagswasser usw.)

Straßenentwässerung:
Bei der Kalkulation der Straßenentwässerung wurde sich bei der Aufteilung der Kosten auf die Grundstücksentwässerung und die Straßenentwässerung an den Grundsätzen, die die Rechtsprechung für die Beitragskalkulation entwickelt hat, orientiert. Der Anteil der Straßenentwässerung kann dabei nur annäherungsweise ermittelt werden.
Von den Schmutzwasserkanälen ist kein Straßenentwässerungsanteil abzusetzen, weil diese Kanäle ausschließlich der Grundstücksentwässerung dienen.
Die kalkulatorischen Kosten der Kläranlage wurden entsprechend der unterschiedlichen Funktion des jeweiligen Anlagenteils der Straßenentwässerung zugeordnet.
Bei Anlagenteilen, die ausschließlich der Schmutzwasserreinigung dienen, wurde kein Straßenentwässerungsanteil abgesetzt.
Die Betriebskosten der Kläranlage wurden verursachungsgerecht zugeordnet.
Im Nachkalkulationszeitraum waren durchschnittlich rund 73.500 € / Jahr an Einnahmen bei der Straßenentwässerung zu verbuchen.
Straßen-entwässerung:
(7000.1112)
2017:
172.732 €
2018:
49.437 €
2019:
47.536 €
2020:
45.268 €
2021:
52.820 €
Mittelwert:
73.558,60 €
Im Vorkalkulationszeitraum wurden durchschnittlich rund 58.500 € / Jahr kalkuliert.
Straßen-entwässerung:
(7000.1112)
2022:
54.644 €
2023:
60.492 €
2024:
58.643 €
2025:
61.064 €
Mittelwert:
58.710,75 €

Schlussbemerkung:
Für die Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 KAG).
Da Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht übersteigen (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 KAG).
Die Prognosen über die Entwicklung der Sach- und Personalkosten, der kalkulatorischen Kosten sowie die Entwicklung der gebührenpflichtigen Wassermengen enthalten die bei Vorschaurechnungen üblichen Unabwägbarkeiten.

Alternativ Gebührenanpassung:
Alternativ kann über eine Anpassung der Grundgebührensätze nachgedacht werden.
                                                       IST-Grundgebühr        // NEUE-Grundgebühr
Wasser: Die Grundgebühren decken rund 10%, bei Erhöhung rund 13% des gesamten Gebührenbedarfs. 
Abwasser: Die Grundgebühren decken rund 6%, bei Erhöhung rund 8% des gesamten Gebührenbedarfs.
(Die Grundgebühr darf bis zu etwa 50% des gesamten Gebührenaufkommens betragen).

Entscheidung:
Wasser:
Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2025 errechnet sich bei unveränderten Grundgebührensätzen eine Verbrauchsgebühr von 1,87 €/m³ (netto), die Gebühr steigt somit um 0,23 €/m³ entnommenen Wassers.
Alternativ:
Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2025 errechnet sich bei erhöhten Grundgebührensätzen eine Verbrauchsgebühr von 1,79 €/m³ (netto), die Gebühr steigt somit um 0,15 €/m³ entnommenen Wassers.

Abwasser:
Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2025 errechnet sich bei unveränderten Grundgebührensätzen eine Einleitungsgebühr von 3,40 €/m³ eingeleitetes Mischwasser und 3,24 €/m³ eingeleitetes Schmutzwasser, die Gebühr steigt somit um 0,20 €/m³.
Alternativ:
Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2025 errechnet sich bei erhöhten Grundgebührensätzen eine Einleitungsgebühr von 3,32 €/m³ eingeleitetes Mischwasser und 3,16 €/m³ eingeleitetes Schmutzwasser, die Gebühr steigt somit um 0,12 €/m³.



In der Werkausschusssitzung am 01.12.2021 wurde einstimmig beschlossen, die Grundgebühren nicht anzuheben. Der Werkausschuss ist der Meinung, die Abrechnung soll möglichst verbrauchsbezogen erfolgen. Das heißt, der der mehr Wasser verbraucht bzw. Abwasser einleitet, soll auch mehr bezahlen.

