Datum: 11.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Umwelt- und Mobilitätsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Genehmigung der Niederschrift
3 Umsetzungsprogramm ++: Vorstellung der möglichen Maßnahmen
4 Fußwegverbindungen in Hohenschäftlarn
5 Antrag der CSU-Fraktion: Energiesparen in den gemeindlichen Einrichtungen
6 Informationen
6.1 PV-Anlage auf Dach des neuen Bauhofs bzw. Feuerwehrhaus am Drotwiesenweg
6.2 Weiteres Vorgehen Förderung Klimaschutzkonzept
6.3 Radverkehrs- und Beschilderungskonzept
6.4 Hochwasserrisikokarten Schäftlarn
7 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 11.07.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.

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2. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 11.07.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 04.04.2022 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Umsetzungsprogramm ++: Vorstellung der möglichen Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 11.07.2022 ö informativ 3

Sachverhalt

Das Umsetzungsprogramm ++ ist im Rahmen des gemeinschaftlichen Projekts Digitale Energieplanung für den Landkreis München zwischen dem Landkreis München und der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH entstanden. Es wurden Energieinfrastruktur-Daten der einzelnen Gemeinden des Landkreises erarbeitet. Die Gemeinde Schäftlarn schließt sich diesem Programm an, dadurch können die erarbeiteten Daten validiert und aktualisiert, Potenziale konkretisiert und mit aktuellen Projekten abgestimmt werden. Durch das Programm als innovatives Werkzeug sollen gemeindeweite Potenziale für Energieeinsparung und der Ausbau erneuerbare Energien für die Bereiche Strom und Wärme (z. B. PV-Anlage an der Autobahn, Nahwärmenetze etc.) aufgezeigt werden. 
Es wurden zwei Fachgespräch zwischen Verwaltung und Verantwortlichen der Energieagentur geführt. Aus den Daten und Gesprächen wurden mögliche Maßnahmen entwickelt. Diese möglichen Maßnahmen werden vorgestellt. 
Durch das Umsetzungsprogramm ++ konnte auch ein Teil des Antrags der Partei Bündnis 90/ Die Grünen Erstellung einer Photovoltaikstrategie für die Gemeinde: „Mehr PV Energie für Schäftlarn“ bearbeitet werden. Es wurde nämlich unter anderem eine Potentialanalyse für mögliche Freiflächenstandorte durchgeführt.
Die möglichen Maßnahmen werden im Folgenden vorgestellt. 
Der Maßnahmenkatalog dient als Wegweiser für künftiges Handeln, um die kommunalen Klimaschutzziele zu erreichen. Der Maßnahmenkatalog fasst einzelne, kurz- und mittelfristig umsetzbare Maßnahmen zusammen, jede Maßnahme ist in einem Maßnahmenblatt ausführlich beschrieben. Maßnahmen zielen dabei nicht allein auf den Tätigkeitsbereich der Kommune ab, sondern können darüber hinaus Bürger, Unternehmen der privaten Wirtschaft und weitere Akteure bis hin zu interkommunalen oder landkreisweiten Kooperationen einbeziehen. Der Maßnahmenkatalog hat zunächst einen empfehlenden Charakter. Die einzelnen Maßnahmen werden somit je nach finanziellem und personellem Aufwand und je nach Zeithorizont für eine konkrete Umsetzung durch die Verwaltung geprüft und angestoßen.

Diskussionsverlauf

Frau Keller erscheint zur Sitzung.

Herr Berger möchte bezgl. der EEG-Förderkulisse wissen, welche Änderungen sich ab Juli 2022 ergeben haben.

Frau Hillebrand von der Energieagentur erläutert, dass der Korridor von 200 m auf 500 m entlang von Autobahnen erhöht wurde. 

Dr. Ruhdorfer fragt zur Freiflächen-PV-Entwicklung nach, ob die Topographie (Hanglagen und Ortsgestaltung berücksichtigt worden ist. Dies wird verneint, da es sich um eine Potentialanalyse handelt. 

