Datum: 26.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:17 Uhr bis 22:24 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben.
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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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2 |
Sachverhalt
Es werden keine Fragen vorgetragen.
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3. Genehmigung der Niederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 29.03.2023 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.
Diskussionsverlauf
Es erscheint Herr Waldherr.
Beschluss
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 29.03.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Gemeinderates vom 29.03.2023 wurden folgende bekannt zu gebende Beschlüsse gefasst:
- Vergabe von Erd- und Kanalbauarbeiten zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten in der Auenstraße an Schneider Erd- Tiefbau GmbH aus Peiting
Vergabe von Baumeisterarbeiten zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten in der Auenstraße an Grauberger Massivbau GmbH aus Neubiberg
Vergabe zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED an Bayernwerke
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5. Beratung und Beschluss zur historischen Einordnung des Schäftlarner NS-Bürgermeisters Gustav Veith (1933-1945)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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5 |
Sachverhalt
Gustav Veith (1890 – 1970)
(Von den NS-Machthabern ernannter Bürgermeister der Gemeinde Schäftlarn von 1933 -1945)
Veith hatte 1926 das ehemalige Extraktionswerk an der Münchner Straße gekauft und zog 1927 nach Hohenschäftlarn zu. Er richtete hier eine Likörfabrik ein und gab daher als Beruf Kaufmann an. Nach der „Machtergreifung“ 1933 installierten ihn die Nationalsozialisten ohne demokratischer Wahl als Bürgermeister. Dies blieb er bis 1945.
Nach dem Einmarsch der Amerikaner wurde er bis Oktober 1947 ins Internierungslager verbracht und dort als Mitläufer eingestuft. Er wurde nicht angeklagt und kehrte nach seiner Entlassung aus dem Lager nach Hohenschäftlarn zurück. Er starb 1970 in Wolfratshausen. Der Gemeinde liegt die Meldekarte von Gustav Veith aus dem Jahr 1947 vor, welche nach seiner Rückkehr nach Hohenschäftlarn in der Gemeindeverwaltung angelegt wurde. Hier sind keine Vorstrafen oder Verurteilungen vermerkt worden.
Aus Sicht der Verwaltung ist der NS-Bürgermeister ein Teil der Geschichte der Gemeinde Schäftlarn. Die NS-Zeit mit Gleichschaltung unseres ganzen Landes, dem Entrechten ganzer Bevölkerungsgruppen, dem Abschaffen der Demokratie, mit Massenmord, Holocaust, Krieg und „völkischem Wahn“ muss für unsere Nachkommen weiter in Erinnerung bleiben. Wiederstand oder Gegnerschaft zur NS-Diktatur wurde in den Kommunen von Anfang an unterdrückt und bestraft. Das Austauschen des gewählten Bürgermeisters Böck durch das linientreue Parteimitglied der NSDAP Veith bildete das Fundament zur Unterwanderung des gesamten gesellschaftlichen Lebens der Gemeinde. Es wird vorgeschlagen, unter das Bild von Gustav Veith folgende Worte zur geschichtlichen Einordnung der Person zu ergänzen: „Gustav Veith, 1933-1945 von den NS-Machthabern ohne Wahl ernannter 1. Bürgermeister“
Diskussionsverlauf
Herr Blomeyer trägt vor, dass es sinnvoll wäre bei dem Bürgermeisterportrait von Gustav Veith einen QR-Code zu hinterlegen, mit dem eine entsprechende Dokumentation auf der Homepage über das Wirken und die Hintergründe dieses Bürgermeisters abgerufen werden können.
Herr Bieberbach ergänzt, dass es wünschenswert wäre, wenn die NS-Geschichte von Schäftlarn dokumentiert werden könnte.
Herr Dr. Ruhdorfer schlägt vor, dass der Archivar eine entsprechende Dokumentation über das Wirken des NS-Bürgermeisters Gustav Veith zusammenstellen könnte.
Beschluss
- Der Gemeinderat beschließt, unter das Bild von Gustav Veith folgende Worte zur geschichtlichen Einordnung zu ergänzen:
„Gustav Veith, 1933-1945 von den NS-Machthabern ohne Wahl ernannter 1. Bürgermeister“
- Der Archivar wird beauftragt, eine Dokumentation des NS-Bürgermeisters Gustav Veith zusammen zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Billigungs- und Auslegungsbeschluss des BPlans Nr. 56 "Südliche Zeller Straße" in Zell
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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6 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat am 27.10.2021 den Aufstellungsbeschluss für den BPlan Nr. 56 "Südliche Zeller Straße" in Zell im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gefasst.
Das dortige Wohngebiet ist durch die Hanglage sowie durch einen alten Baumbestand, der vorrangig aus alten Buchen besteht, geprägt. Die Bausubstanz ist in Teilen noch aus den 70er Jahren und zeigt einen deutlichen Investitionsstau. Einige Gebäude stehen zudem leer. In einigen Fällen wurde der Altbestand bereits abgerissen und durch Neubauten ersetzt. Dabei sind in jüngster Vergangenheit Baukörper entstanden, die eine deutliche höhere Baudichte bedingen und zudem auf den erhaltenswerten Baumbestand keine Rücksicht genommen haben.