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10.1. Änderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (Verbrauchsgebühr)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 5. Sitzung des Werkausschusses 01.12.2021 ö beschliessend 6.1
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö beschliessend 10.1

Sachverhalt

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 01.12.2021 das Ergebnis der Aktualisierung der Gebührenbedarfsberechnung des BKPV vom 11.11.2021 für den Zeitraum 2022 bis 2025 zur Kenntnis genommen.
Der Werkausschuss hat beschlossen, dem Gemeinderat die Erhöhung der Wassergebühr auf 1,87 €/m³ (vorher 1,64 €) verbrauchtes Frischwasser bei unveränderten Grundgebühren ab 01.01.2022 zu empfehlen.

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Schäftlarn (BGS-WAS) vom 16.10.2013 ist entsprechend in § 10 zu ändern.

In der Anlage ist der Entwurf der 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Schäftlarn (BGS-WAS) vom 07.12.2021 beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Aktualisierung der Gebührenbedarfsberechnung des BKPV vom 11.11.2021 zur Kenntnis und folgt der Empfehlung des Werkausschusses, die Wassergebühr in Höhe von 1,87 € je Kubikmeter verbrauchtes Frischwasser bei unveränderten Grundgebühren ab dem 01.01.2022 festzusetzen.
Der Gemeinderat beschließt den beigefügten Entwurf der 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Schäftlarn vom 07.12.2021 als Satzung. Der Entwurf der 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Schäftlarn vom 07.12.2021 ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10.2. Änderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Verbrauchsgebühr)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 5. Sitzung des Werkausschusses 01.12.2021 ö beschliessend 6.2
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö beschliessend 10.2

Sachverhalt

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 01.12.2021 das Ergebnis der Aktualisierung der Gebührenbedarfsberechnung des BKPV vom 11.11.2021 für den Zeitraum 2022 bis 2025 zur Kenntnis genommen.
Der Werkausschuss hat beschlossen, dem Gemeinderat die Erhöhung der Abwassergebühr auf 3,40 € (vorher 3,20 €) je Kubikmeter eingeleitetes Misch- und 3,24 € (vorher 3,04 €) je Kubikmeter eingeleitetes Schmutzwasser bei unveränderten Grundgebühren ab 01.01.2022 zu empfehlen.

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schäftlarn (BGS-EWS) vom 19.12.2013 ist entsprechend in § 10 zu ändern.

In der Anlage ist der Entwurf der 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schäftlarn (BGS-EWS) vom 07.12.2021 beigefügt.

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Ertl.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Aktualisierung der Gebührenbedarfsberechnung des BKPV vom 11.11.2021 zur Kenntnis und folgt der Empfehlung des Werkausschusses, die Abwassergebühr in Höhe von 3,40 € je Kubikmeter Mischwasser und 3,24 € je Kubikmeter Schmutzwasser bei unveränderten Grundgebühren ab dem 01.01.2022 festzusetzen.

Der Gemeinderat beschließt den beigefügten Entwurf der 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schäftlarn vom 07.12.2021 als Satzung. Der Entwurf der 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die Entwässerungssatzung der Gemeinde Schäftlarn vom 07.12.2021 ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Information: Sachstand Umrüstung Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö informativ 11

Sachverhalt

Die Gemeinde stellt dieses Jahr noch einen Antrag auf die Förderung zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung. 
Gefördert wird eine neuer Leuchtenkopf mit 30 % wenn der Antrag noch in 2021 gestellt wird. 
506 Leuchten mit herkömmlichen Leuchtmittel können somit auf LED umgerüstet werden. Die Investitionen betragen ca. 167.000 € netto. Davon werden ca. 50.000 € gefördert. Die Einsparung beträgt bei einer Absenkung in der Nacht von 50 % von 22 Uhr bis 05 Uhr 
ca. 82 % bzw. ca. 92.000 kWh. Bei einer Einsparung von ca. 18.500 € pro Jahr netto an Stromkosten beträgt die Amortisation ca. 6 Jahre. 
Die Lichtfarbe beträgt 3.000 Kelvin ist somit warm-weiß. 

