Datum: 29.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Werkausschuss
Körperschaft: Gemeindewerke Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Genehmigung der Niederschrift vom 07.03.2022
3 Vorberatung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 der Gemeindewerke Schäftlarn sowie Entlastung der Werkleitung für die Jahre 2019 und 2020
4 Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2021 und Ergebnisverwendung
5 Bekanntgabe des 1. Halbjahresbericht 2022
6 Sonderprogramm "Kommunale Trinkbrunnen"
7 Informationen und Vergaben Klärwerk
8 Informationen und Vergaben Wasserwerk
9 Informationen und Vergaben Gemeindewerke
10 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 29.06.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Werkausschusses sowie Frau Hermsdorf-Hiss von der Presse und alle Zuhörer. Er stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und das Gremium beschlussfähig ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben.

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift vom 07.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 29.06.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Werkausschusses vom 07.03.2022 wurde den Mitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Einwendungen gegen die Niederschrift wurden nicht erhoben.

Beschluss

Der Werkausschuss genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Werkausschuss-Sitzung vom 07.03.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Vorberatung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 der Gemeindewerke Schäftlarn sowie Entlastung der Werkleitung für die Jahre 2019 und 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 29.06.2022 ö vorberatend 3
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Dellefant vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband hat die Jahresabschlüsse der Wirtschaftsjahre 2019 und 2020 gemäß Art. 107 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) mit Bestätigungsvermerk vom 11.02.2022 geprüft. 
Gegenstand der Prüfung waren die nach den deutschen handelsrechtlichen sowie den ergänzenden kommunalrechtlichen Vorschriften erstellten Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 und 31.12.2020, jeweils bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und den entsprechenden Anhängen. Einbezogen in die Prüfung wurden auch die Buchführung, die Lageberichte, die Erfolgsübersichten sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse.

Wesentliche Feststellungen:
Die Jahresabschlüsse sowie die Lageberichte 2019 und 2020 weichen durch Berichtigungen, die sich im Rahmen der Abschlussprüfung ergaben, von den in den Werkausschusssitzungen am 13.07.2020 bzw. 01.12.2021 vorgelegten Jahres-abschlüssen und Lageberichten ab. Es wurden redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Finanzwirksame Auswirkungen ergaben sich in beiden Berichtsjahren nicht.

Die Jahresabschlüsse sind gemäß § 25 Abs. 3 EBV festzustellen.
Das Wirtschaftsjahr 2019 der Gemeindewerke Schäftlarn schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 13.789.940,26 € (Vorjahr: 13.614 T€) und einem Gewinn in Höhe von 182.077,76 € ab.
Der Jahresgewinn 2019 wurde in voller Höhe zur Tilgung von Vorjahresverlusten verwendet.

Das Wirtschaftsjahr 2020 der Gemeindewerke Schäftlarn schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 13.666.830,54 € (Vorjahr: 13.790 T€) und einem Verlust in Höhe von 214.116,59 € ab.
Der Jahresverlust 2020 wurde in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen. 

Folgende Ergänzungen wurden vorgenommen:

  1. Die Lageberichte 2019 und 2020 wurden um eine Kapitalflussrechnung ergänzt:


Kapitalflussrechnung 2019


Für 2019 ergeben sich folgende Werte.
Im Jahr 2019 war der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit positiv, er lag über dem Vorjahreswert.
Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit reichte zur Deckung der Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit aus. 
Der Finanzmittelfonds wurde insgesamt um 732 T€ erhöht.

Kapitalflussrechnung 2020


Für 2020 ergeben sich folgende Werte.
Im Jahr 2020 war der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit negativ, er lag unter dem Vorjahreswert.
Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit reichte diesbezüglich nicht zur Deckung der Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit aus. 
Der Finanzmittelfonds wurde insgesamt um 145 T€ erhöht.

