Datum: 20.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Genehmigung der Niederschrift
3 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Doppelgarage, Weiherweg 2, Fl.Nr. 292/0, BA 2022/18
4 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Plakatwerbetafel (2,8 x 3,8 m) für wechselnde Produktwerbung, Wolfratshauser Straße 50, Fl.Nr. 1398/2, BA 2022/19
5 Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau/Ausbau des Dachgeschosses und Anbau Erdgeschoss, Wangener Weg 9, Hohenschäftlarn, Fl.Nr. 313/10, BA 2022/20
6 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses, Münchner Straße, Fl.Nr. 1212/12, BA 2022/3
7 Informelle Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Lechnerstraße 32, Ebenhausen, Fl.Nr. 1499/2
8 Aufnahme der Planungen für das Bushäuschen in Neufahrn
9 Informationen
10 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 20.06.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses sowie die anwesenden Zuhörer. Er stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und das Gremium beschlussfähig ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht vorgebracht.

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2. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 20.06.2022 ö beschliessend 2
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.07.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses vom 23.05.2022 wurde den Mitgliedern des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses aufgrund von Ausfallzeiten in der Verwaltung sowie aus technischen Gründen nicht fristgemäß über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden. 
Die Niederschrift vom 23.05.2022 wird in der kommenden Sitzung des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses zur Genehmigung vorgelegt werden. wird.

Diskussionsverlauf

Herr Waldherr erscheint zur Sitzung.
Herr Dr. Ruhdorfer weist darauf hin, dass beim TOP zum Bürgerplatz der erste Spiegelstrich inhaltlich nicht stimmig sei. Der Erste Bürgermeister sichert zu, dass (analog zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 20.07.2022) der erste Spielstrich gestrichen

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3. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Doppelgarage, Weiherweg 2, Fl.Nr. 292/0, BA 2022/18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 20.06.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als reines Wohngebiet (WR) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 11 „nördlich der Aufkirchenerstraße und westlich der Starnberger Straße“. 
Geplant ist der Neubau einer Doppelgarage. Beantragt wird die isolierte Befreiung vom im Bebauungsplan festgesetzten Baufenster für die Garage. Die Doppelgarage soll in Holzständerbauweise mit einem Satteldach mit 25° Dachneigung erfolgen. Die Außenverschalung der Garage wird aus Holz (weiß) hergestellt.
Beantragt wird die isolierte Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze für Garagen, da die Garage als Grenzbebauung als Fortführung der Lärmschutzwand erstellt werden soll. Weiterhin wird die isolierte Befreiung von der Festsetzung 13.4 beantragt, da die Garage mit 40 cm Abstand zur Grundstücksgrenze errichtet werden soll und somit nur 40 cm statt 60 cm Dachüberstand aufweisen kann.
Die Dacheindeckung wird dem Hauptgebäude angepasst.

Diskussionsverlauf

Herr Blomeyer erkundigt sich nach der Dacheindeckung des Hauptgebäudes. Der Erste Bürgermeister erläutert, dass diese Bestandssituation wiederspiegelt.

Beschluss

Den beantragten isolierten Befreiungen zur Errichtung der Garage wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Plakatwerbetafel (2,8 x 3,8 m) für wechselnde Produktwerbung, Wolfratshauser Straße 50, Fl.Nr. 1398/2, BA 2022/19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 20.06.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Mischgebiet (MI) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist die Errichtung einer Plakatwerbetafel (2,8 x 3,8 m) für wechselnde Produktwerbung. 

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Ruhdorfer ist der Auffassung, dass die Werbeanlage verkehrlich ungünstig ist und zu  einer Ablenkung der Verkehrsteilnehmer führen würde. Freistehende Werbeanlagen sind gem. § 13 ÖBV 2020 unzulässig.