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12. Antrag GemeindeUnion: Photovoltaikanlagen auf den Dächern des Bauhofes und der Feuerwehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Antrag: 

Die GU stellt den Antrag, die Dächer des neuen Bauhofs und der Feuerwehr mit Photovoltaikanlagen zu bestücken. Der Aufbau soll unter Einbeziehung aller Zuschussmöglichkeiten erfolgen. 

Begründung: 

Die ideale Ausrichtung beider Dächer gewährleistet, dass genügend Strom für den Bauhof und die Feuerwehr erzeugt werden kann. Im Hinblick auf die steigenden Energiepreise ist es unerlässlich die Dächer zu ertüchtigen. Die Bügerinnen und Bürger nehmen sehr wohl zu Kenntnis, dass auf den kommunalen Liegenschaften der Gemeinde Schäftlarn keine Kollektoren verbaut wurden. Es ist nicht vermittelbar, dass auf riesigen gemeindlichen Dächern das Potential für die umweltschonende Stromerzeugung nicht genutzt wird. Außerdem sollte zukünftig die Gemeinde bei Neuanschaffungen von Fahrzeugen auf E_Mobilität umsteigen, auch hier kann der erzeugte Strom eingesetzt werden. Die Errichtung der Stromtankstellen für Autofahrer soll ebenso zeitnah umgesetzt werden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gemeindeverwaltung hat in den internen Haushaltsaufstellungen für 2022 bereits eine Summe in Höhe von 150.000 Euro für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des neuen Bauhofs vorgesehen. Die Verwaltung hat schon mehrfach zugesagt, 2022 eine Photovoltaikanlage für das Dach des Bauhofs vorzusehen. Ebenso hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Juni 2021 ihren Antrag „Erstellung einer Photovoltaikstrategie für die Gemeinde: „Mehr PV Energie für Schäftlarn“ eingereicht, der im Umwelt- und Mobilitätsausschuss am 05.07.2021 behandelt wurde und auch darauf abzielt, mehr Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Dächern zu schaffen. Sofern in den Haushaltsberatungen im HFA und Gemeinderat im Januar 2022 an dieser Haushaltsstelle keine Änderungen oder Kürzungen durchgeführt werden, kann mit den Planungen für eine Photovoltaikanlage für den Bauhof begonnen werden. Das Dach des neuen Feuerwehrgerätehauses am Drotwiesenweg wird zu einem späteren Zeitpunkt beplant. Eventuell kann hier 2023 eine Bürgersolaranlage entstehen. Die Investitionen 2022 (Straßenbau und Straßenunterhalt, Wohnungsbau Auenstraße, Umweltprojekte, Planungen zur Erweiterung der Grundschule mit neuer Turnhalle, eventuell erste Kosten für neuen Mittelschule Pullach) und auch die Kapazitäten in der Verwaltung lassen es nicht zu beide Dächer zeitgleich zu beplanen und mit Photovoltaik auszurüsten.
  

Diskussionsverlauf

Frau Keller regt an, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen. Herr Dr. Ruhdorfer ergänzt, dass der Antrag bis zum Abschluss einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zurück gestellt werden sollte.

