Datum: 07.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Werkausschuss
Körperschaft: Gemeindewerke Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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1. Sitzung des Werkausschusses
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07.03.2022
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Werkausschusses sowie Frau Hermsdorf-Hiss von der Presse und alle Zuhörer. Er stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und das Gremium beschlussfähig ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben.
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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1. Sitzung des Werkausschusses
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07.03.2022
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Werkausschusses vom 01.12.2021 wurde den Mitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Einwendungen gegen die Niederschrift wurden nicht erhoben.
Beschluss
Der Werkausschuss genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Werkausschuss-Sitzung vom 01.12.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Bekanntgabe 2. Halbjahresbericht 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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1. Sitzung des Werkausschusses
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07.03.2022
|
ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Gemäß § 19 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) sowie § 4 Abs. 6 der Eigenbetriebssatzung für die Gemeindewerke Schäftlarn ist dem ersten Bürgermeister und dem Werkausschuss zweimal jährlich durch die Werkleitung ein Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich vorzulegen.
Der Halbjahresbericht bezüglich der 2. Jahreshälfte 2021 ist als Anlage beigefügt.
Beschluss
Der Werkausschuss nimmt den 2. Halbjahresbericht 2021 über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans der Gemeindewerke Schäftlarn zur Kenntnis
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Bestellung eines Prüfers für die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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1. Sitzung des Werkausschusses
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07.03.2022
|
ö
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beschliessend
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4 |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.03.2022
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ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Für den Jahresabschluss 2021 ist ein Prüfer zu bestellen. Seit Gründung des Eigenbetriebes wurde die Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit dem BKPV ist sehr gut und hat sich bewährt.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. der Eigenbetriebssatzung (EBS) ist für die Bestellung des Prüfers der Gemeinderat zuständig. Gemäß § 5 Abs. 2 EBS ist der Werkausschuss in allen Angelegenheiten, für die der Gemeinderat zuständig ist, als vorberatender Ausschuss tätig.
Beschluss
Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Betriebsgebäude Kläranlage Umstellung auf LED-Beleuchtung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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1. Sitzung des Werkausschusses
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07.03.2022
|
ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Eine Anregung aus dem Energie Effizienznetzwerk war, beim Betriebsgebäude der Kläranlage die Beleuchtung auf LED umzustellen.
Es wurden Angebote dazu eingeholt.
Kosten Umstellung des gesamten Betriebsgebäudes: ca. 13.200,- €
Stromeinsparung überschlägige Kostenberechnung: ca. 150 € / Jahr
Kosten Umstellung Warte, Küche und Zugang: ca. 5.000,- €
Stromeinsparung überschlägige Kostenberechnung: ca. 120 € / Jahr
IST-STAND
LED
Diskussionsverlauf
In der Diskussion war man sich schnell einig, dass eine Umstellung auf LED-Beleuchtung nur in den oft genutzten Räumen wie Warte, Küche und Zugangsbereich Sinn macht. Herrn Tonnar und Herrn Lankes kam die angegebene Stromeinsparung von 120 € / Jahr sehr niedrig vor. Herr Streidl wird die Rechnung überprüfen und die Werkausschussmitglieder informieren.
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt, die Warte, die Küche und den Zugang auf LED – Beleuchtung umzustellen, wenn die Amortisationszeit unter 15 Jahren liegt und beauftragt den Werkleiter gegebenenfalls den Umbau zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Sonderprogramm "Kommunale Trinkbrunnen"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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1. Sitzung des Werkausschusses
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07.03.2022
|
ö
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beschliessend
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6 |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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2. Sitzung des Werkausschusses
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29.06.2022
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat ein Sonderprogramm „Kommunale Trinkbrunnen“ aufgelegt.
Jede Gemeinde kann für bis zu zwei Trinkbrunnen Zuwendungen erhalten.
Die Zuwendungshöhe ist pro Brunnen auf 15.000 Euro beschränkt.
