Datum: 11.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 22:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 23:00 Uhr bis 23:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Genehmigung der Niederschriften
3 Vorberatung und Empfehlungsbeschluss zum Haushaltsplan 2023 sowie Finanzplan 2022 bis 2026
4 Informationen
4.1 Verlängerung Optionspflicht § 2b UStG
5 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.01.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister erföffnete die Sitzung um 18:30 Uhr und begrüßte alle anwesenden AusschussmitgliederInnen. VerwaltungsmitarbeiterInnen sowie die Pressevertreterinnen des Münchner Merkurs und der Süddeutschen Zeitung.
Es lagen Entschuldigungen von Herrn Lankes und Herrn Bieberbach vor. Herr Lankes wird duch Herrn Blomeyer vertreten. Für Herrn Bieberbach wäre Frau Brunner als Vertretung vorgesehen gewesen, für diese lag aber ebenfalls eine Entschuldigung vor.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.01.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.01.2022 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies war nicht der Fall.

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.01.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Vorberatung und Empfehlungsbeschluss zum Haushaltsplan 2023 sowie Finanzplan 2022 bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.01.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Für den Haushalt 2023 sowie der Finanzplanung bis 2026 wurde bei den Amtsleitern der Gemeindeverwaltung die Planzahlen aus allen Bereichen der Verwaltung abgefragt und Abstimmungsgespräche geführt. Zur Haupt- und Finanzausschusssitzung stellen sich die Ergebnisse wie folgt dar:

Verwaltungshaushalt:
                                           Einnahmen                    Ausgaben         Überschuss

In den Haushaltsplanungen wurden die Beteiligungen an den Steuereinnahmen nach den Prognosen der Steuerschätzungen entsprechend nach oben angepasst, mit Ausnahme der Gewerbesteuereinnahmen. Diese stiegen im Haushaltsjahr auf eine noch nie da gewesene Höhe von über 5 Mio. €. Ob diese massiven Mehreinnahmen ein Einmaleffekt oder von Dauer ist, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Die Planungen hierfür erfolgten entsprechend vorsichtig. Auf Grund der Mehreinnahmen erwarten wir deutlich steigende Ausgaben im Bereich der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2023 (+17 %) und 2024 (+35 % gegenüber 2022). Aus dem gleichen Grund gehen die Schlüsselzuweisungen entsprechend zurück. In 2023 erhalten wir hierbei Zuweisungen in Höhe von 123.204 €. In den Folgejahren wird zum jetzigen Zeitpunkt nichts mehr erwartet. Trotz massiv gestiegener Finanzkraft unserer Landkreisgemeinden mit den daraus resultierenden deutlichen Mehreinnahmen für den Landkreis München ist weiterhin nicht mit einer Senkung des Kreisumlagesatzes (derzeit 48 %) zu rechnen.

Auf Grund der derzeitigen Energiekrise wurden massive Mehrausgaben (zusätzliche 240.000 €) im Bereich der Strom- und Erdgasversorgung trotz Strom- und Gaspreisbremse im Haushaltsplan für 2023 aufgenommen. Zusätzlich werden in 2023 wegen Inflationsausgleich spürbare tarifliche Lohn- und Gehaltsanpassungen erwartet. Insgesamt werden hierfür und auch für Stellenmehrungen um 11 % höhere Personalausgaben (+256.000 €) gegenüber dem Vorjahr erwartet. Aus Sicht der Kämmerei sind derzeit keine finanziellen Kapazitäten für Stellenmehrungen vorhanden.

Der Verwaltungshaushalt kann zum jetzigen Zeitpunkt in den Finanzplanungsjahren 2023 und 2024 nicht ausgeglichen und die erforderlichen Zuführungen an den Vermögenshaushalt abgeführt werden. An Überschuss im Verwaltungshaushalt muss nach gesetzlichen Vorgaben mindestens die sog. Pflichtzuführung zum Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. Diese besteht aus der ordentlichen Tilgung der gemeindlichen Kredite für den Ende 2014 aufgenommenen Kredit zur Sanierung der Grundschule und Neubau der Kinderkrippe Zechstr. 18, sowie der Neubauten im Bereich des gemeindlichen Mietwohnungsbaus. Die jährlichen Kreditbelastungen hierfür belaufen sich auf 279.000 € in 2023 und steigert sich auf 363.900 € im Jahr 2025 ff. Dieser Betrag der Pflichtzuführung ist in den folgenden Jahren jährlich mindestens an Überschüssen im Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften, was leider in den bisherigen Planungen noch nicht möglich wurde.

Die Kreditbedienungen für den Bereich des gemeindlichen Mietwohnungsbaus im Rahmen des Kommunalen Wohnbauförderungsprogramms KommWFP (Schorner Str. 13, Unteres Glasenfeld 1 und Auenstr. 9 (Baubeginn Frühjahr 2023)) erfolgen direkt durch die erwirtschafteten Überschüsse bzw. die vorhandene Sonderrücklage aus dem Liegenschaftsbereich. Mit dem Jahresabschluss 2022 wird sich diese auf einen Betrag in Höhe von ca. 550.000 € beziffern. Für die Wohnbauprojekte in der Schorner Str. 13 und am Unteren Glasenfeld 1 wurden bereits Kredite aufgenommen. Für das in Planung befindliche Projekt in der Auenstr. 9 ist eine weitere Aufnahme mit ca. 1,6 Mio. € vorgesehen.


