Datum: 13.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:16 Uhr bis 19:27 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Ernennung einer stellvertretenden Kassenverwalterin
6 Bestellung eine/s Seniorenbeauftragten
7 2. Änderung des BPlans Nr. 18 „Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße“ in Ebenhausen - Würdigung der Stellungnahmen
8 2. Änderung des BPlans Nr. 18 „Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße“ in Ebenhausen - Satzungsbeschluss
9 Antrag auf Vorbescheid zum Ausbau des Dachgeschosses zur Einliegerwohnung mit ca. 39 m², Anwänden 10a, Fl.Nr. 1476/7, BA 2023/32
10 Informationen
10.1 Dokumentenmanagementsystem statt Akten
10.2 Finanzielle Zuwendung für Windernergieanlagen
11 Anfragen
11.1 Bieberbach Florian: Sachstand zur Baumaßnahme Bahnübergang Hohenschäftlarn
11.2 Jakob Metz: Parkmöglichkeit für Kirchgänger am Rathaushof
11.3 Dr. Matthias Ruhdorfer: Zukünftige Finanzierung von Projekten mit Landkreisbeteiligung
11.4 Dr. Dominic Stoiber: Winterdienst auf Wegen zu Kindergärten und Grundschule

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben.  
Frau Kathrin Probst wird als neue Mitarbeiterin im Bauamt vorgestellt.

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö 2

Sachverhalt

Es erscheint Herr Dr. Stoiber.
Es werden keine Fragen vorgetragen. 

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 15.11.2023 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall. 

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 15.11.2023  wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Sitzung vom 15.11.2023 wurden zum Neubau eines gemeindlichen Mehrfamilienhauses in der Auenstraße folgende Aufträge vergeben:
  • Natursteinarbeiten an die Fa. Arta´stone slr, Italien
  • Estricharbeiten an die Fa. WM Bodentechnik GmbH, Söchtenau
  • Fliesenarbeiten an die Fa. Fliesenlegerei Wintersberger, Egling

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5. Ernennung einer stellvertretenden Kassenverwalterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Frau Martina Spindler wechselte zum 01.10.2023 vom Bauamt in die Gemeindekasse als künftige Stellvertretung der Kassenverwalterin für die Nachfolge von Frau Gröbmair, welche sich seit Mitte Oktober 2023 in Mutterschutz bzw. Elternzeit befindet. Ihr Hauptaufgabengebiet ist der Bereich Wasser- und Kanalabrechnungen sowie Teile der Liegenschaftsverwaltung und des Inventarisierungswesens.
Frau Spindler soll im Laufe des nächsten Jahres am „Grundseminar Kasse“ teilnehmen, welcher vom Verband der kommunalen Kassenverwalter durchgeführt wird. Sie hat eine gute Auffassungsgabe, arbeitet sehr zuverlässig und gewissenhaft. Die Einarbeitung auch schwerpunktmäßig im Bereich der Gemeindekasse ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

Um einen reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf in der Kasse insbesondere bei Abwesenheiten unserer Kassenverwalterin Frau Preising zu gewährleisten, wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, Frau Spindler zur stellvertretenden Kassenverwalterin zu ernennen. Nach Aussage des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes hat dies bereits zu dem Zeitpunkt zu erfolgen, ab wann die Stelle nachbesetzt wird, unabhängig von den bereits vorhandenen fachlichen Kenntnissen.

Beschluss

Der Gemeinderat ernennt Frau Martina Spindler mit Wirkung vom 14.12.2023 zur stellvertretenden Kassenverwalterin der Gemeinde Schäftlarn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Bestellung eine/s Seniorenbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Seniorenbeauftragte sind Ansprechpartner für die älteren Mitbürger/innen sowie für deren Angehörige Sie sind Bindeglied zwischen ihnen und den örtlichen Vereinen und Verbänden sowie der Gemeindeverwaltung. Die Seniorenbeauftragten
.
  • beraten die Gemeinde in Belangen, die Senioren und deren Angehörige betreffen,
  • nehmen Anregungen von einzelnen Betroffenen, von Selbsthilfegruppen und Wohlfahrtsverbänden entgegen,
  • regen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Senioren an, vernetzen entsprechende Dienste und
  • leisten Öffentlichkeitsarbeit im Interesse von Senioren und deren Angehörigen.  