Problematisch ist im Bereich der Zeller Straße zudem die nur geringe Fahrbahnbreite, die durch einseitig parkende Fahrzeuge zusätzlich verringert wird, was immer wieder zu Behinderungen führt. Weiterhin besteht durch die Hanglage eine Gefährdung durch schnell abfließendes Hangwasser bei Starkregen.
Im Bereich der Verkehrsfläche wurden die Entwässerungsanlagen (Gullis) bereits vergrößert, um anfallendes Wasser schneller ableiten zu können. Eine deutliche Erhöhung der Baudichte im Gebiet würde aber weitere Versickerungs- und Rückhalteflächen für das anfallende Niederschlagswasser kosten und die Gefährdungslage erhöhen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen deshalb die grundlegenden Rahmenbedingungen zur verträglichen Nachverdichtung geregelt werden.
Diskussionsverlauf
Es erscheint Herr Ertl.
Herr Waldherr ist der Auffassung, dass im Bebauungsplanentwurf für Balkone und wasserdurchlässig ausgeführte Terrassen eine GR-Überschreitungsregelung in Höhe von insgesamt 10% vorgesehen werden sollte.
Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass die im Entwurf vorgesehenen Baufenster sehr großzügig bemessen sind.
Herr Lankes befindet die im Planentwurf vorgesehenen Regelung gut, es sollten durch die von Herrn Waldherr vorgeschlagene Kompromissregelung die Baudichten nicht noch weiter nach oben verschoben werden.
Sodann lässt der Erste Bürgermeister über den Antrag von Herrn Waldherr in den auszulegenden Planentwurf eine GR-Überschreitungsregelung für Balkone und wasserdurchlässig ausgeführte Terrassen eine GR-Überschreitungsregelung in Höhe von insgesamt 10% aufzunehmen abstimmen.
Abstimmung: 11:9
Herr Blomeyer fragt nach, ob im Plangebiet erhaltenswerte Bausubstanz vorzufinden ist.
Frau Reiser verneint dies, insbesondere befinden sich im Plangebiet keine in die Denkmalschutzliste eingetragenen Baudenkmäler.
Beschluss
Der Entwurf für die BPlan Nr. 56 "Südliche Zeller Straße" in Zell nebst Begründung wird dem Planstand 26.04.2023 gebilligt. Es ist eine GR-Überschreitungsregelung von insgesamt max. 10% für Balkone und wasserdurchlässige Terrassen vorzusehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Festsetzung der Wahlhelferentschädigung für die Landtagswahl 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Am 08.10.2023 finden die Wahlen zum Bayerischen Landtag, sowie zum Bezirkstag von Oberbayern statt. Gemäß § 9 Abs. 2 Landeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Tag der Abstimmung ein Erfrischungsgeld gewährt werden.
Bei der Landtagswahl 2018 wurde eine Wahlhelferentschädigung i. H. v. € 60,- gewährt. Die Kommunen im Landkreis München planen für die Landtags- und Bezirkstagswahl 2023 eine Wahlhelferentschädigung zwischen € 80,- und € 120,- zu gewähren. So plant z. B. die Gemeinde Baierbrunn eine Entschädigung i. H. v. € 100,- oder die Gemeinde Grünwald i. H. v. € 80,- zzgl. Vollverpflegung mit drei Mahlzeiten.
Um eine ausreichende Anzahl an Wahlhelfern rekrutieren zu können wird daher vorgeschlagen für die Landtags- und Bezirkstagswahl 2023 eine Wahlhelferentschädigung i. H. v. € 100,- zu gewähren.
Diskussionsverlauf
Herr Metz ist bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.
Beschluss
Die Wahlhelferentschädigung für die Landtags- und Bezirkstagswahl 2023 wird auf € 100,- festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Bericht zur örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat unter dem Vorsitz von Herrn Christian Doll in der Zeit vom 13.01. bis 16.02.2023 die örtliche Rechnungsprüfung 2021 in insgesamt 4 Sitzungen vorgenommen. Der Erste Bürgermeister und die Verwaltung nahmen in den Sitzungen des Ausschusses zu aufgeworfenen Fragen Stellung.
Mit der letzten Sitzung beendete der Rechnungsprüfungsausschuss die örtliche Rechnungsprüfung 2021 am 16.02.2023 und bestätigte, dass die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2021 geordnet war. Änderungen am Rechnungsergebnis haben sich durch die örtliche Rechnungsprüfung nicht ergeben.
