Datum: 13.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben.
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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2023
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ö
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2 |
Sachverhalt
Es werden keine Fragen vorgetragen.
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3. Genehmigung der Niederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2023
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 23.07.2023 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2023
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
Es liegen keine bekannt zu gebenden Beschlüsse vor.
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5. Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Rodelweg" in Ebenhausen - Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2023
|
ö
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5 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat am 26.07.2023 anlässlich des dort unter TOP 5 behandelten „Antrag auf Abweichung zum Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung eines Lebensmittelmarktes, Rodelweg 7, 7a + 7b, Fl.Nrn. 1344 und 1370, BA 2022/31“ den nachfolgenden Beschluss gefasst:
„Den beantragten Abweichungen betreffend die Anzahl der erforderlichen Stellplätze wird zugestimmt.
Der Gemeinderat stellt fest, dass erforderlichenfalls flankierend zum vorstehenden Abweichungsbeschluss für das im Landschaftsschutzgebiet situierte Sondergebiet ein Aufstellungsbeschluss für eine Bebauungsplanänderung zur Festsetzung der Anzahl der erforderlichen Stellplätze unter besonderer Berücksichtigung der Minimierung der Flächenneuinanspruchnahme sowie der Minimierung der Flächenversiegelung in Aussicht gestellt wird.“
Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans wurden die baurechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines südlichen Anbaus an den Lebensmittelmarkt geschaffen. In diesem Zusammenhang wurden die vorhandenen, gemäß den bisherigen Baugenehmigungen errichten Stellplätze planerisch so neu geordnet, dass in der Summe alle bestehenden Stellplätze wiederhergestellt werden können. Die Lage der insgesamt 106 Stellplätze wurde im Bebauungsplan planzeichnerisch festgesetzt.
Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze weicht von den Anforderungen der kommunalen Stellplatzsatzung ab, die weitere Stellplätze im Planungsgebiet erfordern würde. Wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet ist allerdings eine räumliche Ausweitung der Parkflächen nicht möglich. Aufgrund der gewachsenen Strukturen, des Alleinstellungsmerkmals des Einzelhandelsstandorts sowie der Tatsache, dass sich das bisherige Stellplatzangebot als ausreichend erwiesen hat und durch die geplante Erweiterung keine Erhöhung des Zielverkehrs erwartet wird, ist die Gemeinde bestrebt, eine angepasste Stellplatzrichtzahl für Einzelhandelsnutzungen unmittelbar im Bebauungsplan festzusetzen.
Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplans soll dies durch eine rein textliche Ergänzung der Festsetzungen durch Hinzufügen einer neuen Ziffer 3.5 erfolgen:
„Ziffer 3.5. Anzahl der erforderlichen Stellplätze: Abweichend von der kommunalen Satzung über die Herstellung von Stellplätzen (Stellplatzrichtlinie) vom 15.01.1998 ist im Geltungsbereich für die Errichtung von Einzelhandelsbetrieben folgender Stellplatzschlüssel anzusetzen:
Pro 30 m² Verkaufsnutzfläche ist ein Pkw-Stellplatz nachzuweisen.
Für die Nutzungen Wohnen und Beherbergungsbetrieb ist die erforderliche Anzahl der Stellplätze über die kommunale Stellplatzsatzung der Gemeinde Schäftlarn zu ermitteln.
Abweichend von der kommunalen Satzung wird dabei nicht zwischen Einzelhandelsbetrieben mit mehr oder weniger als 400m² Nutzfläche unterschieden.
Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass ab dem Vorliegen eines diesbezüglichen verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschlusses der Gemeinde zur Änderung des Bebauungsplans keine aufschiebende Bedingung in den Baugenehmigungsbescheid aufgenommen werden müsste.
Diskussionsverlauf
Herr Waldherr und Herr Ertl erscheinen zur Sitzung.