Herr Lankes stellt klar, dass die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage ein Kriterium von mehreren ist. Aus seiner Sicht sei jedoch die langfristige Wirkung, welche durch den Betrieb der PV-Anlage entsteht entscheidender.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für das Dach des Bauhofs am Drotwiesenweg Planungen zur Ausrüstung mit einer Phtovoltaikanlage  zu beginnen  und eine solche Anlage  zeitnah zu errichten. Das Dach des Feuerwehrhauses kann eventuell zu einem späteren Zeitpunkt beplant und mit Photovoltaik ausgestattet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Antrag GemeindeUnion: Streuobstbepflanzung auf dem erworbenen Grundstück in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Die GU stellt den Antrag, das erworbene Grundstück in Neufahrn mit einer Streuobstbepflanzung zu versehen. 
Begründung: Der GU liegt sehr viel daran, den Umweltschutz aktiv zu leben. Daher beantragt die GU die erworbene Pferdekoppel in Neufahrn zu einer Streuobstwiese umzufunktionieren. Die Beratung dahingehend kann der BUND Naturschutz übernehmen. Die Schäftlarner Bürger sollten im Gemeindebrief über den großen Nutzen für Insekten und Wildbienen informiert und zu Patenschaften für einzelne Bäume aufgerufen werden. Wir möchten hierzu auf den kürzlich geschlossenen Pakt zwischen Staatsregierung und Naturschützer, Bericht im Merkur v. 18.10.2021, hinweisen.


Stellungnahme der Verwaltung:

Die Fläche ist derzeit verpachtet und wird von einem Pferdebetrieb genutzt. Es ist vorab zu klären, ob die gesamte Fläche oder auch nur eine Teilfläche als Streuobstwiese aufgewertet werden soll. Außerdem stellt sich vor der endgültigen Beschlussfassung die dringende Frage, wer die Pflege der Streuostwiese künftig übernehmen soll. Obstbäume sind pflegeintensiv. An unseren bestehenden Obstbaumalleen sieht man, wie schwierig und zeitaufwendig die Pflege ist. Die Apfelallee in Neufahrn wird von Josef Reitinger ehrenamtlich seit vielen Jahren gepflegt, die Apfelalleen in Ebenhausen und entlang der alten B11 in Hohenschäftlarn werden von    Herrn Waltz und Herrn Hammitzsch ehrenamtlich gepflegt. Der Bauhof ist natürlich unterstützend tätig, kann aber die notwendige aufwendige Pflege alleine auch nicht leisten.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Ruhdorfer fragt nach weshalb gerade das o. g. Grundstück für den Antrag ausgewählt wurde. Dieses wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Diese Nutzung sollte geschützt werden. Zudem sollten aus seiner Sicht bei landschaftsplanerischen Maßnahmen der Gemeinde andere Vorhaben prioritär angegangen werden (z. B. Klosterbäche).

Frau Keller erklärt daraufhin, dass die Fläche der Streuobstwiese weiterhin auch als Weideland genutzt werden könne. 

Herr Tonnar schlägt vor, dass der Verein Solar Isartal die Pflege der Streuobstwiese übernehmen könnte.

Herr Waldherr schlägt vor, nur einen Teil der Fläche für die Streuobstwiese zu verwenden.

Frau Reitinger hält es für bedenklich, wenn die Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen würde. Zudem könne der Bauhof die Pflege aufgrund geringer zeitlicher Kapazitäten nicht leisten und eine Vergabe wäre zu teuer. 

Es wird daraufhin folgender Beschluss gefasst:

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag Streuobstbepflanzung auf dem erworbenen  Grundstück in Neufahrn oder an einem anderen Ort zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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14. Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Der Bürgerplatz am S-Bahnhof Hohenschäftlarn wird zu einem attraktiven Ort für unsere Bürgerinnen und Bürger fortentwickelt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö 14
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 23.05.2022 ö 6.1

