Datum: 27.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 2. Änderung des BPlans Nr. 20 "Niederried, Aufkirchner Straße und Starnberger Straße" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 Informationen
6.1 Gemeindliche Dachflächenfotovoltaikstrategie
6.2 Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Anschlussstelle Schäflarn, St 2071, sowie Anbringen eines Gefahrenschildes
6.3 Antwort auf Anfrage aus dem Umwelt- und Mobilitätsausschuss
6.4 Parkende Autos gegenüber der Ausfahrt der A95 aus Richtung München
7 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö 2

Sachverhalt

Aus der Bürgerschaft wird hinsichtlich des von der Bahn angestrebten S-Bahnhofumbaus die Frage aufgeworfen, welche Einflussmöglichkeiten die Gemeinde dahingehend ausüben könne, dass anstelle der von der Bahn favorisierten Mittelbahsteiglösung eine Außenbahnsteiglösung realisiert werden könnte.  

Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass die Gemeinde aufgrund einer Sachstandsnachfrage mitgeteilt bekommen hat, dass die auch seitens der DB als Vorzugsvariante angestrebte Außenbahnsteiglösung in der Abstimmung mit der BEG und dem Freistaat nicht favorisiert wird, da unter anderem mit einem wesentlichen Fahrzeitverlust zu rechnen ist. Mit den Beteiligten wurde sich seitens der DB anschließend darauf verständigt, die ebenfalls vorliegende Mittelbahnsteigvariante weiterzuentwickeln sowie die Vor- und Nachteile genauer herauszuarbeiten. Sobald der DB eine mit der BEG und dem Freistaat abgestimmte Variante vorliegt, werden die Planungen auch der Gemeinde vorgestellt werden.


Herr Berger, Herr Dr. Stoiber und Herr Dr. Ruhdorfer erscheinen zur Sitzung.

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 23.03.2022 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.  

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 23.03.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö informativ 4

Sachverhalt

Es liegen keine bekanntzugebenden Beschlüsse vor.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. 2. Änderung des BPlans Nr. 20 "Niederried, Aufkirchner Straße und Starnberger Straße" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 27.10.2021 die 2. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 20 "Scherergarten/südlich Aufkirchner Straße" in Hohenschäftlarn zugunsten der Ausweisung von zwei Baufenstern für Wohnbauflächen dem Grunde nach gebilligt. Die beiden Baufenster sind so angelegt, dass die große Eiche auf dem Grundstück zwischen den beiden Wohnbauflächen erhalten bleiben kann. Damit sich die neuen Gebäude in die südlich an das Grundstück anschließende, steile Hanglage und die dort vorhandene Bebauung einfügen, sollen die Oberkante des Erdgeschoss-Rohfußbodens, Wand-/ Firsthöhe und Dachneigung geregelt werden.
Bei der Beratung am 23.03.2022 wurde durch den Gemeinderat betont, dass das Baufeld WA 1 an das schutzwürdige Hanggrundstück des Isartalvereins angrenzt.  Es handelt sich um einen sensiblen Ortsbereich, der enorme Wichtigkeit für das Orts- und Landschaftsbild aufweist. Die Aufkirchner Straße verläuft auf einem Höhenrücken, welcher etwa 25m bis 40m über dem südlich gelegenen Talraum liegt und als Teil einer würmeiszeitlichen Moräne etwa parallel zum Einschnitt des Isartals verläuft. Von der Aufkirchner Straße aus ist ein weiter Blick nach Süden möglich. Gleichfalls ist die Hangkante von der gesamten Tallage und der gegenüberliegenden Eiszeitmoräne sichtbar. Bei der Planaufstellung sollen daher die zulässigen Nutzungsstrukturen unter besonderer Berücksichtigung der naturräumlichen Situation (u.a. topografische Wirkung der Hangkante Richtung Süden) planerisch berücksichtigt werden.
Daraus folgend wurde als Planungsgrundsatz u.a. vorgesehen, dass die Firsthöhe des Gebäudes Starnberger Str. 47 (Firsthöhe 695,00m über NN) nicht überschritten werden darf. Weiterhin war der Gemeinderat am 23.03.2022 zu der Schlussfolgerung gekommen, dass eine ent­sprechende Begrenzung der Wandhöhen erfolgen müsse. 
Für das Baufeld WA 1 wurde eine maximale Firsthöhe von 6,80m festgesetzt, so dass bei einem Nullpunkt von 688,20m über NN somit die Firsthöhenvorgabe von 695,00m über NN nicht überschritten wird. Die daraus resultierende maximal zulässige Wandhöhe von 5,10m im Baufeld WA 1 entspricht derjenigen des aufgrund der Einbeziehungssatzung jüngst baugenehmigten Vorhabens für das Flurstück 1741 Am Hang in Neufahrn (Bau­genehmigung vom 24.02.2022, Az. 4.1-0794/21/V).
Aus gestalterischen Gründen ist eine Staffelung der Gebäude mit einer etwas größeren Gebäudehöhe für das tiefer am Hang liegende Baufeld WA 2 vorgesehen, weil dieses weniger fernwirksam ist. Ausgehend von der dortigen Nullhöhenkote von 686,80m über NN und einer Firsthöhe von 7,50m hat dies zur Folge, dass sich eine Firsthöhe für das Baufeld WA 2 von 694,30m über NN ergeben würde.

