Datum: 28.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:47 Uhr bis 21:53 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Gewährung eines Zuschusses an den TSV Schäftlarn zur Umrüstung der Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz auf LED-Beleuchtung
6 Billigungs- und Darlegungsbeschluss zur 1. Änderung des BPlans Nr. 16 „An der Leiten“ in Hohenschäftlarn
7 Aufstellungsbeschluss für den BPlan Nr. 62 "Freizeitsportanlage Fußballgolf" in Neufahrn
8 2. Änderung des BPlans Nr. 20 „Niederried, Aufkirchner Straße und Starnberger Straße “ in Hohenschäftlarn - Würdigung der im Rahmen der erneuten Öffentlichkeits-, sowie Behörden- und Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
9 2. Änderung des BPlans Nr. 20 „Niederried, Aufkirchner Straße und Starnberger Straße “ in Hohenschäftlarn - Satzungsbeschluss
10 Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schäftlarn (Entwässerungssatzung - EWS)
11 Informationen
11.1 Verkauf des LF 16/12 der FF Neufahrn
11.2 Protokoll zum "Runden Tisch zur S7"
12 Anfragen
12.1 Fabian Blomeyer: Sachstand der Gespräche mit der DB i. S. Bürgerplatz
12.2 Julia Brunner: Aufstellung von Abfalleimern an der Einmündung Aufkirchner Str./Neufahrner Str.
12.3 Dr. Dominic Stoiber: Sachstand kommunale Wärmeplanung
12.4 Dr. Matthias Ruhdorfer: Verbreiterung Fußweg im Rahmen von B-Plan 20

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben.  

Die Schriftführerin des Trachtenvereins Hohenschäftlarn, Frau Bettina Bernard, lädt alle Mitglieder des Gemeinderates zum Gaufest 2023 ein. 

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö 2

Sachverhalt

Herr Walter Neumair bittet die Gemeinde zu prüfen, ob das gemeindliche Grundstück in Neufahrn mit Mietwohnungen für Einheimische bebaut werden könnte.

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 24.05.2023 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. 

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Ruhdorfer trägt vor, dass die Niederschrift erst seit heute 15 Uhr veröffentlicht worden sei. Er beantragt die Abstimmung auf die nächste Sitzung am 26.07.2023 zu vertagen. 

Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass die Niederschriften bereits länger veröffentlicht waren und aufgrund eines technischen Programmfehlers wieder automatisiert entfernt wurden.
 

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 24.05.2023 wurden folgende bekannt zu gebende Beschlüsse gefasst:

  • Vergabe zur Erschließung des Gewerbegebietes Wagnerfeld mit Straßenunterbau, Entwässerungseinrichtungen, SW-Kanal und Wasserleitung an die
    Fa. Markus Adelwart, Sindelsdorf.

  • Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen für die Schuljahre 2023/24 und 2024/25 an die Fa. Dallas, Hohenschäftlarn.

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5. Gewährung eines Zuschusses an den TSV Schäftlarn zur Umrüstung der Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz auf LED-Beleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö 5

Sachverhalt

Der TSV Schäftlarn betreibt drei Fußballplätze, die jeweils mit einer Flutlichtanlage ausgestattet sind. Insbesondere der Kunstrasenplatz wird intensiv von den Jugend- und Herrenmannschaften für Trainings- und Punktspiele unter Flutlichteinsatz genutzt. Da die Strom- und Instandhaltungskosten für die bisherige Beleuchtung deutlich angestiegen sind, möchte der TSV Schäftlarn die Flutlichtanlage des Kunstrasenplatzes möglichst zeitnah auf LED-Beleuchtung umstellen. 
Bei der Tennishalle wurde bereits vor 10 Jahren eine Umstellung auf LED-Beleuchtung vorgenommen. Dadurch wurde ein gutes Kosten- und Effizienzergebnis erzielt. Zudem möchte der Verein ein energetisches Gesamtkonzept für die Gebäude und die Anlagen von einem Energieberater erstellen lassen. Dabei steht bereits fest, dass die Dachisolierungen erweitert werden sollen und großflächig eine PV-Anlage zur Stromerzeugung installiert werden soll sowie die Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt werden soll. Alle Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Gemeinde Schäftlarn bei ihrem Bestreben emissionsfrei zu werden zu unterstützen. 
Die Umstellung der Flutlichtanlagen auf LED-Beleuchtung ist ebenfalls Teil des energetischen Gesamtkonzepts. Für die Flutlichtanlage des Kunstrasenplatzes ist von einer Investitionssumme i. H. v. ca. € 40.000,- auszugehen. Da die Maßnahme mit einer hohen Investition verbunden sein wird, beantragt der TSV Schäftlarn von der Gemeinde Schäftlarn einen einmaligen Zuschuss i. H. v. 1/3 (ca. € 13.000,-) der Gesamtkosten für das Projekt. 