Stellungnahme Bayrischer Gemeindetag, Frau Dr. Juliane Thimet
Wir halten das Programm deshalb für interessant, weil die am 12.01.2021 in Kraft getretene EU - Trinkwasserrichtlinie die Mitgliedstaaten in Art. 16 Abs. 2 zur Umsetzung in nationales Recht folgende Vorgabe macht:
„Zur Förderung der Verwendung von Leitungswasser für den menschlichen Gebrauch stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass an öffentlichen Orten, wo dies technisch machbar ist, Außen- und Innenanlagen installiert werden, und zwar in einer in Bezug auf den Bedarf an solchen Maßnahmen verhältnismäßigen Weise und unter Berücksichtigung spezifischer örtlicher Gegebenheiten, wie etwa Klima und Geografie.“
Die Richtung, Trinkbrunnen in Zukunft allgemein vorzusehen, ist also eingeschlagen.
Zweck des Sonderprogramms
Trinkwasser ist ein unverzichtbares Lebensmittel, das der Bevölkerung durch die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen in einwandfreier Qualität und ausreichender Menge über das öffentliche Leitungsnetz zur Verfügung gestellt wird. In Bayern stammt dieses Wasser zu rd. 90 Prozent aus Grundwasser. Um diese Grundwasserressourcen zu schützen und zu bewahren, ist das Mitwirken aller erforderlich. In Trinkwasserschutzgebieten wird mit einer örtlich angepassten Verordnung ein darüber hinaus gehender Schutz erreicht. Das Berücksichtigen der Verhaltensregeln des allgemeinen Grundwasserschutzes, der Wasserschutzgebiete sowie der Trinkwasserverordnung kann nur erfolgreich sein, wenn deren Notwendigkeit in der Bevölkerung verstanden, akzeptiert und gelebt wird.
Trinkbrunnen dienen dem Zweck, das Leitungswasser der öffentlichen Wasserversorgung als Lebensmittel in Wert zu setzen. Es ist Ziel die Einsicht zu vermitteln, dass dieses Trinkwasser den notwendigen Schutz verdient und erfordert, weil es so wertvoll und deshalb schützenswert ist. Das gilt gerade auch dann, wenn der Schutz persönliche Einschränkungen und gegebenenfalls auch Änderungen in den persönlichen Verhaltensweisen mit sich bringt. Öffentliche Trinkbrunnen an gut frequentierten Plätzen oder Wegen bieten die gute Möglichkeit, auf den Wert des Lebensmittels Leitungswasser sowie auf die Notwendigkeit des Trinkwasserschutzes mit geeigneten Medien hinzuweisen. Gerade Personen, die ihren Durst mit frischem Wasser stillen können, haben ein besonders „offenes Ohr“ für diese Botschaft. Trinkbrunnen dienen der öffentlichen Klimavorsorge. Der Klimawandel führt zu immer länger werdenden Hitzeperioden, was das Leben gerade in den innerstädtischen Bereichen zunehmend belastend macht. Im Sinne der allgemeinen Gesundheitsvorsorge wirkt das Bereitstellen von kühlem, frischem Trinkwasser belebend. Trinkbrunnen sind ein Beitrag zur Verminderung von klimaschädlichem CO2 durch das Einsparen von Emissionen aus der Getränkelogistik und zur Vermeidung von Plastikabfällen aus (Einweg-)Flaschen für Mineral- oder Tafelwasser.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind ausschl. Zuwendungsempfänger gemäß Nr. 3 RZWas 2021.- 2 –
Fördergegenstand
Förderfähig ist der Bau von Trinkbrunnen im öffentlichen Raum. Es werden höchstens zwei Trinkbrunnen pro Gemeinde gefördert. Sollte das Förderprogramm finanziell ausgeschöpft sein, zählt die Reihenfolge (Eingangsdatum) des Antragseingangs.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Planung, Errichtung des Trinkbrunnenbauwerks mit Installation sowie Zu- und geregelter Ableitung sowie die Ausgaben in Verbindung mit der Erstellung und Errichtung der notwendigen Informationstafel sind zuwendungsfähig.
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben
Betriebs-, Wartungs- und Reparaturkosten sowie die städtebauliche Einbindung des Trinkbrunnens in das direkte Umfeld sind nicht zuwendungsfähig.
Zuwendungsvoraussetzungen
- Die Trinkbrunnen sind in einer ansprechend gestalteten Form zu und unter den dem aktuellen Stand der Technik genügenden hygienischen Anforderungen, die das Lebensmittel Wasser stellt, auszuführen.
