Datum: 23.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Genehmigung der Niederschrift
3 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Außentreppe und eines Nebengebäudes, Wolfratshauser Str. 77, Fl.Nr. 1407/3, BA 2022/15
4 Tektur zum Bauantrag zum Neubau von sechs Reihenhäusern mit Tiefgarage und Anbau eines Treppenhauses mit Aufzug (Tektur der Tiefgarage), Fl.Nr. 68, Schmiedgasse 7, BA 2017/5 T1
5 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Flachdach-Carports, Steinberg 13, Fl.Nr. 236/17, BA 2022/16
6 Informationen
6.1 Information zum Ortstermin in Sachen Bürgerplatz
7 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 23.05.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses sowie die anwesenden Zuhörer. Er stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und das Gremium beschlussfähig ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht vorgebracht.

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2. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 23.05.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses vom 25.04.2022 wurde den Mitgliedern des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Niederschrift des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses vom 25.04.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Außentreppe und eines Nebengebäudes, Wolfratshauser Str. 77, Fl.Nr. 1407/3, BA 2022/15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.04.2022 ö 7
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 23.05.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Mischgebiet (MI) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist die Errichtung einer Außentreppe und eines Nebengebäudes.
Im Gebäude sind gem. Eingabeplan drei Wohneinheiten vorhanden. Zudem befindet sich im Erdgeschoss noch eine Praxis für Psychotherapie. Eine genehmigte Nutzungsänderung liegt der Gemeinde nicht vor. Es werden sechs Stellplätze nachgewiesen.

Diskussionsverlauf

Frau Dichtl merkt an, dass es sich um eine eigenartige Anbindung der Treppe in den Außenbereich hinein handle. Dies wäre unüblich.

Herr Waldherr regt an, die Treppe um 90 Grad gedreht zu realisieren und bittet darum dies als Hinweis im Protokoll festzuhalten.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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4. Tektur zum Bauantrag zum Neubau von sechs Reihenhäusern mit Tiefgarage und Anbau eines Treppenhauses mit Aufzug (Tektur der Tiefgarage), Fl.Nr. 68, Schmiedgasse 7, BA 2017/5 T1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 16.01.2017 ö beschliessend 6
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 13.09.2021 ö beschliessend 6
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 23.05.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Zum laufenden Bauantragsverfahren wurde vom Landratsamt München mit Schreiben vom 18.02.2022 Berichtigungen und Ergänzungen gefordert. In diesem Rahmen wird ein Antrag auf Abweichung wegen Nichteinhaltung der Abstandsflächen gestellt, da sich die Abstandsflächen des Notausgangshäuschens mit denen des Treppenturms der Bestandsvilla überlagern. Nach Angaben des Planers werden Nachbarschaftsrechte durch diese Abweichung nicht tangiert, Belichtung und Belüftung werden ebenfalls nicht ungünstig beeinflusst, da in beiden Gebäudeteilen keine Aufenthaltsräume sind.

Diskussionsverlauf

Herr von Hoyos erläutert, dass der Abweichung von den Abstandsflächen für die nicht abstandflächenfreie Ausführung des Notausgangshäuschens nicht zugestimmt werden kann. Eine vernünftige Ortsplanung sehe anders aus.  Herr von Hoyos stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, der Abweichung von den Abstandsflächen vorliegend nicht zuzustimmen.

Herr Waldherr merkt an, dass das Notausgangshäuschen auch als Zugang zur Tiefgarage dienen würde. 

Frau Keller ist der Auffassung, dass das Notausgangshäuschen von der versiegelten Fläche her unproblematisch wäre. Die Benutzung der Tiefgarage solle für die Bewohner so angenehm wie möglich gestaltet werden, damit diese auch tatsächlich benutzt und gut angenommen wird.

