Datum: 25.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Genehmigung der Niederschrift
3 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage, Kappellenweg 3, Fl.Nr. 234/1, BA 2022/11
4 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplatz und Garage, Poststraße 12, Fl.Nr. 1376/7, BA 2022/12
5 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Terrassenüberdachung an einem best. Wohnhaus, Hangweg 4, Fl.Nr. 200/6, BA 2022/13
6 Antrag auf Nutzungsänderung mit Umbau eines Büros in zwei Wohnungen sowie Errichtung von 5 weiteren offenen PKW-Stellplätzen, Wolfratshauser Str. 52, Fl.Nr. 1398/27, BA 2022/14
7 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Außentreppe und eines Nebengebäudes, Wolfratshauser Str. 77, Fl.Nr. 1407/3, BA 2022/15
8 Tektur des Bauantrags zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Tiefgarage, Zeller Str. 52, Fl.Nr. 1597/2, BA 2019/21 T1
9 Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 336/0, Kirchberg in Hohenschäftlarn; Beratung und Billigung des Satzungsentwurfes
10 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines EFH mit Einl.wohnung und Doppelgarage, Kirchberg 36, Fl.Nr. 287/1, BA 2022/2
11 Informationen
12 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.04.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses sowie die anwesenden Zuhörer. Er stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und das Gremium beschlussfähig ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht vorgebracht.

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2. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.04.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses vom 21.03.2022 wurde den Mitgliedern des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Niederschrift des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses vom 21.03.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage, Kappellenweg 3, Fl.Nr. 234/1, BA 2022/11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 16.11.2020 ö vorberatend 3
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.04.2022 ö beschliessend 3
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 18.03.2024 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Wohnbaufläche (W) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8 "südlich des Steinberges, nördlich der Aufkirchner Straße und westlich des Ortskerns".
Bereits in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses vom 20.07.2020 wurde eine Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in Aussicht gestellt.
In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses vom 16.11.2020 wurde dann über die Errichtung eines Mehrgenerationenhaus beraten und für die Varianten 1-3 das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Im nun vorliegenden Antrag auf Vorbescheid soll nun die baurechtliche Zulässigkeit für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit einer Grundfläche von je 86,7 m², einer Wandhöhe von 6,70 m und einer Dachneigung von 28° mit Garagen geklärt werden. Es wird eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze beantragt, da beide Einfamilienhäuser zum Teil außerhalb des Baufensters liegen.
Zudem wird die Befreiung von der im Bebauungsplan festgelegten Firstrichtung benötigt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und den beiden Befreiungen von der festgesetzten Baugrenze und Firstrichtung wird zugestimmt. Weiteren Befreiungen und Abweichungen wird ausdrücklich nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplatz und Garage, Poststraße 12, Fl.Nr. 1376/7, BA 2022/12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.04.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 33 "Gebiet südlich der Hackerstraße, nördlich der Lechnerstraße, nördlich der Bahnlinie München-Wolfratshausen und südlich der Poststraße“ in Ebenhausen.
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz. Beantragt werden folgende Befreiungen:
  1. Überschreitung der GRZ: Gem. Bebauungsplan ist eine 50 % Überschreitung der GRZ I zulässig, bezogen auf das Grundstück ergibt da eine GRZ II von 164,97 m². Die GRZ II beträgt im vorliegenden Bauantrag 230,24 m². 
Begründung: Auf dem Grundstück befindet sich eine bestehende Garage im südöstlichen Grundstücksbereich mit entsprechend langer Zufahrt von der Poststraße. Die Garage soll aus funktionalen und wirtschaftlichen Gründen erhalten bleiben. Ein Eingriff und Rückbau ist hier nicht geplant.
  1. Baufenster für Garagen und Stellplätze: Das Baufenster für die Garage wird gem. Bebauungsplan im nordwestlichen Bereich des Grundstücks festgesetzt.
Begründung: Ein Abbruch wäre wirtschaftlich unverhältnismäßig, da die Garage bereits steht und weiter genutzt werden kann. Auf einen aufwendigen Abbruch und Neubau soll verzichtet werden. Die eigentlich für Garage und Stellplatz vorgesehene Fläche wird bepflanzt und steht als ökologische Grün- und Retentionsfläche zur Verfügung.
  1. Baufenster für Garagen und Stellplätze: Das Baufenster für den Stellplatz wird gem. Bebauungsplan im nordwestlichen Bereich des Grundstücks neben dem Baufenster der Garage festgesetzt. Der Stellplatz wird zwischen bestehender Zufahrt zur Garage und Hauszugang angeordnet.
Begründung: Die Anordnung erfolgt straßennah und Flächen optimiert in Verbindung mit den anderen befestigen Flächen. 