- Die Nutzung des angebotenen Wassers ist kostenfrei.
- In der unmittelbaren Umgebung ist eine Tafel mit Informationen zu Herkunft, Wert und Schutzbedürftigkeit des öffentlichen Leitungswassers anzubringen. Für die Gestaltung der Informationstafel mit den Logos des Wasserversorgers, des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie einer angepassten inhaltlichen Botschaft mit einem Hinweis auf die Förderung durch das StMUV sind die gestalterischen Vorgaben der Bewilligungsbehörde zu beachten. Diese Vorgaben werden dem Zuwendungsempfänger auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
- Trinkbrunnen und Informationstafel sind gemeinsamer Zuwendungsgegenstand. Ein Trinkbrunnen ohne Begleitung durch eine Informationstafel ist nicht zuwendungsfähig.
- Der Trinkbrunnen einschließlich der Informationstafel muss nach NBest-Was 2021 mindestens 12,5 Jahre betrieben und unterhalten werden. Der Zuwendungsempfänger übernimmt Betrieb, Wartung und Reparatur des Trinkbrunnens und der Informationstafel. Ein Abbau bzw. eine Stilllegung der Anlage in der kalten Jahreszeit, d. h. für längstens sechs Monate im Jahr, ist förderunschädlich.
Höhe der Zuwendungen
Die Zuwendung beträgt 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben nach Nr. 4,
maximal 15.000 Euro je Trinkbrunnen.
Das Sonderprogramm gilt vorläufig bis zum 31.12.2023
Diskussionsverlauf
Herr Urban ist um 18:48 Uhr zu diesem Top erschienen.
Der erster Bürgermeister Herr Fürst, stellte zwei mögliche Standorte vor. Im Bereich Bahnhof und an der Ecke Prof.-Benjamin-Allee / Wolfratshauser Straße. Fr. Keller befürwortete die Standorte, da sie an idealer Stelle für die Schüler liegen. Auch Herr Lankes pflichtete den Standorten bei. Der Werkausschuss steht den Trinkbrunnen grundsätzlich positiv gegenüber. Es wurde vereinbart, dass nähere Informationen zu den Kosten, Wartungskosten, Problemen im Betrieb usw. eingeholt und ein Antrag zur Aufnahme ins Förderprogramm gestellt werden soll.
Beschluss
Der Werkausschuss beauftragt den Werkleiter einen Antrag zur Aufnahme in das BayIFS-Förderprogramm „WVTWAS“ zu stellen und die Projekt- und Betriebskosten zu ermitteln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Altes Pumpenhaus - Aufforderung zum Rückbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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1. Sitzung des Werkausschusses
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07.03.2022
|
ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Die Bayerischen Staatsforsten fordern mit Schreiben vom 18.02.2022 den Rückbau der ehemaligen Trinkwassergewinnungsanlage im Klosterforst, Fl.Nr. 441 Gemarkung Baierbrunn (altes Pumpenhaus), bis zum 31.12.2023.
Im Dezember 2021 wurden bereits mehrere Nebengebäude durch den Bauhof abgebaut.
Im Verwaltungshaushalt 2022 wurden bereits 25.000 € für vorbereitende Maßnahmen / Planung vorgesehen. Für 2023 wurden 125.000 € (sehr grobe Schätzkosten) für den Rückbau eingeplant. Die Maßnahme ist analog dem Rückbau des Flachbrunnens nicht umlagefähig und somit nicht in die Wassergebühren einkalkuliert, d.h. sie muss aus den Rücklagen der Gemeindewerke finanziert werden.
Beschluss
Der Werkausschuss beauftragt die Werkleitung alle notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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8. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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1. Sitzung des Werkausschusses
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07.03.2022
|
ö
|
informativ
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8 |
zum Seitenanfang
8.1. Vergaben Wasserwerk
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
|
1. Sitzung des Werkausschusses
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07.03.2022
|
ö
|
informativ
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8.1 |
Sachverhalt
Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens >800€ (8151.9350)
Es wurden Werkstattausstattungen wie z. B. eine Werkbank und Regale bei der Fa. Kaiser + Kraft im Wert von ca. 4.500 € (netto) beschafft.
Arbeitsgeräte und Maschinen (8151.9352)
Gemeinsam mit der Gemeinde Icking wurde ein Leckortungsgerät zur Lecksuche bei Wasserleitungen angeschafft.
