Datum: 11.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:17 Uhr bis 20:19 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Antrag Florian Bieberbach (SPD): Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft
6 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Freiflächenphotovoltaik Anlage, Fl.Nrn. 1755/0, 1750/0, -/1 und -/2, BA 2023/26
7 Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 58 "Freiflächenphotovoltaik an der A95" in Neufahrn
8 Formlose Anfrage zum Neubau einer Produktionshalle mt Sozial- und Büroräumen, Am Wagnerfeld, Fl.Nr. 313/26
9 Informationen
9.1 Installation von PV-Anlagen auf den Nebengebäuden des Rathauses
9.2 Straßenbeleuchtung - Umrüstung auf LED
10 Anfragen
10.1 Florian Bieberbach: Sachstand zur Erneuerung der Bahnübergänge in Hohenschäftlarn
10.2 Eva Klor: Pflege der Hortensie vor dem Schreibwarengeschäft

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben.  

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen. 

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 13.09.2023 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall. 

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 13.09.2023  wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö informativ 4

Sachverhalt

Es liegen keine bekannt zu gebenden Beschlüsse vor. 

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5. Antrag Florian Bieberbach (SPD): Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 13.09.2023 stellten die Gemeinderatsmitglieder Herr Bieberbach, Herr Lankes, Herr Büttner und Frau Brunner den in der Anlage zu diesem TOP beigefügten Antrag. Nach diesem soll die Gemeindeverwaltung prüfen, auf welchen Wegen der gemeindliche Wohnungsbau in den kommenden Jahren noch weiter intensiviert werden kann und ob die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft der Gemeinde Schäftlarn dabei ein sinnvoller Schritt wäre.

Diskussionsverlauf

Es erscheinen Herr Stoiber und Herr Ertl.
Herr Bieberbach stelle den Inhalt des Antrags kurz vor und betonte hierbei noch einmal die Notwendigkeit von günstigem Wohnraum insbesondere für schlechter verdienende Haushalte. Er hing hierbei auch darauf ein, dass ein bezahlbares Mietkostengefüge auch enorm wichtig für ein funktionierendes Vereinsleben vor Ort ist. Seitens der Kämmerei wurde darauf hingewiesen, dass die Gründung einer Wohnbaugesellschaft für die Gemeinde nicht nur Vorteile wie z.B. die Entlastung des gemeindlichen Haushalts, sondern auch einige Nachteile mit sich bringt. Hierbei aufzuzählen wären insbesondere, dass manche Förderprogramme nicht abrufbar wären, oder Grundstücke dem direkten Einfluss der Gemeinde entzogen werden würden. In der anschließenden Diskussion des Gremiums wurden auf einige Pro und Contras vorgebracht.
Für eine Entscheidungsfindung soll sich aus Sicht des Gemeinderats und der Verwaltung die Gemeinde zunächst fachlich beraten lassen. In Frage kommen könnten hierbei der vorgeschlagene Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) und/oder der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV).

Beschluss

Die Gemeindeverwaltung prüft auf welchen Wegen der gemeindliche Wohnungsbau in den kommenden Jahren noch weiter intensiviert werden kann und ob die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft der Gemeinde Schäftlarn dabei ein sinnvoller Schritt wäre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Freiflächenphotovoltaik Anlage, Fl.Nrn. 1755/0, 1750/0, -/1 und -/2, BA 2023/26

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und liegt südwestlich der Autobahnzufahrt Hohenschäftlarn längs der A95. 
Geplant ist der Neubau einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage.
Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b BauGB privilegiert.

Diskussionsverlauf

Herr Urban nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Herr Dr. Ruhdorfer ist der Auffassung, dass die Zufahrt im Norden weggelassen hätte werden sollen. Weiterhin handelt sich bei dem Vorhaben an einem Höhenrücken um eine sehr exponierte Lage. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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7. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 58 "Freiflächenphotovoltaik an der A95" in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 7

Sachverhalt

Ergänzender Hinweis:
Der Gemeinderat hat am 23.11.2022 die Aufstellung des BPlans Nr. 58 "Freiflächen­photovoltaik an A95“ in Neufahrn beschlossen.
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt wurde am 11.01.2023 ein neuer Teil-Privilegierungstatbestand zugunsten der Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 b BauGB) geschaffen:
„§ 35 Bauen im Außenbereich
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
(…)
8.        der Nutzung solarer Strahlungsenergie dient
a)        (…)
b)        auf einer Fläche längs von
aa)        Autobahnen oder
bb)        Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes mit mindestens zwei Hauptgleisen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn.“
Infolge der am 27.09.2023 beantragten Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens (siehe vorhergehenden TOP 6) ist die städtebauliche Erforderlichkeit einer Bauleitplanung entfallen, so dass das Bebauungsplanverfahren Nr. 58 "Freiflächenphotovoltaik an A95“ in Neufahrn eingestellt werden kann.

