Datum: 17.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 23:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 23:16 Uhr bis 00:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Genehmigung der Niederschriften
3 Vorberatung und Empfehlungsbeschluss zum Haushaltsplan 2022 sowie Finanzplan 2021 - 2025
4 Informationen
4.1 Schlüsselzuweisungen 2022
5 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 17.01.2022 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister begrüßte die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sowie die anwesenden Mitarbeiter der Verwaltung und Frau Hermsdorf-Hiss vom Münchner Merkur. Er wünschte allen noch ein gutes neues Jahr.

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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 17.01.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.01.2021 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies war nicht der Fall.

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.01.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Vorberatung und Empfehlungsbeschluss zum Haushaltsplan 2022 sowie Finanzplan 2021 - 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 17.01.2022 ö vorberatend 3

Sachverhalt

Für die Durchführung der Haushaltsplanung 2022 sowie Finanzplanung bis 2025 wurden die Planzahlen aus allen Bereichen der Verwaltung abgefragt und anschließend Abstimmungsgespräche geführt. Zur Haupt- und Finanzausschusssitzung stellen sich die Ergebnisse wie folgt dar:

Verwaltungshaushalt:

                                       Einnahmen                  Ausgaben                Überschuss

Der Verwaltungshaushalt ist außer im Finanzplanungsjahr 2023 ausgeglichen und die erforderlichen Zuführungen können an den Vermögenshaushalt abgeführt werden. An Überschuss im Verwaltungshaushalt muss in unserem Fall mindestens die sog. Pflichtzuführung zum Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. Diese besteht aus der ordentlichen Tilgung der gemeindlichen Kredite für den Ende 2014 aufgenommenen Kredit zur Sanierung der Grundschule und Neubau der Kinderkrippe Zechstr. 18. Die jährliche Kreditbelastung hierfür beläuft sich auf 150.000 €. Dieser Betrag der Pflichtzuführung ist in den folgenden Jahren jährlich mindestens an Überschüssen im Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften. Dies ist leider 2023 noch nicht möglich.

Die Kreditbedienungen für den Bereich des gemeindlichen Mietwohnungsbaus erfolgen direkt durch die erwirtschafteten Überschüsse bzw. die vorhandene Sonderrücklage aus dem Liegenschaftsbereich. Für die Wohnbauprojekte in der Schorner Str. 13 und am Unteren Glasenfeld 1 wurden bereits Kredite in Höhe von 2.519.700 € aufgenommen. Für das in Planung befindliche Projekt in der Auenstr. 9 ist eine weitere Aufnahme mit ca. 1.600.000 € vorgesehen. Die gesamte Tilgungsbelastung im Bereich unseres Mietwohnungsbaus steigt bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf rd. 216.800 € jährlich an. Diese kann größtenteils durch die dort erzielten Überschüsse bedient werden. Sofern ein solcher nicht ausreicht, steht hierfür die dafür angesammelte Sonderrücklage zur Verfügung. Mit dem Jahresabschluss 2021 wird sich diese auf eine Höhe von rd. 650.000 € beziffern.


Vermögenshaushalt


                                        Einnahmen                   Ausgaben                         Defizit

Auch der Vermögenshaushalt ist derzeit noch unausgeglichen, weil bisher noch keine Zuführungen vom Verwaltungshaushalt und keine Rücklagenentnahmen berücksichtigt wurden. Insgesamt ist hierbei festzuhalten, dass in den kommenden Jahren mehr investiert werden soll, als Mittel vorhanden sind. Wenn hierfür im Rahmen der Finanzplanung keine weiteren Kredite in Anspruch genommen werden sollen, sind Einsparungen vorzunehmen, sofern die Einnahmen nicht gesteigert werden können.

Gründe für die deutlich höheren Investitionsausgaben in Bezug auf die Einnahmen sind unsere aktuellen und anstehenden Bauprojekte, wie z.B. Restzahlungen für den Neubau des Feuerwehrhauses und Bauhof, Umbau des alten Bauhofs, die geplanten Neubauten der Schulturnhalle mit Schülermittagsbetreuung und des Mietshauses Auenstr. 9, sowie div. Fahrzeugbeschaffungen (die entsprechenden Zuschüsse und Kreditaufnahme wurden bereits mit veranschlagt). Weiterhin nicht berücksichtigt wurde im Finanzplan 2021- 2025 eine Investitionsbeteiligung für den in Diskussion befindlichen Um-/Neubau der Mittelschule Pullach mit mehreren Millionen Euro und den Bau der Umgehungsstraße.