Beschluss

  1. Dem TSV Schäftlarn wird zur Errichtung einer Flutlichtlichtanlage mit LED-Beleuchtung auf dem Kunstrasenplatz ein einmaliger Zuschuss i. H. v. € 13.000,- gewährt. Der Zuschuss wird im Haushaltsjahr 2024 ausgezahlt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel für den Zuschuss im Haushalt 2024 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Billigungs- und Darlegungsbeschluss zur 1. Änderung des BPlans Nr. 16 „An der Leiten“ in Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö 6

Sachverhalt

Der rechtskräftige Bebauungsplan „An der Leiten“ stammt aus dem Jahr 2000 und umfasst ein Wohn- und Mischgebiet, welches nordwestlich an den Bahnhof Hohenschäftlarn angrenzt und sich die Hangleite hinauf bis zur heutigen Siedlungsgrenze oberhalb der Erschließungsstraße „An der Leiten“ zieht. Im Südwesten wird der Bebauungsplan von der Starnberger Straße begrenzt. 
Das Plangebiet ist durch einen hohen Durchgrünungsgrad sowie eine Hanglage geprägt. Erhaltenswerter Baumbestand sowie ortsbildprägende Grünflächen sind im Bebauungs­plan entsprechend als zu erhalten festgesetzt.
Der Umgriff der geplanten 1. Änderung umfasst im Wesentlichen die Fl.-Nr. 1158/2 an der nordöstlichen Grenze des Bebauungsplangebiets. Bei den ebenfalls durch die Bebauungsplanänderung betroffenen Teilflächen der Fl.-Nr. 476/1 (Bahnhof) und 1167 (Straßenfläche An der Leiten) handelt es sich um öffentliche Erschließungsflächen, die in ihrem Bestand nicht verändert werden.
Im Änderungsbereich befindet sich derzeit nur ein Wohngebäude (An der Leiten Haus-Nr. 27), welches im Norden weit oben am Hang steht. Im rechtskräftigen Bebauungsplan sind bereits zwei Baufenster unterhalb des Bestandsgebäudes festgesetzt. Die Er­schließung des gesamten Flurstücks erfolgt über einen kleinen schmalen Anliegerweg, der nordwestlich des bestehenden Bahnhofsparkplatzes von der Straße „An der Leiten“ abzweigt. 
Im Sinne einer behutsamen Nachverdichtung wurde dazu in mehreren Entwürfen geprüft, ob ein drittes Baufenster landschaftsgerecht eingebunden werden kann. Dazu erfolgte eine Baumbestandsaufnahme (AGL 2021), eine Bodenuntersuchung (GHB Consult GmbH, 2023) sowie eine Untersuchung möglicher Beeinträchtigungen durch Schall- und Erschütterung (ACCON, 2023). Auf der Basis dieser Untersuchungen wurde der vorliegende Vorentwurf ausgearbeitet, der den bisher rechtskräftigen Bebauungsplan im Geltungsbereich der 1. Änderung vollständig ersetzen soll.
Überdies beabsichtigt die Gemeinde die planerische Sicherung einer möglichen künftigen Erweiterung der Park&Ride­-Stellplätze parallel zu den Bahngleisen. Dadurch ist aber auch die Neuordnung der Erschließung sowie eine Verschiebung der Baufenster auf der Fl.-Nr. 1158/2 bedingt, welche durch die nun vorliegende 1. Änderung des Be­bauungs­plans sichergestellt werden soll. 