Beschluss

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 "Niederried, Aufkirchner Straße und Starnberger Straße" in der Fassung vom 27.04.2022 wird gebilligt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö informativ 6
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6.1. Gemeindliche Dachflächenfotovoltaikstrategie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö 6.1

Sachverhalt

Die Gemeinde plant für dieses Jahr die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem neuen Bauhof. Hierfür wurden 150.000 € im Haushalt eingestellt. Die Anlagengröße soll ca. 100 kW entsprechen. Durch die Anlage sollen die Stromkosten von Feuerwehr und Bauhof gedeckt werden. Stromintensiv ist hier insbesondere die Wärmepumpe, die die Beheizung der Feuerwehr und die Grundversorgung der Heizung im Bauhof sicherstellt.
Zunächst soll für die Umsetzung des Projektes eine Strategie entwickelt werden damit das System auch wirtschaftlich ist. Dazu steht die Verwaltung mit verschiedenen Fachstellen in Verbindung (u.a. Bayernwerke, Institut für nachhaltige Energieversorgung „INEV“).
Problem: 
Die PV-Anlage produziert im Sommerhalbjahr viel Strom den die Gebäude in der Höhe nicht verbrauchen können, im Winterhalbjahr steigt der Bedarf an, kann aber aufgrund von wenig Sonne bzw. Schnee nicht produziert werden. 
Der Strom kann aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht gutgeschrieben oder übertragen (z.B. andere Liegenschaften) werden, eine Zwischenspeicherung in Batterien über einen langen Zeitraum ist nicht möglich.
Derzeit verdient an der Produktion zum größenteil der Netzbetreiber (Einkauf 6 ~ 7 ct/kw/h, Verkauf ~ 35 ct/kw/h) 
Laut Aussage INEV soll es bis Pfingsten ein neues EEG-Gesetz geben das bereits im Entwurf als „EEG-Osterpaket“ aus dem Wirtschaftsministerium vorgelegt wurde. Hier soll es neue Förderungen geben. Hier sollte zunächst abgewartet werden wie das Gesetz und die neuen Förderungen im Einzelnen ausgestaltet werden und ab wann diese gelten.

Als weitere Möglichkeit wird der Bau der Anlage über die Bayernwerke geprüft, hier könnte der produzierte Strom eventuell als Netzbetreiber auf die Liegenschaften verteilt werden. 

Als weitere Möglichkeit wurde durch die INEV angeregt eine Anlage zum Eigenverbrauch auf den Garagen am Rathaus zu installieren da hier der Eigenstrom im Rathaus direkt verbraucht werden könnte.