Unsere Allgemeine Rücklage wird sich nach dem Jahresabschluss 2021 auf ca. 5,9 Millionen € beziffern. Diese würde knapp ausreichen, unsere geplanten Ausgaben im Vermögenshaushalt auch zu bedienen. Da jedoch die allgemeine Rücklage auch der Kasse als Verstärkung der Kassenmittel für die rechtzeitige Leistung von Ausgabenverpflichtungen dient, sollte diese aus Sicht der Kämmerei nicht komplett abgeschmolzen werden. Die allgemeine Rücklage darf den Betrag der sog. Mindestrücklage in Höhe von ca. 130.000 € nicht unterschreiten.


GESAMTPLAN

Die Gesamtdefizite unserer Finanzplanungsjahre stellen sich wie folgt dar:

                                       Einnahmen                  Ausgaben                        Defizit

In den Haushaltsplanungen wurden die Beteiligungen an den Steuereinnahmen trotz anhaltender Coronapandemie nach dem Trend der Zahlen der aktuellen Steuerschätzungen berücksichtigt. Für das Haushaltsjahr 2023 erwarten wir deutlich steigende Ausgaben im Bereich der Kreisumlage, da zum einen 2021 deutliche Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer erzielt wurden, sowie in 2022 ein sehr hoher Betrag an Schlüsselzuweisungen erwartet wird. Beide Faktoren fließen in die Berechnung der Kreisumlage für 2023 ein und lassen diese für uns in die Höhe schnellen. Gleichzeitig erwarten wir dann für 2023 wegen gestiegener Steuerkraft auch einen deutlichen Rückgang der Schlüsselzuweisungen. Trotz massiv gestiegener Finanzkraft unserer Landkreisgemeinden mit den daraus resultierenden deutlichen Mehreinnahmen für den Landkreis München ist nicht mit einer Senkung des Kreisumlagesatzes (derzeit 48 %) in den Folgejahren zu rechnen.

Mit Umsetzung des dritten Wohnbauprojektes in der Auenstraße 9 werden wir dann einen Gesamtschuldenstand von rd. 5,75 Mio. € erreichen, welcher bedient werden muss. Die jährlichen Tilgungsleistungen werden sich bis zum Ende des aktuellen Finanzplanungszeitraums auf rd. 367.700 € erhöhen. Eine erste Entspannung tritt erst wieder 2034 mit endgültiger Rückzahlung des Kredites für Schule und Hort ein (- 150.000 €). Mit den Neubauten werden enorme Vermögenswerte im Bereich der gemeindlichen Mietliegenschaften geschaffen, die nach 20 Jahren komplett abbezahlt sind.

Es muss an dieser Stelle auch wieder auf anstehende Projekte hingewiesen werden, welche sich weiterhin in Diskussion befinden (z.B. Umgehungsstraße, Neubau Mittelschule Pullach, Bahnübergang Hohenschäftlarn). Diese werden bei Umsetzung trotz staatlichen Förderungen für uns enorme finanzielle Auswirkungen mit sich ziehen, was möglicherweise nur durch weitere Kreditaufnahmen zu stemmen ist. Weitere Kreditaufnahmen bedürfen der Genehmigung unserer Rechtsaufsichtsbehörde (LRA München). Inwieweit diese in der Zukunft genehmigt werden können, kann von unserer Seite aus nicht beurteilt werden. Es darf hierbei auch nicht außer Acht gelassen werden, dass jede Investition auch mit Folgekosten für deren Erhalt zu Buche schlägt, was die finanziellen Spielräume zusätzlich einengt.

Da unsere finanziellen Spielräume künftig niedriger sein werden als in der Vergangenheit, muss mehr denn je vor Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen hinterfragt werden, wie und ob diese finanziert werden können. Es muss zwingend jede Möglichkeit ausgenutzt werden, Einnahmen zu erzielen. Des Weiteren sind freiwillige Ausgaben kritisch zu hinterfragen.