Beschluss

Aufgrund der Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau/Ausbau des Dachgeschosses und Anbau Erdgeschoss, Wangener Weg 9, Hohenschäftlarn, Fl.Nr. 313/10, BA 2022/20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 20.06.2022 ö 5
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 24.04.2023 ö beschliessend 6
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 18.09.2023 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Gewerbegebiet (GE) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 12 „für das Gewerbegebiet nördlich der Starnberger Straße (St2071) und westlich des Wangener Wegs“ – 1. Änderung.
Geplant ist der Umbau und Ausbau des Dachgeschosses und Anbau im Erdgeschoss. Die Gewerbeeinheit im Erdgeschoss wird wie bisher weiter genutzt. Es entsteht eine weitere Wohneinheit im 1. Obergeschoss und die bestehende Wohneinheit wird erweitert.
Eine entsprechende Voranfrage wurde in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses am 19.04.2021 beraten und für die Varianten 4 und 4a das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Beantragt werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans:

  1. Überschreitung der max. Wandhöhe (Festsetzung A 3.2: max. 4,30 m)
Begründung: Durch den Umbau wird die Wandhöhe überschritten. Im Umgriff des Bebauungsplans würden bereits Abweichungen in Bezug auf die Wandhöhe genehmigt (z.B. Am Wagnerfeld 2+4).
  1. Überschreitung der max. zulässigen Anzahl an Vollgeschossen (Festsetzung A 3.4: I)
Begründung: Durch den Umbau wird ein zweites Vollgeschoss auf dem bestehenden Baukörper errichtet. Im Umgriff des Bebauungsplans würden bereits Abweichungen in Bezug auf die Vollgeschosse genehmigt (z.B. Am Wagnerfeld 2+4).
  1. Überschreitung der max. Grundfläche von Einzelbaukörpern (Festsetzung B 2.1: max. 600 m²)
Begründung: Minimale Überschreitung, da die Grundfläche des Einzelbaukörpers eine Fläche von 615 m² aufweist. Im Umgriff des Bebauungsplans sind bereits Gebäude mit deutlich größerer Grundfläche vorhanden (z.B. Am Wagnerfeld 2+4+5).
  1. Überschreitung der GRZ (Festsetzung A 2.4 = 0,4)
Begründung: Bei einer Grundstücksfläche von 1554 m², sind somit 621,6 m² für die GRZ 1 möglich und zusätzliche 310,8 m² für die GRZ 2. Im Falle des Wangener Weges 9, wird diese geringfügig überschritten mit einer Fläche von 687,2 m² für die GRZ 1. Im Gegenzug wird dafür die zulässige GRZ 2 mit 210,61 m² deutlich unterschritten. Trotz der geringfügigen Überschreitung fügt sich das Gebäude gut in den Kontext der gebauten Umgebung ein. Zudem kann so die bestehende Terrasse (Holz) erhalten bleiben.
  1. Dacheindeckung (Festsetzung B 2.9: Pfannendeckung im Erscheinungsbild naturroter Ziegel)
Begründung: Mit dem Ziele eine möglichst nachhaltige Aufstockung des Bestandsgebäudes zu errichten, wird als Alternative zur vorgeschriebenen Ziegeldeckung eine extensive Schrägdachbegrünung vorgeschlagen. Diese wäre in Bezug auf Nachhaltigkeit und in Anbetracht des aktuellen Baustoffmangels eine ökologische und zukunftsweisende Alternative. Das Gebäude würde sich zudem gut in die Umgebung mit den angrenzenden Grünflächen (Sportplatz) einfügen. Falls jedoch seitens des Bauausschusses eine extensive Begrünung nicht denkbar ist, kann auf eine herkömmliche Ziegeleindeckung zurückgegriffen werden.

