Datum: 07.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Umwelt- und Mobilitätsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:41 Uhr bis 20:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Genehmigung der Niederschrift
3 Antrag Bündnis 90/Die Grünen: Einrichtung von Tempo 30 Zonen auf sämtlichen gemeindeeigenen Straßen
4 Antrag GemeindeUnion: Streuobstbepflanzung auf dem erworbenen Grundstück in Neufahrn
5 Informationen
5.1 Sachstandsbericht Kommunales Energieeffizienz-Netzwerk (KEEN)
5.2 Sachstandsbericht Tag des Baumes
5.3 Sachstandsbericht Antrag Bündnis 90/Die Grünen: Erstellung einer Photovoltaikstrategie für die Gemeinde: „Mehr PV Energie für Schäftlarn“
5.4 Sachstandsbericht Rössl- und Möslweiher
5.5 Sachstandsbericht Ladesäulen Firma EZE
5.6 Sachstandsbericht zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs
6 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 07.02.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Der Vorsitzende eröffnet um 18:30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben. 

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 07.02.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Umwelt- und Mobilitätsausschusses vom 20.10.2021 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Umwelt- und Mobilitätsausschusses vom 20.10.2021 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Antrag Bündnis 90/Die Grünen: Einrichtung von Tempo 30 Zonen auf sämtlichen gemeindeeigenen Straßen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 07.02.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 11. Oktober 2021 folgendes: 

„Für mehr Klarheit im Straßenverkehr und damit auch mehr Akzeptanz: Die Anordnung von Tempo 30 auf sämtlichen gemeindeeigenen Straßen
Begründung:
Im Gemeindegebiet gilt bereits auf vielen Ortsstraßen Tempo 30. Zuletzt wurde nicht nur das Gebiet rund um den Niederried als Tempo 30 Zone ausgewiesen, sondern erfreulicher Weise – zumindest im ersten Schritt temporär – ein Teil der Klosterstraße als Staatsstraße. Insoweit ist jetzt ein konsequenter Schritt, für das gesamte Gemeindegebiet auf den gemeindeeigenen Straße Tempo 30 anzuordnen. Wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen zwischen Tempo 30 und Tempo 50 erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit und Konzentration, vor allem von Autofahrerinnen und Autofahrern. Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist ein klares Bekenntnis für mehr Sicherheit und Lebensqualität in unserer Gemeinde. Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit schafft außerdem Klarheit und Übersichtlichkeit. Ggf. lassen sich sogar Straßenschilder einsparen, was der „Möblierung“ des öffentlichen Raums deutlich zu Gute käme.“

Es wurde in der Sitzung vom Umwelt- und Mobilitätsausschuss vom 20.10.2021 beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, den Antrag auf Tempo 30 auf allen gemeindeeigenen Straßen zu prüfen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass es von Gemeindestraßen nur noch die Bereiche Kirchberg, „Heindldurchfahrt“ (Münchner Straße), Kiesweg/Sackgasse Am Klosterfeld und Rodelweg/Kreuzweg-Sommerfeld gibt, die keine Tempo 30 Beschränkung haben.
Aus der gemeinsamen Verkehrsschau mit der Polizei bezüglich des Kirchbergs (siehe Anhang) hat sich im August ergeben, dass am und um den Kirchberg mit der Errichtung einer 30-Zone mehr Schilder aufgebaut werden müssten als dort bisher stehen. 
Auch am Rodelweg/Kreuzweg-Sommerfeld gibt es bisher kaum Verkehrszeichen. Die Errichtung einer Zone 30 würde auch an diesem Standort zu mehr Verkehrsschildern führen, da eine Vielzahl von Zufahrtsstraßen und Zufahrtsmöglichkeiten über Feldwege erfolgt.
Die „Heindldurchfahrt“ (Münchner Straße) liegt zwischen zwei Zone 30 Bereichen, der Starnberger und Münchner Straße. Im Anhang Heindldurchfahrt sind mit Rechtecken und Kreuzen die bestehenden Tempo 30 Schilder dargestellt. Mit den Rechtecken werden die aufzustellenden Tempo 30 Schilder verdeutlicht. Jedoch ist das Schild an der Starnberger Straße schlecht anzubringen. Das Verkehrsschild an der Starnberger Straße hätte zur Folge, dass an der nachfolgenden Kreuzung eine rechts vor links Situation entstehen würde.
Insgesamt würde die Anordnung von Tempo 30 auf sämtlichen gemeindeeigenen Straßen durch die Straßen- und Verkehrssituation in der Gemeinde Schäftlarn und aufgrund der aktuellen Fassung der Straßenverkehrsordnung nach Einschätzung der Verwaltung zu mehr Unklarheit beitragen und zudem müssten deutlich mehr Straßenschilder angeschafft werden.