Diskussionsverlauf

Herr Blomeyer erscheint zur Sitzung.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und den beantragten Befreiungen wird zugestimmt. Weiteren Abweichungen bzw. Befreiungen wird ausdrücklich nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Terrassenüberdachung an einem best. Wohnhaus, Hangweg 4, Fl.Nr. 200/6, BA 2022/13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.04.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als reines Wohngebiet (WR) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 13 „Hangweg - Flurstraße, Hohenschäftlarn“.
Geplant ist der Anbau einer Terrassenüberdachung. Gem. Angaben des Planers wird die festgesetzte GRZ (0,2) und GFZ (0,35) eingehalten.

Diskussionsverlauf

Herr von Hoyos erscheint zur Sitzung.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Nutzungsänderung mit Umbau eines Büros in zwei Wohnungen sowie Errichtung von 5 weiteren offenen PKW-Stellplätzen, Wolfratshauser Str. 52, Fl.Nr. 1398/27, BA 2022/14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.04.2022 ö 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Mischgebiet (MI) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist die Nutzungsänderung mit Umbau eines Büros in zwei Wohnungen sowie die Errichtung von fünf weiteren offenen PKW-Stellplätzen.
Beantragt wird eine Abweichung von der Stellplatzsatzung für insgesamt 12 oberirdische Stellplätze, da es sich um ein gewerbliches Bestandsgebäude handelt. Zusätzliche Flächen werden nicht befestigt, die Zufahrt zur Wolfratshauser Straße wird nicht verändert und die notwendige Anfahrtssichtweite ist wie bisher gegeben und wird nicht verändert.

Diskussionsverlauf

Herr Blomeyer fragt nach, ob es sich um zwei Wohneinheiten handelt.

Herr von Hoyos weist darauf hin, dass die Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnen Schallschutzmaßnahmen erforderlich machen könnte.

Frau Dichtl halt 12 oberirdische Stellplätze für problematisch.

Herr Dr. Ruhdorfer erklärt, dass die Nutzungsänderung in Wohnnutzung zur Wiedernutzbarmachung des Bestands vorliegend vernünftig erscheint. Die im Zuge der Nutzungsänderung nachzuweisenden Stellplätze sollten wasserdurchlässig (sickerfähig) errichtet werden.

Herr von Hoyos vertritt die Auffassung, dass in Anbetracht der Erteilung der Abweichung von der Stellplatzsatzung aufgrund der Bestandssituation weitergehend dann alle bestehenden Stellplätze sickerfähig ausgebildet werden sollen, soweit nicht eine Rigole vorhanden ist bzw. errichtet werden würde.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der beantragten Abweichung von der Stellplatzsatzung wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass alle Stellplätze sickerfähig auszubilden sind. Weiteren Befreiungen und Abweichungen wird ausdrücklich nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Außentreppe und eines Nebengebäudes, Wolfratshauser Str. 77, Fl.Nr. 1407/3, BA 2022/15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.04.2022 ö 7
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 23.05.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Mischgebiet (MI) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist die Errichtung einer Außentreppe und eines Nebengebäudes.
Im Gebäude sind gem. Eingabeplan drei Wohneinheiten vorhanden. Zudem befindet sich im Erdgeschoss noch eine Praxis für Psychotherapie. Ein Stellplatznachweis ist nicht vorhanden. Die Abstandsflächen sind im Plan nicht eingezeichnet.

