Datum: 25.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Genehmigung der Niederschriften vom 23.05.2022 und vom 20.06.2022
3 Tektur zum Abbruch des ehem. Wirtschaftsgebäudes und Ersatzbau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen (hier: Nutzungsänderung der landwirtschaftlichen Lagerräume in private Lagerräume), Unterdorf 15, Fl.Nr. 30/0, BA 2021/24T1
4 Tektur zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen und vier Stellplätzen, Falkenweg 2, Fl.Nr. 1117/1, BA 2022/25
5 Antrag auf Baugenehmigung zum Um- und Anbau des bestehenden Wohngebäudes sowie Errichtung einer Doppelgarage, Winklweg 7, Fl.Nr. 1486/0, BA 2022/26
6 Antrag auf Abweichung zum Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Gebäudes Lechnerstraße 2 in Co-Working-Räume, Fl.Nr. 1396/14, BA 2021/1
7 isolierte Befreiung zur Errichtung eines Pultdaches, Am Wagnerfeld 1, Fl.Nr. 313/20, BA 2022/27
8 Antrag auf Nutzungsänderung einer Bankfiliale zu einer Arztpraxis, Starnberger Str. 15, Fl.Nr. 4, BA 2022/29
9 Informelle Bauvoranfrage zur Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses, Zechstr. 27, Hohenschäftlarn, Fl.Nr. 1488/2
10 Informelle Bauvoranfrage zum Umbau und Erweiterung des Bestandsgebäudes, Zechstraße 47a, Ebenhausen, Fl.Nr. 1470/3
11 Informelle Bauvoranfrage zum Umbau eines Zweifamilienhauses, An der Leiten 10, Fl.Nrn. 1170/5 und -/10
12 Informationen
13 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.07.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses sowie die anwesenden Zuhörer. Er stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und das Gremium beschlussfähig ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht vorgebracht.

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2. Genehmigung der Niederschriften vom 23.05.2022 und vom 20.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 20.06.2022 ö beschliessend 2
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.07.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Niederschriften des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses vom 23.05.2022 und vom 20.06.2022 wurde den Mitgliedern des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Niederschriften des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungs­aus­schusses vom 23.05.2022 und vom 20.06.2022 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Tektur zum Abbruch des ehem. Wirtschaftsgebäudes und Ersatzbau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen (hier: Nutzungsänderung der landwirtschaftlichen Lagerräume in private Lagerräume), Unterdorf 15, Fl.Nr. 30/0, BA 2021/24T1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 17.05.2021 ö vorberatend 5
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 13.09.2021 ö 4
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.07.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Zum bereits genehmigten Abbruch des ehemaligen Wirtschaftsgebäudes und Ersatzbau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten, Garagen und landwirtschaftlichen Lager­räumen wird die Nutzungsänderung der landwirtschaftlichen Lagerräume in private Lagerräume beantragt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Tektur zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen und vier Stellplätzen, Falkenweg 2, Fl.Nr. 1117/1, BA 2022/25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 19.04.2021 ö vorberatend 8
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 26.07.2021 ö beschliessend 10
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.07.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7 „für das Gebiet südlich Floßgatter und Forststraße“.
Tektiert wird der Baukörper. Im Dachgeschoss sollen entgegen der ursprünglichen Planung auch Kinderzimmer errichtet werden. Die Traufhöhe wurde per Roteintrag mit bebauungsplankonformen 3,30m auf der Hangoberseite beantragt und es sollen Dachflächenfenster sowie Quergiebel errichtet werden. Zusätzlich soll das Haus noch unterkellert werden.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Ruhdorfer ist der Ansicht, dass aufgrund der Bezugsfälle vorliegend die Genehmigung des Kellergeschosses unproblematisch sei. Er teilt weiterhin mit, dass die per Roteintrag nunmehr bebauungsplankonforme Wandhöhe von 3,30m hangaufwärts ebenfalls seine Zustimmung findet.
 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der notwendigen Befreiung für das zusätzliche Kellergeschoss wird zugestimmt. Weiteren Befreiungen und Abweichungen wird ausdrücklich nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung zum Um- und Anbau des bestehenden Wohngebäudes sowie Errichtung einer Doppelgarage, Winklweg 7, Fl.Nr. 1486/0, BA 2022/26

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 17.05.2021 ö vorberatend 4
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.07.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt und liegt im Umgriff des rechtskräftigen einfachen Bebauungsplans Nr. 53 „Winklweg“. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Bereits in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses vom 17.05.2021 wurde eine entsprechende Voranfrage behandelt.
Geplant ist der Um- und Anbau des bestehenden Einfamilienhauses und die Errichtung einer Doppelgarage. 

