Datum: 23.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus Hohenschäftlarn
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:04 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Vorstellung der Machbarkeitsstudie Grundschule durch das Büro Peck.Daam
6 Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS)
7 2. Änderung des BPlans Nr. 20 "Niederried, Aufkirchner Straße und Starnberger Straße" - Änderungsbeschluss zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss
8 Bestellung Standesbeamtin
9 Gemeindewerke - Bestellung eines Prüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2021
10 Informationen
10.1 Haushalt 2022 vom Landratsamt genehmigt
10.2 Ergebnisse der Einschreibungen bei den Kindertageseinrichtungen
10.3 Bericht zu Hilfsmaßnahmen und Unterstützung in der Gemeinde für die Ukraine
10.4 Einsatzkräfte der drei Ortsfeuerwehren unterstützen in München Kriegsflüchtlinge bei der Ankunft
10.5 Sachstand der DB zum barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Ebenhausen
10.6 Einladung zum Tag des Baumes
10.7 Aufruf zur Landschafts- und Waldsäuberungsaktion „RamaDama“
10.8 Gemeindlicher Zuschuss für die Schäftlarner Konzerte
10.9 Neue Ortseingangstafel in Neufahrn
11 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 2

Sachverhalt

Es wurden keine Fragen vorgetragen.

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 23.02.2022 den Mitgliedern des Gemeinderates zugegangen ist. 
Der Erste Bürgermeister erklärt, dass die Niederschrift zu TOP 11 Neubau Mehrfamilienhaus Auenstraße; hier Beratung und Beschluss Heizsystem der Sitzung vom 23.02.2022 noch dahingehend zu berichtigen ist, dass ein Prüfauftrag erteilt wurde, ob über eine PV-Anlage der notwendige Strom erzeugt bzw. WP Sonden installiert werden sollen.
Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö informativ 4

Sachverhalt

Es wurden keine nichtöffentlichen Beschlusse bekanntgegeben.

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5. Vorstellung der Machbarkeitsstudie Grundschule durch das Büro Peck.Daam

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.06.2022 ö 8
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 5

Sachverhalt

Herr Peck vom Büro PECK.DAAM Architekten GmbH stellt die erarbeiteten Varianten der Machbarkeitsstudie für die Erweiterung der Grundschule / OGS vor.
Herr Dr. Stoiber, Herr Sauer und Herr Ertl erscheinen zur Sitzung.

Herr Tonnar erklärt nach der Präsentation, dass die Variante 6 überzeugend erscheint, weil bei dieser Variante die Sporthalle während der Bauphase weiterhin genutzt werden kann.
Herr Waldherr ist der Auffassung, dass Variante 6 ein „Mercedes“ wäre, aber ist es bliebe die Frage nach den Kosten. Langfristig wäre die Variante 6 angesichts der Aufstockungs­möglichkeit in einem nächsten Schritt aber die günstigere Variante.
Herr von Hoyos teilt mit, dass er wegen der Blickachse ins Isartal und der linearen Erweiterungsmöglichkeiten die Variante 6 bevorzugen würde. Bei der Frage nach dem Raumprogramm erläutert Herr Peck dieses anhand der nachfolgenden Folie:

Im Weiteren müsste das Programm mit den Nutzerrn (Schule und Mittagsbetreuung) erarbeitet werden.
Der Erste Bürgermeister ergänzt, dass die Aufstockung mit einem Flachdach vorgesehen werden könne, da es sich um einen Sonderbau handelt. Es muss dem Nachbarschutz Rechnung getragen werden und mit der Schule über das mögliche Raumprogramm gesprochen werden.
Frau Brunner fragt nach, ob auch die Turnhalle das Potential zu mitwachsen hätte. Herr Peck entgegnet, dass bei dem Konzept die Turnhalle einen in sich geschlossenen Bereich darstellen würde, so dass die konzeptionell eher schwierig wäre.
Herr Dr. Ruhdorfer stellt die Frage nach der möglichen Höhenentwicklung der Turnhalle und betont, dass es ein nächster und wichtiger Schritt ist, die Nutzer einzubinden. Die Gemeinde hat zukünftig einen enormen Platzbedarf. Zudem müsse die Vereinsnutzung beachtet werden. Eine weitere Frage an den Architekten betraf die "lichte Höhe" und zwar, ob diese auch bei einer Eineinhalbfach-Turnhalle mit 5,5 m den gesetzlichen bzw. schulischen Vorschriften entspricht.
Herr Büttner stellt fest, dass nur bei der Variante 6 während der Bauphase der Schulbetrieb weiterhin stattfinden kann. Er stellt an Herrn Peck die Frage, ob man eine Aussage zu den voraussichtlichen Baukosten der Variante 6 im Vergleich zur Variante 4 treffen könne. Herr Peck entgegnet, dass derzeit noch keine seriöse Kostenaussage möglich ist.
Frau Keller stellt dem im Sitzungssaal anwesenden Rektor der Grundschule Schäftlarn, Herrn Prechter, die Frage nach den Auswirkungen für das Aufsichtspersonal im Pausenhof. Herr Prechter erläutert, dass derzeit auf beiden Plätzen jeweils eine Aufsicht eingesetzt wird. Die planserseitig vorgeschlagene Lösung hätte aufgrund der verbesserten Einsehbarkeit nur Vorteile. Ein weiterer wichtiger Punkt besteht darin, dass der Sportunterricht während der Bauphase weiterlaufen kann.
Herr Waldherr bittet darum, die Erweiterungsfähigkeit der Turnhalle in Richtung Osten zu überprüfen.
Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass es sich um nach der Sanierung der Grundschule vor etwa 10 Jahren und den kürzlich fertiggestellten Vorhaben des neuen Bauhofs und der Feuerwehr um ein Zukunftsprojekt handelt, für welches die Gemeinde mit Sicherheit auch Schulden aufnehmen wird müssen.

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6. Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Schäftlarn erhebt Erschließungsbeiträge auf der Grundlage der Erschließ­ungs­beitragssatzung (EBS) vom 21.10.2015. Der Bayerische Kommunale Prüfungs­verband (BKPV) hat der Gemeinde zur Berücksichtigung des aktuellen Stands von Gesetzesänderungen und Rechtsprechung den Neuerlass der Erschließungsbeitrags­satzung (EBS) empfohlen.

Durch den Satzungsneuerlass werden insbesondere die nachfolgenden Aspekte berücksichtigt:
  • Erschließungsbeiträge werden in Bayern auf landesrechtlicher Grundlage (Art. 5a KAG) erhoben, so dass in der neuen EBS nunmehr alle gemäß Art. 2 Abs. 1 Satz 2 KAG für eine Abgabesatzung erforderlichen Mindestinhalte (Schuldner, Abgabe­tatbestand, Maßstab, Satz der Abgabe, Entstehung sowie Fälligkeit der Abgabe­schuld) ausdrücklich normiert werden (vgl. etwa §§ 11, 13 EBS).
  • Die Regelung zur Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands in § 6 EBS wurde den Erfordernissen der Praxis entsprechend klar strukturiert; insbesondere ist danach die Anwendbarkeit der satzungsmäßigen Tiefenbegrenzungsregelung von 40m nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 EBS auf Grundstücke beschränkt, die vom planungsrechtlichen Innenbereich (§ 34 BauGB) in den Außenbereich (§ 35 BauGB) übergehen; sie findet keine Anwendung auf Grundstücke, die voll im unbeplanten Innenbereich liegen (vgl. § 6 Abs. 3 Nr. 1 EBS).
  • Die neugefasste EBS enthält sachgerechte und den Bedürfnissen der Praxis ent-sprechende Bestimmungen betreffend die Ablösung des Erschließungsbeitrags (vgl. § 15 EBS).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Erschließungsbeitragssatzung in der Fassung vom 23.03.2022 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach Ausfertigung durch den Ersten Bürgermeister bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. 2. Änderung des BPlans Nr. 20 "Niederried, Aufkirchner Straße und Starnberger Straße" - Änderungsbeschluss zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 27.10.2021 die 2. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 20 "Scherergarten/südlich Aufkirchner Straße" in Hohenschäftlarn zugunsten der Ausweisung von zwei Baufenstern für Wohnbauflächen gebilligt. Die beiden Baufenster sind so angelegt, dass die große Eiche auf dem Grundstück zwischen den beiden Wohnbauflächen erhalten bleiben kann. Damit sich die neuen Gebäude in die südlich an das Grundstück anschließende, steile Hanglage und die dort vorhandene Bebauung einfügen, sollen die Oberkante des Erdgeschoss-Rohfußbodens, Wand-/ Firsthöhe und Dachneigung geregelt werden.
Im Bebauungsplanentwurf waren ursprünglich für das Baufenster WA 1 eine Höhenkote von 688,20m und für das Baufeld WA 2 eine Höhenkote von 687,50m vorgeschlagen.