  1. In den Lageberichten wurden unter „Zusammenfassung und Ausblick“ Ergänzungen zur Coronapandemie eingestellt sowie das Ergebnis des Wirtschaftsplanes vom Folgejahr ergänzt:

Zusammenfassung und Ausblick 2019


Ab März 2020 wurde der Eigenbetrieb mit den Folgen der Corona Pandemie konfrontiert. Die kurz- und langfristigen nicht konkret abschätzbaren Auswirkungen auf das Betriebsergebnis als Folge des sich weltweit rapiden ausbreitenden und mutierenden Coronavirus sind derzeit schwer abschätzbar.
Lt. Wirtschaftsplan 2020 ergibt sich für das Wirtschaftsjahr 2020 ein Gewinn nach Steuern in Höhe von 23.400,00 €.

Zusammenfassung und Ausblick 2020


Auf Grund der Corona Pandemie ergaben sich bisher keine wesentlichen Auswirkungen auf den Eigenbetrieb. Durch den Anschluss- und benutzungszwang gehen wir von keinen größeren Auswirkungen aus.
Lt. Wirtschaftsplan 2021 ergibt sich für das Wirtschaftsjahr 2021 ein Verlust nach Steuern in Höhe von 154.150,00 €.

Gesamtaussage der Jahresabschlüsse:
Der Bilanzaufbau zeigt als Folge der hohen langfristigen Vermögensposten eine im üblichen Rahmen liegende Anlagenintensität und gibt angesichts der guten Eigenkapitalausstattung von 87% keinen Anlass zu Beanstandungen. 
Die Finanzlage des Eigenbetriebs ist auf Grund des positiven Cash Flows aus der laufenden Geschäftstätigkeit bei gleichzeitig gestiegenen Investitionen weiterhin als gut zu beurteilen.
Die Ertragslage des Gesamtbetriebes ist durch die Vorgaben des KAG geprägt, in 2019 als betriebswirtschaftlich zufriedenstellend und in 2020 als betriebswirtschaftlich nicht zufriedenstellend zu beurteilen. 
Im Bereich der Geschäftsführung hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, welche gegen eine Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen.

Die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und die Schlussbemerkung können dem Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte 2019 und 2020 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Schäftlarn entnommen werden.

Der Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte 2019 und 2020 der Gemeindewerke Schäftlarn wurde den Werkausschussmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

1. Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 mit den oben genannten Ergebnissen und der Behandlung der jeweiligen Jahresgewinne / -verluste entsprechend dem Sachvortrag. 
2. Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Entlastung der Werkleitung für die Jahre 2019 und 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2021 und Ergebnisverwendung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 29.06.2022 ö vorberatend 4
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2021 wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, Herrn Dipl.-Kfm. Strasser, erstellt.

Er schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 13.014.046,76 € (Vorjahr: 13.667 T€) und einem Verlust in Höhe von -469.152,69 € (Vorjahr: -214.116,59 €) ab.

Der Verlust des Gesamtbetriebs gliedert sich wie folgt auf:
Abwasser: -276.228,85 € (Vorjahr -11.219,29 €)
Wasserversorgung: -189.777,03 € (Vorjahr: -198.431,62 €)
Energie: -3.146,81 € (Vorjahr: -4.465,68 €)

Geplant war ein Verlust von -154.150€.
Das Betriebsergebnis verschlechterte sich somit, gegenüber dem Haushaltsansatz, um ca. 317 T€. Der Hauptgrund hierfür liegt in der Gebührenüberdeckung des Klärwerkes, alleine hier mussten 266 T€ an Rückstellungen gebildet werden.  
Der übrige Fehlbetrag wurde für Rückstellungen für Kanalabrechnungen benötigt.

Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) sind Verluste, soweit sie nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen werden, auf neue Rechnung vorzutragen. Gewinne der folgenden 5 Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt den Bericht der Werkleitung zur Kenntnis und empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresverlust 2021 in Höhe von -469.152,69 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bekanntgabe des 1. Halbjahresbericht 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 29.06.2022 ö informativ 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23.06.2022 legte die Werkleitung dem 1. Bürgermeister und den Mitgliedern des Werkausschusses den 1. Halbjahresbericht 2022 gemäß §19 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) sowie §4 Abs.6 der Betriebssatzung vor.