An dieser Stelle wird auch darauf hingewiesen, dass trotz der Neuausweisung von Gewerbeflächen am Wagnerfeld zusätzlich deutlicher Bedarf an Gewerbeflächen in der Gemeinde Schäftlarn vorhanden ist. Die daraus generierte Gewerbesteuer sowie Beteiligungen an der Einkommensteuer sind wesentliche Bestandteil unserer Einnahmen und damit auch ausschlaggebend für die Finanzierung künftiger Projekte. Ein Nichtabschöpfen dieses Potentials oder ein Rückgang von diesem durch mögliche Abwanderungen von Betrieben auf Grund mangelnder Entwicklungsmöglichkeiten muss daher zwingend verhindert werden. Hierzu soll im 1. Halbjahr 2022 eine Gewerbeklausur stattfinden.

Da unsere Rücklagen in den kommenden Jahren immer weiter zurückgehen werden und gleichzeitig auch noch versucht wird, Geldanlagen zur Reduzierung von Verwahrentgelten zu tätigen, kann es zu kurzfristigen Engpässen in der Liquidität der Gemeindekasse kommen. In diesen Fällen kann auf die in der Haushaltssatzung beschlossenen Kassenkredite zurückgegriffen werden (Art. 73 Gemeindeordnung (GO)). In der Vergangenheit wurden diese jeweils mit 200.000 € festgesetzt. Aus Sicht der Kämmerei wäre hierbei eine Anhebung auf 1 Million € wünschenswert. Gem. Art. 73 Abs. 2 GO soll der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag für Kassenkredite ein Sechstel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen nicht übersteigen. Bei geplanten Einnahmen im Verwaltungshaushalt von über 13 Millionen € dürfte hierbei sogar ein Betrag von mehr als 2 Millionen € festgesetzt werden.

Diskussionsverlauf

Im Laufe der Sitzung ergaben sich zu einigen Haushaltsansätzen diverse Diskussionen. Hieraus wir folgendes explizit festgehalten:
  • Hr. Dr. Ruhdorfer wünscht sich grundsätzlich jeweils gegen Mitte des Jahres Informationen zu aktuellen Haushaltslage, zum aktuellen Projekt- und Abrechnungsstand der im Finanzplan gemeldeten Projekte, sowie einen Ausblick auf sich zwischenzeitlich neu ergebenen Projekte.
  • Hr. Dr. Ruhdorfer regte an, dass sich der Bauausschuss im Rahmen einer Ortsbesichtigung einen Überblick über die Sanierungsbedürftigkeit von Gemeindestraßen verschaffen und hieraus eine Priorisierung erstellen sollte.
  • Hr. Blomeyer schlug vor, dass im Gemeinderat über die Vor- und Nachteile einer Einführung der doppischen Buchführung referiert werden sollte. Auch wenn der Gemeinderat dieses Projekt erst vor nicht all zu langer Zeit per Beschluss beendet hatte, sollte diese Thematik nicht aus den Augen gelassen werden. 

Beschluss

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Erhöhung des Kassenkredits in der Haushaltssatzung auf 1.000.000 €
  2. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Haushalts- und Finanzplan in der Fassung vom 05.01.2022 mit den besprochenen und durchgeführten Änderungen zu. Die Liste der Änderungen ist Bestandteil der Niederschrift (Anlage 1). Sofern Anpassungen durch noch zu klärende Punkte notwendig sind, werden diese genehmigt.
  3. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Buchungen für den Ausgleich des Haushalts 2022 und der Finanzplanungsjahre 2022 bis 2025 sowie die Zuführungen bzw. Entnahmen bei den Sonderrücklagen und der allgemeinen Rücklage vorzunehmen.
  4. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Haushaltsplan 2022 sowie den Finanzplan 2021 bis 2025 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 17.01.2022 ö informativ 4
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4.1. Schlüsselzuweisungen 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 17.01.2022 ö informativ 4.1

Sachverhalt

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik erhalten wir im Jahr 2022 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 793.488 €. Insgesamt erhalten im Landkreis München nur 3 Gemeinden diese Zuweisung (Oberschleißheim und Taufkirchen). Die Grundlage für das umfangreiche Berechnungsverfahren hierzu findet sich in Art. 2 des Bayerischen Gesetzes über den Finanzausgleich.

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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 17.01.2022 ö 5

Sachverhalt

Es wurden keine Anfragen vorgetragen.

Datenstand vom 14.02.2024 14:44 Uhr