Vermögenshaushalt

                                            Einnahmen            Ausgaben                Defizit

Auch der Vermögenshaushalt ist derzeit noch unausgeglichen, weil bisher noch keine Zuführungen vom Verwaltungshaushalt und keine Rücklagenentnahmen berücksichtigt wurden. Den Finanzplanzahlen ist zu entnehmen, dass in den kommenden Jahren mehr investiert werden soll, als überhaupt Mittel vorhanden sind, was nur schwer ohne weitere Kreditaufnahmen möglich sein dürfte.

Hauptgrund für die deutlich höheren Investitionsausgaben in Bezug auf die Einnahmen ist der geplante Neubau der Schulturnhalle mit Ganztagesbetreuung für Schüler. Für letztere besteht zum jetzigen Zeitpunkt ab dem Schuljahr 2026/27 ein gesetzlicher Anspruch. Für beide Projekte ist mit Gesamtausgaben von bis zu 10 Mio. € zu rechnen. Im aktuellen Finanzplan sind hierfür allerding erst 7,3 Mio. € an Ausgaben und 750.000 € an Fördereinnahmen berücksichtigt. In welcher Höhe dieses Projekt tatsächlich gefördert wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden, da die Förderrichtlinien vom Gesetzgeber noch nicht festgelegt wurden. Weiterhin nicht berücksichtigt wurde im Finanzplan bis 2026 eine Investitionsbeteiligung für den in Diskussion befindlichen Neubau der Mittelschule Pullach mit mehreren Millionen Euro. Da uns die Realisierung dieses Vorhabens mit weiteren Ausgaben im zweistelligen Millionenbereich belasten wird, ist hierbei genauestens darauf zu achten, wie und ob diese Investitionen gestemmt werden können bzw. müssen.



GESAMTPLAN

Die Gesamtdefizite unserer Finanzplanungsjahre stellen sich wie folgt dar:
                                        Einnahmen                   Ausgaben                         Defizit

Mit Umsetzung des dritten Wohnbauprojektes in der Auenstraße 9 werden wir dann bis Ende 2023 einen Gesamtschuldenstand von rd. 5,3 Mio. € erreichen, welcher bedient werden muss. Die jährlichen Tilgungsleistungen werden sich bis zum Ende des aktuellen Finanzplanungszeitraums auf rd. 364.000 € erhöhen. Eine erste Entspannung tritt erst wieder 2034 mit endgültiger Rückzahlung des Kredites für Schule und Hort ein (- 150.000 €). Mit den Neubauten im Mietwohnungsbereich werden enorme Vermögenswerte geschaffen, die nach 20 Jahren komplett abbezahlt sind.

Unsere Allgemeine Rücklage wird sich nach dem Jahresabschluss 2022 zwar auf ca. 9 Millionen € erhöhen, diese reicht jedoch nicht aus, unsere geplanten Ausgaben im Vermögenshaushalt auch zu bedienen. Da jedoch die allgemeine Rücklage auch der Kasse als Verstärkung der Kassenmittel für die rechtzeitige Leistung von Ausgabenverpflichtungen dient, sollte diese aus Sicht der Kämmerei nicht komplett abgeschmolzen werden. Die allgemeine Rücklage darf den Betrag der sog. Mindestrücklage in Höhe von ca. 138.000 € nicht unterschreiten.

Es muss an dieser Stelle noch einmal auf die in Diskussion befindlichen Projekte (z.B. Umgehungsstraße, Neubau Mittelschule Pullach) hingewiesen werden. Diese werden bei Umsetzung trotz staatlichen Förderungen enorme finanzielle Auswirkungen mit sich ziehen, was mit Sicheheit nur durch weitere Kreditaufnahmen zu stemmen ist. Kreditaufnahmen bedürfen der Genehmigung unserer Rechtsaufsichtsbehörde (LRA München). Inwieweit diese in der Zukunft genehmigt werden können, kann von unserer Seite aus nicht beurteilt werden. Es darf hierbei auch nicht außer Acht gelassen werden, dass jede Investition auch mit Folgekosten für deren Erhalt zu Buche schlägt, was die finanziellen Spielräume zusätzlich einengt.

Da unsere finanziellen Spielräume künftig niedriger sein werden als in der Vergangenheit, muss mehr denn je vor Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen hinterfragt werden, wie und ob diese finanziert werden können. Es muss zwingend jede Möglichkeit ausgenutzt werden, Einnahmen zu erzielen. Des Weiteren sind nicht nur freiwillige Ausgaben kritisch zu hinterfragen.

