Datum: 16.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Genehmigung der Niederschrift
3 Tektur zum Antrag auf Baugenehmigung zur Erneuerung Anbau und Erweiterung Sägewerk, Fl.Nr. 1257/0, Kloster Schäftlarn 8, BA 2022/42
4 Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine therapeutische Praxis, Dr.-Hausladen-Straße 4, Fl.Nr. 1401/2, BA 2022/43
5 [Abgesetzt] Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Weiherweg 7, Fl.Nr. 272/1, BA 2022/44
6 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen, Klosterstraße 20, Fl.Nr. 1240/12, BA 2023/1
7 Informationen
8 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 16.01.2023 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses sowie die anwesenden Zuhörer. Er stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und das Gremium beschlussfähig ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht vorgebracht.

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2. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 16.01.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses vom 21.11.2022 wurde den Mitgliedern des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. 
 

Beschluss

Die Niederschrift des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses vom 21.11.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Tektur zum Antrag auf Baugenehmigung zur Erneuerung Anbau und Erweiterung Sägewerk, Fl.Nr. 1257/0, Kloster Schäftlarn 8, BA 2022/42

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 30.07.2018 ö beschliessend 3
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 16.01.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Sondergebiet – Benediktiner Abtei dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. 
Inhalt der Tektur sind folgende Änderungen bzw. Ergänzungen:
Einstufung des Bauvorhabens GK 1 als Sonderbau (Art. 2 (4) Nr. 19 BayBO), da im Sägewerk eine erhöhte Brandgefahr anzunehmen ist. Der Brandschutznachweis soll bauaufsichtlich geprüft werden.
Im Erdgeschoss wird der geplante Technikraum als WC-Damen geändert.
Der genehmigte Freiflächenplan mit Höhenangaben und Abstandsflächen bleibt während der Laufzeit der bestehenden Baugenehmigung unverändert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Nachdem die Tektur nur die Gebäudeart und ein innenliegendes WC betrifft, sind die übrigen Bestandteile der noch gültigen Baugenehmigung vom 06.02.2020 nicht berührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine therapeutische Praxis, Dr.-Hausladen-Straße 4, Fl.Nr. 1401/2, BA 2022/43

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 16.01.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als reines Wohngebiet (WR) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 5 „Nördlich der Ulrich-von-Hassell-Straße, südlich der Lechnerstraße, Ebenhausen“.
Geplant ist die Nutzungsänderung der bestehenden Einliegerwohnung in eine therapeutische Praxis. Bauliche Eingriffe sind nicht notwendig.
Folgende Ausnahmen bzw. Abweichungen werden beantragt:
  1. Gem. § 3 BauNVO können im reinen Wohngebiet ausnahmsweise für die Bedürfnisse der Bewohner des Gebietes dienende Anlagen für gesundheitliche Zwecke zugelassen werden.
Begründung: Die zu erwartende geringe Besucherfrequenz führt zu keinerlei Störung/Belastung der Nachbarschaft.
  1. Die für eine Allgemeinarztpraxis vorgeschriebene Anzahl von Stellplätzen wird nicht eingehalten. Es werden lediglich 2 Stellplätze nachgewiesen.
Begründung: Die psychotherapeutische Praxis ist, was den Bedarf an Stellplätzen betrifft nicht mit einer Allgemeinarztpraxis zu vergleichen. Es wird immer nur ein Patient zu einem Termin vor Ort sein. Zwischen den Terminen wird ein Pufferzeitraum eingeplant, Dadurch sind zu keiner Zeit mehrere Patienten vor Ort. Da die Therapeutin im Nebenhaus wohnt und somit ihr Stellplatz auch schon abgedeckt ist, wird auch hier kein zusätzlicher Stellplatz benötigt. Daraus ergibt sich ein tatsächlicher Stellplatzbedarf für die therapeutische Praxis von nur einem Stellplatz.
Gem. der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen sind für Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen und dgl. 1 Stellplatz je 20 m² Nettogrundrissfläche, mindestens jedoch 4 Stellplätze nachzuweisen. Es werden nur 2 Stellplätze nachgewiesen.