Frau Keller stellt klar, dass es sich vorliegend vorgenommenen Anpassung des Stellplatzschlüssels um ein gewaltiges Entgegenkommen der Gemeinde durch das Abweichen von der Stellplatzrichtlinie handelt. Die Gemeinde könne nunmehr erwarten, dass von der Investorenseite ihrerseits die vertraglichen städtebaulichen Verpflichtungen nunmehr ungeschmälert erfüllt werden.
Nachdem hierzu sämtliche Aspekte nebst Erläuterungen durch den Ersten Bürgermeister hinreichend erörtert worden waren, stellte Herr Lankes einen Antrag zur Geschäftsordnung „zum Ende der Diskussion“.
Sodann ließ der Erste Bürgermeister über den Antrag von Herrn Lankes abstimmen.
Abstimmung: 13:4
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 „Rodelweg“ in Ebenhausen (Aufstellungsbeschluss). Gegenstand der 2. Änderung ist die Ergänzung der Festsetzungen durch die vorstehend im Sachvortrag dargestellte Regelung zu den Stellplatzrichtzahlen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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6. Neuaufstellung des BPlans Nr. 59 "Freiflächen-PV-Anlage am Hochbehälter" - Billigungs- und Darlegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2023
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ö
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6 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat am 29.03.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 59 „Freiflächen-PV-Anlage am Hochbehälter“ in Hohenschäftlarn gefasst.
Das 3656 m2 umfassende Planungsgebiet besteht aus den gemeindlichen Flächen am Hochbehälter mit den Flurnummern 243/1 und 243/3. Die Gemeindewerke Schäftlarn beabsichtigen den Bau einer Freiflächen-PV-Anlage auf der bestehenden Fläche für die Wasserversorgung im Westen von Hohenschäftlarn. Der damit erzeugte Strom soll den Eigenbedarf an Energie decken, Überschüsse sollen in das Stromnetz eingespeist werden.
Es handelt sich um eine nicht privilegierte Freiflächen-PV-Anlage, so dass ein zweizügiges Normalverfahren mit Umweltbericht und einer Inanspruchnahme von ökologischen Ausgleichsflächen erforderlich ist. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Ergänzender Hinweis:
Genehmigungsfreistellungsverfahren für privilegierte Freiflächenphotovoltaikanlagen seit dem 01.08.2023
Seit 01.01.2023 zählen Freiflächen-PV-Anlagen, die auf einer Fläche innerhalb eines 200-Meter-Korridors längs von Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Netzes, mit mindestens zwei Hauptgleisen gemessen vom äußeren Fahrbahnrand, errichtet werden, gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 b BauGB zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben.
Art. 58 Abs. 2 Satz 1 BayBO erweitert das Genehmigungsfreistellungsverfahren auf die Errichtung und Änderung bauplanungsrechtlich privilegierter Solaranlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b BauGB. Die Änderung in Art. 58 Abs. 2 Satz 1 BayBO trat mit Wirkung zum 01.08.2023 in Kraft.
Diskussionsverlauf
Es erscheint Herr Doll zur Sitzung.
Herr Metz ist der Ansicht, dass im konkreten Fall verfahrenstechnisch ein enormer Aufwand betrieben werden muss, während an anderer Stelle selbige Vorhaben sogar genehmigungsfreigestellt sind.
Herr Waldherr ist der Meinung, dass es sich um einen überhöhten Ausgleichsflächenansatz handeln müsse. Die Fläche ist bereits unterirdisch mit dem Hochbehälter versiegelt und weiterhin bleibt der durch die Freiflächenmodule in Anspruch genommene Bereich voll sickerfähig. Daher sollte ein Ausgleich basierend auf einer GRZ von 0,80 nochmals geprüft werden.