Diskussionsverlauf

Herr Lankes regt an, dass die entsprechenden Leerrohre beim Rathausumbau (alter Bauhof) vorgesehen werden sollen. Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass dies bereits berücksichtigt wurde.

Herr Dr. Ruhdorfer weist darauf hin, dass das Rathaus aufgrund des hohen Eigenstromverbrauchs unter Tags besonders gut für Dachflächenfotovoltaik geeignet ist. Gleichzeitig solle die Gemeinde aber wegen der künftigen Entwicklungen betreffend der Stromeinspeisung auf den Netzbetreiber zugehen.

Herr Tonnar bittet darum, Angebote für verschiedene Varianten einzuholen. Die Gemeinde müsse einen Schritt vorausgehen, auch wenn die Einspeisevergütung derzeit noch sehr gering ist. Herr  Berger ergänzt, dass die Gemeinde bei einem Jahresstromverbrauch der gemeindlichen Liegenschaften von 1 Mio. kw/h und einer voraussichtlichen Eigenerzeugung von 130.000 kw/h pro Jahr  dranbleiben müsse.


Herr Ertl erscheint zur Sitzung.

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6.2. Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Anschlussstelle Schäflarn, St 2071, sowie Anbringen eines Gefahrenschildes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö 6.2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass an der St 2071 im Bereich der AS Schäftlarn die bisherige Geschwindigkeitsbeschränkung (80 km/h) auf 70 km/h herabgesetzt wurde.

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6.3. Antwort auf Anfrage aus dem Umwelt- und Mobilitätsausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö 6.3

Sachverhalt

In der Sitzung des Umwelt- und Mobilitätsausschusses wurde angefragt, was am östlichen Ortseingang von Neufahrn entlang der St 2071 mit roten Markierungen abgesteckt wurde.
Die Nachfrage beim Bayernwerk ergab, dass es sich um Kabelverlegungen für das Stromnetz handelt. Die Stromkabel sollen aus dem Fahrbahnrandbereich der St 2071 entfernt werden und weiter in das Feld hinein verlegt werden. Diese Maßnahme hat mit dem geplanten Umbau der östlichen Ortseinfahrt von Neufahrn zu tun.
Beim Staatlichen Bauamt wurde zusätzlich bezüglich dem Planungsstand zwecks Umbau der östlichen Ortseinfahrt angefragt. In diesem Zusammenhang wurde von der Bauverwaltung angeregt bei anstehenden Umbaumaßnahmen am östlichen Ortseingang der St 2071 auch den Einfahrtsbereich in die Zeller Straße in Neufahrn aufzuweiten. Dies war ebenfalls eine Anregung aus dem Umwelt- und Mobilitätsausschuss. Das Staatliche Bauamt hat heute der Gemeinde die Planungen zugesandt, diese wurden ins RIS eingestellt.  Herr Buchberger wird die Pläne in der Sitzung erläutern.

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6.4. Parkende Autos gegenüber der Ausfahrt der A95 aus Richtung München

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö 6.4

Sachverhalt

Die Gemeindeverwaltung hat intensive Gespräche mit dem Staatlichen Bauamt  (STB) geführt. Da es sich bei dem Feldweg gegenüber der Ausfahrt aus München der A95 um ein privates Grundstück handelt, kann das Staatliche Bauamt kein Sperrschild aufstellen. Auch die Gemeinde kann hier aus rechtlichen Gründen kein Sperrschild aufstellen. Auch der Erlass eines Halteverbots ist nicht möglich, da es sich eben um Privatgrund handelt. Das fragliche Grundstück dient der Erschließung einer Kieslagerfläche eines lokalen Tiefbauunternehmens. 

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö 7

Sachverhalt

Frau Dichtl fragt nach, warum das Halteverbotsschild am Weiherweg entfernt worden ist. Der Erste Bürgermeister erklärt, dass es sich um die Winterdienstbeschilderung handelt, so dass diese turnusgemäß wieder entfernt wurde.

Datenstand vom 14.02.2024 15:04 Uhr