Herr Dr. Ruhdorfer erkundigt sich, ob in der EEG-Förderkulisse auch die landwirtschaftliche Wertigkeit der Flächen berücksichtigt wird.

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4. Fußwegverbindungen in Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 11.07.2022 ö informativ 4

Sachverhalt

Die Verwaltung stellt anhand von aktuellen Fotos den Zustand der Fußwegverbindung im Bereich des Ortskerns von Hohenschäftlarn vor. 
Auf dieser Grundlage soll über notwendige Sanierungen und eine verbesserte Beschilderung, aber auch hinsichtlich der Sanierungs- und Ausbaumöglichkeiten beratschlagt werden.

Aus fachlicher Sicht sollte
  • die Ertüchtigung zunächst für die Sanierung der Treppe vom Oberdorf zum Friedhof (2022/2023)
 







  • sowie vom Stadtweg zur Starnberger Straße (2023) aufgenommen werden 
   
und die entsprechenden Haushaltsmittel in den jeweiligen Haushaltsjahren veranschlagt werden.

Diskussionsverlauf

Frau Keller weist darauf hin, dass die Dellinger-Treppe (Stadtweg) hochfrequentiert ist, jedoch der obere Teil – auch aufgrund der Benutzung bergab mit Fahrrädern – stark sanierungsbedürftig ist. 

Herr Metz und Herr Dr. Ruhdorfer sind der Ansicht, dass die Friedhofstreppe steiler ist und vorrangig saniert werden soll. 

Beschluss

Der Umwelt- und Mobilitätsausschuss beschließt, dass für die im laufenden Haushaltsjahr vorgesehene Sanierung der Treppe vom Oberdorf zum Friedhof Angebote eingeholt werden sollen, damit diese entweder noch im zweiten Halbjahr 2022 oder aber spätestens im Frühjahr 2023 ertüchtigt wird. Die Sanierung der Fußwegverbindung vom Stadtweg zur Starnberger Straße daran anschließend spätestens im Jahr 2023 umgesetzt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel in den jeweiligen Haushaltsjahren zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag der CSU-Fraktion: Energiesparen in den gemeindlichen Einrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 11.07.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die CSU-Fraktion Schäftlarn hat mit Antragschreiben vom 22.06.2022 den Antrag „Energiesparen in gemeindlichen Einrichtungen“ eingereicht.
Der Antrag (siehe anbei) handelt davon, dass die Gemeindeverwaltung in ihrem eigenen Wirkungskreis ein Energie-Einsparprogramm durchführen soll.
Alle Einrichtungen und Mitarbeiter sollen aufgefordert werden, Vorschläge zur Energieeinsparung zu machen und umzusetzen. Für nachgewiesene und dauerhafte Einsparungen erhalten die jeweiligen Einrichtungen bzw. Beschäftigte 50 % der eingesparten Kosten als Innovationsprämie bis zu einer bestimmten Obergrenze ausbezahlt.
Die Verwaltung sieht Energiesparen als eine Maßnahme zur Suffizienz (Verhaltensänderung bzw. Änderung von Konsumgewohnheiten) als wichtige Komponente des Klimaschutzes an. Mit zusätzlichen Maßnahmen wie aktuell dem Stadtradeln und der Teilnahme am Klimathon im Oktober unterstützt die Gemeinde den Prozess einer gesellschaftlichen Transformation. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bisher nur zwei Gemeinderäte offiziell als Parlamentarier beim Stadtradeln angemeldet sind. Sie setzt darauf, dass die Motivation der Verwaltung zum Energiesparen durch die CSU-Fraktion auf Gegenseitigkeit beruht und die Gemeinderäte sich ebenso durch Aktionen der Verwaltung motivieren lassen, einen Beitrag zur Suffizienz und damit zum Klimaschutz zu leisten.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Ruhdorfer stellt den Antrag der CSU-Fraktion vor. 

