Datum: 23.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Beratung und Beschluss zur Aufstellung des BPlans Nr. 58 "Freiflächenphotovoltaik an der A95" in Neufahrn
6 Antrag der SPD: Aufnahme einer kommunalen Wärmeplanung mit Fördermitteln des Bundes
7 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
8 Informationen
9 Anfragen
9.1 Christian Lankes: Klausurtagung des Gemeinderates

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben.  
 

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen. 

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 26.10.2022 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall. 

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 26.10.2022 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö informativ 4

Sachverhalt

Es liegen keine, bekannt zu gebenden Beschlüsse vor.

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5. Beratung und Beschluss zur Aufstellung des BPlans Nr. 58 "Freiflächenphotovoltaik an der A95" in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 26.01.2022 mit 14:4 Stimmen den nachfolgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat stellt die Aufstellung des BPlans Nr. 58 "Freiflächenphotovoltaik an der A95 in Neufahrn" grundsätzlich in Aussicht. 
Vor Fassung des Aufstellungsbeschlusses sind Möglichkeiten der Beteiligung der Gemeinde und / oder der Bürger zu prüfen.
Dem Gemeinderat ist eine Präsentation mit der Visualisierung des geplanten Projekts in einer der kommenden Sitzungen vorzustellen.“

  1. Flächenumgriff des möglichen Plangebiets

  1. Präsentation mit Visualisierung des geplanten Projekts
In der Gemeinderatssitzung vom 21.09.2022 wurde das Vorhaben durch die Deutsche Energie­union vorgestellt und im Anschluss vom Gemeinderat intensiv diskutiert.
   
Bei der am 24.10.2022 erfolgten Ortsfahrt wurde festgestellt, dass das Gelände eine stärkere Hangneigung aufweist, als dies vorstehend bei der Visualisierung (technisch bedingt) darstellbar ist.
Hinsichtlich der zu berücksichtigenden Kriterien wird auf die von der Regierung von Unter­franken erstellten Planungshilfen für Städte, Gemeinden und Projektträger zur Steuerung von Photo­voltaik­anlagen auf Freiflächen (dort S. 6 ff.) hingewiesen.

  1. Möglichkeiten der Beteiligung der Gemeinde
Mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) wurde im § 6 EEG die Möglichkeit geschaffen, Kommunen an Solarparks zu beteiligen. Die rechtssichere Beteiligung von Standortgemeinden am Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist gesetzlich verankert worden. Bei neuen Solarparks dürfen den Standortgemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden.
Um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten, ist es wichtig, die Vorgaben des § 6 EEG exakt einzuhalten. Insbesondere sind der Ablauf und der Zeitpunkt des Vertragsschlusses wichtig.
Ein Angebot über die Beteiligung einer Kommune am Betrieb eines Solarparks darf zwar vor der Genehmigung einer Freiflächenanlage, jedoch nicht vor dem Beschluss des Bebauungsplans für die Fläche zur Errichtung der Freiflächenanlage abgegeben werden.
Im Beiblatt zum Mustervertrag wird dargelegt, zu welchem Zeitpunkt von einem be­schlossenen Bebauungsplan auszugehen ist. Abzustellen ist auf den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Ursache für diese strikt zu befolgende Regelung ist die Wahrung des Kopplungsverbots. Ein direkter Zusammenhang zwischen einer finanziellen Unterstützung und der Genehmigung eines Solarparks soll durch das so im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelte Vorgehen ausgeschlossen werden. Dadurch wird die kommunale Entscheidungshoheit in der Bauleitplanung nicht untergraben – sprich die Kommune kann weiter frei und unbeeinflusst das Bauleitplanungsverfahren durchführen und eine Entscheidung für oder gegen einen Solarpark treffen.

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Ertl. 
Herr Urban nimmt an der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil.

Herr Dr. Ruhdorfer regt einen Kriterienkatalog für Freiflächen-PV-Anlagen an. Zudem sollte aus Gründen des Landschaftsbilds ein Abstand von 40m bis 50m zur Staatsstraße freigehalten werden.

Herr Dr. Stoiber teilt mit, dass zur beabsichtigten Errichtung der Freiflächen-PV-Anlage keine (negativen) Rückmeldungen aus der Bevölkerung wahrnehmbar waren. Es sollte geprüft werden, ob der Kieslagerplatz mitüberplant werden kann.

Herr Blomeyer spricht sich ebenfalls für einen Kriterienkatalog (vergleichbar wie die Festlegung von Vorrangflächen) für Freiflächen-PV-Anlagen aus. Frau Beichhold schließt sich diesem Anliegen an und teilt mit, dass bei diesem Konzept der Hinweis enthalten sein sollte, dass bevorzugt Bürgerbeteiligungsanlagen errichtet werden sollen.

Herr Blomeyer bittet darum, dass im Bebauungsplan Regelungen zur Eingrünung / Einhausung der Anlage vorgesehen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt Aufstellung des BPlans Nr. 58 "Freiflächenphotovoltaik an A95“ in Neufahrn. 
Das Büro AGL -Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung / Institut für ökologische Forschung- wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf nebst dem erforderlichen Umweltbericht zu erarbeiten. Es soll geprüft werden, ob der Kieslagerplatz mitüberplant werden kann.
Vor Beauftragung des Büros AGL ist mit der Deutschen Energieunion als Vorhabenträgerin die Übernahme der Planungskosten durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zu regeln. Auf § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird hingewiesen. Der ggf. erforderliche Nachweis von ökologischen Ausgleichsflächen ist vom Vorhabenträger zu erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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6. Antrag der SPD: Aufnahme einer kommunalen Wärmeplanung mit Fördermitteln des Bundes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö 6