Hinweis:
Die Fassung des erforderlichen Aufstellungs-, Billigungs- und Darlegungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schäftlarn ist in der kommenden Sitzung am 26.07.2023 zur Be­schluss­fassung vorgesehen (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Stoiber stellt die Frage, ob zu einem späteren Zeitpunkt die Aufstockung der Park&Ride-Stellplatzfläche mit einer zweiten Parkdeckebene bedacht werden sollte.


Herr Metz spricht sich unter Zustimmung des Ersten Bürgermeisters dafür aus, dass die Feuerwehraufstellflächen in den privaten Wegeflächen aus der Plandarstellung herausgenommen werden sollen.

Beschluss

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „An der Leiten“ nebst Be­gründung und Umweltbericht in Hohenschäftlarn wird jeweils mit Plandatum vom 28.06.2023 gebilligt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die früh­zeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch­zuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Aufstellungsbeschluss für den BPlan Nr. 62 "Freizeitsportanlage Fußballgolf" in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö 7

Sachverhalt

Am 21.01.2021 hat der Gemeinderat eine Voranfrage betreffend die Aufstellung eines Bebauungsplans für einen Fußballgolfplatz (Fl.Nrn. 1750, 1750/1 und 1750/2) in Neufahrn behandelt. 
Hierbei wurde mit 18:0 Stimmen der nachfolgende Beschluss gefasst: 
Der Gemeinderat stellt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für eine be­ab­sichtige Realisierung einer Freizeitsportanlage „Fußballgolfplatz“ auf einer max. 30.000 m2 umfassenden Teilfläche der Flurnummern 1750, 1750/1 und 1750/2 am Ortsrand von Neufahrn in Aussicht. 
Die Antragsteller haben die Kosten des Bauleitplanungsverfahrens zu tragen. Auf § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird hingewiesen.“
Beabsichtigt ist auf einer maximal 30.000 m2 umfassenden Teilfläche der vorgenannten Flurstücke am Ortsrand von Neufahrn eine Freizeitsportanlage für einen Fußballgolfplatz eigenverantwortlich als Familienbetrieb zu errichten und zu betreiben. In die Planung miteinbezogen werden sollen sowohl der Fußballgolfplatz, großzügige Grünflächen sowie damit im Zusammenhang stehende Geländemodellierungen, welche aber auf das für eine Fußballgolfanlage notwendige Maß reduziert werden sollen.
Um die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, soll eine Hütte für den Betrieb und Unterhalt der Anlage sowie ein Kiesparkplatz für die erforderliche Anzahl von Stellplätzen errichtet werden. Die Anbindung und Erschließung des Standortes ist über die Zeller Straße und den Ortsteil Neufahrn vorgesehen. 
Da eine Freizeitsportanlage „Fußballgolfplatz“ keinem Privilegierungstatbestand im Sinne des § 35 BauGB unterfällt, wird mit Schreiben vom 11.06.2023 unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 21.01.2021 die Einleitung eines Bauleitplanungsverfahrens gegen Übernahme der Planungs- und Gutachterkosten beantragt.

Hinweis:
Die Fassung des erforderlichen Aufstellungs-, Billigungs- und Darlegungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schäftlarn ist zu einem späteren Zeit­punkt parallel zum Billigung- und Darlegungsbeschluss des Bebauungs­plan­entwurfs zur Be­schluss­fassung vorgesehen (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

Diskussionsverlauf

Herr Urban nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.
Frau Beichhold fragt nach, mit wie vielen Verkehrsbewegungen zu rechnen wäre.
Der Erste Bürgermeister erklärt, dass antragstellerseitig in Stoßzeiten mit ca. 50 Kfz-Bewegungen am Tag gerechnet wird. Die Anreise aus der Nachbarschaft wird überwiegend mit dem Fahrrad über die Zeller Straße in Neufahrn erfolgen. Dies wird im Bebauungsplanverfahren geprüft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des BPlans Nr. 62 „Freizeit­sport­anlage Fußballgolf“ in Neufahrn.
Die Antragsteller haben die Kosten des Bauleitplanungsverfahrens (Bebaungsplan­auf­stellungs- sowie Flächennutzungsplanänderungsverfahren) zu tragen. Auf § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. 2. Änderung des BPlans Nr. 20 „Niederried, Aufkirchner Straße und Starnberger Straße “ in Hohenschäftlarn - Würdigung der im Rahmen der erneuten Öffentlichkeits-, sowie Behörden- und Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö 8

Sachverhalt

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und i.V.m. § 13 a BauGB fand in der Zeit vom 27.03.2023 bis einschließlich 05.05.2023 statt. Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und i.V.m. § 13 a BauGB in der Zeit vom 17.03.2023 bis einschließlich 05.05.2023 statt.