Die Prüfung erstreckte sich u.a. auf folgende Bereiche der Verwaltung:
Hauptamt
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Digitalisierung, Defizitverträge Kinderbetreuungseinrichtungen, Mittelschule Pullach (laufender Unterhalt und Neubau)
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Finanzverwaltung
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Führen von Bestands- und Vermögensverzeichnissen, Ausgaben gemeindlicher Liegenschaften, Dokumentation kassenmäßiger Vorgänge, Einhaltung der Haushaltsansätze, Verwaltung gemeindlicher Mietliegenschaften
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Erster Bürgermeister
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Sachstand von div. Themen (Neubau Turnhalle, Bereich Bahnübergang/Kreuzung B11, Umgehungsstraße, Campus Schorn, Sparkassengebäude)
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Techn. Bauverwaltung
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Schlussabrechnungen vergangener Großprojekte (Mietwohungsbau, Glasfaser), Verbrauch und Unterhaltsmaßnahmen Grundschule, PV-Anlagen
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Allg. Bauverwaltung
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Umrüstung Straßenbeleuchtung, allg. Themen Bauhof, Straßenunterhalt, e-Ladesäulen und Car-Sharing
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Gemeindewerke
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Besichtigung Klärwerk, Organisation- und Aufgabenzuschnitte, PV-Anlagen, Interkomm. Zusammenarbeit und Notverbund Icking, Entsorgung Klärschlamm und Auslastung/Betrieb Kläranlage, Biberschäden, geplante Investitionen
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Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Verwaltung und des Vorsitzenden des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2021 in der Fassung vom 07.06.2022 mit folgenden Ergebnissen fest:
Bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben
a.) im Verwaltungshaushalt mit 13.770.342,84 €
b.) im Vermögenshaushalt mit 5.098.160,68 €
Gesamt 18.868.503,52 €
Fehlbetrag: 0,00 €
- VWH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit 559,82 €
- VWH: Abgang alter Kassenausgabereste mit 0,00 €
- VMH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit 0,00 €
- VMH: Abgang alter Kassenausgabereste mit 0,00 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Entlastung des 1. Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Auf Grund persönlicher Beteiligung des 1. Bürgermeisters darf dieser weder an Beratung, noch an Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen.
In der Sitzung des Gemeinderats am 22.06.2022 (TOP 9) wurde dem Gemeinderat das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis gegeben. Dieser verwies die Jahresrechnung zur Prüfung an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss, welcher zwischenzeitlich die Prüfung beendete. Der Gemeinderat stellte in der heutigen Sitzung das Ergebnis fest.
Nach erfolgter örtlicher Rechnungsprüfung und Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2021 durch den Gemeinderat, ist ein Beschluss über die Entlastung des 1. Bürgermeisters zu fassen (Art. 102 Abs. 3 GO).
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem 1. Bürgermeister Christian Fürst die Entlastung für das Rechnungsjahr 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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informativ
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10 |
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10.1. Info DB Barrierefreier Ausbau Bahnsteig Ebenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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informativ
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10.1 |
Sachverhalt
Die Deutsche Bahn AG hat mitgeteilt, dass das Planfeststellungsverfahren zum barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Ebenhausen begonnen werden kann. Das Vorhaben läge damit im Zeitplan.
Diskussionsverlauf
kein
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10.2. Baumschutz vs. Photovoltaik unter Geltung des EEG 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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10.2 |
Sachverhalt
Zum Thema Baumschutz vs. Photovoltaik unter Geltung des EEG 2023 wird dem Gemeinderat der äußerst lesenswerte Beitrag des Experten Rainer Hilsberg (Regierung von Schwaben) in der Baumzeitung 06/2022 zur Kenntnis gegeben:
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10.3. Anmeldungen Grundschule und Kindertageseinrichtungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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10.3 |
Sachverhalt
Bei den Trägern der Kindertageseinrichtungen und der Grundschule Schäftlarn wurden die Anmeldezahlen für das Schul- bzw. Kindergartenjahr 2023/24 abgefragt. Dabei hat sich aktuell folgender Stand ergeben:
Für die Grundschule Schäftlarn liegen derzeit 60 Neuanmeldungen für die 1. Klassen vor. Somit wird die Jahrgangsstufe 1 dreizügig sein.
Für den Kinderhort Isaria liegen 28 und für die Mittagsbetreuung 29 Neuanmeldungen vor.
Für den Kindergarten St. Georg liegen 20, für den Kindergarten Käthe-Kruse 21 und für den Kindergarten am Fischerschlößl liegen 5 Neuanmeldungen vor.
Für die Kinderkrippe liegen derzeit 18 Neuanmeldungen vor.
In den meisten Kindertageseinrichtungen sind noch freie Plätze vorhanden.
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11. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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11.1. Dr. Matthias Ruhdorfer: Baustelle Bahnhofstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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informativ
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11.1 |
Sachverhalt
Herr Dr. Ruhdorfer fragt an, ob es schon einen Zeitplan gibt, wann die Bahnhofsstraße für den Verkehr nicht nutzbar ist.
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass der Zeitplan für die Baumaßnahmen im Gemeindebrief für Mai veröffentlicht wird. Die Anlieger wurden bereits informiert.
Datenstand vom 14.02.2024 13:37 Uhr