Herr Blomeyer hält den Antrag für unterstützenswert. Der Erste Bürgermeister erläutert auf Anregung von Herrn Tonnar, dass die Mieter der kommunalen Liegenschaften über Energieeinsparmaßnahmen informiert werden können.

Frau Keller ist der Ansicht, dass energiesparen eine Selbstverständlichkeit sein sollte. 

Herr Metz warnt vor negativen Auswirkungen auf das Betriebsklima.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Maßnahmen für den Nachweis der Energie-Einsparungen sowie der finanziellen Einsparungen festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 11.07.2022 ö informativ 6

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informiert darüber, dass die Vergabe der Erneuerung der „Tempo 30“-Markierung erfolgt ist. 

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6.1. PV-Anlage auf Dach des neuen Bauhofs bzw. Feuerwehrhaus am Drotwiesenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 11.07.2022 ö informativ 6.1

Sachverhalt

Um die PV-Anlagen auf Wunsch des Gemeinderates vor allem wirtschaftlich umzusetzen, hat sich die Verwaltung in unterschiedliche Richtungen informiert. Es wurde mit Bayernwerk, der Energiegenossenschaft Unterhaching und dem Unternehmen BSH GmbH & Co. KG Zentrum für erneuerbare Energien gesprochen. Aufgrund des neuen EEG 2023 sollen alle Möglichkeiten auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Der aktuelle Stand zum Thema PV-Anlage auf Dach des neuen Bauhofs bzw. Feuerwehrhaus am Drotwiesenweg wird über eine Präsentation vorgestellt.

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6.2. Weiteres Vorgehen Förderung Klimaschutzkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 11.07.2022 ö informativ 6.2

Sachverhalt

Am 20.10.2021 hat der Umwelt- und Mobilitätsausschuss beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine Förderung für ein externes Klimaschutzkonzept zu beantragen. Entsprechende Mittel sind im Haushalt einzustellen. Zusätzlich soll sich nach der Fertigstellung eines Klimaschutzkonzepts mit dem Thema Förderungen bezüglich Klimaanpassungskonzepte beschäftigt werden. Der Förderantrag wurde wie beschlossen bei der Regierung von Oberbayern eingereicht. Die Sachbearbeiterin hat sich im Mai 2022 telefonisch gemeldet und die Rückmeldung gegeben, dass der Förderantrag wahrscheinlich abgelehnt werden wird. 
Falls der Antrag tatsächlich abgelehnt wird, wird die Verwaltung bei einem seit 01.01.2022 gültigem Förderprogramm des Bundes einen Förderantrag stellen. Gefördert wird die Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts im Bereich Klimaschutz, mit dem ein Antragsteller seine Klimaschutzstrategie und -maßnahmen aktualisiert, konkretisiert und ambitionierter gestaltet. Ziel des integrierten Vorreiterkonzepts ist die Erreichung der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040. Mit dem Vorreiterkonzept sollen weitere Klimaschutzpotenziale in bereits erfahrenen Kommunen gehoben bzw. die Umsetzungsgeschwindigkeit der Maßnahmen erhöht werden. Kommunen, die bereits ein Klimaschutzkonzept erarbeitet haben, welches vor dem 31.12.2016 fertig gestellt wurde, können sich für das Vorreiterkonzept bewerben. Klimaschutz in der Kommune muss als Prozess betrachtet werden, bei dem sich Voraussetzungen (u. a. Situation der Kommune, technische Möglichkeiten, Wirtschaftlichkeit einzelner Klimaschutzmaßnahmen) und Anforderungen (Klimaschutzziele des Bundes und der Länder) stetig ändern. Entsprechend besteht auch Bedarf bei der Anpassung älterer Konzepte. Im Idealfall ist ein etablierter Klimaschutzmanager bereits in der Verwaltung verankert, die den Prozess steuert und die sich für die Erarbeitung des Konzepts und für die Akteursbeteiligung eine fachlich versierte Unterstützung in Form eines externen Dienstleisters holt. Insofern wird das Vorreiterkonzept nicht mit weiteren Personalstellen gefördert, sondern ausschließlich durch externe Unterstützungsleistungen. Die Zielsetzungen des Vorreiterkonzeptes sind THG-Neutralität 2040 und eine Strategie zur „klimaneutralen Kommunalverwaltung“ bis 2035. Beim Vorreiterkonzept geht man davon aus, dass ein bestehendes Klimaschutzmanagement sich Unterstützung durch externe Dienstleister zur Konzepterstellung einkauft. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass ambitionierte Ziele einen ggf. umfassenderen Diskussionsprozess anstoßen, der umfangreich und professionell begleitet werden muss. Dadurch kann der Wunsch des Gemeinderates erfüllt werden, dass ein neues Klimaschutzkonzept aufgestellt wird und zudem ambitioniertere Ziele gefasst werden. Weiterhin gibt es Maßnahmen durch das Umsetzungsprogramm ++, welche bereits durch den Klimaschutzmanager angestoßen werden können.