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Ertl.

Herr Tonnar fragt an, weshalb nicht für den kompletten innerörtlichen Bereich Tempo 30 angeordnet werden kann. 
Der Vorsitzende führt aus, dass dies aufgrund der Gesetzgebungslage nicht möglich ist. 

Herr Dr. Ruhdorfer gibt zu bedenken, dass die Anordnung von Tempo 30 Bereichen differenziert betrachtet werden sollte. Alleine um des Prinzips willen sei die Einrichtung von Tempo 30 Bereichen nicht sinnvoll. 

Herr Blomeyer merkt an, dass aus seiner Sicht der dringlichste Bedarf für die Einrichtung eines Tempo 30 Bereichs für das Gebiet „Kirchberg“, v. a. am Wangener Weg in Hohenschäftlarn gegeben sei. Der Antrag könne daher ggf. entsprechend modifiziert werden. Der ursprüngliche Antrag würde dann zurück gezogen werden.

Beschluss

Für den Wangener Weg zwischen Starnberger Straße und Einfahrt Wagnerfeld wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angeordnet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6

zum Seitenanfang

4. Antrag GemeindeUnion: Streuobstbepflanzung auf dem erworbenen Grundstück in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 07.02.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die GU stellt in der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2021 den Antrag, das erworbene Grundstück in Neufahrn mit einer Streuobstbepflanzung zu versehen. 
Begründung: Der GU liegt sehr viel daran, den Umweltschutz aktiv zu leben. Daher beantragt die GU die erworbene Pferdekoppel in Neufahrn zu einer Streuobstwiese umzufunktionieren. Die Beratung dahingehend kann der BUND Naturschutz übernehmen. Die Schäftlarner Bürger sollten im Gemeindebrief über den großen Nutzen für Insekten und Wildbienen informiert und zu Patenschaften für einzelne Bäume aufgerufen werden. Wir möchten hierzu auf den kürzlich geschlossenen Pakt zwischen Staatsregierung und Naturschützer, Bericht im Merkur v. 18.10.2021, hinweisen.
Die Verwaltung wurde aufgrund der nachfolgenden Diskussion beauftragt, den Antrag Streuobstbepflanzung auf dem erworbenen Grundstück in Neufahrn oder an einem anderen Ort zu prüfen.
Auf Nachfrage bei der unteren Naturschutzbehörde nach grundsätzlichen Standortbedingungen wurden folgende Informationen dargelegt. Der Mindestabstand zwischen den Bäumen soll zehn Meter betragen. Als Bäume kommen nur Hochstamm-Obstbäume in Betracht. Bevorzugt werden sollten alte an den Standort und das Klima angepasste Sorten. Gut geeignet sind vor allem süd-, südost- und südwestexponierte Flächen z. B. am Ortsrand. Forstgefährdete Lagen z. B. Flächen am Fuß eines Hangs sollten i. d. R. gemieden werden. 
Da die benannte Fläche zu exponiert im nördlichen Bereich des Dorfes liegt und derzeit verpachtet sowie landwirtschaftlich genutzt wird, wird die Verwendung des erworbenen Grundstückes in Neufahrn von der Verwaltung nicht empfohlen. 
Es wurden deshalb andere verfügbare Flächen geprüft. Bezüglich der Flurnummer 1740/2 wurde beim staatlichen Bauamt eine Anfrage gestellt, ob diese Fläche für eine Streuobstwiese nutzbar wäre. Die Fläche ist südostexponiert und 637 m² groß. Eine weitere Fläche wäre das Flurstück 13997/7. Dieses liegt am Bahnhof in Ebenhausen mit ca. 3.823 m² Fläche und gehört ebenso der Gemeinde Schäftlarn und ist mit Bäumen eingefasst. Aufgrund der Bäume könnte das Grundstück zu stark verwurzelt und verschattet für eine Streuobstwiese sein. Eine weitere Option, die jedoch eher als schlechteste bewertet wird, ist das Flurstück 1457/2. Dies ist eine Fläche am Friedhof in Zell, die der Gemeinde gehört und rund 1.100 m² groß ist. Die Fläche ist nordwestexponiert und ist für eine mögliche Erweiterung des Friedhofs vorgesehen.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt die Umsetzung des Projektes nur, wenn die Bepflanzung und Pflege durch einen Verein oder ähnliches übernommen werden, da der Bauhof für die zeitintensive Pflege einer Streuobstwiese die nötige Kapazität nicht aufbringt.   