Diskussionsverlauf

Herr Waldherr und Herr Dr. Ruhdorfer stimmen überein, dass bei dem älteren Bestandsgebäude Gebäude Winkelweg 7 im konkreten Einzelfall eine Abweichung von der rechteckigen Grundrissform sowie Dachform vertretbar sind.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich der rechteckigen Grundrissform sowie Dachform wird zugestimmt. Es ist noch ein weiterer Stellplatz nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Abweichung zum Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Gebäudes Lechnerstraße 2 in Co-Working-Räume, Fl.Nr. 1396/14, BA 2021/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 22.02.2021 ö beschliessend 3
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 13.12.2021 ö beschliessend 4
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.07.2022 ö beschliessend 6
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Zum laufenden Bauantragsverfahren zur Nutzungsänderung des ehemaligen Postgebäudes in der Lechnerstraße 2 wurde auf Nachforderung des Landratsamts München ein Antrag auf Abweichung eingereicht. 
Gem. Nutzungsbeschreibung und der gültigen Stellplatzsatzung ist bei einer Praxisnutzung ein Stellplatzschlüssel von 1 Stellplatz/20 m² Nutzfläche anzusetzen, mindestens jedoch 4 Stellplätze je Praxis. Demnach sind 10 Stellplätze nachzuweisen.
Beantragt wird die isolierte Abweichung für eine Verringerung der geforderten 10 Stellplätze auf 6 Stellplätze für die Gesamtnutzung als Ärztehaus.

Diskussionsverlauf

Herr Tonnar fragt nach, ob die Ausweisung von Fahrradstellplätzen möglich wäre. 

Frau Keller entgegnet, dass es sich beim Stellplatznachweis um einzuhaltende Vorgaben aus der gemeindlichen Stellplatzsatzung handelt.

Herr Waldherr pflichtet Frau Keller bei und weist darauf hin, dass keine Präzedenzfälle bei der gemeindeweit gültigen Stellplatzsatzung geschaffen werden können.

Beschluss

Der beantragten Abweichung für die Verringerung des Stellplatzschlüssels wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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7. isolierte Befreiung zur Errichtung eines Pultdaches, Am Wagnerfeld 1, Fl.Nr. 313/20, BA 2022/27

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.07.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Antrag wurde vom Bauherrn zurückgezogen, da eine isolierte Befreiung aufgrund der überschrittenen Wandhöhe nicht möglich gewesen wäre. Es wird nun ein Satteldach entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplans realisiert.

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8. Antrag auf Nutzungsänderung einer Bankfiliale zu einer Arztpraxis, Starnberger Str. 15, Fl.Nr. 4, BA 2022/29

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.07.2022 ö 8

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist die Nutzungsänderung der Räumlichkeiten der ehemaligen Bankfiliale in eine Zahnarztpraxis.
Die notwendigen Stellplätze werden mit den vorhandenen 7 Stellplätzen nachgewiesen.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Ruhdorfer fragt nach, wie es sich mit den Stellplätzen für die Wohnungen und dem nicht von der Nutzungsänderung betroffenen des weiterhin von der Sparkasse genutzten Vorraums verhält. Der Erste Bürgermeister entgegnet, das Bestandsgebäude ursprünglich noch vom Landratsamt Wolfratshausen vor Inkrafttreten der Stellplatzsatzung baugenehmigt worden ist und die für nicht von der Nutzungsänderung umfassten Gebäudebereiche daher Bestandsschutz besteht.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Informelle Bauvoranfrage zur Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses, Zechstr. 27, Hohenschäftlarn, Fl.Nr. 1488/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.07.2022 ö 9
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 24.10.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Wohngebiet (W) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist die Erweiterung und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses. 

Diskussionsverlauf

Herr von Hoyos erscheint zur Sitzung.