Beschluss 1

Der beantragten Abweichung für die Nichteinhaltung der Abstandsflächen zwischen Notausgangshäuschen und Treppenturm wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6

Beschluss 2

Der beantragten Abweichung für die Nichteinhaltung der Abstandsflächen zwischen Notausgangshäuschen und Treppenturm wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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5. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Flachdach-Carports, Steinberg 13, Fl.Nr. 236/17, BA 2022/16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 23.05.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als reines Wohngebiet (WR) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8 „südlich des Steinberges, nördlich der Aufkirchner Straße und westlich des Ortskerns in Hohenschäftlarn“.
Geplant ist die Errichtung eines gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO verfahrensfreien extensiv begrünten Flachdach-Carports anstelle der im Bebauungsplan vorgesehenen Garage.
Beantragt wird die isolierte Befreiung von der Festsetzung B 3.1 (Satteldach mit einer Neigung von 18-28°) und der Festsetzung B 5.1 (mind. ein Stellplatz in einer Garage).
Die Ausführung des Alucarports ist in Material und Farbe auf die Tür- und Fenstereinfassungen des Hauptgebäudes abgestimmt. Der Carport entspricht den Vorgaben der aktuell gültigen Ortsgestaltungssatzung.

Beschluss

Der beantragten isolierte Befreiung von den Festsetzungen B 3.1 in Verbindung mit B 5.1 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 23.05.2022 ö informativ 6
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6.1. Information zum Ortstermin in Sachen Bürgerplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2021 ö 14
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 23.05.2022 ö 6.1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister berichtet, dass am 23.05.2022 der Ortstermin des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungs­aus­schusses mit den beiden Planerinnen Frau von Hoyos und Frau Holst auf dem Bürgerplatz auf der Grundlage der nachfolgenden ersten Skizze stattgefunden hat:


In der anschließenden Diskussion wurden vor Ort die nachfolgenden Themenfelder diskutiert:

  • Mit einem Fußgängerübergang durch die Bahn ist wohl nicht vor 2025 zu rechnen.
  • Es sollen Sitzmöglichkeiten geschaffen werden.
  • Es soll ein Schaukasten aus Glas (u.a. für die Vereine und Kultur) und ein neuer gemeindlicher Anschlagkasten aus Glas errichtet werden
  • Die Prüfung der Errichtung eines Pavillons bzw. eines Wartehäuschens wurde angeregt.
  • Bei der Oberflächengestaltung (Wiese vs. Kiesflächen) ist zu berücksichtigen, dass die Winterdiensttauglichkeit für die Ablagerung von Schnee gewährleistet sein muss. Der Straßenplaner soll in den Flächen eine Rigole vorsehen, damit die Bäume nicht durch Salze bei der Schneeschmelze Schaden nehmen.
  • Mit den Planungen zur Gestaltung des Platzes sollen auch die Planungen für den Ausbau der Bahnhofstraße erstellt werden. Hierzu ist von der Verwaltung ein Straßenplaner zum Planungsprozess hinzuzuziehen. Die notwendigen Ausschreibungen und Vergaben sollen dergestalt terminiert werden, dass Platz und Straße im Frühjahr 2023 umgebaut werden können.

Herr Waldherr fragt bzgl. der Umsetzung der im Gemeinderat behandelten Infotafel für den Bus nach. Herr Blomeyer weist darauf hin, dass der entsprechende Antrag vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt worden war.

Herr Waldherr merkt an, dass die Umgestaltung des Bürgerplatzes seine Berechtigung hat. Es soll aufgrund der Verkehrsbedeutung der stellenweise zu schmalen Bahnhofsstraße allerdings nicht verkannt werden, dass die Zufahrtssituation ebenfalls ein hohes Gewicht aufweist. Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass die Thematik in der gemeinsamen Zusammenarbeit des Straßenplaner mit den Gestaltungsplanerinnen berücksichtigt wird.

Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass die Vergabeentscheidungen für ein Straßenplanungsbüro sowie für die Gestaltungsplanung durch den Gemeinderat in der Juli-Sitzung erfolgen soll. Die Sanierung der Bahnhofsstraße sowie der Umbau des Platzes sollen im Frühjahr 2023 erfolgen.

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 23.05.2022 ö 7

Sachverhalt

Herr Blomeyer erkundigt sich nach dem Umsetzungsstand der Sanierung der Zechstraße. Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass die Sanierung der Zechstraße aus Kapazitätsgründen erst im kommenden Jahr erfolgen kann. Die Ausschreibungen sollen im Winter gemeinsam mit der Bahnhofsstraße erfolgen.
Herr von Hoyos weist auf die unklare Radwegführung an der B11 (Münchner Str. 51) hin.  Der Erste Bürgermeister sichert zu, dass die Radwegeführung bei der nächsten Ortsfahrt durch den Bauausschuss in Augenschein genommen werden wird.

Datenstand vom 14.02.2024 14:34 Uhr