Diskussionsverlauf

Herr Tonnar trägt vor, dass der Verein Solawi Isartal die Planung und Pflege der Obstbäume für 10 Jahre übernehmen würde.

Herr Blomeyer merkt an, dass die Finanzierung des Projekts der vorab geklärt werden sollte (Zuschüsse). 

Herr Dr. Ruhdorfer führt aus, dass aus seiner Sicht die Fläche am Bahnhof in Ebenhausen oder das im Besitz des staatlichen Straßenbauamtes befindliche Grundstück mit der Fl.Nr. 1740/2 am östlichen Ortseingang von Neufahrn für das Projekt geeignet wären. 

Des Weiteren weist Herr Dr. Ruhdorfer darauf hin, dass der Mündungstrichter der Zeller Str. zur Starnberger Str. zum Schutz des Wurzelwerkes der Eiche am westlichen Straßenrand nach Osten verlegt werden sollte (Grundstück Fl.Nr. 1680/2). Auf der ggü. liegenden Seite der Starnberger Str. (Ecke Am Hang) sollte zum Schutz der dort gepflanzten Bäume ebenfalls der Mündungstrichter der Straße Am Hang nach Osten verlegt werden.    

Beschluss

Der Umwelt- und Mobilitätsausschuss beschließt, dass das Flurstück 13997/7 weiter für eine Nutzung als Streuobstwiese geprüft wird. Sobald es eine Rückmeldung des staatlichen Bauamtes bezüglich der Flurnummer 1740/2 gibt, wird dieses ebenso in die weitere Prüfung miteinbezogen. Die endgültige Entscheidung wird dem Gemeinderat bzw. dem nächsten Umwelt- und Mobilitätsausschuss erneut zum Beschluss vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 07.02.2022 ö informativ 5
zum Seitenanfang

5.1. Sachstandsbericht Kommunales Energieeffizienz-Netzwerk (KEEN)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 07.02.2022 ö informativ 5.1

Sachverhalt

Schäftlarn ist seit Oktober 2020 Mitglied im Kommunalen Energieeffizienz-Netzwerk (KEEN) Ebersberg-München. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz, die Verminderung von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen und die Senkung der Energiekosten der beteiligten Kommunen durch die energetische Untersuchung von kommunalen Liegenschaften. Die Kommunen erhalten eine umfassende Analyse der eigenen Energieeffizienzpotenziale mit Bewertung der Maßnahmen für eine Umsetzung. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen soll weiter Synergien schaffen. Das Netzwerk wird durch das Institut für nachhaltige Energieversorgung GmbH und der  Energieagentur Ebersberg-München gGmbH organisiert. Das Netzwerk läuft bis September 2023 und wird durch Bundesmittel mit 60 % gefördert. Für die Gemeinden entstehen jährlich Kosten von 7.200 €. 
Im ersten Netzwerkjahr wurden vier Netzwerktreffen mit den Themenschwerpunkten Energieeffizienz, Wärme, Photovoltaik und E-Mobilität abgehalten. Zudem wurden Analysen der Straßenbeleuchtung, Grundschule, Kläranlage, des Hochbehälters, Pumpwerks und Mehrfamilienhaus Bergstraße 5 durchgeführt. Durch die daraus entstandenen Befundberichte der Liegenschaften wurden Maßnahmen konkretisiert, welche in den nächsten zwei Jahren umgesetzt werden sollen, um damit Energiekosten zu senken und Treibhausgasemissionen zu verhindern. Im zweiten Netzwerkjahr hat bereits ein Netzwerktreffen zum Thema Sanierung von Liegenschaften und kommunalen Wohngebäuden stattgefunden. Die entwickelten Maßnahmen wurden zu Beginn des zweiten Netzwerkjahres priorisiert und es beginnt die Umsetzung der Maßnahmen mit Unterstützung der Netzwerkorganisatoren. Insbesondere soll im ersten Quartal ein Sanierungsfahrplan bzw. eine Abwägung zwischen Sanierung oder Abriss für das Mehrfamilienhaus Bergstr. 5 erfolgen und bei der Erstellung der gemeindlichen PV-Strategie insbesondere für die Liegenschaften unterstützt werden.   
  