Orientiert am Bestandsgebäude Starnberger Str. 47 hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 27.10.2021 den nachfolgenden Beschluss gefasst: 
„Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 "Niederried, Aufkirchner Straße und Starnberger Straße" in der Fassung vom 22.09.2021 wird mit der Maßgabe gebilligt, dass der Nullpunkt für beide Baufenster (WA 1 und WA 2) auf 686,4m festgesetzt wird.“



  1. Für das Baufenster WA 1 hat der ursprünglich gefasste Billigungsbeschluss die nachfolgenden Auswirkungen:

       Bei einer Erdgeschosshöhe von 686,40 m ü. NHN würde beim 2-Familienhaus das         Erdgeschoss halb unter der Erde liegen – auch gegenüber der Aufkirchner Straße. Das         würde Schwierigkeiten bei der technischen Erschließung nach sich ziehen und ist auch         problematisch bei abfließendem Starkregen.
       Die Firsthöhe der neuen Gebäude läge ca. 1,5 m unter der Firsthöhe des         gegenüberliegenden Nachbarn (Aufkirchner Straße 2) und ca. 0,5 m unter der Firsthöhe         des östlichen Nachbarn (Starnberger Straße 47). Das Gebäude an der Starnberger Straße         liegt aber bereits vom Gelände her ca. 1,4 m (im Osten) bis 7,0 m (im Westen) tiefer.
       Ein Abgraben des Erdgeschosses an allen Gebäudeseiten wiederum ist aus         städtebaulicher Sicht nicht zu empfehlen. Da die Planung so gestaltet hat, dass der große         Laubbaum mit seiner Kronenhöhe von 17,5 m zwischen den neuen Gebäuden erhalten         bleibt, wird das 2-Familienhaus von der Starnberger Straße aus weitgehend nicht sichtbar         sein.
Aus Sicht der Verwaltung ist festzuhalten, dass die Höhenkote der Straßenoberfläche im Bereich nördlich des Baufensters WA 1 an der Aufkirchner Straße 687,80 m ü. NHN beträgt und südlich des Baufensters WA 1 an der Stützmauer 687,90 m ü. NHN. Es erscheint unter Berücksichtigung der technischen Funktionalität (Starkregenereignisse!) noch vertretbar, die Höhenkote von 688,20 m ü. NHN auf 687,90 m ü. NHN festzusetzen. Gleichzeitig sollte dann in dieser Gründstückshälfte mit Ausnahme des Wurzelbereichs eine Gelände­nivellierung (Abgrabung) von 0,30 m zu­gelassen werden.

  1. Für das Baufenster WA 2 hat der ursprünglich gefasste Billigungsbeschluss die nachfolgenden Auswirkungen:

Beim Doppelhaus könnte die Erdgeschosshöhe von bisher 687,50 (Stand Be­bauungs­­planentwurf vom 22.09.2021) auf 686,80 m ü. NHN abgesenkt werden. Damit ist die Erschließungs­situation von der Aufkirchner Straße aus noch gut und das Gebäude liegt dennoch mit der Firsthöhe unter dem nordöstlichen Nachbarn. Abgrabungen sollten dann aber bis zur Erdgeschosshöhe zugelassen werden, da das Erdgeschoss sonst nach Süden+Westen im Souterrain liegt und die geplanten Terrassen nicht sinnvoll nutzbar sind. Im Kronenbereich (=Wurzelbereich) des Baumes sind die Abgrabungen wiederum auszuschließen, da dieser sonst Schaden nimmt.