Der Werkleiter erläutert den 1. Halbjahresbericht 2022.

Der Halbjahresbericht ist als Anlage beigefügt.

zum Seitenanfang

6. Sonderprogramm "Kommunale Trinkbrunnen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 1. Sitzung des Werkausschusses 07.03.2022 ö beschliessend 6
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 29.06.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Wie in der Sitzung am 07.03.22 vom Werkausschuss beschlossen, wurde der Förderantrag zur Errichtung von 2 Trinkbrunnen im Gemeindebereich zwischenzeitlich gestellt.
Der Antrag konnte erst Anfang Juni eingereicht werden, da im März die zur Verfügung stehenden Fördermittel, in Höhe von 200.000 Euro bayernweit, bereits aufgebraucht waren.
Aufgrund der großen Nachfrage wurde das Sonderförderprogramm Trinkwasserbrunnen erfreulicherweise doch weitergeführt und es stehen nunmehr wieder Haushaltsmittel dafür zur Verfügung.
Sobald der Antrag genehmigt wurde, geht es in die Detailplanung der Trinkwasserbrunnen. Eine Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ist notwendig.
Die Errichtung der Brunnen mit zugehörigen Hinweistafeln soll voraussichtlich 2023 erfolgen.

Projekt 1 Bürgerplatz in Hohenschäftlarn:


Projekt 2 Kriegerdenkmal in Ebenhausen:

Höhe der Zuwendung:
Die Zuwendung beträgt 90 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 15.000,- € je Trinkbrunnen-Projekt.

Vorgabe Hinweistafel
Größe DIN A5 oder DIN A4 für mind. 12,5 Jahre:

Festlegung der Brunnenoptik:

Variante A Edelstahl:
Beispiel Fotos
Kaufpreis ca. 6.000,- €

Variante B Stein:
 
Beispiel Fotos
Kaufpreis ca. 9.000,- €

Variante C Sonderform:
 
Beispiel Fotos
Kaufpreis je nach Ausführung

Diskussionsverlauf

Diskussionsverlauf:
Fr. Brunner favorisiert an beiden Plätzen einen Brunnen (Variante B) in Stein. Es sollen leicht zu pflegende Brunnen zur Ausführung kommen. Herr Lankes möchte ebenfalls gleichwertige Brunnen, es soll keine „Ungleichbehandlung“ der Ortsteile Ebenhausen und Hohenschäftlarn geben. Herr Urban pflichtete ebenfalls bei und sagte, dass für Ihn auch Edelstahlbrunnen denkbar wären.

Beschluss

Der Werkausschuss beschließt am Bürgerplatz in Hohenschäftlarn und am Kriegerdenkmal in Ebenhausen jeweils einen Trinkbrunnen in der Ausführung Variante B in Stein zu errichten.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Informationen und Vergaben Klärwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 29.06.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Beschaffung von Fahrzeugen (7000.9357)
Leider sind Kommunen und Eigenbetriebe zur Inanspruchnahme der Bundesförderung für Elektrofahrzeuge (6.000 €) nicht antragsberechtigt.
In der nichtöffentlichen Sitzung am 07. März 2022 wurde dennoch beschlossen, trotz der Mehrkosten gegenüber eines Verbrenners, ein E-Fahrzeug mit einer monatlichen Leasingrate von maximal 270 € (Netto) zu beschaffen.
Wie in der Sitzung besprochen, wurden weitere Angebote eingeholt, es konnte jedoch kein günstigeres, kurzfristig verfügbares E-Fahrzeug gefunden werden. 
Somit wurde mit Opel Stanglmair in Starnberg ein Leasingvertrag über einen Hyundai Kona E mit einer vereinbarten Laufleistung von 40.000 km über 4 Jahre zum Preis von 268,68 € / Monat (Netto) geschlossen.
Das Fahrzeug wurde Anfang Mai geliefert und mit der notwendigen Sicherheitskenn-zeichnung, -beleuchtung (Magnet) und dem Gemeindewappen beklebt. Vom Werkausschuss wurde in der Sitzung angeregt das Fahrzeug zusätzlich mit einem Hinweis auf „Elektromobilität“ zu bekleben. Es wurde ein Schriftzug mit „Wir tanken Sonne - 100% elektrisch“ auf den beiden hinteren Türen und in klein auf der Heckklappe angebracht. 
Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens >800€ (7000.9350)
  • Im Mai wurde eine neue Telefonanlage in der Kläranlage installiert.