Beschluss
Der Entwurf zur Neuaufstellung des BPlans Nr. 59 "Freiflächen-PV-Anlage am Hochbehälter" nebst Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 13.09.2023 wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Aufstellungs-, Billigungs- und Darlegungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans "Freiflächen-PV-Anlage am Hochbehälter" in Hohenschäftlarn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2023
|
ö
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|
7 |
Sachverhalt
Anlass für die 6. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schäftlarn ist die planerische Absicht, die Bebauungsplan Nr. 59 „Freiflächen-PV-Anlage am Hochbehälter“ in Hohenschäftlarn ins Verfahren zu bringen.
Das 3656 m2 umfassende Planungsgebiet besteht aus den gemeindlichen Flächen am Hochbehälter mit den Flurnummern 243/1 und 243/3. Die Gemeindewerke Schäftlarn beabsichtigen den Bau einer Freiflächen-PV-Anlage auf der bestehenden Fläche für die Wasserversorgung im Westen von Hohenschäftlarn. Der damit erzeugte Strom soll den Eigenbedarf an Energie decken, Überschüsse sollen in das Stromnetz eingespeist werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schäftlarn (Aufstellungsbeschluss).
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans bekanntzumachen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren - Änderung des Pauschalkostensatzes für HLF
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2023
|
ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts München wird § 1 Abs. 2 Satz 2 der Satzung wie folgt formuliert:
Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr durch deren ausrücken zu einem Einsatz.
Für die FF Neufahrn wurde ein neues Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 20) beschafft. Die Kostenberechnung für die Strecken- und Ausrückestundenkosten ist in der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren entsprechend anzupassen. Für die Berechnung der Strecken und Ausrückestundenkosten wird für die Kategorie HLF ein Durchschnittskostensatz gebildet (die Durchschnittskosten werden aus den Kostenkalkulationen für die HLF der FF Ebenhausen, Hohenschäftlarn und Neufahrn errechnet). Dieser Durchschnittskostensatz stellt sich nach der Kostenkalkulation mit dem HLF 20 der FF Neufahrn wie folgt dar:
- Streckenkosten bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren: 8,33 €/km
Ausrückestundenkosten: 150,30 €/Std
Beschluss
§ 1 Abs. 2 Satz 2 der Satzung wird w. o. formuliert. Die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren wird bei der Fahrzeugkategorie HLF bei den Streckenkosten auf 8,33 €/km und bei den Ausrückestundenkosten auf 150,30 €/Stunde angepasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2023
|
ö
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informativ
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9 |
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9.1. Little Bird
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2023
|
ö
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9.1 |
Sachverhalt
Zum 1. Oktober 2023 vereinfacht ein neues Online-Portal die Suche nach einem Betreuungsplatz für den Nachwuchs. Zugute kommt die digitale Lösung aber nicht nur den Eltern. Auch für die Gemeindeverwaltung, die Kitas und die Tagespflegen wird vieles leichter.
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9.2. Umbau Bücherzelle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2023
|
ö
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informativ
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9.2 |
Sachverhalt
Die Bücherzelle wird derzeit umgebaut und wird voraussichtlich dieses Jahr noch geliefert
Der vorübergehende Standort der Bücherzelle wird zunächst am Rathaus sein, da der Umbau des Markplatzes erst für das Jahr 2024 geplant ist.
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9.3. Förderbescheid Trinkbrunnen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2023
|
ö
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informativ
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9.3 |
Sachverhalt
Für die beiden beantragten Trinkbrunnen sind genehmigte Förderbescheide erlassen worden. Die Gemeindewerke werden 2023 noch die Planung durchführen, die Aufstellung erfolgt im Jahr 2024.
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10. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2023
|
ö
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10 |
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10.1. Dr. Matthias Ruhdorfer: Stand des Hochwasserschutz-Konzepts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2023
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ö
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informativ
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10.1 |
Sachverhalt
Herr Dr. Ruhdorfer erkundigt sich nach dem Stand des Hochwasserschutz-Konzepts.
Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass derzeit die Daten vom Landratsamt München erhoben werden. Sobald ein neuer Stand vorliegt, wird der Gemeinderat informiert.
Datenstand vom 14.02.2024 14:00 Uhr