Herr Dr. Ruhdorfer weist darauf hin, dass der Stellplatznachweis gem. der Stellplatzsatzung geführt werden muss.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt. Die Abstandsflächen sind gem. der gemeindlichen Abstandsflächensatzung i.V. mit Art. 6 BayBO einzuhalten, die Stellplätze sind entsprechend der Stellplatzsatzung nachzuweisen. Abweichungen von den gemeindlichen Satzungen werden nicht in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Informelle Bauvoranfrage zum Umbau und Erweiterung des Bestandsgebäudes, Zechstraße 47a, Ebenhausen, Fl.Nr. 1470/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.07.2022 ö vorberatend 10
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 21.11.2022 ö beschliessend 3
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 24.04.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Das Bauvorhaben liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 31 „für dem Bereich östlich der Zechstraße, südlich der Straße Anwänden und nördlich der Lechner- und Hackerstraße“.
Geplant ist der Umbau und die Erweiterung des im Jahr 1965 errichteten Wohnhauses. Im Rahmen der informellen Voranfrage soll geklärt werden, ob folgenden Abweichungen bzw. Befreiungen zugestimmt werden kann:
1. Antrag auf Befreiung (Grundfläche):
Wir beantragen eine Befreiung von den Festsetzungen von Punkt A 2.1.2. des Bebauungsplans, wonach die höchstzulässige Grundfläche in unserem Bauraum 220 m² beträgt.
Wir beantragen, die festgesetzte Grundfläche durch den Anbau der Terrasse um ca. 28 m² überschreiten zu dürfen.
Begründung: Die Überschreitung bezieht sich nur auf die Terrasse und den darunter liegenden Keller. Sie tritt somit baulich nach außen nicht in Erscheinung. Sie ist mit 12,7 % geringfügig. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.

2. Antrag auf Abweichung (Oberfläche):
Wir beantragen eine Abweichung von § 4 (2) und (3), der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Schäftlarn wonach an den geschlossenen Teilen der Außenwände von Hauptgebäuden verputzte und gestrichene Oberflächen, sowie Holzverschalungen zulässig sind. Wir beantragen stattdessen den Anbau mit einer Fassade aus sichtbarem Stein oder Sichtbeton ausführen zu dürfen.
Begründung: Das bestehende, vom renommierten Architekten Hürlimann sehr anspruchsvoll gestaltete Gebäude weißt einen Sockel aus gestocktem Beton in einer steinernen Anmutung auf. Beim Umbau soll der Entwurfsgedanke im Sinne des Bestandsgebäudes fortgeführt werden. Der Hauptbaukörper im Obergeschoss mit seinen hell geputzten Boden- und Deckenstreifen und der Holzverschalung soll dabei in seinen Proportionen erhalten werden, der Anbau soll einen untergeordneten Charakter bekommen. Somit soll sich dort die steinerne Materialität des Sockels fortsetzen.

3. Antrag auf Befreiung / Antrag auf Abweichung (Dachform):
Wir beantragen eine Befreiung von den Festsetzungen von Punkt B 3.1. des Bebauungsplans und eine Abweichung von § 6 (1), Satz 1 und (2) Satz 2 der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Schäftlarn wonach als Dachform symmetrische Satteldächer mit einer Neigung von 18°, bzw.27° bis 35° zulässig sind und diese einen Dachüberstand von mindestens 30 cm, am Ortgang 50 cm aufweisen müssen und im Erscheinungsbild naturroter Ziegeldächer auszuführen sind.
Wir beantragen stattdessen den Anbau mit einem Flachdach ohne Dachüberstand analog dem Bestandsgebäude ausführen zu dürfen.
Begründung: Das bestehende Gebäude weißt ein Flachdach ohne Dachüberstand auf. Ziel des Entwurfs ist es, den Charakter des vom renommierten Architekten Hürlimann sehr anspruchsvoll gestalteten Gebäudes zu erhalten. Würde man den Anbau oder das komplette Gebäude mit einem Satteldach mit Dachüberstand ausführen wäre das Bauwerk entstellt.

Eventuell ist geplant, auf dem Flachdach Solarkollektoren aufzustellen. Die geplanten Solarkollektoren sind ein wichtiger Beitrag zur notwendigen Energiewende. Sie sind von vom Straßenniveau aus nicht sichtbar.

Diskussionsverlauf

Waldherr ist der Auffassung, dass man die GR-Überschreitung zugunsten der Terrasse mitgehen könne. Diese habe keine Auswirkungen auf die GFZ.

Herr von Hoyos weist darauf hin, dass bei den Abweichungen von der ÖBV um keine Präzedenzfälle handeln würde. Es handle sich um die Fortführung von guter Bestands­architektur. Weiterhin seien die Terrasse bereits teilweise vorhanden.

Herr Dr. Ruhdorfer ist ebenfalls der Ansicht, dass im konkreten Einzelfall die Gestaltung an den Bestand anzupassen ist. Die GR-Überschreitung für die Terrassen von 12,7% liege allerdings in einem erhöhten Bereich.