Betriebstechnische Anlagen (7000.9630)
  • Kabeldurchführungen
Die Erneuerung der Kabeldurchführungen /-abdichtungen im Rechengebäude wurde im März erledigt.

  • Probenehmer
Die neuen Probenehmer im Kläranlagen Zu- und Ablauf der Fa. WaterSam wurden im April installiert.

  • Erneuerung Steuerung / Prozessleitsystem für Rechen und Sandwäscher
Der Einbau der neuen Steuerung mit Prozessleitsystem ist für Oktober geplant.

  • Erneuerung der Belüftungsgebläse für das Belebungsbecken
Der Auftrag ging zu einem Preis von 86.332,12 € an die Fa. Zach in Tacherting, die Gebläse werden voraussichtlich im Oktober eingebaut und in Betrieb genommen.

  • Neue Energiekette für das Sandfangbecken (außerplanmäßig)
Im März ist das Getriebe der Motorkabeltrommel des Sandfangräumers kaputt gegangen. Eine Reparatur hätte rund 5.000 € gekostet. 
 
Wir haben uns dazu entschieden das störungsanfällige motorbetriebene System gegen ein antriebsloses Energiekettensystem zu ersetzen.
Der Auftrag ging für 11.098,06 € an die Fa. Igus, zuzüglich ca. 2.500 € für die elektrische Einbindung.
Das System hat die Aufgabe den benötigten Längenunterschied der Energieversorgung (Kabel) aufgrund der Verfahrwege des Sandfangräumers auszugleichen. 
Das Energiekettensystem ist bereits in mehreren Kläranlagen mit Erfolg im Außenbereich im Einsatz. Die Mehrkosten in der Anschaffung sollen durch Minderkosten bei Störungen / Reparaturen mittelfristig ausgeglichen werden.
Da es sich um eine ungeplante Investition im Vermögenshaushalt handelt, stellen wir den Austausch von zwei Energiesäulen auf dem Betriebsgelände der Kläranlage im Wert von ca. 6.000 € zurück. 

  • Betriebsgebäude Kläranlage Umstellung auf LED-Beleuchtung
Die in der Werkausschusssitzung am 07.03. vorgestellte jährliche Kosteneinsparung, bei Umstellung der Warte, Küche und Zugang auf LED-Beleuchtung war falsch. Es wurden falsche Leistungsangaben herangezogen.
Hier nun die berichtigten Daten:


Stromverbrauch Ist – Kosten:          ca. 850,- € / Jahr
Kosten nach Umstellung auf LED: ca. 300,- € / Jahr
Einsparung jährlich:                  ca. 550,- € / Jahr

Angebot Fa. Zach für 5.030,13 € (brutto)
Angebot Fa. Cybulski 4.164,85 € (brutto)
Amortisationszeit ca. 7,5 Jahre
Gemäß Werkausschussbeschluss vom 07.03., bis zu einer Amortisationszeit von 15 Jahren, die Warte, die Küche und den Zugang auf LED-Beleuchtung umzustellen, wurde der Auftrag für 4.164,85 € an die Fa. Cybulski vergeben.

Wir sind gut im Zeitplan unserer Modernisierungstätigkeiten der Kläranlage.



