Datum: 14.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Werkausschuss
Körperschaft: Gemeindewerke Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 06.03.2023
3 Informationen und Vergaben Klärwerk
4 Informationen und Vergaben Wasserwerk
5 Bekanntgabe des 1. Halbjahresbericht 2023
6 Vorberatung und Beschluss zum Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schäftlarn (Entwässerungssatzung - EWS)
7 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 14.06.2023 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Werkausschusses. Er stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und das Gremium beschlussfähig ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.

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2. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 06.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 14.06.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Werkausschusses vom 06.03.2023 wurde den Mitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Einwendungen gegen die Niederschrift werden nicht erhoben.

Beschluss

Der Werkausschuss genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Werkausschuss-Sitzung vom 06.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Informationen und Vergaben Klärwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 14.06.2023 ö informativ 3

Sachverhalt

Erneuerung der Belüftungsgebläse für das Belebungsbecken
Die neuen Gebläse hätten Ende November 2022 in Betrieb genommen werden sollen. Bei der Inbetriebnahme stellte die Herstellerfirma der Gebläse leider fest, dass durch die ausführende Firma Gebläse mit zu geringer Leistung verbaut wurden. Inzwischen wurden die Gebläse samt Frequenzumformer umgebaut und am 07.06.2023 hat der zweite Versuch der Inbetriebnahme stattgefunden. Leider konnte ein Gebläse wegen starkem Ölverlust nicht in Betrieb genommen werden. Das zweite Gebläse lief übers lange Wochenende im Probebetrieb und musst am Montag ebenfalls wegen Ölverlust wieder außer Betrieb genommen werden. Des Weiteren wurde festgestellt, dass nicht genügend Luft ins Becken eingebracht wurde. Im Prozessleitsystem wurde ein Voralarm „Enddruck Max.“ angezeigt. Vermutlich reicht die Auslegung auf 800 mbar Enddruck nicht aus.
Die Firma wurde aufgefordert umgehend einen Maßnahmenplan mit Terminen zu erstellen, aus dem hervor geht wann die Gebläse nun Sach- und Rechtsmängelfrei in Betrieb genommen werden können. Zwischenzeitlich hat sich der Geschäftsführer der Firma gemeldet und eine zügige und technisch einwandfreie Lösung zugesichert. Eine Endabnahme wird erst nach einem längeren Probebetrieb stattfinden.
Die Mehrkosten (Differenz) für eventuell notwendig werdende größere Gebläse und FU’s übernehmen die Gemeindewerke, sämtliche Umbau- und zusätzlich entstandene Mehrkosten muss die ausführende Firma übernehmen.

Vergabe Kanalsanierung 2022 im Bereich westlich der Münchner Straße (PW11)
In der Werkausschusssitzung am 29.06.2022 wurde beschlossen den Hauptkanal und alle Hausanschlüsse im öffentlichen Bereich (vom Hauptkanal zum Revisionsschacht) zu reinigen und mit der Kamera zu befahren.
Die Spülung und Kamerabefahrung durch die Fa. Benedikt wurde im November begonnen und ist inzwischen abgeschlossen.
Bei den in 2021 sanierten Kanälen (Hirtenweg, Schorner Str. und Kirchberg) wurden die Hausanschlüsse im öffentlichen Bereich (vom Hauptkanal zum Revisionsschacht) nicht untersucht, dies wurde nun in diesem Zuge nachgeholt. 
Aufgrund der anstehenden Straßensanierung der Bahnhofstraße wurde in diesem Bereich die Kanalinspektion vorgezogen.
Im Unterdorf gibt es einen erheblichen Kieseintrag in den Kanal, deshalb wurde auch hier eine Kanalinspektion durchgeführt. 

Eine Kostenschätzung zur Sanierung der oben genannten Kanäle inkl. Hausanschlüsse im öffentlichen Bereich stellt sich wie folgt dar:
Kosten
netto
brutto
Fräsen Hauptkanal
15.592,54 €
18.555,12 €
Inliner Hauptkanal
40.435,60 €
48.118,36 €
Kurzliner Hauptkanal
18.860,00 €
22.443,40 €
Handsanierung
935,00 €
1.112,65 €
Fräsen Anschlussleitungen
6.572,75 €
7.821,57 €
Inliner Anschlussleitungen
44.978,55 €
53.524,47 €

127.374,44 €
151.575,58 €
Die vorgezogenen Untersuchungen der Kanäle der Bahnhofstraße und Unterdorf, sowie die Hausanschlüsse Hirtenweg, Schorner Str. und Kirchberg sind darin enthalten.
Aufgrund der Höhe der Schätzkosten muss eine Ausschreibung der Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Zur fachgerechten Erledigung soll ein geeignetes Ingenieurbüro beauftragt werden.