  1. Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, 
    Eingang und Art der Stellungnahme

Träger öffentlicher Belange / Verbände, Vereine etc.
Nr.
Name/ Bezeichnung
Art der Stellungnahme
Datum
1
Landratsamt München, Sachgebiet Bauen
Einwände
01.06.2023
2
Landratsamt München, Fachstelle Grünordnung
Keine Stellungnahme

3
Landratsamt München, Untere Immissionsschutzbehörde
Keine Einwände
01.06.2023
4
Regierung von Oberbayern
Keine Einwände
20.03.2023
5
Wasserwirtschaftsamt München
Hinweise
04.04.2023
6
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Keine Stellungnahme

7
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Keine Stellungnahme

8
Bund Naturschutz
Keine Stellungnahme

9
Isartalverein
Keine Einwände
22.03.2023
10
Deutsche Telekom
Keine Stellungnahme

11
Bayernwerk Netzcenter
Hinweise
20.03.2023
12
Gemeinde Baierbrunn
Keine Stellungnahme

13
Gemeinde Icking
Keine Stellungnahme


Öffentlichkeit
Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

  1. Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange ohne Anregungen, Einwendungen, Bedenken oder Hinweisen

Folgende Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden haben keine Bedenken gegen den Bebauungsplan erhoben bzw. ihr Einverständnis mit der Planung erklärt oder mitgeteilt, dass sie von der Planung nicht berührt sind.

Träger öffentlicher Belange / Verbände, Vereine etc.
Nr.
Name/ Bezeichnung
Art der Stellungnahme
Datum
2
Landratsamt München, Fachstelle Grünordnung
Keine Stellungnahme

3
Landratsamt München, Untere Immissionsschutzbehörde
Keine Einwände
01.06.2023
4
Regierung von Oberbayern
Keine Einwände
20.03.2023
6
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Keine Stellungnahme

7
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Keine Stellungnahme

8
Bund Naturschutz
Keine Stellungnahme

9
Isartalverein
Keine Einwände
22.03.2023
10
Deutsche Telekom
Keine Stellungnahme

12
Gemeinde Baierbrunn
Keine Stellungnahme

13
Gemeinde Icking
Keine Stellungnahme


Öffentlichkeit
Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Beschlussvorschlag: 
Der Gemeinderat Schäftlarn nimmt zur Kenntnis, dass o.g. Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit keine (erneuten) Anregungen, Einwendungen, Bedenken oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.

Abstimmung: 17:0
  1. Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange mit Anregungen, Einwendungen, Bedenken oder Hinweisen 

1.        Landratsamt München, Sachgebiet Bauen 
Stellungnahme vom 01.06.2023

Stellungnahme:
  1. Ziff. A 2: Bei der Erläuterung des Planzeichens müsste noch ergänzt werden, dass es sich bei WA1 um eine Beispielangabe handelt.
  2. Ziff. A 4.1: Wir weisen nochmals darauf hin, dass die Einschränkung der zulässigen Hausformen (hier: nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig) nur unter der Voraussetzung erfolgen kann, dass die offene Bauweise festgesetzt ist. Eine Festsetzung nur zu den zulässigen Hausformen nach § 22 Abs. 2 Satz 3 BauNVO ohne Festsetzung zur Bauweise ist nach dem VGH München (Urt. v. 22.06.2004 – 1 N 02/168, BeckRS 2004, 29978 Rn. 34) unwirksam (EZBK/ Blechschmidt, 148. EL Oktober 2022, BauNVO § 22 Rn. 34).
  3. Ziff. A 5.4: Für die Ermittlung der Wandhöhe für Garagen, Carports und Nebenanlagen wird weiterhin auf das natürliche Gelände Bezug genommen. Aufgrund der vorhandenen Höhenunterschiede im Plangebiet bitten wir um Überprüfung, ob auch für diese Anlagen besser eine Höhenkote als unterer Bezugspunkt festgesetzt werden sollte.
  4. Ziff. A 9.1: Hinsichtlich der zulässigen Abgrabungen wird auf die Höhe des Erdgeschossrohfußbodens Bezug genommen. Unter A 11.2 wird jedoch die Höhe des Erdgeschossfertigbodens festgesetzt. Beides sollte in Übereinstimmung gebracht werden.
  5. Die Verfahrensvermerke müssten noch um das aktuell durchgeführte Beteiligungsverfahren ergänzt werden.
Aus Sicht des Immissionsschutzes erfolgt keine Äußerung. 
Die Stellungnahme des Sachgebietes Grünordnung wird nachgereicht.