  • Vollsperrung Bahnhofstraße von 04. bis voraussichtlich 08. Juli 
Bei Verlegarbeiten einer Glasfaserleitung (Spülbohrung) wurde unser Abwasserkanal in ca. 4 Meter Tiefe im markierten Bereich (Einfahrt Bahnhofstraße) leider komplett zerstört.
Der Kanal musste mehrmals abgesaugt werden, bis es gelang provisorisch ein Rohr einzubauen.
Im Bereich über dem Kanal liegen Starkstromkabel der Fa. EON, die eine Reparatur sehr aufwändig und zeitintensiv machen. Die roten Linien stellen die benötigten Straßenöffnungen dar.
Die Starnberger Straße (Hauptstraße) muss halbseitig gesperrt werden (blaue Linien) und ist mit einer Einbahnstraßenregelung nur in Fahrtrichtung zur Autobahn befahrbar.
Die Starnberger Straße (Nebenstraße) Richtung Zechstraße / Bundesstraße wird ebenfalls mit einer Einbahnregelung nur in Richtung Bundesstraße befahrbar sein.
Für die Bahnhofstraße benötigen wir eine komplette Sperrung mit Umleitung über die Straßen „An der Leiten“ und „Maubergerstraße“ 
Für die anliegenden Geschäfte wird in diesem Zeitraum der Marktplatz geöffnet, dieser kann dann als Parkplatz von Kunden genutzt werden. Mit Ausnahme vom Donnerstag, da findet wie gewohnt der Wochenmarkt statt.  
Die Anwohner Bahnhofstraße, Maubergerstraße und An der Leiten wurden informiert.
Wegen dem G7 Gipfel in Elmau dürfen keine Baustellen die die Fahrbahn beeinträchtigen durchgeführt werden, deshalb wird erst am Montag den 04.07.22 mit den Bauarbeiten begonnen. Die Bauzeit wird voraussichtlich eine Woche betragen.

Diskussionsverlauf

Diskussionsverlauf:
Zum Thema Vollsperrung der Bahnhofstraße regte Herr Lankes an, einen Gutachter einzuschalten um nicht auf den hohen Kosten der Reparatur sitzen zu bleiben. Herr Waldherr war der Meinung, dass dieses Risiko zwar besteht, aber ein Gutachter auch keine Sicherheit gibt. Am Ende der Diskussion war man sich einig, keinen Gutachter einzuschalten.

zum Seitenanfang

8. Informationen und Vergaben Wasserwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 29.06.2022 ö informativ 8

Sachverhalt

Umbau Garagen alter Bauhof (Mietvorschuss an Gemeinde) (8151.5351)
Die Gemeindewerke haben Sanierungs- & Umbaukosten in Höhe von ca. 22.000 € (Brutto) übernommen und dürfen dafür die Räumlichkeiten des alten Bauhofes mietfrei bis Dezember 2023 nutzen. 
Der Umbau geht gut voran, es wird mit einer Bezugsfertigkeit Mitte Juli gerechnet.

Tiefbaumaßnahmen (8151.5100)
Rodelweg Teilerneuerung Wasserleitung im Zuge des Straßenausbaus.
Die benötigten Ingenieurdienstleistungen wurden mit einem Pauschalpreis in Höhe von 3.900 € (netto) vergeben. 

Oberbodenarbeiten am Hochbehälter
Wie in der Werkausschusssitzung am 01.12.2021 angekündigt, wurde im Frühjahr nach dem der Boden durchgefroren war, die Feinarbeit und die Ansaat einer ortstypischen und insektenfreundlichen Wiese durch die Wasserwerkmitarbeiter selbst durchgeführt.
Es wurde Saatgut der Ursprungsgruppe 17 (südliches Alpenvorland) verwendet.
Gesetzlichen Änderung zum 01.03.2020.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen in der freien Landschaft nur noch Arten aus der Region in der jeweiligen Region in Verkehr und ausgebracht werden.
Im Fall von abweichenden Herkünften:
Aussaat in der freien Landschaft nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde!
Das Saatgut wurde bei Saaten Zeller   für ca. 900,- € beschafft, es wurden 3 Vergleichsangebote eingeholt.