Es wird daher aufgrund des ansteigenden Geländeniveaus für das Baufeld WA 1 der Beibehalt der Höhenkote von 688,20 m vorgeschlagen. Für das Baufeld WA2 wird unter Berücksichtigung der technischen Funktionalität eine abgesenkte Höhenkote von 686,80 m vorgeschlagen.

Diskussionsverlauf

Herr von Hoyos weist darauf hin, dass das Baufeld WA1 an das Hanggrundstück des Isartalvereins angrenzt.  Es handelt sich um einen wichtigen und sensiblen Ortsbereich, der enorme Wichtigkeit für die Ortsgestaltung aufweist. Daher ist die Firsthöhe einzuhalten.

Herr Lankes betont ebenfalls, dass die Firsthöhe des Gebäudes Starnberger Str. 47 nicht überschritten werden darf. Es würde in der Vergangenheit diskutiert, ob ein Heranrücken des Gebäudes näher an die Grünfläche möglich ist.

Herr Dr. Ruhdorfer teilt mit, dass dann, wenn man den Nullpunkt nicht reduzieren könne, eine entsprechende Reduzierung der Wandhöhe erfolgen müsse.

Der Erste Bürgermeister entgegnet spontan darauf, dass dies sehr restriktiv sei.

Das Gremium verständigt sich ohne formelle Beschlussfassung darauf, unverändert an dem am 27.10.2022 gefassten Billigungs- und Auslegungsbeschluss festhalten zu wollen. 

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8. Bestellung Standesbeamtin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 8

Sachverhalt

Für den Standesamtsbezirk ist aufgrund des Ruhestandseintritts der langjährigen Standesbeamtin Frau Waltrude Pfattrisch eine neue Standesbeamtin bzw. ein neuer Standesbeamter zu bestellen. Für diese Verwendung ist Frau Raphaela Eidenschink vorgesehen.
Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) darf zur Standesbeamtin bzw. zum Standesbeamten nur bestellt werden, wer 
       zum Rechtsträger (Gemeinde Schäftlarn) in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis steht, 
       als Beamtin oder Beamter die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene (gehobener Dienst) der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, nichttechnischer Dienst bestanden hat oder als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer die Fachprüfung des Beschäftigtenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt hat, 
       an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und
       mindestens 3 Monate bei einem Standesamt entweder als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter oder zur Einweisung tätig gewesen ist. 
Entsprechend der Bestimmung in § 2 Abs. 2 der AVPStG können die Landratsämter Ausnahmen vom o. g. Ausbildungserfordernis zulassen. Diese Ausnahmegenehmigung wurde beim LRA München – Standesamtsaufsicht - beantragt. Die Genehmigung wurde mit Schreiben vom 21.03.2022 erteilt. 
Alle weiteren Zulassungsvoraussetzungen zum Standesbeamten werden durch Frau Eidenschink erfüllt. Frau Eidenschink soll daher zum 01.04.2022 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Schäftlarn bestellt werden. 

