Datum: 24.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Genehmigung der Niederschrift
3 Formlose Anfrage zu Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung zum Neubau eines Tierwohl Milchviehstalles sowie einer Güllegrube, Fl.Nrn. 393, 399 und 400
4 Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines privilegierten Wohnhauses in ein sonstiges Wohngebäude mit Errichtung eines Teiches, Fl.Nr. 2047/0, Starnberger Straße 147 in Neufahrn, BA 2021/36
5 Antrag auf Abweichung zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mitarbeiter-Wohnhauses mit Tiefgarage, Gerhart-Hauptmann-Weg 10/10a, Fl.Nr. 1500/0, BA 2021/23
6 Informationen
7 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 24.01.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses sowie die anwesenden Zuhörer. Er stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und das Gremium beschlussfähig ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht vorgebracht.

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2. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 24.01.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses vom 13.12.2021 wurde den Mitgliedern des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Niederschrift des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses vom 13.12.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Formlose Anfrage zu Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung zum Neubau eines Tierwohl Milchviehstalles sowie einer Güllegrube, Fl.Nrn. 393, 399 und 400

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 07.12.2020 ö beschliessend 6
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 24.01.2022 ö vorberatend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Fläche mit ökologischer und gestalterischer Funktion dargestellt und befindet sich im Außenbereich. Das Bauvorhaben und beurteilt sich nach § 35 BauGB.
Vor Einreichung des Bauantrags soll geklärt werden, ob folgende Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung zugelassen werden:
  1. First: Der First des geplanten Stalles ist auf die gesamte Länge innerhalb der Außenwände und auf eine Breite von 1,44 m offen, um für die Kühe einen Außenklimareiz gemäß den aktuellen Förderrichtlinien zu ermöglichen. 
  2. Symmetrie: Eine Symmetrie der Dachflächen kann nicht eingehalten werden, weil dadurch der offene First über dem Futtertisch läge und deshalb bei Niederschlagwetter das Futter durchnässt werden würde. Der offene First ist über dem Fressgang geplant. 
  3. Dachneigung: Die geplante Dachneigung beträgt 10°. Aufgrund der benötigten Durchfahrtshöhen an den Traufseiten sowie den nötigen Höhen an den Traufseiten für Belichtung und Durchlüftung ergeben sich die Traufhöhen von 3,64 m an der Nordseite und 3,36 m bzw. 4,14 m an der Südseite. Bei Einhaltung der in der Ortsgestaltungssatzung vorgeschriebenen Mindestdachneigung würde das Gebäude sehr hoch ausfallen. Durch eine höhere Lage des offenen Firstes würde der beabsichtigte Außenklimareiz für die Tiere erheblich minimiert werden. 
  4. Dachdeckung: Aufgrund der Dachneigung von 10° ist eine Dachdeckung mit Dachziegeln bzw. -pfannen nicht möglich, weshalb eine Trapezblech-Deckung geplant ist. 
  5. Gelände: Der Bauort befindet sich in einer Hanglage, was einen Eingriff in die bestehende Geländeform nötig macht. An der Süd-West-Ecke des Stalles muss das Gelände um maximal 1,20 m abgetragen werden, um eine Zufahrt für Betriebsfahrzeuge und Milchtankwagen zu ermöglichen.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Ruhdorfer merkt an, dass es sich bei dem Vorhaben um den aktuellen Standard beim landwirtschaftlichen Stallbau handelt. Herr Blomeyer steht dem Vorhaben ebenfalls positiv gegenüber.

Herr Tonnar bittet um Berücksichtigung von Flächen für Photovoltaik auf der Südseite des Vorhabens.

Beschluss

Den Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung wird die Zustimmung in Aussicht gestellt. Die notwendigen Abweichungsanträge sind zusammen mit dem Bauantrag einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines privilegierten Wohnhauses in ein sonstiges Wohngebäude mit Errichtung eines Teiches, Fl.Nr. 2047/0, Starnberger Straße 147 in Neufahrn, BA 2021/36

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 24.01.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Grünfläche   mit Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt.  Das Grundstück Fl.Nr. 2047/0 befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich, das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB.
Geplant ist die Nutzungsänderung eines privilegierten Wohnhauses in ein sonstiges Wohngebäude mit Errichtung eines Teiches. Nach Angaben des Planers sind an den Gebäuden keine Mängel erkennbar und es werden keine eingreifenden Veränderungen an den Gebäuden vorgenommen.
Der Tatbestand des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB bezieht sich auf ein bestehendes Gebäude und trägt somit primär dem Bestandsschutz Rechnung. Es wird der Strukturwandel durch die Möglichkeit von Nutzungsänderungen berücksichtigt.
Südlich des bestehenden Wohngebäudes soll ein Teich mit Sitzplatz angelegt und die bestehende Terrasse erweitert werden. Die vorhandenen Bäume sollen zum Teil versetzt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Waldherr äußert die Befürchtung, dass für den Fall der Zustimmung zur Nutzungsänderung bei einem Verkauf und Grundstückteilung der Restflächen eine freie Wohnnutzung entstehen könne und auf den Restflächen evtl. eine erneute privilegierte Wohnnutzung entstehen könne.

Herr Blomeyer entgegnet, dass gem. § 35 Abs. 4 Nr. Buchstabe e) BauGB u.a. der räumlich-funktionale Zusammenhang durch das Landratsamt geprüft und in der Regel durch Grundbucheintragungen gesichert wird. Es handelt sich um eine reine Bestandsschutzregelung ohne räumliche Erweiterungsmöglichkeiten. Der Erste Bürgermeister ergänzt, dass aufgrund der örtlichen Eigentumsverhältnisse der angrenzenden Flächen der Eintritt der von Herrn Waldherr befürchteten Folgen des Entstehens einer weiteren privilegierten Wohnnutzung nach einer Grundstücksteilung äußerst unwahrscheinlich sei.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, da entsprechend § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB die Änderung der bisherigen Nutzung des Gebäudes zulässig ist.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung des Teichs wird gem. § 35 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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5. Antrag auf Abweichung zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mitarbeiter-Wohnhauses mit Tiefgarage, Gerhart-Hauptmann-Weg 10/10a, Fl.Nr. 1500/0, BA 2021/23

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 26.07.2021 ö beschliessend 13
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 24.01.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Zum laufenden Bauantragsverfahren wird die nachträglich die Abweichung von der Abstandsflächensatzung im Bereich zwischen dem Wohnhaus (Hauptgebäude) und dem überdachten Fahrradstellplatz (Nebengebäude) beantragt. 
Die Belüftung, Belichtung und Besonnung des Hauptgebäudes ist durch das Nebengebäude nicht beeinträchtigt, die Wohnräume orientieren sich nach Süd-Osten. Die Abstandsflächen zu Nachbargebäuden und -grundstücken sind sichergestellt.

Beschluss

Der beantragten Abweichung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 24.01.2022 ö informativ 6

Sachverhalt

Es erfolgte keine Bekanntgabe von Informationen.

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 24.01.2022 ö 7

Sachverhalt

Es erfolgten keine Anfragen.

Datenstand vom 14.02.2024 14:19 Uhr