Diskussionsverlauf

Herr Büttner erkundigt sich, ob die Errichtung einer PV-Anlage möglich wäre. Der Erste Bürgermeister  bejaht dies.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und den beantragten Befreiungen wird zugestimmt. Weiteren Befreiungen oder Abweichungen wird ausdrücklich nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses, Münchner Straße, Fl.Nr. 1212/12, BA 2022/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 20.06.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Vorbescheid wurde zuletzt in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses am 21.02.2022 beraten und folgender Beschluss gefasst:
Der Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss ist auf der Grundlage einer örtlichen Inaugenscheinnahme zu der Überzeugung gelangt, dass die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. den nachfolgenden Vorgaben in Aussicht gestellt werden kann:
  • GR von höchstens 135 (dies entspricht einer Grundflächen­mehrung von 12,5% gegenüber dem abgelaufenen Vorbescheid aus dem Jahr 2007); 
  • Wandhöhe aufgrund der ansteigenden Grundstückslage von höchstens 6,50m;  
  • Firsthöhe aufgrund der ansteigenden Grundstückslage von höchstens 9,00m. 
Der Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss weist darauf hin, dass die Lage und GR des Hauptgebäudes sowohl die gemeindliche AFS vom 27.01.2021, als auch durch zu erhaltenden Baumbestand in Richtung B11 bestimmt wird.
Da das Ortsrecht vom Prüfungs­umfang des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens umfasst ist, bedarf die begehrte Feststellung der Lage des Hauptgebäudes durch einen Vorbescheid zumindest der Vorlage eines Freiflächengestaltungsplans mit der Angabe der Baumarten und dem jeweiligen Stammumfang, einem Höhenschichtenplan und einer Abstands­flächenberechnung.
Mit Schreiben des Landratsamtes vom 25.05.2022 wurde der Antragsteller aufgefordert, die Lage des Baukörpers entsprechend den Vorgaben des staatlichen Bauamts Freising anzupassen (aufgrund der Anbauverbotszone).
Geändert wurde zudem die Kubatur des Baukörpers (neu 14,00 x 11,40 m).
Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein, die GR ist im Vergleich zur Umgebungsbebauung im unteren Bereich. Einschränkungen ergeben sich aus der Anbauverbotszone der Bundesstraße.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Informelle Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Lechnerstraße 32, Ebenhausen, Fl.Nr. 1499/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 20.06.2022 ö 7
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 24.10.2022 ö beschliessend 9
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 9 „Westlich Zech- und nördlich Lechnerstraße, östlich Neufahrner Straße“.
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses. In der Voranfrage soll geklärt werden, ob folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans bzw. Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung zugestimmt werden können:
  1. Dachneigung 43° anstatt 36°
  2. Baufensterüberschreitung wegen Abstandsflächen 
  3. Quergiebel Ost ist 4,24 m breit. 1/3 der Wandlänge wären nur 3,90 m.
  4. Der zweite Stellplatz soll aufgrund der einfacheren Zugänglichkeit zum Haus wegen des Hanggeländes im Norden situiert werden. Befreiung vom Bebauungsplan wegen des festgesetzten Stellplatzes und Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen der zweiten Zufahrt.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Ruhdorfer ist der Auffassung, dass das Bestandsgebäude Gerhart-Hauptmann-Weg 12  als Altbestand vor Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 9 bereits vorhanden war und daher keine Bezugsfallwirkung aufweisen würde. Die im Bebauungsplan festgesetzte Dachneigung von max. 36 Grad soll daher eingehalten werden. Hinsichtlich der Breite des Giebels von mehr als 1/3 der Gebäudebreite könnte im gegebenen Einzelfall befreit werden, da die maximale Breite von 5m nicht überschritten wird.

Herr Büttner erkundigt sich, ob der Abriss des Bestandsgebäudes anstelle einer Sanierung des Altbestands erforderlich ist. Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass die Substanz des Bestandsgebäudes als nicht erhaltenswert erachtet wird.

Herr Waldherr erachtet die Befreiung von der Dachneigung sowie hinsichtlich der Giebelbreite vorliegend als unproblematisch.

Herr Dr. Stoiber ist der Meinung, dass das Bestandsgebäude Gerhart-Hauptmann-Weg 12 
sich im Geltungsbereich des gleichen Bebauungsplans befindet, der auch für das konkrete Baugrundstück einschlägig ist, so dass eine Bezugsfallwirkung nicht ausgeschlossen ist. Die Befreiung von der Dachneigung wäre daher kein Problem und auch zu Befreiungen von der Giebelbreite habe die Gemeinde in der Vergangenheit im Einzelfall zugestimmt.

Frau Keller erscheint vor Beginn der Abstimmung zur Sitzung.