Sachverhalt

Antrag:
Auf Initiative des Schäftlarner Forums wurde der sog. „Bürgerplatz“ am S-Bahnhof Hohenschäftlarn vor über 10 Jahren geplant. Die damaligen Pläne wurden teilweise umgesetzt und so konnte u.a. ein kleiner Wochenmarkt dort seine Heimat finden. Trotz allem fehlt dem Platz noch eine Aufenthaltsqualität, die die Schäftlarner Bürgerinnen und Bürger einlädt, diesen Platz als „ihren“ Platz anzunehmen. Erklärtes Ziel der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Gruppierungen ist, diesen Platz entsprechend aufzuwerten und attraktiver zu machen. Ein erster Schritt war, die für den Platz entworfene Skulptur wieder aufzustellen. Nunmehr haben sich die Architektin Christiane Holst und die Entwurfsverfasserin des Platzes, Emily von Hoyos auf unsere Bitte hin, mit dem Platz noch einmal beschäftigt und die Planung für den Platz auf den neuesten Stand gebracht. Um die gewünschte Aufenthaltsqualität zu erreichen und den Platz attraktiv zu machen, bedarf es aus Sicht der Experten folgender Maßnahmen: • Einrahmung der Fläche zur Abgrenzung von der Straße: bspw. durch niedrige Heckenelemente auf Seite der Bahnhofsstraße sowie einer Pflasterung an dem Fußweg zum Bahnsteig. • Attraktive Sitzgruppen an den beiden Enden des Platzes • Ausweitung des Platzes bis vor Esche am Fahrradständer, um den Platz für Geschäfte des Wochenmarktes, Flohmärkte attraktiver zu machen. Dadurch könnte der Platz auch für Gäste der Eisdiele des Ristorante „Brigante“ und wartende S-Bahn Reisende interessant werden. • Ersatzpflanzung der eingegangen Bäume sowie Neupflanzung von vier Bäumen am Nordende. • Aufwertung des Platzes durch eine ansprechende Möblierung des öffentlichen Raums: Bücherschrank, schwarzes Brett, Kunsttafeln etc. Eine detaillierte Darstellung dieser Pläne entnehmen Sie der Anlage. 
In einem zweiten Schritt sollte überlegt werden, einen Bezug zu den Aufenthaltsflächen vor dem Kiosk Dallas durch eine Veränderung des Straßenbelags auf einer Breite von 5m herzustellen. Finanzierung: Für die Maßnahme dürfte nach Grobkostenschätzung eine Summe von ca. 40.000 € anzusetzen sein. Hiervon könnten die notwendigen Baumpflanzungen im Rahmen des Tages des Baumes und so ggf. in Form von Baumspenden erfolgen. Ebenso sollte für die Möblierungen (Sitzbänke, Bücherschrank, Tafeln) Spenden bzw. Sachleistungen akquiriert werden. Somit würden sich die notwendigen Baumaßnahmen auf ca. 25.000 € reduzieren. Dieser Betrag ist in den Haushalt einzustellen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Jahr 2020 wurden auf Initiative des 1. Bürgermeisters die Behelfsparkplätze auf der Wiesenfläche zurück gebaut und die Wiesenfläche um die  Esche wurde neu angelegt. Gleichzeitig wurde die Bahnhofstraße durch hölzerne Geländer vom Platz und der Wiesenfläche abgegrenzt und es wurde ein funktionelles Einfahrtstor für die Wochenmarktnutzung des Platzes eingebaut. Zusätzlich wurde eine neue Sitzbank errichtet.  Im April 2021 wurde schließlich die Skulptur „Begegnung“ des Künstlers und Kunstschmieds Rüdiger Lüst auf der Wiesenfläche aufgestellt. Im Oktober 2021 bestellte der 1. Bürgermeister eine renovierte Telefonzelle bei der Telekom, Kostenpunkt zirka 500 Euro. Leider sind diese derzeit wegen der hohen Nachfrage und einem Stau bei der Renovierung nur langsam lieferbar. Die Telekom hat mitgeteilt, dass Mitte 2022 mit einer Auslieferung der Telefonzelle zu rechnen ist. Diese Zelle soll dann als Bücherschrank aufgestellt werden. Die im Jahr 2020 über den 2. Bürgermeister Marcel Tonnar kostenlos beschafften zwei gelben Telefonzellen hatten sich leider als nicht gebrauchsfähig herausgestellt, da sie in nicht mehr renovierbarem Zustand waren.