zum Seitenanfang

5.2. Sachstandsbericht Tag des Baumes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 07.02.2022 ö informativ 5.2

Sachverhalt

Der Tag des Baumes und die deshalb geplanten Nachpflanzungen am Rodelweg finden am 26.03.2022 ab 9:00 Uhr statt. Mit dem Eigentümer der Allee wurde vereinbart, dass dieser bis dahin die Einkürzungen von vier Bäumen durchführt und die Gemeinde neue Bäume pflanzen darf. Die Einkürzungen wurden von Herrn Raab, Abteilung Grünordnung des Landratsamtes München, empfohlen. Grundsätzlich wurde zusätzlich von ihm empfohlen, wo nötig, Efeu zu entfernen ohne den Stamm zu beschädigen, tote Äste herauszuschneiden und Kronensicherungen durchzuführen. 
Als Nachpflanzungen empfiehlt Herr Raab Winterlinden, es können jedoch auch Eichen, Ahorn oder Pappeln verwendet werden. Er empfiehlt im besonderen Winterlinden, da diese im vorhandenen Halbschatten der anderen Bäume wachsen können. Zusätzlich ist es von Vorteil keinen Ahorn als Nachpflanzung zu verwenden, da bei möglicher Krankheit etc. andere Baumarten als Puffer dazwischenstehen würden und nicht alle betroffen wären.
Bezüglich der Nachpflanzungen findet am 1.2.2022 ein weiterer Termin statt, um die benötigte Anzahl und Baumart zu klären.

zum Seitenanfang

5.3. Sachstandsbericht Antrag Bündnis 90/Die Grünen: Erstellung einer Photovoltaikstrategie für die Gemeinde: „Mehr PV Energie für Schäftlarn“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 07.02.2022 ö informativ 5.3

Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Umwelt- und Mobilitätsausschuss am 05.07.2021 den Antrag „Erstellung einer Photovoltaikstrategie für die Gemeinde: Mehr PV Energie für Schäftlarn“ gestellt.
Es wurde beantragt: 
„Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, eine Photovoltaikstrategie aufzustellen. 
Dabei sollen drei Säulen betrachtet werden:
1. Optimale Nutzung der gemeindeeigenen Dachflächen
2. Potentialanalyse für mögliche Freiflächenstandorte
3. Aktivierung von Potentialen auf den Dächern privater Immobilien“

Der Antrag wurde angenommen und wird derzeit bearbeitet. Zum aktuellen Sachstand wird folgendes berichtet:
Zum ersten Punkt wurden Mittel für das Jahr 2022 für den Bauhof eingestellt. Die Haushaltsberatungen sind abzuwarten. Für ein weiteres Vorgehen wird bei benötigter Unterstützung auf die verfügbaren Beratertage des KEEN zurückgegriffen. Es wurde bereits eine erste Liste mit den Liegenschaften und ihrem Potenzial laut Solarpotenzialkataster aufgestellt. Diese Liste soll im weiteren Verlauf anhand weiterer Parameter konkretisiert und damit das weitere Potenzial der Liegenschaften überprüft werden. 
Bezüglich des zweiten Punktes wird mit Hilfe des Umsetzungsprogramm ++ eine Potenzialanalyse für mögliche Freiflächenstandorte durchgeführt.
Zu Drittens hat sich die Gemeinde bereits bei der Energieagentur Ebersberg München gGmbH für eine PV-Bündelaktion beworben und steht auf der Warteliste. Aufgrund des hohen Andrangs wird diese womöglich erst im Jahr 2023 durchgeführt. Eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde Straßlach wäre für diese Aktion denkbar. Zusätzlich wäre die Durchführung eines Vortrags über PV bzw. Solarthermie in der Gemeinde über die Energieagentur Ebersberg München gGmbH denkbar.  

zum Seitenanfang

5.4. Sachstandsbericht Rössl- und Möslweiher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 07.02.2022 ö informativ 5.4