Beschluss

Frau Raphaela Eidenschink wird zum 01.04.2022 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Schäftlarn bestellt.
Die Bestellung von Frau Waltrude Pfattrisch zur Standesbeamtin wird mit Ablauf des 31.03.2022 widerrufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Gemeindewerke - Bestellung eines Prüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 1. Sitzung des Werkausschusses 07.03.2022 ö beschliessend 4
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Für den Jahresabschluss 2021 der Gemeindewerke Schäftlarn ist ein Prüfer zu bestellen. Seit Gründung des Eigenbetriebes wurde die Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit dem BKPV ist sehr gut und hat sich bewährt.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. der Eigenbetriebssatzung (EBS) ist für die Bestellung des Prüfers der Gemeinderat zuständig. Gemäß § 5 Abs. 2 EBS ist der Werkausschuss in allen Angelegenheiten, für die der Gemeinderat zuständig ist, als vorberatender Ausschuss tätig.
Dieser hat in seiner Sitzung am 07.03.2022 (TOP 4) den entsprechenden Empfehlungsbeschluss einstimmig gefasst.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, wie vom Werkausschuss empfohlen, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö informativ 10
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10.1. Haushalt 2022 vom Landratsamt genehmigt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 10.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 24.02.2022 erhielten wir vom Landratsamt die Genehmigung unseres Haushalts 2022. Die im Entwurf unserer Haushaltssatzung festgesetzte Kreditaufnahme in Höhe von 1.612.200 € wurde nur mit einer Höhe von 312.000 € genehmigt. Der Restbetrag wurde bereits im Vorjahr genehmigt. Gem. Art. 71 Abs. 3 der Gemeindeordnung gilt eine Kreditgenehmigung bis zum Ende des darauffolgenden Haushaltsjahres, also die in der Haushaltssatzung 2021 erfolgte Genehmigung über 1,3 Mio. € bis zum Ende 2022.
Insgesamt wurde durch das LRA darauf hingewiesen, dass unsere allgemeine Rücklage bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums fast aufgebraucht ist und dieser rechtzeitig wieder Mittel zur Deckung des Ausgabebedarfs zukünftiger Jahre zugeführt werden sollten.

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10.2. Ergebnisse der Einschreibungen bei den Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 10.2

Sachverhalt

Die Einschreibungen bei den Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Schäftlarn sind am 22.03.2022 gelaufen. Es haben sich für das kommende Jahr um die 88 Kinder in den drei Kindergärten (Käthe-Kruse, St. Georg und Fischerschlößl) eingeschrieben, wobei noch nicht abgeklärt ist, ob es Doppel-, oder auch Mehrfachanmeldungen gab.  Nach jetzigem Stand verlassen 55 Kinder die drei Einrichtungen, wobei es in St. Georg momentan nur drei Gruppen gibt, also auch weniger Kinder die Einrichtung verlassen werden.
Am 24.03. findet ein Abstimmungsgespräch der drei Träger der Kindergärten mit der Gemeinde statt, um  die Aufteilung für das kommende Jahr zu beraten.
Hinweis: Zum 01. April 2022 fängt im Kindergarten St Georg eine neue Leiterin an. Auch konnte kürzlich eine neue Mitarbeiterin für den Kindergarten St. Georg  gewonnen werden. 

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10.3. Bericht zu Hilfsmaßnahmen und Unterstützung in der Gemeinde für die Ukraine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 10.3

Sachverhalt

In der Gemeinde Schäftlarn sind momentan ungefähr 35 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine untergebracht. Die Flüchtlinge stammen größtenteils aus Brody und Pidkamin bei Lemberg. Einige kommen aber auch aus Odessa und aus der hart umkämpften Stadt Charkiw. Dank des großen Engagements der Osteuropahilfe e.V./der Freunde Pidkamins unter Leitung der Vorsitzenden Maria Reitinger konnten alle Ankommenden in privaten Unterkünften untergebracht werden. Die Osteuropahilfe hat unter anderem Räume in der Starnberger Straße 30 (früherer Dröscher), der Bahnhofstraße 8 (Raiffeisenbank) Münchner Straße 53 (Herbstbaum) und Zechstraße 45 (Villa Zech) zur Verfügung gestellt bekommen. Im Evangelischen Pfarramt in der Klosterstraße wohnt eine ukrainische Familie. Einzelne Familien aus Schäftlarn haben wegen Kontakten zur Ukraine auch Kriegsflüchtlinge bei sich zu Hause untergebracht.  Es hat sich in Schäftlarn ein großer Unterstützerkreis gebildet, der eine unglaubliche ehrenamtliche Arbeit leistet und schon etliche Hilfstransporte für Pidkamin und Brody auf die Beine gestellt hat.   Im Familienzentrum gibt es Deutschkurse und ukrainische Familien können sich dort treffen und werden Mittags mit Essen versorgt. Frau Martini-Bäumler kümmert sich zusätzlich um die Anmeldung der Kinder in der Schule. Die Gemeinde unterstützt bei den Anmeldungen der Kriegsflüchtlinge beim Landratsamt, um möglichst rasch die Auszahlung von Hilfsgeldern durch das Landratsamt an die betroffenen Personen zu ermöglichen. Wir werden in der Sitzung des Familien, Jugend- und Sozialausschusses am 06. April 2022 wieder über die Entwicklungen informieren, 
Mein herzlicher Dank im Namen der Gemeinde Schäftlarn geht an Frau Reitinger, das Team von der Osteuropahilfe e.V. und die überwältigende Zahl an weiteren Helferinnen und Helfer aus unserer Gemeinde. 