PV-Anlage für Pumpwerk 14 (Neufahrn)
Die PV-Anlage wurde installiert und elektrisch eingebunden. Die Inbetriebnahme kann jedoch erst nach Freigabe durch die Bayernwerke erfolgen, die leider noch ausständig ist.

Vergabe Tief- und Kanalbauarbeiten Neuerschließung „Am Wagnerfeld“
Im Zuge der Neuerschließung „Am Wagnerfeld“ wurden die Arbeiten für Tief- und Kanalbauarbeiten inkl. Grundstücksentwässerungsanschlüsse in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.05.2023 an die Firma Adelwart aus Sindelsdorf zu einem Preis in Höhe von 32.713,99 € vergeben.
Die Schätzkosten lagen bei 51.404,32 €.
Es haben sich 5 Bieter am Verfahren beteiligt.
Der zweitgünstigste Bieter lag ca. 45 % höher und der teuerste Bieter lag ca. 111 % höher. 

Diskussionsverlauf

Diskussionsverlauf:
In Bezug auf die Erneuerung der Gebläse des Belebungsbecken erkundigen sich die Werkausschussmitglieder wie das Belebungsbecken derzeit betrieben wird. Herr Streidl informiert, dass auf Empfehlung von Herrn Dosch der Luftkanalstrang verlängert wurde und vor der Installation der neuen Gebläse zwei der alten Gebläse im verlängerten Bereich montiert wurden. Somit muss zur Nutzung der alten Gebläse „nur“ die elektrische Verbindung an den FU’s umgeklemmt werden. Zusätzlich muss natürlich auch das Prozessleitsystem auf die alten Gebläse zurückgestellt werden. Erst wenn die neuen Gebläse einen längeren Probelauf überstanden haben und die Endabnahme erfolgt ist, werden die beiden alten Gebläse vollständig zurückgebaut.

Zum Punkt PV-Anlage auf dem Pumpwerk 14 erkundigt sich Frau Klor, wann mit einer Freigabe durch die Bayernwerke zu rechnen ist. Herr Streidl erläutert, dass dazu kein Termin bekannt ist, die Bayernwerke aber aufgrund der Vielzahl an neu errichteten PV-Analgen derzeit sehr lange Bearbeitungszeiten haben.   

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4. Informationen und Vergaben Wasserwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 14.06.2023 ö informativ 4

Sachverhalt

Sachstand Rückbau altes Pumpenhaus am Isarhang – Vergabe Bauingenieur-Dienstleistungen
Die Gemeinde Baierbrunn hatte Interesse angemeldet das Gebäude zu übernehmen. Dies wurde jedoch vom Grundeigentümer den Bayerischen Staatsforsten abgelehnt und der zeitnahe Rückbau weiterhin gefordert.
Der Auftrag für Bauingenieurleistungen zum Rückbau des alten Pumpenhauses wurde zum Festpreis in Höhe von 3.100 € netto inkl. Nebenkosten an das Ing.-Büro EuropPlan vergeben.

Tief- und Wasserleitungsbauarbeiten J.-M.-Fischer- & Gebhartstraße
Die Abnahme der Arbeiten wurde am 09. Mai durchgeführt. Dabei wurden Nacharbeiten fixiert, diese werden noch im Juni von der ausführenden Firma erledigt.

PV-Anlage für Hochbehälter
Die PV-Anlage auf dem Dach des Stadels am Hochbehälter wurde installiert und elektrisch eingebunden. Die Inbetriebnahme kann jedoch erst nach Freigabe durch die Bayernwerke erfolgen, die leider noch ausständig ist.

Freiflächen PV-Anlage für Hochbehälter – Vergabe der Planungsleistungen für den Bebauungsplan und die Anpassung des Flächennutzungsplanes
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.03.2023 wurde die Aufstellung des BPlans Nr. 59 „PV-Freiflächenanlage am Hochbehälter“ beschlossen.
Es wurden drei Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert, zwei Angebote wurden abgegeben.
Der günstigste Bieter, das Büro Breinl aus Reisbach / Obermünchsdorf, hat den Zuschlag zur Erstellung des BPlans in Höhe von 9.321,50 Netto erhalten. Zusätzlich wurde die Änderung des Flächennutzungsplans an das Büro Breinl für 2.380,00 Netto vergeben.

Vergabe Tief- und Wasserleitungsbauarbeiten Neuerschließung „Am Wagnerfeld“
Im Zuge der Neuerschließung „Am Wagnerfeld“ wurden die Arbeiten für Tief- und Wasserleitungsbauarbeiten inkl. Hausanschlüsse in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.05. 2023 an die Firma Adelwart aus Sindelsdorf zu einem Preis in Höhe von 38.600,06 € vergeben.
Die Schätzkosten lagen bei 66.970,12 €.
Es haben sich 5 Bieter am Verfahren beteiligt.
Der zweitgünstigste Bieter lag ca. 45 % höher und der teuerste Bieter lag ca. 111 % höher. 