Sachverhalt

Der Möslweiher wurde entsprechend dem Pflegeplan inkl. einigen moderaten Modifikationen durch die beauftragte Firma im November 2021 gepflegt. 
Die Modifikationen waren:
  1. Fläche 1 Pufferzone im Westen: Das Mähen der Pufferzone im Westen entfällt komplett, da der Eigentümer diese Brachfläche wieder landwirtschaftlich nutzt. Die Firma hat dort nicht gemäht und in der dafür vorgesehenen Zeit die Fläche 7 (Westufer) gemäht. 
  2. Fläche 3 Am Nordufer kann das Mähen auf etwa 25% der Gesamtlänge reduziert werden. Im Pflegeplan war das Mähen auf der Gesamtlänge geplant, ist jedoch im Jahr 2021 nicht zwingend notwendig. Im Jahr 2022 kann dann wieder die ganze Länge gemäht werden. Wie persönlich vereinbart hat die Firma nur den rechten oberen Teil der Fläche gemäht. 
  3. Fläche 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4 vom Pflegeplan: Die Gehölzentnahme am Uferrand ist sehr wichtig, um den Nährstoffeintrag durch Laubfall einzudämmen. Das mangrovenartige Weidenbewuchs zeigt sich besonders vital. Es wurde vorgeschlagen, die Fläche 4.1 (Uferrand 1) am Westufer nochmal etwas zurückzuschneiden.  Dies wurde von der Firma entsprechend durchgeführt.
  4. Fläche 8 - Freier Wasserbereich: Hier ist geplant, dass 50% der Gesamtfläche im Turnus entkrautet werden sollen. Im Jahr 2020 wurde die westliche Hälfte entkrautet. Im Jahr 2021 muss die östliche Hälfte entkrautet werden. Zusätzlich muss die Firma in diesem Jahr einen kleinen Bereich (vor dem Bestand des Fieberklees) noch mit der Hand rechen, der im Jahr 2020 aus Zeitgründen ausgelassen wurde.  Diese Leistung in der Fläche 8 ist mit größter Sorgfalt auszuführen. Die Firma hat mehr als die geforderten 50 % entkrautet. 
Die Pflege für dieses Jahr wird im Oktober durchgeführt.  

Bezüglich des Rösslweihers hat die Verwaltung ein Angebot über Pflegeleistungen bei der damals beauftragten Firma (Firma Maxl), die die Renaturierungsmaßnahme durchgeführt hat, angefordert. Die Angebotshöhe belief sich auf 10.821,86 € brutto.  
Die Verwaltung entschied sich, dieses Angebot durch die Landschaftsarchitektin Frau Coulon-Fontenay überprüfen zu lassen. 
Nach der Überprüfung erhielt die Verwaltung ein aktualisiertes Angebot der Firma Maxl. Die neue Angebotshöhe beläuft sich auf 5.782,21 € brutto.
Die Verwaltung hat daraufhin den Pflegeauftrag an die Firma Maxl vergeben. 

zum Seitenanfang

5.5. Sachstandsbericht Ladesäulen Firma EZE

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 07.02.2022 ö 5.5

Sachverhalt

Kurz vor Weihnachten 2021 wurde an der Kreuzung Bahnhofstraße/Maubergerstraße vom Stromnetzbetreiber Bayernwerk der Stromanschluss für die Ladesäule der Firma EZE (mit zwei Ladepunkten) gelegt. Das Betonfundament für die Ladesäule wurde auch schon an die Gemeinde geliefert. Der Bauhof muss zur Nutzung vorher die künftigen beiden Stellplätze mit Rasengittersteinen pflastern. Dies ist aufgrund der Witterung und wegen vermehrter Krankheitsfälle im Team momentan nicht ohne weiteres durchführbar.  Im Frühling nach dem Ende der Winterdienstzeit  wird die Pflasterung ausgeführt. Die Firma EZE wird sobald es die Witterung zulässt dann auch die Ladesäulen errichten lassen. Der künftige Standort am Wangener Weg ist bereits als Parkplatz angelegt.   Auch hier errichtet EZE im Frühling eine Ladesäule mit zwei Ladepunkten. Der Stromanschluss beim Bayernwerk wurde von EZE aber erst im  November 2021 beantragt, daher verzögert sich der Bau der Leitung  noch . 

zum Seitenanfang

5.6. Sachstandsbericht zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 07.02.2022 ö 5.6

Sachverhalt

Im Zeitraum vom 22.09.2021 bis 31.01.2022 wurden im Gemeindegebiet insgesamt 102 Verstöße im Bereich des ruhenden Verkehrs durch den Zweckverband kommunales Dienstleistungszentrum Oberland festgestellt und mit einem Bußgeld geahndet. Die Höhe der einzelnen Bußgelder bewegt sich je nach Schwere des Verstoßes zwischen 10.- und 60.- Euro. Ein Bußgeld in Höhe von 60.- Euro wurde nur einmal verhängt (TÜV-Plakette über 8 Monate abgelaufen), zumeist bewegen sich die Parkverstöße zwischen 15.- und 25.- Euro. 

zum Seitenanfang

6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 07.02.2022 ö informativ 6

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen vorgetragen. 

Datenstand vom 14.02.2024 15:19 Uhr