Diskussionsverlauf

Herr Lankes würdigt das große und hochatungsvolle Engagement und betont, dass es seit 2015 eine deutlich steigende Entwicklung der Flüchtlingskrise gibt.

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10.4. Einsatzkräfte der drei Ortsfeuerwehren unterstützen in München Kriegsflüchtlinge bei der Ankunft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 10.4

Sachverhalt

Unsere drei Gemeindefeuerwehren waren am Sonntag, 13.03.2022 im Hilfeleistungskontingent-Einsatz auf der Feuerwache 2 in München. Mit Einheiten weiterer Feuerwehren aus dem Landkreis wurde die Ausgabe von Essen und Getränken an eintreffende Flüchtlinge aus der Ukraine durchgeführt. Der Einsatz dauerte bis in die Abendstunden an

Auch bei der Unterstützung der Organisation und Koordination wurden Einsatzkräfte aus dem Landkreis München tätig. Hier ist im Schichtbetrieb in der Gefahrenabwehrleitung (GAL) ein Führungsdienstgrad der Kreisbrandinspektion permanent eingesetzt.

Die Unterstützung ist von der Stadt München angefordert worden. 

DANKE für diesen Einsatz und das Engagement. 
Die Einsatzsicherheit im Landkreis München ist jederzeit sichergestellt. 

Seitens der Stadt München wurde ebenfalls ein großer Dank an alle Feuerwehren im Landkreis München für die Unterstützung ausgesprochen. 

Bericht Presse:
Ukraine-Flüchtlinge: Einsatzbefehl in der Nacht - Landkreis München - SZ.de (sueddeutsche.de) 

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10.5. Sachstand der DB zum barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 10.5

Sachverhalt

Ende Februar erkundigte sich der 1. Bürgermeister über das Stimmkreisbüro der damaligen Bayerischen Verkehrsministerin Kerstin Schreyer, MdL  bei der Deutschen Bahn, wie der Sachstand zur Planung des barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs Ebenhausen ist. Ebenso erkundigte er sich zu Sachstand des geplanten Neubaus der Schrankenanlagen in Hohenschäftlarn an der Staatsstraße und bei der „Heindl-Durchfahrt“. Anbei das Antwortschreiben der DB und das Schreiben von Frau Schreyer an die DB zur Kenntnis. 

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10.6. Einladung zum Tag des Baumes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 10.6