Herr Dr. Stoiber erklärt, dass er dem Vorhaben wie beantragt vollumfänglich zustimmen könne.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. Den   Befreiungen bzw. Abweichungen hinsichtlich der minimalen Überschreitung der Grundfläche, der Fassadengestaltung aus sichtbarem Stein, dem Flachdach analog zum Bestand wird die Zustimmung ebenfalls in Aussicht gestellt. Die Errichtung von Solarkollektoren wird begrüßt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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11. Informelle Bauvoranfrage zum Umbau eines Zweifamilienhauses, An der Leiten 10, Fl.Nrn. 1170/5 und -/10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.07.2022 ö vorberatend 11
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 24.10.2022 ö vorberatend 8
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2023 ö beschliessend 11
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 18.03.2024 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Die beiden Baugrundstücke sind im FNP als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt und liegen im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 16 „für den Bereich An der Leiten und Maubergerstraße im Ortsteil Hohenschäftlarn“.
Geplant ist der Umbau des 2016 errichteten Zweifamilienhauses durch einen Anbau im Nordwesten und Ausbau des Dachgeschosses. Die Abstandsflächen werden eingehalten. 
Zur Realisierung des Vorhabens werden folgende Abweichungen bzw. Befreiungen angefragt:
  1. Überschreitung der GR (max. 170 m²) um 4 m²
  2. Abweichung von der GaStellV. Die Wohnfläche der nördlichen Haushälfte beträgt 142,53 m². Hier sollen lediglich zwei Stellplätze nachgewiesen werden.
Im Bebauungsplan ist die Anzahl der offenen Stellplätze oder Garage auf max. vier begrenzt, die Mindestgrundstücksgröße ist mit 800 m² festgesetzt.  Die Grundrissform widerspricht der Ortsgestaltungssatzung.

Diskussionsverlauf

Herr Waldherr erläutert, dass der im Bebauungsplan darstellte Bauraum für Garagen sich am Altbestand orientiert hat. Er fragt nach, ob die Grundstücksteilung der Genehmigungs­pflicht unterliegt. Der Erste Bürgermeister verneint dies.

Herr Dr. Ruhdorfer weist darauf hin, dass infolge der Grundstücksteilung die Mindest­grundstücksgröße unterschritten ist, so dass man sich derzeit weitere Entwicklungs­möglichkeiten selbst genommen habe.

Beschluss

Eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten GR um 4 m² wird in Aussicht gestellt. 
Eine Befreiung von der Mindestgrundstücksgröße wird nicht in Aussicht gestellt, die Realteilung ist rückgängig zu machen. 
Eine Befreiung vom Bebauungsplan für die Errichtung von sechs oberirdischen Stellplätzen wird in Aussicht gestellt, die Stellplätze sind einzeln benutzbar zu planen. Gefangene Stellplätze sind nicht zulässig. 
Die Abstandsflächen sind nach Art. 6 BayBO i.V mit der Abstandsflächensatzung nachzuweisen. Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung aus dem Jahr 2000 für die Errichtung von Dachgauben bzw. Quergiebeln wird die Zustimmung in Aussicht gestellt, sofern die Vorgaben der aktuellen Ortsgestaltungssatzung eingehalten werden. 
Für eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen der Grundrissform wird die Zustimmung nicht in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.07.2022 ö informativ 12

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informiert über die Straßenbaumaßnahmen im Rahmen der Unterhaltsarbeiten
- Rodelweg: Ergänzung Asphalt zwischen Neubau Straße und Parkplatz
- Zellerstraße: Einbau von zusätzlichen SSk bei Hs.Nr. 50 – 60
- Prof.-Benj._Allee: Ausbesserung Asphalt vor HsNr. 2 und Erneuerung Verschleißschicht 
   Kurvenbereich 
- Erneuerung Oberfläche Vorplatz FFW Ebenhausen
- Ergänzung Asphalt Einfahrt Niederried 10
- Niederried bei Nr. 17 Ergänzung Asphalt
- Wolfratshauser Str. 36
- bei Unterdorf 17 (Einfahrt Zach)
- Erneuerung Verschleißschicht Gartenstraße

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.07.2022 ö 13

Sachverhalt

Herr Büttner fragt wegen dem Grundstücksbedarf für den Burschenverein nach. Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass das weitere Vorgehen in den nächsten Monaten im Gemeinderat behandelt werden wird.

Datenstand vom 14.02.2024 14:42 Uhr