Sachstand Rückbau altes Pumpenhaus am Isarhang
Am Mittwoch 20.04. hat eine erste Vorortbesichtigung mit dem Grundeigentümer (BaySF) auf der Fl.Nr. 441 Gemarkung Baierbrunn stattgefunden.
Wir haben folgende Punkte dargestellt:
  • Die Verbindungsleitung vom Dorf zum Kloster / Kläranlage ist in Betrieb und wird weiter benötigt
  • Die gesamte Trinkwassergewinnungsanlage ist seit Jahrzehnten stillgelegt
  • Die Flachbrunnen I und Flachbrunnen II wurden bereits zurückgebaut
  • Die zu den Flachbrunnen führenden Leitungen durften im Boden verbleiben. Eine Ausnahme hierzu: Von der Isar gesehen mussten ca. 50 Meter zurückgebaut werden, da die Isar in diese Richtung „gräbt“ und so ein Freilegen der Leitung verhindert werden soll. 
  • Alle weiteren im Boden liegenden Leitungen sollen ebenfalls dort verbleiben. Ein entnehmen wäre ein zu großer Eingriff und somit Schaden an der Natur
  • Die Nebengebäude (süd-westlich) wurden bereits Ende 2021 zurückgebaut
  • Das Pumpenhaus mit Wohnung soll abgerissen und entsorgt werden
  • Der östlich liegende unterirdische Saugbehälter soll wasserdurchlässig zerstört und abgedeckt werden
  • Die Quellenfassungen sollen verbleiben und gesammelt über die vorhandenen Überläufe abgeleitet oder renaturiert werden 
  • Die Einzäunung soll zurückgebaut werden
  • Es soll ein ortstypischer Waldboden zur Abdeckung der ganzen Maßnahme verwendet werden
  • Der Vertrag Brunnenanlage Schäftlarn; Vertragsnummer: 1000/15018; Kundennummer: 31192 ist entsprechend anzupassen.

Am Montag 18.07. findet ein weiterer Vororttermin mit den Beteiligten
  • BaySF (Grundstückseigentümer; Hr. Späthling)
  • LRA M (Untere Naturschutz Behörde; Fr. Resch, Hr. Wagner)
  • WWA M (Wasserwirtschaft; Hr. Leiter)

statt.

Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für das Wasserwerk
In der nichtöffentlichen Sitzung am 07. März 2022 wurde beschlossen ein neues Fahrzeug bis maximal 30.000 € (Netto) zu beschaffen.
Ein Leasingfahrzeug und der Einsatz eines E-Fahrzeugs können in diesem Fall leider nicht realisiert werden.
Der Werkausschuss war sich in der Sitzung einig, dass das Fahrzeug so schnell wie möglich verfügbar sein soll, um weitere Reparaturkosten oder gar den Totalausfall des vorhandenen Fahrzeugs zu vermeiden.
Wie in der Sitzung besprochen, wurden weitere Angebote eingeholt.
Bei Auto Hinterauer in Egling war ein Opel Movano L2H2 (geplant war L1H2) sofort verfügbar. 
Nach Abstimmung mit dem Wassermeister wurde das Fahrzeug für 27.043,24 € (Netto) beschafft. 
Die Innenausstattung (Werkbank, Regale usw.) und Warnleuchten wurden durch die Fa. Sortimo für ca. 4.000 € (Netto) eingebaut. Es wurden 3 Vergleichsangebote eingeholt.
Das Fahrzeug wurde mit den notwendigen Sicherheitskennzeichnungen und den Gemeindewappen Schäftlarn & Icking beklebt. Es wurden 3 Vergleichsangebote eingeholt.