Diskussionsverlauf

Herr von Hoyos wirft die Frage auf, ob das Nebengebäude nicht verfahrensfrei gem. Art. 57 BayBO errichtet werden könnte. Seitens der Verwaltung wird entgegnet, dass auch für ein verfahrensfreies Vorhaben auf Antrag ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden könne und das Vorhaben jedenfalls als abstandsflächenfreies Vorhaben nach Art. 6 Abs. 7 BayBO anzusehen wäre. 

Herr von Hoyos ist der Auffassung, dass aufgrund der nicht fristgerechten Vorlage der maßgeblichen Planunterlagen eine hinreichende Vorbereitung der Mitglieder des Bauausschusses nicht möglich gewesen wäre und die Eingabeplanung überdies Unstimmigkeiten aufweist (Außentreppe nicht im Katasterplan dargestellt, Aufschlüsselung des umbauten Raums durch das Nebengebäude fehlt, Abstandsflächenberechnung etc.). 

Auf Antrag von Herrn von Hoyos wird die Behandlung des Bauantrags ohne formelle Beschlussfassung auf die kommende Sitzung vertagt.

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8. Tektur des Bauantrags zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Tiefgarage, Zeller Str. 52, Fl.Nr. 1597/2, BA 2019/21 T1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.04.2022 ö 8

Sachverhalt

Die Tektur wurde zuletzt in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungs­ausschusses am 22.11.2021 beraten und einstimmig abgelehnt. Entsprechend der Ortstermine wurde nun die Planung entsprechend geändert. Beantragt wird die Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung aufgrund der Maueranlage, Verlängerung des Parkplatzes und der Abböschung des Geländes.

Diskussionsverlauf

Herr Blomeyer fragt nach, ob der natürliche Geländeverlauf verändert wird.

Herr von Hoyos merkt an, dass die glatten Sichtbetonflächen nicht zum ortsbildtypischen Erscheinungsbild gehören würden und ein „Abstocken“ deutlich gefälliger wirken würde.

Frau Keller entgegnet, dass Sichtbetonwände durchaus auch an anderer Stelle im Gemeindegebiet vorzufinden seien. Allerdings soll die Verwaltung prüfen, ob ein „Stocken“ ggf. nicht künftig in der ÖBV vorgegeben werden kann.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der beantragten Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 336/0, Kirchberg in Hohenschäftlarn; Beratung und Billigung des Satzungsentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.04.2022 ö 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 26.01.2022 mit 18:0 Stimmen den Erlass einer Einbeziehungs­satzung für das Grundstück Fl.Nr. 336/0, Kirchberg in Hohenschäftlarn beschlossen.
Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt:
Mit Bescheid vom 28.02.1978 wurde auf dem Grundstück Flnr. 336 der Neubau einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle bestehend aus Scheune, Schweine-, Rinderstall, Dungstätte und Jauchegrube baugenehmigt. Geplant ist der Abbruch des landwirtschaft-lichen Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und landwirt-schaftlicher Maschinenhalle.

Mit der Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 336/0, Kirchberg in Hohenschäftlarn, hat sich der Bau-, Planungs- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 13.12.2021 im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid zum Abbruch des landwirtschaftlichen Gebäudes und Neuerrichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und landwirtschaftlicher Maschinenhalle befasst. Der Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss hat dem Gemeinderat den Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB empfohlen und mit 8:0 Stimmen beschlossen, dass das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe einer zu erlassenden Einbeziehungssatzung in Aussicht gestellt werden kann.

Der Satzungsentwurf sieht auf der Grundlage des Bestandsgebäudes sowie des Vorbescheids­­antrags ein Baufenster mit den Abmessungen 18m x 11m vor. Es sind maximal zwei Wohneinheiten zulässig. Als Wandhöhe werden 6,20m und als Firsthöhe 9,00m festgesetzt. Dies sind im Rahmen der beabsichtigten Errichtung einer Maschinenhalle sachgerechte Höhenfestsetzunen. Weiterhin enthält der Satzungsentwurf zur Ortsrandeingrünung Festsetzungen von Flächen mit Pflanzbindung.