Sachverhalt

Am Samstag, 26. März 2022 wird wieder der Tag des Baumes in der Gemeinde stattfinden. 
Es sollen Neupflanzungen entlang des Rodelwegs südlich von Ebenhausen durchgeführt werden. 
Die bestehenden Bäume der Bergahornallee weisen inzwischen altersbedingt deutliche Schäden auf. In den letzten Jahren sind entlang des Rodelwegs schon einige Alleebäume umgestürzt oder abgestorben.  
Insgesamt sollen am Tag des Baumes elf Bäume (Winterlinden, Ahorn und Buchen) in bestehenden Lücken der Allee nachgepflanzt werden, um die Allee langfristig zu verjüngen und zu erhalten. 
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind auch herzlich eingeladen beim Pflanzen der Bäume am Tag des Baumes mitzuhelfen. 
Bitte bringen Sie ihre Schaufel selber mit. Treffpunkt für alle Helferinnen und Helfer ist um 09 Uhr am Rodelweg in den Feldern am Beginn der Allee. 
(Hinweis: Der Rodelweg ist außerorts für den KFZ-Verkehr gesperrt.) 
Im Anschluss sind alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen recht herzlich zu einer Brotzeit ins Klosterbräustüberl eingeladen! 
 

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10.7. Aufruf zur Landschafts- und Waldsäuberungsaktion „RamaDama“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 10.7

Sachverhalt

Die Gemeinde Schäftlarn plant am Samstag, 09.04.2022
eine Landschafts- und Waldsäuberungsaktion durchzuführen. 

Aufgerufen sind alle, denen eine intakte und abfallfreie Landschaft am Herzen liegt. Vor allem Wald- und Grundstücksbesitzer profitieren von dieser Aktion und sind nachdrücklich aufgerufen, tatkräftig mitzuhelfen. 

Treffpunkt:                 Feuerwehrgerätehaus Neufahrn
                       Feuerwehrgerätehaus Ebenhausen
                       Rathaushof Hohenschäftlarn

Uhrzeit:                9.00 Uhr an allen Treffpunkten

Teilnehmer:        Alle Gemeindebürger (Jugendliche unter 14 Jahren nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten!) 

Ausrüstung:                Festes Schuhwerk und Arbeitshandschuhe.
Bitte Mund-Nasenschutz mitführen.

Verpflegung:         Um 11.00 Uhr lädt die Gemeinde die freiwilligen Helfer und Helferinnen zu einer gemeinsamen Brotzeit in den Jägerwirt nach Neufahrn ein. 

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10.8. Gemeindlicher Zuschuss für die Schäftlarner Konzerte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 10.8

Sachverhalt

Die Vorsitzende des Förderkreises der Schäftlarner Konzerte e.V. Frau Susanne Rieder und das weitere Vorstandsmitglied Frau Brandstäter haben Anfang Februar   ihren Antrittsbesuch beim 1. Bürgermeister gemacht und das Programm der Schäftlarner Konzerte für 2022 vorgestellt. Im Rahmen des Gesprächs wurde auch die Frage gestellt, ob es von Seiten der Gemeinde die Möglichkeit gibt die Institution Schäftlarner Konzerte mit einem Zuschuss unterstützen zu können. 
Die Schäftlarner Konzerte sind hochkarätig besetzt und sind eine renommierte Kozertreihe.  Für die Gemeinde Schäftlarn sind die seit über 50 Jahren existierenden Schäftlarner Konzerte ein Aushängeschild.  www.schaeftlarner-konzerte.de 
Daher gewährt die Gemeinde für 2022 einen Zuschuss in Höhe von 2000.- Euro. Ab 2023 ist vorgesehen den Schäftlarner Konzerten regelmäßig einen jährlichen Zuschuss in ähnlicher Höhe zukommen zu lassen.  Das Anliegen soll in die Haushaltsberatungen für 2023 einfließen. 

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10.9. Neue Ortseingangstafel in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 10.9

Sachverhalt

Am westlichen Ortseingang von Neufahrn von Wangen kommend ist eine weitere Ortseingangstafel mit der Möglichkeit zum Einhängen einer Tafel für die Ankündigung von Veranstaltungen  aufgestellt worden. Das Holzgestell, welches dem Muster der vier vorhandenen  Ortseingangstafeln nachgebaut wurde, hat der Bauhof in seiner Schreinerwerkstatt selbst gebaut. Als dauerhafte Tafel wurde der übliche Schriftzug „Grüß Gott in der Gemeinde Schäftlarn“ mit Gemeindewappen eingehängt.





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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 11

Sachverhalt

Es wurden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 14.02.2024 14:57 Uhr