Diskussionsverlauf

Frau Dichtl fragt wegen des Stellplatzes für den Psychotherapeuten nach. Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass der Therapeut vor Ort wohnt und das daher kein gesonderter Stellplatz erforderlich sei, weil dieser den der Wohneinheit zugeordneten Stellplatz nutzen würde.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der beantragten Abweichung hinsichtlich der Stellplätze und der Ausnahme für die Errichtung einer therapeutischen Praxis wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. [Abgesetzt] Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Weiherweg 7, Fl.Nr. 272/1, BA 2022/44

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 16.01.2023 ö beschliessend 5
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 27.02.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Bauantrag wurde am 09.01.2023 zurückgenommen und wird nach Umplanung neu eingereicht.

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6. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen, Klosterstraße 20, Fl.Nr. 1240/12, BA 2023/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 06.04.2020 ö beschliessend 5
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 16.01.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Wohngebiet (W) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Im Einmündungsbereich der Abt-Hermann-Straße ist für das Baugrundstück ein Sichtdreieck aus dem Bebauungsplan Nr. 17 „Westlicher Bereich am Klosterfeld/Abt-Hermann-Straße festgesetzt. Innerhalb des Sichtdreiecks sind Einfriedungen, das Anpflanzen und die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern, sowie die Errichtung baulicher Anlagen aller Art, die mehr als 1,00 m über Straßenoberkante hinausragen, ausgenommen Bäume als Hochstämme mit einem Astansatz in mindestens 2,50 m Höhe, gemessen von der Straßenmitte, unzulässig.
Eine formlose Bauvoranfrage wurde zuletzt in der Sitzung des Bauausschusses vom 06.04.2020 behandelt.
Geplant ist nun der Neubau eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen. Beantragt wird die isolierte Abweichung von § 11 Abs. 5 der Ortsgestaltungssatzung, für die beiden Doppelhaushälften jeweils eine eigene Zufahrt erstellt werden soll. Die Zufahrt von der Klosterstraße soll 6,68 m und die Zufahrt von der Abt-Hermann-Straße soll 8,35 m betragen.

Diskussionsverlauf

Herr von Hoyos erscheint zur Sitzung.

Herr Dr. Ruhdorfer weist darauf hin, dass die Zufahrtssituation wegen der Lage an der Staatsstraße möglicherweise problematisch sein könnte.

Herr Waldherr und Herr von Hoyos sind der Ansicht, dass die in den Eingabeplänen dargestellte 3m hohe Einfriedungsmauer, welche den Garten durchschneidet, gegen § 12 Abs. 2 Satz 1 ÖBV verstößt. Nach den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung dürfen Ein­friedungs­mauern (auch im Grundstücksinneren) eine Höhe von 1,30 m nicht über­schreiten.  Herr Blomeyer ist ebenfalls der Auffassung, dass die zu Hohe Einfried­ungs­mauer nicht genehmigungsfähig ist.

Herr von Hoyos ist weiterhin der Meinung, dass die Terrassenfläche zu umfangreich wäre, so dass eine zu große Versiegelung (GR 1) vorliegen würde.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Der Errichtung einer das Grundstück durchschneidenden Einfriedungsmauer mit einer Höhenentwicklung von mehr als 1,30m wird nicht in Aussicht gestellt. Dem Antragsteller wird empfohlen Möglichkeiten zur Minimierung der Bodenversiegelung (insb. bei den Terrassenflächen) zu prüfen.
Dem Antragsteller wird eine Bauberatung im gemeindlichen Bauamt empfohlen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 16.01.2023 ö informativ 7

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass die vorläufige Tagesordnung für die Klausurtagung am 04./05.02.2023 am Folgetag (17.01.2023) an die Gemeinderatsmitglieder versendet werden wird.

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 16.01.2023 ö 8

Sachverhalt

Es wurden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 14.02.2024 13:53 Uhr