Diskussionsverlauf

Herr  Dr. Ruhdorfer fragt nach, ob auch die Wegeflächen  (Flnrn. 335/1 und 336/3) in der Einbeziehungssatzung festgesetzt werden sollten. Die Verwaltung erläutert, dass im Hinblick auf den eingeschränkten Regelungsumfang einer Einbeziehungssatzung von einer diesbezüglichen Festsetzung abgesehen werden könne, da im künftigen Baugenehmigungsverfahren die Erschließung ohnehin durch die Bestellung eines Geh-, Fahrt- und Leitungsrechts gesichert werden müsse.

Beschluss

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 336/0, Kirchberg in Hohenschäftlarn in der Fassung vom 27.04.2022 wird gebilligt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines EFH mit Einl.wohnung und Doppelgarage, Kirchberg 36, Fl.Nr. 287/1, BA 2022/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.04.2022 ö 10
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 27.02.2023 ö vorberatend 9

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als MD (Dorfgebiet) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Das Bauvorhaben wurde zuerst in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses am 21.02.2022 abgelehnt und zuletzt als formlose Voranfrage in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses am 21.03.2022 der Variante 1 das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage.  Die notwendigen Stellplätze werden mit vier Stellplätzen (Carport und Garage) nachgewiesen. 
Beantragt wird die Abweichung von § 3 (Höhenlage) und § 11 (Freiflächengestaltung) der Ortsgestaltungssatzung, da durch die starke Hanglage (im Mittel 4 m Gefälle im Bereich des geplanten Neubaus) diese Festsetzung vom Gefälle her nicht realisierbar ist. Die starke Hanglage erfordert im Bereich der Garagenzufahrt etwas Abgrabung, an höchster Stelle 49 cm. Vor der Garage benötigt man etwas ebene Fläche.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und den beantragten Abweichungen wird zugestimmt. Weiteren Abweichungen bzw. Befreiungen wird ausdrücklich nicht zugestimmt. Für die Zufahrt zur hinteren Doppelgarage muss noch eine Dienstbarkeit im Falle der Teilung des Grundstücks vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.04.2022 ö informativ 11

Sachverhalt

Es erfolgte keine Informationsbekanntgeben.

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.04.2022 ö 12

Sachverhalt

Herr von Hoyos erkundigt sich wegen der halbseitigen Sperrung der B11. 

Das Staatliche Bauamt Weilheim hat diesbezüglich die nachfolgende Medieninformation herausgegeben:

                                                                               Weilheim, den 07.04.22

B 11 Wolfratshauser Berg: Bau einer Stützwand ab 11. April

Mehrwöchige halbseitige Verkehrsführung mit Ampelregelung am Wolfratshauser Berg ab Montag 11. April

Das Staatliche Bauamt Weilheim führt ab Montag, den 11.04.2022 Sicherungsarbeiten an der B 11 nördlich von Wolfratshausen durch. Auf einer Länge von etwa 50 m wird eine sogenannte Betonankerwand errichtet.
Die Stützkonstruktion aus Betonfertigteilen wird mittels Ankern im anstehenden Fels gesichert und dient der Sicherung der Bundesstraße im steilen Gelände. Dazu wird eine voraussichtlich achtwöchige halbseitige Sperrung des Wolfratshauser Berges zwischen Wolfratshausen und dem Ickinger Ortsteil Dorfen notwendig.
Der Verkehr wird in beiden Fahrtrichtungen mittels Ampelregelung an der Baustelle vorbeigeführt.
Das Staatliche Bauamt Weilheim wird gegen Ende dieser Maßnahme – voraussichtlich Mitte Juni 2022 – mit einer weiteren Pressemitteilung die anvisierte Aufhebung der oben beschriebenen Verkehrsbeschränkung kommunizieren.

Datenstand vom 14.02.2024 14:28 Uhr