Unsere Wasserwarte schätzen dadurch ca. 60 - 70% beim Einsatz von externen Messwagen einzusparen, dies entspricht durchschnittlich ca. 5.000 €/Jahr.
Folgende Angebote wurden eingeholt:
Fa. Sewerin / 10.316,37 (Netto)
Fa. Seba / 10.490,76 (Netto)
Fa. Fast / 3.916,00 (Netto) jedoch nicht vergleichbar
Das Gerät der Fa. Fast war nicht vergleichbar und ist deshalb ausgeschieden.
Bei dem Gerät der Fa. Sewerin ist ein Geophon (misst Bodenschwingungen) und Korrelator (misst Zeitversatz zweier Signale) in einem Gerät vereint und es ist einfach zu bedienen.
Von Seba wurden zwei Geräte angeboten um die gleichen Messmöglichkeiten zu haben.
Es müssten also immer zwei Geräte (2 Koffer) mitgenommen und auch aufgebaut werden, dies ist umständlicher, zeitintensiver und liefert keine besseren Ergebnisse.
Deshalb fiel die Entscheidung, das Gerät der Fa. Sewerin zu beschaffen.
Bei 2% Skonto treffen Schäftlarn 51,9% = 5.247,11 € und Icking 48,1% = 4.862,93 € (Netto).
Das Gerät wurde Anfang Februar geliefert.
Tiefbaumaßnahmen (8151.9500)
J.-M.-Fischer-Straße Teilerneuerung Wasserleitung (250 T€)
Vergabe der Ingenieurleistungen:
Es wurden 4 Vergleichsangebote gemäß HOAI eingeholt und auch eine Pauschalvergabe abgefragt.
Ingenieur
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Voit
Icking
|
Traudisch
WOR
|
OTT
Starnberg
|
Europplan
Bad Endorf
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Honorar nach HOAI
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17.160,60 €
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31.881,61 €
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17.499,41 €
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10.522,78 €
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Honorar pauschal
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17.500 €
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29.000 €
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Nein
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8.400 €
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Der Auftrag wurde an die Fa. Europplan aus Bad Endorf zu einem Pauschalpreis in Höhe von 8.400 € vergeben.
Die Gemeinde hat positive Erfahrungen mit der Fa. Europplan beim Wasser- und Kanalanschluss Bauhof / Feuerwehrhaus gemacht.
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8.2. Vergaben Kläranlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
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1. Sitzung des Werkausschusses
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07.03.2022
|
ö
|
informativ
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8.2 |
Sachverhalt
Die Bauabschnitte 1 bis 5 (Fa. Zach, SPS-PLS usw. in 2021) wurden am 02.12.2021 ohne Mängel abgenommen.
Beispiele neues PLS
Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens >800€ (7000.9350)
- Erneuerung Telefonanlage (Auftrag an Fa. Zach vergeben / ca. 5.800 €)
Keine Gegenangebote, da die Telefonanlage in die Steuerung (Störmeldungen) eingebunden werden muss.
- Umstellung auf Glasfaser (im Januar umgestellt)
Betriebstechnische Anlagen (7000.9630)
- Erneuerung SPS-PLS Rechen-Sandwäscher (An Fa. Zach vergeben / ca. 13.700 €)
Keine Gegenangebote, da SPS-PLS der Kläranlage von der Fa. Zach ist.
Keine Gegenangebote, da im Zusammenhang mit SPS-PLS Rechengebäude
Es wurden 3 Angebote eingeholt:
Fa. Zach, Variante E+H / 12.959,10 (Brutto)
Fa. Zach, Variante MAXX / 14.584,64 (Brutto)
Fa. WaterSam / 9.572,36 (Brutto)
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8.3. Kanalsanierung 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
|
1. Sitzung des Werkausschusses
|
07.03.2022
|
ö
|
informativ
|
8.3 |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
|
2. Sitzung des Werkausschusses
|
29.06.2022
|
nö
|
beschliessend
|
13 |
Sachverhalt
Derzeit werden 3 Angebote für die Reinigungsarbeiten (Kanalspülung) und die TV-Inspektion (Kamerabefahrung) gemäß Eigenüberwachung Kanalnetz eingeholt.