Stellungnahme /Abwägung:

Zu 1: 
In der Legende wird unter Ziffer A2 der Teilbereich WA2 ergänzt.
Zu 2: 
Im zitierten Kommentar von EZBK (Ernst/ Zinkahn/ Bielenberg / Krautzberger) heißt es unter § 22 BauNVO Rn 34 wie folgt: 
Eine Festsetzung nur zu den zulässigen Hausformen nach § 22 Abs. 2 S. 3 ohne Festsetzung zur Bauweise ist nach dem VGH München (Urt. V. 22.06.2004 – 1 N 02/1684, BeckRS 2004, 29978 Rn 34) unwirksam; in solchen Fällen könnte aber eine (konkludente) Festsetzung der offenen Bauweise ggf. wohl auch im Wege der Auslegung zu ermitteln sein.“
In der gegenständlichen 2. Änderung ergibt sich die offene Bauweise konkludent, also eindeutig aus den Umständen. Die offene Bauweise ist allein dadurch impliziert, da Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind und diese gemäß § 22 Abs. 2 BauNVO mit seitlichem Grenzabstand zu errichten sind. Doppelhäuser sind wegen dem Verzicht auf einen oder zwei Grenzabstände lediglich Sonderfälle der offenen Bauweise. Ein Doppelhaus in geschlossener oder abweichender Bauweise kann es nicht geben. Darüber hinaus ermöglichen die Baufenster mit ihrer Größe von etwa 20x10 m hier keine geschlossene Bauweise. 
Die Bauweise gehört auch nicht zum Kern der Festsetzungen nach § 30 BauGB. Sofern also nichts festgesetzt ist, gilt die offene Bauweise, d.h. es sind Grenzabstände einzuhalten.
Eine komplette Unwirksamkeit der Festsetzung darf also stark bezweifelt werden. Nachdem die offene Bauweise im vorliegenden Fall ohnehin impliziert – und auch unter Punkt 5.3 der Begründung beschrieben - ist, spricht jedoch nichts dagegen, sie zur Klarstellung redaktionell unter Ziffer A 4.1 festzusetzen. Eine materiell-rechtliche Änderung wird dadurch nicht ausgelöst.
Zu 3: 
Aufschüttungen sind unzulässig. Abgrabungen sind nur bis zu der jeweils festgesetzten Erdgeschoss-Rohfußbodenhöhe zulässig. Sie liegt auf Höhe des derzeit bestehenden, vermessenen Geländes an der jeweils verortete Stelle und damit geringfügig über der Erschließungsstraße. Abweichend darf sie max. 0,30 m tiefer liegen.
Die Baufenster für die Garagen liegen jeweils zwischen dem Baufenster für das Hauptgebäude und der Erschließungsstraße. Je nachdem, an welcher Stelle das natürliche Gelände für die Garage gemessen wird, liegt diese ebenfalls auf Höhe des Erdgeschossfußbodens oder geringfügig darunter. 
Ob der Bezugspunkt das natürlich Gelände oder der Höhenbezugspunkt ist, macht in diesem Fall kaum einen Unterschied. Die Festsetzung wird so beibehalten.
Zu 4: 
Wie in der Begründung unter Ziffer 5.2.2 beschrieben, soll der Erdgeschoss-Rohfußboden festgesetzt werden. Ziffer A 11.2 wird redaktionell zur Klarstellung angepasst. Eine materiell-rechtliche Änderung wird dadurch nicht ausgelöst.
Zu 5: 
Die Verfahrensvermerke werden ergänzt.
Beschluss: 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 

Der Gemeinderat beschließt, dass zur erläuternden Klarstellung die Festsetzungen 

  • unter Ziffer A2 der Teilbereich WA2 ergänzt werden, 
  • unter Ziffer A 4.1 die offene Bauweise ergänzt wird.
sowie dass
  • unter Ziffer A 11.2 wird der Erdgeschoss-Rohfußboden festgesetzt.