Im Rahmen des Tag des Baumes 2020 wurden im Frühsommer Pflegemaßnahmen an den vorhandenen Bäumen auf dem Platz durchgeführt. Es wurde die beschädigte Rinde  mit  Rindenschutz behandelt und die Stämme wurden zum Schutz vor Sonnenbrand mit Bast eingewickelt. Außerdem wurde im Wurzelbereich   der Boden gelockert und Nährstoffe wurden um die Wurzeln eingebracht. Die beauftragten  Baumpfleger teilten mit, dass die bei der Platzplanung/Platzanlage verwendeten Bäume für den kiesigen verdichteten Boden nicht geeignet waren. Durch die Pflegemaßnahmen können die vorhandenen Bäume aber noch etliche Jahre weiter stehen bleiben und dürften trotz des etwas kleineren Wuchses noch etliche Jahre vital bleiben.
In den bisher internen Haushaltsaufstellungen der Verwaltung für 2022 wurden auf Initiative des 1. Bürgermeisters für eine Wegeinfassung des Fußwegs zur S-Bahn mit Randstein und  Pflanzung einer Hecke  und weiterer Elemente wie Sitzmöbel bereits zirka 25.000 Euro als Bedarf angemeldet.
Einer Neugestaltung des bestehenden  Platzes für den Wochenmarkt steht die Verwaltung grundsätzlich positiv gegenüber, hat hier für 2022 eben bereits Planungen begonnen und begrüßt die Initiative der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.  Die Wiesenfläche um die Esche beim alten Bahnhofsgebäude hat aber durchaus einen ortsbildprägenden Charakter und sollte nach Meinung der Verwaltung als natürliche Wiese auch künftig erhalten werden.  Eine weitere Bepflanzung mit Bäumen ist zu begrüßen. Die vorhandene Wiese ist als grüner Anger im Bahnhofsbereich gestalterisch und ökologisch wertvoll  und sollte daher nicht als befestigter oder gekiester Platz für den Wochenmarkt zur Verfügung stehen. Für kurzfristige Nutzungen wie Flohmärkte, örtliche Veranstaltungen oder auch als Fläche für Sitzplätze des Eiscafe´s könnte die Wiese problemlos genutzt werden
Die bestehenden Bäume am Kiesplatz sind inzwischen in einem deutlich besseren Zustand und sollten deswegen auch erhalten werden, so lange sie vital bleiben. Im gesamten Bereich des Grundstücks liegen zudem oberflächennah Leitungen der DB, deren genaue Lage aber nicht bekannt ist. Grabungen aller Art stellen hier immer ein Risiko dar. Für die Leitungen, deren Lage teilweise nicht mal der DB wirklich bekannt ist, gibt es eingetragene Rechte.  Selbst das Entfernen der vorhandenen Bäume mit Wurzeln birgt das Risiko, dass dabei Schäden an Leitungen entstehen. Bei der Pflanzung weiterer Bäume ist besonders auch wieder auf die Leitungen im Boden zu achten.
Entlang des Fußwegs zum Bahnsteig sollte neben einem zu bauenden Randstein zur Abgrenzung auch eine niedrige Hecke mit Durchlässen zur optischen Abgrenzung zum Weg gepflanzt werden. Auch hier muss besonders bei den Grabungen auf Leitungen geachtet werden.  
Entlang der Bahnhofstraße sollte der offene Charakter mit den durchlässigen Holzgeländern zur Straße hin  so bleiben. Eine Gestaltung  der Abgrenzung zur Straße mit Verbesserung der Entwässerung auf dem Platz sollte  bis zu einem Ausbau der Bahnhofstraße zurück gestellt werden. Heckenelemente könnten zur Straße hin hinter das Geländer trotzdem gepflanzt werden. 
Eine Möblierung mit weiteren Sitzmöglichkeiten und auch die Errichtung eines neuen gemeindlichen Schaukastens mit Anschlagtafeln für Veranstaltungen und eventuell Kunsttafeln sollte zeitnah umgesetzt werden. Ebenso die Errichtung des Bücherschranks, sobald die bestellte Telefonzelle geliefert wird.
Die vorgeschlagene optische Verbindung der Straßenfläche mit den privaten Flächen beim Kiosk Dallas ist erst mit einem Ausbau der Bahnhofsstraße möglich. Ein Ausbau der Bahnhofstraße (Entwässerung, Gestaltung der Straßenfläche, optional Schaffung eines Fußwegs) ist im Finanzplan für die Jahre 2024/2025 vorgesehen.