Sachstand Verbundleitung mit der Gemeinde Icking für die Trinkwasserversorgung
Die Gemeinde Icking hat jetzt die Baugenehmigung für das Pumpwerk im Außenbereich an der B11 (Abzweig Holzen) vom Landratsamt erhalten. 
Derzeit läuft die Ausschreibung der Baumaßnahme. Der Beginn der Tiefbauarbeiten ist für Mitte September 2023 ausgeschrieben. Die Inbetriebnahme der Verbundleitung soll dann im 3. Quartal 2024 stattfinden. 

Diskussionsverlauf

Diskussionsverlauf:
Der Werkleiter gibt zum Sachstand „Rückbau altes Pumpenhaus“ noch bekannt, dass aktuell ein Schreiben von der unteren Naturschutzbehörde eingegangen ist, in dem eine saP (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) gefordert wird. Es muss eine entsprechende Beauftragung an das Ingenieurbüro PAN erfolgen. Die Begehungen bezüglich der Fledermäuse können noch im Juli durchgeführt werden, die Vogelbegehungen allerdings erst im nächsten Frühjahr. Das Gebäude kann somit frühestens nächstes Jahr zurückgebaut werden. Herr Streidl spricht nochmal mit der unteren Naturschutzbehörde, ob es andere Möglichkeiten gibt.

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5. Bekanntgabe des 1. Halbjahresbericht 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 14.06.2023 ö informativ 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 06.06.2023 legte die Werkleitung dem 1. Bürgermeister und den Mitgliedern des Werkausschusses den 1. Halbjahresbericht 2023 gemäß §19 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) sowie §4 Abs.6 der Betriebssatzung vor.

Der Werkleiter erläutert den 1. Halbjahresbericht 2023.

Der Halbjahresbericht ist als Anlage beigefügt.

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6. Vorberatung und Beschluss zum Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schäftlarn (Entwässerungssatzung - EWS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 14.06.2023 ö beschliessend 6
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Im nichtöffentlichen Teil der Werkausschusssitzung am 06. März wurde beschlossen, die Überwachungsfrist der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen von 10 auf 20 Jahre zu erhöhen und die Entwässerungssatzung entsprechend anzupassen.
Der Abstand von 10 Jahren hat sich in der Praxis nicht bewährt und verursacht bei den Grundstückseigentümern unverhältnismäßig hohe Kosten. 

Die derzeit gültige Entwässerungssatzung vom 19.12.2013 ist seit 01.01.2014 in Kraft.
Sie wurde mit einer Änderungssatzung vom 27.11.2015 geändert.

Aufgrund umfangreicher Abweichungen zur derzeitigen Mustersatzung wird empfohlen, die Entwässerungssatzung nicht zu ändern, sondern neu zu erlassen.

Die inhaltlich wichtigsten Änderungen sind:

§ 9 Grundstücksentwässerungsanlage


  1. Die Gemeinde darf zur Entlastung der öffentlichen Einrichtung bestimmen, dass Niederschlagswasser nur mittels einer Oberflächenwasserrückhaltung gedrosselt eingeleitet wird.

Dies betrifft die Gemeindeteile mit Mischwasserkanälen (Ebenhausen, Zell) und ist zur Entlastung des Regenüberlaufbecken (RÜB) und der Kläranlage bei Niederschlägen ein wichtiger Baustein. In den übrigen Gemeindeteilen darf kein Niederschlagswasser eingeleitet werden (Schmutzwasserkanäle).

§ 12 Überwachung


  1. Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen, die an Misch- oder Schmutzwasserkanäle angeschlossen sind, in Abständen von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen.

In der derzeit gültigen Satzung ist die Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen durch die Grundstückseigentümer auf in Abständen von jeweils 10 Jahren festgesetzt.

Bei den weiteren Anpassungen handelt es sich hauptsächlich um Formulierungen und Begrifflichkeiten.

Die Rechtsicherheit der Satzung sollte dann wieder dem derzeit höchstmöglichen Stand entsprechen.

Diskussionsverlauf

Diskussionsverlauf:
Herr Waldherr merkt zu §9 Abs 6 an, dass die großen Niederschlagswassermengen von den Straßen eingeleitet werden und nicht von den Grundstücken, sieht den Passus aber trotzdem als sinnvoll an.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den beigefügten Entwurf der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schäftlarn (Entwässerungssatzung – EWS) vom 01.06.2023 zu beschließen. Der Entwurf der Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 14.06.2023 ö informativ 7

Sachverhalt

keine

Datenstand vom 15.02.2024 19:35 Uhr