Sie nehmen selbst keine Aufgabe der professionellen und praktischen Altenhilfe wahr, sondern vermitteln entsprechende Dienstleistungen. 

Die Seniorenbeauftragten wurden 2012 erstmals bestellt. Die Einrichtung der Funktion hat sich bewährt. Daher wurden auch in den Jahren 2015, 2018 und 2021 wieder Seniorenbeauftragte bestellt. 

Derzeit ist Frau Mathilde von Pfeil zur Seniorenbeauftragten bestellt. Die Amtszeit endet am 29.02.2024. Für die Amtszeit von 2024 bis 2027 ist daher ein/eine neue/r Seniorenbeauftragte/r zu bestellen. Die derzeitige Seniorenbeauftragte, Frau von Pfeil wäre bereit für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zu stehen.

Diskussionsverlauf

Es erscheinen Herr Schmid und Herr Ertl.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt Frau Mathilde von Pfeil für eine Amtszeit von drei Jahren (01.03.2024 bis 28.02.2027) zur Seniorenbeauftragten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. 2. Änderung des BPlans Nr. 18 „Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße“ in Ebenhausen - Würdigung der Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö 7

Sachverhalt

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße in Ebenhausen“ fand gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30.10.2023 bis 22.11.2023 statt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 25.09.2023 bis 08.11.2023. 

Keine Stellungnahme abgegeben haben:
  • Gemeinde Icking
  • Vermessungsamt Wolfratshausen
  • Bund Naturschutz
  • Isartalverein

Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:
  1. Regierung von Oberbayern, AZ: ROB-2-8314.24_01_M-23-5-10 vom 26.09.2023
Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde hat zur o.g. Bauleitplanung bereits mehrfach, zuletzt mit Schreiben vom 13.07.2022, positiv Stellung genommen und dabei keine grundsätzlichen Einwände geäußert. Mit Blick auf die aktuell vorliegende Fassung der Planungsunterlagen erscheint kein Anlass gegeben, vom Ergebnis der vorherigen landesplanerischen Überprüfung abzurücken.
Die o.g. Bauleitplanung ist aus landesplanerischer Sicht daher nach wie vor als raumverträglich zu bewerten.

Stellungnahme /Abwägung: 
Es wurden keine Einwände vorgebracht!

Beschluss: 
Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich
Abstimmung: 18:0


  1. Bayernwerk Netz GmbH, AZ: TBBP Kö 9605 vom 02.10.2023
Gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen.
Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter:
https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.

Stellungnahme /Abwägung: 
Es wurden keine Einwände vorgebracht!

Beschluss: 
Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich
Abstimmung: 18:0

  1. Wasserwirtschaftsamt, AZ: 2_AL-4622-ML 24-25949/2021 vom 23.10.2023
Zu oben genanntem Bebauungsplan bestehen von Seiten des Wasserwirtschaftsamts München keine weiteren Anregungen oder Einwände.
Das Landratsamt München erhält einen Abdruck dieses Schreibens.

Stellungnahme /Abwägung: 
Es wurden keine Einwände vorgebracht!

Beschluss: 
Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich
Abstimmung: 18:0

  1. Landratsamt München, SG Bauen, AZ: 4.1-0030/2021/BL Schäftlarn vom 13.11.2023

  1. In den Festsetzungen der Satzung wird auf DIN-Vorschriften verwiesen (z. B. Festsetzung B 6). Die Gemeinde muss deshalb sicherstellen, dass die Betroffenen sich auch vom Inhalt verlässlich Kenntnis verschaffen können. In den Bebauungsplan ist hierzu deshalb noch ein Hinweis aufzunehmen, wo sich der einzelne Betroffene über die DIN-Vorschriften informieren kann.
  2. Bei den Verfahrensvermerken Nr. 4 und Nr. 5 ist die angegebene Jahreszahl „2022“ u. E. nichtzutreffend; wir bitten um Überprüfung und Anpassung.
  3. IN Punkt 2 der Begründung müsste aufgrund der Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms das Datum „01.06.2023“ angegeben werden.
Zum Immissionsschutz wird auf die beiliegende Stellungnahme Bezug genommen, die Bestandteil unserer Stellungnahme ist.
Die Stellungnahme der Fachstelle Grünordnung muss leider nachgereicht werden.