Diskussionsverlauf

Herr Büttner vertritt die Ansicht, dass der Wochenmarkt wieder attraktiver werden sollte. Dazu könnte die bauliche Aufwertung des Geländes beitragen.

Herr Waldherr stimmt dem grundsätzlich zu, weist aber darauf hin, dass erhebliche Kosten entstehen. Da die Erneuerung der Schrankenanlage ansteht, könnte in diesem Zuge die Straße mit saniert bzw. neu angelegt werden.  

Herr Lankes führt aus, dass ein planerisches Gesamtkonzept für den Bürgerplatz entscheidend wäre. Zur weiteren Projektierung sollte eine aus dem Gemeinderat gebildete Arbeitsgruppe mit den Planerinnen die weitere Entwicklung steuern.

Herr Dr. Ruhdorfer schlägt vor den Bauausschuss als Arbeitsgruppe zu beauftragen. Es wäre zunächst sinnvoll einen Ortstermin am Bürgerplatz durchzuführen.

Beschluss

Im Frühjahr 2022 soll es einen Ortstermin des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses gemeinsam mit den beiden Planerinnen Frau von Hoyos und Frau Holst auf dem Platz geben. Der Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss  wird die Planungen für den Platz am Bahnhof dann weiter beraten und vorantreiben und dem Gemeinderat dann zur endgültigen Beschlussfassung vorlegen.  Mit den Planungen zur Gestaltung des Platzes sollen auch die Planungen  für den Ausbau der Bahnhofstraße erstellt werden. Hierzu ist von der Verwaltung ein Straßenplaner zum Planungsprozess hinzuzuziehen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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15. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö informativ 15
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15.1. Situationsbericht zur Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö informativ 15.1

Sachverhalt

In Schäftlarn haben sich – Stand 10.12.2021 – seit März 2020 insgesamt 410 Personen mit dem COVID-19-Virus infiziert. Der Wert hat sich somit seit November nochmals deutlich erhöht. Die Inzidenzwerte im Landkreis München sind im Verlauf der letzten Woche von 376,9 am 02.12.2021 auf einen Wert von 296,6 am 10.12.2021 zurück gegangen.  
Im Landkreis München haben seit Start der Impfungen am 27. Dezember 2020 249.663 Personen eine Erstimpfung erhalten (Stand 10.12.2021), 256.278 verfügen bereits über den vollständigen Impfschutz (Stand 10.12.2021). Zudem wurden 94.224  Auffrischungsimpfungen durchgeführt. Insgesamt wurden somit  600.165  Impfungen (Stand 19.09.2021) durchgeführt.
In der Gemeinde Schäftlarn wurden in den vergangenen Wochen diverse Sonderimpfaktionen durchgeführt. So fand z. B. Sonderimpfaktionen im Altenheim, im Familienzentrum sowie durch mobile Impfbusse des Impfzentrums am Marktplatz statt.
Die Homepage der Gemeinde enthält nun eine Auflistung aller Test- und Impfangebote im Gemeindegebiet und in den Nachbarkommunen.

Diskussionsverlauf

Herr Blomeyer fragt an, ob das Landratsamt auch für die einzelnen Kommunen Inzidenzen erfasst.

Herr Wallner erläutert, dass für einzelne Kommunen keine Inzidenzen vorliegen. Der Grund, dass bei kleinen Einheiten, die statistische Ungenauigkeit zunimmt.

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16. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö 16

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen vorgetragen.

Datenstand vom 14.02.2024 17:13 Uhr