Beschluss

Der Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Dachneigung, der Überschreitung des Baufensters für den Hauptbaukörper und der Befreiung von den im Bebauungsplan festgesetzten Baufenster für den Stellplatz wird die Zustimmung in Aussicht gestellt. Der Bauherr sollte vorab mit dem Landratsamt München die Genehmigungsfähigkeit der Befreiungen klären.
Den Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung für eine zweite Zufahrt und der Überschreitung des Breite des Quergiebels wird die Zustimmung in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

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8. Aufnahme der Planungen für das Bushäuschen in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 20.06.2022 ö 8

Sachverhalt

In 2021 wurde über die Neugestaltung der Fläche, auf der das alte Feuerwehrhaus Neufahrn steht, beraten. Für die Beseitigung wurde ein Angebot angefordert. Nach Beseitigung ist die Errichtung eines Buswartehäuschens nach dem Vorbild des bereits gegenüberliegenden Modells geplant. Ein Angebot ist ebenfalls angefordert worden. Im Haushalt sind für diese Maßnahme 30.000 € eingestellt worden. 
Für die Wartehalle ist eine Fläche mit Umgriff von ca. 4,50 x 2,50 m (ca. 11,25 m²) notwendig. Die betreffende Fl.Nr. 1709/2 hat eine Größe von ca. 91 m².
Zu klären ist die Frage ob die Fläche, die für die Wartehalle nicht notwendig ist (ca. 80 m²) anderweitig verwertet werden kann (Tausch, Verkauf) oder ob die Fläche als öffentliche Fläche an der Starnberger Straße genutzt werden soll (Grünfläche mit Bank, Abstellplätze für Fahrräder, Ladesäule etc.) .
Im Rahmen eines Tausches mit dem Eigentümer könnte versucht werden am Maibaum  gemeindlichen Grund zu erhalten (der Maibaum steht aktuell auf Privatgrund).

Diskussionsverlauf

Herr von Hoyos erscheint zur Sitzung.
Frau Keller fragt nach, ob die Ladesäulen durch die Gemeinde errichtet werden würden. Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass ein Betreiber (z.B. ESB) die Ladesäulen errichten und betreiben würde. Frau Keller erkundigt sich, über die Frequentierung der Bushaltestelle. Der Erste Bürgermeister antwortet, dass es sich um die Hauptbushalte­stelle in Neufahrn handelt und der Bus gut von den Nutzern angenommen wird.
Herr Dr. Ruhdorfer stellt die Frage, ob die Bodenplatte des alten Feuerwehrhauses für das Bushäuschen nutzbar wäre. Soweit dies nicht der Fall sein sollte wäre man auf jeden Fall frei mit der künftigen Positionierung, so dass das Bushäuschen dann möglichst weit nach Norden situiert werden sollte. Wichtig ist, dass der Gehweg durch den Abriss des Feuerwehrhäuschens auf eine normale Breite gebracht werden kann.
Herr Blomeyer möchte wissen, ob die Nutzung des Bestandsgebäudes möglich wäre (Stichwort: „Graue Energie“ bei einem Abriss). Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass die Bausubstanz des Feuerwehrhäuschens in Neufahrn sehr schlecht ist, so dass eine Erhaltung wenig Sinn macht. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat der Gemeinderat deshalb auch bereits den Beschluss zur Errichtung des Glasbushäuschens gefasst.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss stimmt der Errichtung einer Wartehalle nach dem Vorbild der bestehenden Wartehalle grundsätzlich zu. 

Mit dem Eigentümer soll über die Grundstücksaufteilung verhandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 20.06.2022 ö informativ 9

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass an der Bahnhofstraße (beim Dallas) von der Deutschen Glasfaser eine Spülbohrung durchgeführt wurde und dabei der Kanal auf einer Länge von 2m beschädigt wurde. Zur Behebung des Schadens, bei der auch elektrische Leitungen durch die E.ON getauscht werden müssen, wird es zu einer habseitigen Straßensperrung ab dem 04.07.2022 kommen. Die Anwohner sind bereits darüber informiert.

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 20.06.2022 ö 10

Sachverhalt

Herr Dr. Ruhdorfer macht darauf aufmerksam, dass an der Staatsstraße von Neufahrn kommend Tempo 70 verfügt wurde und ein Schild, welches 80 festsetzt noch nicht ausgetauscht wurde. Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass die Straßenmeisterei durch die Verwaltung darüber in Kenntnis gesetzt werden wird.
Herr Blomeyer bittet darum, die beschlossene Erneuerung der Tempo-30-Markierungen zu forcieren.   Der Erste Bürgermeister antwortet, dass die beauftragte Firma sich als faktischer Monopolist aufgrund der Vielzahl an Aufträgen mit der Ausführung in Verzug befindet.

Datenstand vom 14.02.2024 14:39 Uhr