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6.3. Radverkehrs- und Beschilderungskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 11.07.2022 ö informativ 6.3

Sachverhalt

Das Beschilderungskonzept für Radwege wird aktuell noch durch den Landkreis und das dafür zuständige Planungsbüro bearbeitet, da es im Abstimmungsprozess zu Problemen gekommen ist. Mitte Juli wird eine Rückmeldung aus dem Landratsamt und bis Ende September ein Ende des Abstimmungsprozesses erwartet. Das Beschilderungsnetz soll noch dieses Jahr fertig werden, damit spätestens nächstes Jahr alle Schilder aufgestellt werden können. Das Radverkehrskonzept mit seinem Wunschliniennetz wurde bereits im April 2021 im Kreistag beschlossen.

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6.4. Hochwasserrisikokarten Schäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 11.07.2022 ö informativ 6.4

Sachverhalt

Die Hochwasserrisikomanagementplanung wurde seitens des Wasserwirtschaftsamts 2021 fortgeschrieben. 
Aufgrund der topographischen Lage ist in der Gemeinde Schäftlarn nur der Ortsteil Kloster Schäftlarn wegen der Lage an der Isar in der Hochwasserrisikoübersicht (HQ100 / HQextrem)  als mittel bis hoch betroffen eingestuft.

Die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten werden vor dem Hintergrund einer topographischen Karte im Maßstab 1:10.000 dargestellt. Sie werden für verschiedene Hochwasserszenarien aufbereitet:

       Extremhochwasser (HQextrem)
       100-jährliches Hochwasser (HQ100)
       häufiges Hochwasserereignis (HQhäufig)

Ein 100-jährliches Hochwasser tritt statistisch gesehen mindestens einmal in 100 Jahren auf. Es bildet in der Regel auch die Grundlage für den lokalen Hochwasserschutz und die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Daneben besteht das verbleibende Risiko eines extremen Hochwassers. Die Karten für das HQhäufig stellen in der Regel ein 10-jährliches Hochwasser dar.

Die Gemeinde Schäftlarn unterfällt der Hochwasserrisikomanagement-Planung bayerische Donau. Unterstehend sind die 2021 aktualisierten Risikobewertungen anhand der unterschiedlichen Hochwassergefahren mit den jeweiligen Auswirkungen auf die Schutz­güter „Menschliche Gesundheit“, „Umwelt“, „Kulturerbe“ sowie „Wirtschaftliche Tätigkeit und erhebliche Sachwerte“ dargestellt.




In der Anlage sind die jeweiligen Karten des BayLfU aus dem Jahr 2019 beigefügt.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Ruhdorfer hebt hervor, dass bei Extremhochwasser die Kläranlage überspült wird.

Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass die gemeindlichen Hochwassermanagementplanung überarbeitet werden wird. 

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 11.07.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Es wurden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 14.02.2024 15:21 Uhr