Diskussionsverlauf

Herr Urban nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 58 "Frei­flächenphotovoltaik an A95“ in Neufahrn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Formlose Anfrage zum Neubau einer Produktionshalle mt Sozial- und Büroräumen, Am Wagnerfeld, Fl.Nr. 313/26

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö vorberatend 8
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 26.02.2024 ö beschliessend 5
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.04.2024 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Gewerbegebiet (GE) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 40 / 1. Änderung für das Gebiet „Sport- und Gewerbeflächen am Wagnerfeld“.
Geplant ist der Neubau einer Produktionshalle mit Sozial- und Büroräumen. Die Produktionshalle mit Sozial- und Büroräumen soll als Stahlbaukonstruktion ausgeführt werden. Die Außenwände als auch das Dach soll mit Sandwichpaneelen aus Metall verkleidet werden. Die farbliche Gestaltung ist in RAL 9006 (Weißaluminium) geplant. werden.
Im Rahmen der formlosen Anfrage soll geklärt werden, ob die Gemeinde folgenden Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung zustimmt:
  1. Keine Dachüberstände (§ 6 Abs. 2 ÖBV)
  2. Dachgestaltung Metall (§ 6 Abs. 4 ÖBV)
  3. Fassadengestaltung aus Metall-Sandwichpaneelen (§ 4 Abs. 2 und 3 ÖBV)
Die §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. 1 und 2 der ÖBV sind gem. Festsetzung II. Ziffer 5 nicht anwendbar. Daher kann das Dach ohne Dachüberstände ausgeführt werden.
Infolge eines Redaktionsversehens wurde bei Festsetzung II. Ziffer 5 die nachfolgende Regelung irrtümlicherweise nicht die ausgefertigte Satzung übernommen:

Der Zustimmung zu einer Abweichung von § 6 Abs. 4 ÖBV zugunsten der Dachdeckung aus Metall stehen keine fachlichen Gründe entgegen. 
Ebenso stehen der Errichtung einer Leichtbauhalle aus Metall-Sandwichpaneelen im festgesetzten Gewerbegebiet keine Einwände entgegen. 

Diskussionsverlauf

Herr Lankes ist der Auffassung, dass die Ausführung der Paneele gewünschten im Farbton RAL 9006 (Weißaluminium)  völlig ok ist. Dieser Meinung schließt sich das Gremium an.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt für die im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 40 / 1. Änderung für das Gebiet „Sport- und Gewerbeflächen am Wagnerfeld“ be­absichtigte Errichtung einer Produktionshalle mit Sozial- und Büroräumen als Stahlbaukonstruktion die Zustimmung zu den nachfolgenden Abweichungen in Aussicht:
  1. Dachgestaltung Metall (§ 6 Abs. 4 ÖBV)
  2. Fassadengestaltung aus Metall-Sandwichpaneelen (§ 4 Abs. 2 und 3 ÖBV) 
Für eine Gebäudeerrichtung ohne Dachüberstände bedarf es gem. Festsetzung II. Ziffer 5 keiner Abweichung, da § 6 Abs. 2 ÖBV nicht anzuwenden ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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9. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö informativ 9
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9.1. Installation von PV-Anlagen auf den Nebengebäuden des Rathauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 9.1

Sachverhalt

Die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Rathausrückgebäudes und auf den Rathausgaragen wurde aufgebaut. Der Anschluss der Anlage folgt.

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9.2. Straßenbeleuchtung - Umrüstung auf LED

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 9.2

Sachverhalt

Der Netzbetreiber Bayernwerk hat mitgeteilt, dass aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Leuchtmittel und Lampenköpfe, die Umrüstung der 509 Straßenlaternen auf LED-Technik auf 2024 verschoben werden muss.

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 10
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10.1. Florian Bieberbach: Sachstand zur Erneuerung der Bahnübergänge in Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 10.1

Sachverhalt

Herr Bieberbach fragt nach dem Sachstand zur Erneuerung des Bahnübergangs in Hohenschäftlarn.
Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass sich die Deutsche Bahn AG derzeit in Abstimmung mit dem Staatlichen Straßenbauamt befindet. Daher gibt es derzeit noch keinen neuen Sachstand. 

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10.2. Eva Klor: Pflege der Hortensie vor dem Schreibwarengeschäft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 10.2

Sachverhalt

Frau Klor fragt an, wer für die Pflege der Hortensie bei dem ehemaligen Schreibwarengeschäft in Hohenschäftlarn zuständig sei.
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass derzeit der Bauhof ggf. das Gießen durchführt. Zukünftig soll nach Auskunft der Eigentümerin des Gebäudes der jeweilige Mieter für die Pflege der Hortensie sorgen. 

Datenstand vom 14.02.2024 14:05 Uhr