Datum: 13.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Genehmigung der Niederschrift
3 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses, Steinberg, Fl.Nr. 246/5, Steinberg
4 Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des ehemaligen Wirtschaftsgebäudes und Ersatzbau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und landwirtschaftlichen Lagerräumen, Unterdorf 15, Fl.Nr. 30/0, BA 2021/24
5 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses, Starnberger Str. 62, Fl.Nr. 274/1, BA 2021/25
6 Tektur zum Bauantag zum Neubau von sechs Reihenhäusern mit Tiefgarage und Anbau eines Treppenhauses mit Aufzug (Tektur der Tiefgarage), Fl.Nr. 68, Schmiedgasse 7, BA 2017/5 T1
7 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelcarport, Am Hang, Fl.Nr. 1741, BA 2021/26
8 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses, Wolfratshauser Straße 50, Fl.Nr. 1398/2, BA 2021/27
9 Informationen
10 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 13.09.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses sowie die anwesenden Zuhörer. Er stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und das Gremium beschlussfähig ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht vorgebracht.

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2. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 13.09.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses vom 26.07.2021 wurde den Mitgliedern des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Niederschrift der Sitzung des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses vom 26.07.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses, Steinberg, Fl.Nr. 246/5, Steinberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 13.09.2021 ö 3
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 24.04.2023 ö beschliessend 7
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2023 ö beschliessend 10
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 29.01.2024 ö beschliessend 9
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 18.03.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 46 „Steinberg/Kurzweg“.


Im Rahmen der formlosen Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob die Gemeinde einer Befreiung vom festgesetzten Baufenster für die Errichtung eines Wohngebäudes zustimmen kann. Das Gebäude soll das Baufenster im Norden um max. 1,35 m überschreiten.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Ruhdorfer weist deutlich darauf hin, dass die Hangsituation und auf die Ortsrandlage geachtet werden muss. 

Herr Dr. Stoiber pflichtet Herrn Dr. Ruhdorfer im Hinblick auf die Ortsrandlage bei und verdeutlicht, dass für eine geringfügige Verschiebung des Baufensters um 1,35 m nach Norden aufgrund des geänderten Abstandsflächenrechts   eine sachliche Begründung vorliegt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Überschreitung des Baufensters im Norden um max. 1,35 m wird in Aussicht gestellt. Der Bauwerber sollte vorab mit dem Landratsamt klären, ob eine entsprechende Befreiung genehmigt werden kann. Weitere Befreiungen bzw. Abweichungen vom Bebauungsplan, der Ortsgestaltungs-, Abstandsflächen- und Stellplatzsatzung werden nicht in Aussicht gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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4. Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des ehemaligen Wirtschaftsgebäudes und Ersatzbau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und landwirtschaftlichen Lagerräumen, Unterdorf 15, Fl.Nr. 30/0, BA 2021/24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 17.05.2021 ö vorberatend 5
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 13.09.2021 ö 4
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.07.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist der Abbruch des ehemaligen Wirtschaftsgebäudes und Ersatzbau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten, Garagen und landwirtschaftlichen Lager­räumen. Aufgrund der Bestandssituation des Wohnkopfes soll das neu zu errichtende Gebäude profilgleich angebaut werden. Hierzu wurde in der Sitzung vom 17.05.2021 bereits eine formlose Bauvoranfrage behandelt.
In der aktuellen Planung wurde der Anbau so gekürzt, dass die Abstandsflächen nun eingehalten werden können.
Beantragt wird die Abweichung von § 3 der Ortsgestaltungssatzung, da in einem Teilbereich Aufschüttungen und Abgrabungen notwendig werden.
Die erforderlichen Stellplätze werden zum Teil auf noch öffentlichem Grund (Kapuzinerweg Fl.Nr. 33/2) nachgewiesen, in der kommenden Gemeinderatssitzung wird über den ausstehenden Grundstückstausch beschlossen. Dann wären auch die Stellplätze im Kapuzinerweg auf privatem Grund der Antragstellerin.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats zum Grundstückstausch erteilt und der beantragten Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zur Geländeaufschüttung bzw. -abgrabung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses, Starnberger Str. 62, Fl.Nr. 274/1, BA 2021/25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 26.07.2021 ö 16
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 13.09.2021 ö beschliessend 5
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 18.09.2023 ö beschliessend 6
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 18.12.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt liegt planungsrechtlich im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Hierzu wurde in der Sitzung des Bau-. Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses am 26.07.2021 bereits eine formlose Bauvoranfrage behandelt.
Im Rahmen des Vorbescheids soll die Zulässigkeit zum Neubau eins Wohnhauses in Zusammenhang mit einer Grundstücksrealteilung und Abbruch der bestehenden Garage geklärt werden. Das Wohnhaus weist die Maße 8,00 m x 12,00 m, Wandhöhe 6,50 m, Firsthöhe 9,30 m und eine Dachneigung von 35 Grad auf
Die notwendigen Stellplätze für das Bestandsgebäude werden mit 5 Stück und 4 Stück für den Neubau auf den jeweiligen Grundstücken nachgewiesen. Die Abstandsflächen werden auf dem Grundstück eingehalten.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abweichungen bzw. Befreiungen von der Ortsgestaltungs-, Abstandsflächen- und der Stellplatzsatzung werden nicht in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Tektur zum Bauantag zum Neubau von sechs Reihenhäusern mit Tiefgarage und Anbau eines Treppenhauses mit Aufzug (Tektur der Tiefgarage), Fl.Nr. 68, Schmiedgasse 7, BA 2017/5 T1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 16.01.2017 ö beschliessend 6
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 13.09.2021 ö beschliessend 6
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 23.05.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt und liegt im rechtskräftigen einfachen Bebauungsplan Nr. 50 „Südlich der Schmiedgasse“. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Im Nachgang zum mit Bescheid vom 20.06.2017 genehmigten Bauvorhaben, soll die Zufahrt zur Tiefgarage entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans von der Schorner Straße in die Starnberger Straße verlegt werden. Zusätzlich soll im nordöstlichen Bereich ein Treppenturm als Notausgang für die Tiefgarage entstehen, die Fahrradabstellplätze werden außerhalb der Tiefgarage geplant. Aus Kostengründen wird die Tiefgarage durch Reduzierung der Nebenräume verkleinert. Die Anzahl der Stellplätze bleibt unverändert. 