Um Einnahmen zu steigern oder Ausgaben zu reduzieren sollten grundsätzlich noch mehr wirtschaftliche Betrachtungen in Entscheidungsprozesse mit einfließen Es gilt zu überlegen, ob z.B. von uns Aufgaben erledigt werden, welche von Dritten günstiger erledigt werden könnten, oder umgekehrt. Um den Haushaltsplan für 2023 einigermaßen ausgleichen zu können, wurden einige Ausgabeansätze (insb. Straßenunterhalt) deutlich verringert. Es sollte aber tunlist vermieden werden, dass erforderliche Ausgaben nicht mehr getätigt werden können, und so ein Sanierung-/Investitionsstau entsteht oder deutliche höhere Kosten durch Verschiebung von Maßnahmen zu Buche schlagen.

An dieser Stelle wird erneut darauf hingewiesen, dass trotz der Neuausweisung von Gewerbeflächen am Wagnerfeld weiterhin weiterer zusätzlicher Bedarf an Gewerbeflächen in der Gemeinde Schäftlarn vorhanden ist. Die daraus generierte Gewerbesteuer sowie Beteiligungen an der Einkommensteuer sind wesentliche Bestandteile unserer Einnahmen und damit auch ausschlaggebend für die Finanzierung künftiger Projekte. Ein Nichtabschöpfen dieses Potentials oder ein Rückgang von diesem durch mögliche Abwanderungen von Betrieben auf Grund mangelnder Entwicklungsmöglichkeiten muss zwingend verhindert werden. Hierzu soll im Februar 2023 eine Gewerbeklausur stattfinden.

Diskussionsverlauf

Die geplanten Einnahmen und Ausgaben der Finanzplanung wurden gemeinsam durchgearbeitet und angepasst, sowie Unklarheiten beseitigt. Da die erwarteten Ausgaben für den Strombezug in der Grundschule (HHSt.: 2110.5441) als zu hoch angesehen wurden, wurde vereinbart, dass diese noch einmal überprüft und bei Bedarf ohne weiteren Beschluss nach unten hin angepasst werden.

Beschluss

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Haushalts- und Finanzplan in der Fassung vom 29.12.2022 mit den besprochenen und durchgeführten Änderungen zu. Die Liste der Änderungen ist Bestandteil der Niederschrift (Anlage 1). Sofern Anpassungen durch noch zu klärende Punkte notwendig sind, werden diese genehmigt.
  2. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Buchungen für den Ausgleich des Haushalts 2023 und der Finanzplanungsjahre 2023 bis 2026 sowie die Zuführungen bzw. Entnahmen bei den Sonderrücklagen und der allgemeinen Rücklage vorzunehmen.
  3. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Haushaltsplan 2023 sowie den Finanzplan 2022 bis 2026 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.01.2023 ö informativ 4
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4.1. Verlängerung Optionspflicht § 2b UStG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.01.2023 ö informativ 4.1

Sachverhalt

Bis 2016 knüpfte die Umsatzsteuerpflicht von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an den Tatbestand des vorhandensein eines Betriebs gewerblicher Art nach dem Körperschaftsteuergesetz an. Dies war nicht mit Art. 13 MwStSyst-RL vereinbar. Zum 1. Januar 2017 wurde daher die Reform der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand mit § 2b UStG angepasst. Danach gelten juristische Personen des öffentlichen Rechts, die den allgemeinen Unternehmerbegriff des § 2 Abs. 1 UStG erfüllen, nicht als Unternehmer, soweit sie Tätigkeiten ausüben, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen und es dadurch nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen kommt. Vorgesehen war zunächst die Möglichkeit einer Übergangsregelung, wonach für bis zum 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin die alte Rechtslage angewandt werden konnte. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 19.10.2016 wurde von dieser Opition gebrauch gemacht und dies gegenüber dem Finanzamt erklärt. Durch das Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Übergangsregelung zunächst bis zum 1. Januar 2023 verlängert. Mit Zustimmung des Bundesrats am 16.12.2022 wurde das Jahressteuergesetz 2022 und die darin enthaltene verpflichtende Anwendung des § 2b UStG auf den 01.01.2025 hinausgeschoben.

Die Gemeinde Schäftlarn wäre für eine Anwendung des geänderten Rechts zum 01.01.2023 vorbereitet gewesen. Da es allerdings von Seiten der Finanzverwaltungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene noch einige Sachverhalte zu klären gibt und sich eine Änderung des § 2b UStG in Diskussion befindet, wird die Möglichkeit der verlängerten Anwendung des bisherigen Rechts angewandt. Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass das geänderte Umsatzsteuerrecht auch mit Mehraufwand verbunden ist. Sollten sich Sachverhalte ergeben, welche für eine Anwendung des neuen Rechts vor Ablauf der Optionsfrist sprechen, kann jederzeit rückwirkend zum jeweiligen Jahresbeginn die Anwendung gegenüber dem Finanzamt erklärt werden.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Information zu Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.01.2023 ö 5

Sachverhalt

Es lagen keine Anfragen vor

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 13:35 Uhr