Der alte VW Caddy wurde für 4.165 € (Brutto) verkauft, es lagen mehrere Angebote vor.

zum Seitenanfang

9. Informationen und Vergaben Gemeindewerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 29.06.2022 ö informativ 9

Sachverhalt

Bewegliche Sachen des Anlagevermögens >800€ (7000.9350 / 8151.9350)
RIWA-GIS-Messstab
Wie im Haushaltsplan vorgesehen wurde ein RIWA-GIS-Messstab beschafft.
Mit dem Bauamt wurde abgestimmt, dass der Messstab durch die Werke beschafft wird und vom Bauamt kostenlos genutzt werden darf. Dafür beschafft das Bauamt einen DIN A0 Plotter / Scanner der von den Werken kostenlos genutzt werden kann.
Der Messstab wird vom Klär- und Wasserwerk gemeinsam, jeweils zu 50%, beschafft.            Die Gemeinde Icking übernimmt vom Anteil Wasserwerk 48,1% der Beschaffungskosten. 
Die Beschaffungskosten an die Fa. RIWA lagen bei ca. 10.000 € (Netto).
Die jährlichen Mehrkosten an die Fa. RIWA belaufen sich auf ca. 2.000 € (Netto). 
Die notwendigen Schulungen wurden im Mai durchgeführt, der Messstab ist bereits erfolgreich im Einsatz.
Der Messstab kann nun zur Einmessung von Wasser- und Abwasserleitungen genutzt und die erzeugten Daten ins RIWA-GIS-System übernommen und verarbeitet werden. Außerdem können im System vorhandene Daten z.B. Grenzpunkte übertragen und in der Realität abgesteckt werden. 
Ziel ist, alle neuen Leitungen und Leitungsänderungen sofort beim Bau zu übernehmen, alle Hausanschlüsse ins GIS einzupflegen und vorhandene Fehler auszubessern.
Im Bereich Wasser können nun alle Daten ohne Unterstützung durch RIWA erstellt und geändert werden. Im Bereich Abwasser wird nach wie vor die Unterstützung von RIWA benötigt. Abwasserdaten werden im RIWA 3-Dimensional hinterlegt, die Daten müssen zu 100% passen, RIWA behält sich deshalb die Endbearbeitung vor.    
Bis alle Daten im GIS auf einem einigermaßen aktuellen Stand sind, wird Herr Becker von der Kläranlage auch im Wasserbereich unterstützen.

zum Seitenanfang

10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 29.06.2022 ö informativ 10

Diskussionsverlauf

Diskussionsverlauf:
Herr Metz erkundigte sich nach dem Wasserstand im Trinkwasserbrunnen. Der Werkleiter informierte, dass er vom Wassermeister die Auskunft hätte, dass der Wasserstand im Brunnen unauffällig sei und den normalen Schwankungen unterliegt.
Herr Lankes gab zu bedenken, dass das von Starnberg geplante Gewerbegebiet in Schorn, samt Brauerei, eventuelle Auswirkungen auf den Grundwasserstand haben könnte. Der erste Bürgermeister Herr Fürst gab bekannt, dass er diesbezüglich schon länger keinen Kontakt mehr hatte, aber auf alle Fälle sensibel mit dem Thema umgegangen wird.


Herr Tonnar wollte wissen ob es, bezüglich Einsparungen im Bereich der Kläranlage, Gedanken zu einem vorgeschalteten Schilfklärbecken gibt. Herr Streidl sagte, dass er dazu keine Informationen hätte und mit Herrn Dosch darüber sprechen wird.

Herr Metz wollte wissen, ob in der Kläranlage Mikroorganismen vorhanden sind. Herr Streidl erklärte, dass diese z.B. im Belebungsbecken leben und die bestellten neuen Gebläse dafür sind, Luft ins Belebungsbecken einzubringen, damit optimale Lebensbedingungen für die Mikroorganismen herrschen und diese sich stark vermehren können.

Datenstand vom 15.02.2024 19:31 Uhr