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 14.11.2022 beantragte SPD-Gemeinderat Florian Bieberbach die Aufnahme einer kommunalen Wärmeplanung mit Fördermitteln des Bundes.
Seit dem 1.11.2022 gibt es Fördermittel vom Bund. Das erfolgt im Rahmen der Kommunalrichtlinie unter dem Dach der Nationalen Klimaschutzinitiative. Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung wird mit 90% gefördert, in Ausnahmefällen sogar 100%, aber nur bis Ende 2023. 
https://www.klimaschutz.de/de/service/meldungen/neue-impulsfoerderung-fuer-kommunale-waermeplanung
Wärme- und Kälteversorgung macht rund die Hälfte des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs aus – dementsprechend groß ist das vorhandene Einsparpotenzial. Die Klimaziele des Bundes können nur erreicht werden, wenn auch die Wärmewende gelingt. Für dieses Gelingen spielen die Kommunen eine entscheidende Rolle. Um die Städte, Gemeinden und Landkreise auf dem Weg zur Wärmewende zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Kommunalrichtlinie – das größte Breitenförderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) – erweitert. Mit der überarbeiteten Richtlinie, die zum 1. November 2022 in Kraft getreten ist, wird kommunale Wärmeplanung zu einem Förderschwerpunkt.
Mit dem neuen Förderschwerpunkt wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister gefördert. Die Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen bzw. den Prozess dafür anstoßen. Mithilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt. Das schafft Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteure
Im Umwelt- und Mobilitätsausschuss am 07.11.2022 hatte die Verwaltung bereits darüber informiert und die der heutigen Sitzungsvorlage erneut beigefügten Informationsbroschüren angehängt.
Der Landkreis München hat bereits einen Energienutzungsplan für den gesamten Landkreis aufgestellt, dieser kann auch auf der Homepage des Landkreises heruntergeladen werden. Hier werden Möglichkeiten aufgezeigt, wo Wärmenetze entwickelt werden können und welche Wärmekonzepte in welchen Bereichen sinnvoll sein können.
Die Gemeinde hat sich im Rahmen des Umwelt- und Mobilitätsausschusses im letzten Jahr am 20.10.2021 mit dem Thema Förderungen beschäftigt und hier beschlossen, dass ein externes Klimaschutzkonzept beauftragt wird. Aufgrund der unbesetzten Stelle des Klimaschutzbeauftragten konnte dies nicht weiter vorangebracht werden.    

Diskussionsverlauf

Es erscheinen Herr Schmid und Herr von Hoyos.

Herr Bieberbach ergänzt zum Sachvortrag, dass eine Verpflichtung zu einer kommunalen Wärmeplanung voraussichtlich auf Kommunen mit über 10.000 Einwohner zukommen wird. Da der Gesetzesentwurf noch nicht vorliegen würde, könnten aber auch kleinere Kommunen betroffen sein. Um Fördermittel zu sichern, sollten diese möglichst frühzeitig beantragt werden.

Herr Lankes gibt zu bedenken, dass Überschneidungen mit dem Klimaschutzkonzept vermieden werden sollten. Das Wärmeschutzkonzept sollte daher als Ergänzung zum Klimaschutzkonzept gesehen werden.

Herr Bieberbach führt aus, dass das Wärmeschutzkonzept eine Vertiefung des Klimaschutzkonzepts darstellen würde. Da ab dem Jahr 2023 keine Gas- bzw. Ölheizungen mehr in Betrieb gehen dürfen, muss zeitnah eruiert werden, wie diese Heizsysteme ersetzt werden können.

Beschluss

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Fördermöglichkeiten beim Bund für die Aufnahme einer kommunalen Wärmeplanung zu prüfen. Die Ergebnisse sollen dann dem Umwelt- und Mobilitätsausschuss    zur weiteren Beratung  vorgelegt werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Träger der Mittagsbetreuung, der AWO-Kreisverband München-Land, hat die Abschlagszahlung für das Schuljahr 2021/2022 erst im Haushaltsjahr 2022 anstatt im Haushaltsjahr 2021 beantragt. Aufgrund dieser verspäteten Beantragung des Trägers muss auf der o.g. Haushaltsstelle ein höherer Betrag als geplant aufgewendet werden.
Auf der betreffenden Haushaltsstelle (2110.7008.010) sind noch 18.354,00 € verfügbar, es ergibt sich somit ein Defizit in Höhe von 38.969,00 €. Den fehlenden Betrag kann über die Haushaltstelle 2110.7099.010 im Wege eine Sollveränderung gedeckt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt im Rahmen des Haushalts 2022 auf der HHSt. 2110.7008.010 überplanmäßige Ausgaben i. H. v. € 38.969,00. Der fehlende Betrag wird durch eine Sollveränderung i. H. v. € 38.969,00 von der HHSt. 2110.7099.010 gedeckt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö informativ 8

Sachverhalt

Es liegen keine Informationen vor.

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö 9
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9.1. Christian Lankes: Klausurtagung des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö 9.1

Sachverhalt

Herr Lankes fragt an, ob es für die Klausurtagung des Gemeinderates am 04. und 05.02.2023 schon eine Tagesordnung und einen Moderator gäbe.
Der Erste Bürgermeister berichtet, dass die Tagesordnung derzeit vorbereitet wird. Die Moderation wird Frau Reiser vom Planungsverband sowie ein Verkehrsplaner übernehmen. Die Tagung wird in Ohlstadt stattfinden. 

Datenstand vom 14.02.2024 15:35 Uhr