Bereich mit rotem Rahmen:
Wenn die Kamerabefahrungen ausgewertet sind, soll je nach Schadensumfang entschieden werden, ob ein Ingenieurbüro zur Ausschreibung und Überwachung der Sanierungsmaßnahmen eingeschaltet werden soll, oder ob es durch unseren Abwassermeister Hr. Dosch gestemmt werden kann.
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8.4. Jahresleistungsverzeichnis Kanal- und Wasserleitung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
|
1. Sitzung des Werkausschusses
|
07.03.2022
|
ö
|
informativ
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8.4 |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
|
Sitzung des Gemeinderates
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23.03.2022
|
nö
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beschliessend
|
14 |
Sachverhalt
Das Jahresleistungsverzeichnis für Kanal- und Wasserleitungsarbeiten wurde im „BayVeBe - Auftragsvergaben in Bayern“ veröffentlicht, am 16. März findet der Submissionstermin im Sitzungssaal statt.
Der Vergabebeschluss soll in der Gemeinderatssitzung am 23.03.2022 gefasst werden.
Aufgrund der derzeitigen Kostensituation wurde das LV auf 2 Jahre ausgeschrieben.
Im Bereich des Trinkwassernetzes wurde das LV aufgrund des Trinkwasserbundes Schäftlarn – Icking auch auf das Gemeindegebiet Icking ausgeweitet.
Der Trinkwasserrohrleitungsbau bei wiederkehrenden Reparaturarbeiten und Hausanschlüssen soll zukünftig durch die Mitarbeiter des Trinkwasserverbundes Schäftlarn Icking erfolgen.
Bei „größeren“ Sanierungsmaßnahmen, wie z.B. in der J.-M.-Fischer-Straße, werden Angebote mehrerer Bieter eingeholt und die Arbeiten (auch inklusive Rohrleitungsbau) an den günstigsten Bieter vergeben.
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8.5. Wasserleitungsbruch Kloster
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
|
1. Sitzung des Werkausschusses
|
07.03.2022
|
ö
|
informativ
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8.5 |
Sachverhalt
Die Hauptwasserleitung (DN 150 GG) zum Kloster hat einen Rohrbruch.
In diesem Bereich verläuft auch die große Wasserleitung nach München – Abstimmung mit SWM
Der Schieber (DN 250 GG) im Bereich Klosterstraße 28 zum Absperren der Leitung ist defekt, dieser muss vorher erneuert werden.
Sobald der Schieber erneuert ist und es die Temperaturen zulassen, werden wir über den Fußweg eine Notversorgung fürs Kloster aufbauen.
(Blauer Schlauch oberirdisch verlegt)
Aufgrund des Umfanges der Baumaßnahmen wurde die Reparatur nicht über das Jahresleistungsverzeichnis abgewickelt.
Es wurden 3 Angebote eingeholt:
Firma
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Gröbmair
Fraßhausen
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Maxl
Berg
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Holzer
Degerndorf
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Angebotssumme
Schieber erneuern
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8.623,75 €
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10.929,80 €
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14.384,87 €
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Angebotssumme
Leitungsbruch
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8.519,40 €
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8.625,00 €
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12.432,28 €
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Beide Aufträge wurden mit einer Gesamtsumme von 17.143,15 € (Netto) an die Fa. Gröbmair in Fraßhausen vergeben, die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß.
Diskussionsverlauf
Herr Fürst erläutert, dass im Zuge der Erschließungsmaßnahmen am Rodelweg vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden, um mittelfristig eine neue Wasserleitung über den Fußweg zum Kloster verlegen zu können. Die vorhandene Leitung über das alte Pumpenhaus am Isarhang ist sehr alt und läuft durch sehr steiles unwegsames Gelände.
Fr. Keller erkundigte sich nach der Größe des Rohrbruches, ob man sagen kann, welche Wassermenge verloren geht. Herr Streidl wird dies prüfen und den Werkausschuss informieren.
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9. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn)
|
1. Sitzung des Werkausschusses
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07.03.2022
|
ö
|
informativ
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9 |
Sachverhalt
Seitens der Werkausschussmitglieder gab es keine Anfragen.
Datenstand vom 15.02.2024 19:29 Uhr