Die Tiefgaragenzufahrt soll abweichend von Festsetzung 6.7 an die östliche Grundstücksgrenze verschoben werden. Die Zulässigkeit dieser Abweichung ist im Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen.

Diskussionsverlauf

Frau Dichtl bemängelt die fehlende Sichtbarkeit der Tiefgaragenzufahrt von der Starnberger Straße aus aufgrund der Lage im Inneren des Grundstücks. Der Erste Bürgermeister stellt klar, die beantragte Tiefgaragenrampe entsprechend dem Bebauungsplan Nr. 50 -wie beantragt- genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der notwendigen Abweichung für die Verschiebung der Tiefgaragenzufahrt wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelcarport, Am Hang, Fl.Nr. 1741, BA 2021/26

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 13.09.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt und liegt in der rechtsverbindlichen Einbeziehungssatzung „Am Hang“ in Neufahrn. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelcarport sowie zwei Stellplätzen. 
Beantragt wird die Befreiung von der Festsetzung C 6 (Wandhöhe max. 5,20 m), da bei der angrenzenden Bebauung (Fl.Nr. 1741/6) bereits eine Wandhöhe von 5,65 m vorhanden wäre. Laut den Baugenehmigungsunterlagen für den Anbau des auf gleicher Höhe situierten Nachbargebäudes aus dem Jahr 1982 weist dieses allerdings lediglich eine genehmigte Wandhöhe von 4,50 m auf. 
Weiterhin wird die Befreiung von der Festsetzung C 10 (Ausgleichsfläche) beantragt, da aufgrund der neuen Abstandsflächensatzung das Wohnhaus in die Mitte des Grundstücks verschoben werden muss. Dadurch wird der nutzbare Grünbereich im Süden verkleinert. Ein Teil der Ausgleichsfläche soll in den östlichen Teil des Grundstücks verlegt werden, die geforderte Ausgleichsfläche von 242 m² wird vollumfänglich auf dem Grundstück eingehalten.
Die übrigen Vorgaben der Satzung werden eingehalten.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Ruhdorfer weist darauf hin, dass die Einbeziehungssatzung mit der Wandhöhe von max. 5,20 m auf der Grundlage eines Bauantrags der Eigentümer mit einer damals beantragten Wandhöhe 5,04 m erlassen wurde und die Gemeinde demgegenüber sogar eine um ca. 15 cm größere Wandhöhe vorgesehen hat. Aufgrund der Ortsrandlage und der niedrigen prägenden Bestandsgebäude besteht kein Spielraum für eine größere Wandhöhe.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der beantragten Befreiung von der Festsetzung C 10 (Ausgleichsflächen) wird zugestimmt. Abweichungen bzw. Befreiungen von der Ortsgestaltungs-, Abstandsflächen- und der Stellplatzsatzung sowie von der Festsetzung C 6 (Wandhöhe max. 5,20 m) wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses, Wolfratshauser Straße 50, Fl.Nr. 1398/2, BA 2021/27

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 13.09.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Mischgebiet (MI) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. 
Geplant ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit einer Grundfläche von 314,70 m² und damit eingehend einer GRZ von 0,30. Die Firsthöhe soll 14,22 m betragen, es sollen drei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss entstehen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt, da das geplante Gebäude sich im Maß nicht in die Umgebungsbebauung einfügt (GRZ von max. 0,25 möglich). Das Gebäude soll entsprechend der umliegenden Bebauung parallel zur Straße ausgerichtet werden. Die notwendigen Stellplätze müssen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Abweichungen von der Ortsgestaltungs-, Abstandsflächen- und Stellplatzsatzung werden nicht in Aussicht gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 13.09.2021 ö informativ 9
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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 13.09.2021 ö 10

Sachverhalt

Herr Blomeyer erkundigt sich, ob es bereits Neuigkeiten zum geplanten PoP-Verteilerhaus der Deutschen Glasfaser gibt. Der Erste Bürgermeister erklärt, dass es derzeit noch keinen neueren Informationsstand gibt. Allerdings hat die Deutsche Glasfaser erklärt, dass das Netz bis Weihnachten funktionieren soll.
Herr Zattler äußert seinen Unmut im Hinblick auf die vom Bauträger des Bauvorhabens Zeller Str. 52 veranstaltete „Betonorgie“ beim Vorplatz. Der Erste Bürgermeister erläutert, dass die so nicht der Baugenehmigung entsprechenden Betonbauten von der Baukontrolle am Landratsamt bearbeitet werden.

Datenstand vom 14.02.2024 17:17 Uhr