Die Festsetzungen bzw. Hinweise werden im Weiteren entsprechend der vorstehenden Abwägung redaktionell ergänzt bzw. geändert. 
Abstimmung: 17:0


2.        Wasserwirtschaftsamt München,
Stellungnahme vom 04.04.2023

Stellungnahme:
Zu genanntem Bebauungsplan nimmt das Wasserwirtschaftsamt München als Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung:
1. Starkregen: „Infolge von Starkregenereignissen können im Bereich des Bebauungsplans Überflutungen auftreten. Um Schäden zu vermeiden, sind bauliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen, die das Eindringen von oberflächlich abfließendem Wasser in Erd- und Kellergeschosse dauerhaft verhindert.“

Stellungnahme /Abwägung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und unter Ziffer B 10 der Hinweise ergänzt. Entsprechende bauliche Vorsorgemaßnahmen sind auf Ebene der Ausführungsplanung zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 

Der Hinweis wird entsprechend der vorstehenden Abwägung ergänzt.


Abstimmung: 17:0


3.        Bayernwerk Netzcenter, Stellungnahme vom 20.03.2023

Stellungnahme:
Gegen das o.g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen. Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter:
https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html
Stellungnahme / Abwägungsvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die bestehenden Versorgungsanlagen werden bei der Ausführungsplanung berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.
Abstimmung: 17:0

Beschluss

Die zu dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „Niederried, Aufkirchner Straße und Starnberger Straße“ in Hohenschäftlarn vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit , der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend den Empfehlungen des Abwägungsvorschlags beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf ist entsprechend der Anmerkungen redaktionell zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. 2. Änderung des BPlans Nr. 20 „Niederried, Aufkirchner Straße und Starnberger Straße “ in Hohenschäftlarn - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Schäftlarn hat in seiner Sitzung am 16.01.19 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Niederried, Aufkirchner Straße und Starnberger Straße“ in Hohenschäftlarn beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am 16.10.19 ortsüblich bekannt ge­macht (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Durch die Bebauungsplanänderung soll auf einer bislang nicht bebaubaren Fläche zwei Baufelder für Wohnbauflächen ausgewiesen werden. Die beiden Baufenster sind so angelegt, dass eine große Eiche auf dem Grundstück zwischen den beiden Wohnbauflächen erhalten bleiben kann. Damit sich die neuen Gebäude in die südlich an das Grundstück anschließende, steile Hanglage und die dort vorhandene Bebauung einfügen, sollen die Oberkante dies Erdgeschosses-Rohfußbodens, Wand-/Firsthöhe und Dachneigung geregelt werden.
Von einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde abgesehen, da die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wurde.
Die öffentliche Auslegung des vom Gemeinderat am 27.04.22 gebilligten Änderungsentwurfs in der Fassung vom 27.04.22 hat in der Zeit vom 03.06.22-06.07.22 stattgefunden (§ 3 Abs.2 BauGB).
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Änderungsentwurf in der Fassung vom 27.04.22 hat in der zeit vom 25.05.22 bis 06.07.22 stattgefunden (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 25.01.23 die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange abgewogen und den Beschluss gefasst, dass der Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Niederried, Aufkirchner Straße und Starnberger Straße“ in Hohen­schäftlarn mit Begründung entsprechend der gefassten Beschlüsse zu ändern bzw. anzupassen war und eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt werden muss.
Die erneute öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes in der Fassung vom 25.01.23 fand in der Zeit vom 27.03.23 bis 05.05.23 statt, (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Die erneute Behördenbeteiligung des Änderungsentwurfes in der Fassung vom 25.01.23 fand in der Zeit vom 16.03.23 bis 05.05.23 statt, (§4 Abs. 2 BauGB).
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden wurden in der Sitzung des Gemeinde­rates am 28.06.2023 entsprechend abgewogen bzw. angepasst. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Niederried, Aufkirchner Straße und Starnberger Straße“ in Hohenschäftlarn gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 20 „Niederried, Aufkirchner Straße und Starnberger Straße“ nebst Begründung mit dem Plandatum 28.06.2023 nach Ausfertigung durch den Ersten Bürgermeister durch Bekanntmachung in Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schäftlarn (Entwässerungssatzung - EWS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 14.06.2023 ö beschliessend 6
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 14.06.2023 den Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schäftlarn (Entwässerungssatzung – EWS) einstimmig beschlossen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Die inhaltlich wichtigsten Änderungen sind:

§ 9 Grundstücksentwässerungsanlage

  1. Die Gemeinde darf zur Entlastung der öffentlichen Einrichtung bestimmen, dass Niederschlagswasser nur mittels einer Oberflächenwasserrückhaltung gedrosselt eingeleitet wird.


§ 12 Überwachung

  1. Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen, die an Misch- oder Schmutzwasserkanäle angeschlossen sind, in Abständen von jeweils (10) 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen.

Ansonsten ändern sich hauptsächlich Formulierungen und Begrifflichkeiten.
Die Rechtsicherheit der Satzung sollte dann wieder dem derzeit höchstmöglichen Stand entsprechen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schäftlarn (Entwässerungssatzung – EWS) in der Fassung vom 01.06.2023 als Satzung.
Die Satzung tritt zum 01.08.2023 in Kraft, gleichzeitig tritt die seit 01.01.2014 gültige Entwässerungssatzung - EWS vom 19.12.2013 mit der Änderungssatzung vom 27.11.2015 außer Kraft.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach Ausfertigung durch den Ersten Bürgermeister bekannt zu machen. 
Der Entwurf der Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö informativ 11
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11.1. Verkauf des LF 16/12 der FF Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö 11.1

Sachverhalt

Das LF 16/12 wurde über die Plattform zollauktion.de für € 15.100,- verkauft. Das Fahrzeug wird in den nächsten Wochen durch den Käufer abgeholt und mit anderen Fahrzeugen als Hilfslieferung in die Ukraine ausgeführt werden.

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11.2. Protokoll zum "Runden Tisch zur S7"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö informativ 11.2
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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö 12
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12.1. Fabian Blomeyer: Sachstand der Gespräche mit der DB i. S. Bürgerplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö 12.1

Sachverhalt

Herr Blomeyer fragt nach dem Sachstand der Gespräche zwischen Gemeinde und Deutscher Bahn i. S. Bürgerplatz. 
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass die Zuständige bei der Deutschen Bahn länger abwesend war. Die Bauarbeiten können jedoch angeblich im Juli 2023 begonnen werden. 

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12.2. Julia Brunner: Aufstellung von Abfalleimern an der Einmündung Aufkirchner Str./Neufahrner Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö 12.2

Sachverhalt

Frau Brunner fragt an, ob das Aufstellen von Abfalleimern im Bereich der Einmündung Aufkirchner Str./Neufahrner Str. möglich sei. 
Der Erste Bürgermeister sichert eine Prüfung zu.

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12.3. Dr. Dominic Stoiber: Sachstand kommunale Wärmeplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö 12.3

Sachverhalt

Herr Dr. Stoiber fragt nach dem Sachstand zur kommunalen Wärmeplanung.
Der Erste Bürgermeister führt hierzu aus, dass für die Sitzung des Umwelt- und Mobilitätsausschusses vom 10.07.2023 eine Beschlussvorlage geplant ist. Diese wird einen entsprechenden Untersuchungsauftrag enthalten.

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12.4. Dr. Matthias Ruhdorfer: Verbreiterung Fußweg im Rahmen von B-Plan 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö 12.4

Sachverhalt

Herr Dr. Ruhdorfer fragt an, ob im Rahmen des B-Planes 20 die geplante Verbreiterung des Fußweges bereits umgesetzt wurde (Entfernung Zaun).

Datenstand vom 14.02.2024 13:44 Uhr