Stellungnahme /Abwägung: 
Zu 1.:
Ein Hinweis in Klammer wird am Ende der Festsetzung B6 wie folgt aufgenommen:
„(DIN-Vorschriften können über den Buchhandel oder online über den Beuth-Verlag bezogen werden)“
Zu 2.:
Die Jahres Zahl wurde bei den Verfahrensvermerken 4. und 5 auf „2023“ geändert
Zu 3.:
Der Text der Begründung unter 2. wie folgt geändert: „… des überarbeiteten Landesentwicklungsprogrammes vom 01.06.2023 …“

Beschluss: 
Punkte 1. Bis 3. werden wie beschrieben aufgenommen.
Abstimmung: 18:0

5.     Landratsamt München, SG Immissionsschutz, AZ: 4.4.1-0030/2021/BL vom 13.11.2023
Aus Gründen der Bestimmtheit wird empfohlen, Festsetzung B6 wie folgt zu konkretisieren:
„…geringere Anforderungen. An Fassaden mit Beurteilungspegeln >45 dB(A) im Nachtzeitraum, d.h. an Nordost-, Südost- und Südwestfassaden des Baukörpers sind zum Lüften notwendige Fenster für Schlaf- und Kinderzimmern nicht zulässig. Diese Räume sind mit einer fensterunabhängigen Belüftung (schallgedämmte Lüftungseinrichtungen, zentrale Be- und Entlüftungseinrichtungen oder in der Wirkung vergleichbare Maßnahme) auszustatten. Die Lüftungseinrichtungen sind bei der Berechnung des erforderlichen, bewerteten Bau-Schalldämm-Maßes R` w.ges der Außenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 4109-1:2018-01 zu berücksichtigen.
Von diesen Festsetzungen…“
Hinweis C 2.2 ist wie folgt zu ergänzen:
umzusetzen, sofern das Gebäude Keller, Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautes Dachgeschoss haben wird und die Etagendecken aus Beton hergestellt werden.

Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass nach Parkplatzlärmstudie (Tab. 37) im Mischgebiet im Nachtzeitraum ein erforderlicher Mindestabstand zwischen einem gewerblich genutzten Stellplatz und dem nächstgelegenen, im Nachtzeitraum schutzbedürftigen Immissionsort in einem Mischgebiet von 15 m einzuhalten ist, um schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm zu vermeiden. Sollten also im Umfeld um das Bauvorhaben (z. B. Lechnerstraße 7) bestandsgeschützte gewerbliche Nutzungen mit nächtlich genutzten Stellplätzen vorhanden sein, müsste dies in der Abwägung berücksichtigt werden. Auch andere Arten bestandsgeschützter gewerblicher Nutzung in der Umgebung, welche durch das Heranrücken schutzbedürftiger Wohnnutzung beeinträchtigt werden könnten, sind in die Abwägung einzustellen.

Stellungnahme /Abwägung:
Festsetzung  B6. wird wie folgt konkretisiert:
„… An Fassaden mit Beurteilungspegeln >45 dB(A) im Nachtzeitraum, d.h. an Nordost-, Südost- und Südwestfassaden des Baukörpers sind zum Lüften notwendige Fenster für Schlaf- und Kinderzimmern nicht zulässig. Diese Räume sind mit einer fensterunabhängigen Belüftung (schallgedämmte Lüftungseinrichtungen, zentrale Be- und Entlüftungseinrichtungen oder in der Wirkung vergleichbare Maßnahme) auszustatten. Die Lüftungseinrichtungen sind bei der Berechnung des erforderlichen, bewerteten Bau-Schalldämm-Maßes R` w.ges der Außenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 4109-1:2018-01 zu berücksichtigen.

Hinweis C 2.2 wird wie folgt zu ergänzt:
…, sofern das Gebäude Keller, Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautes Dachgeschoss haben wird und die Etagendecken aus Beton hergestellt werden.

Der Hinweis auf die Parklärmstudie wird zur Kenntnis genommen, hat aber für diesen Bebauungsplan keine Relevanz, da keine nächtlich genutzten gewerblichen Stellplätze in einem Umfeld von 15 m vorhanden sind.

Beschluss:
Festsetzung B6 wird wie beschrieben konkretisiert und der Text C.2.2ergänzt.
Der Hinweis auf die Parklärmstudie wird, wie oben beschrieben, zur Kenntnis genommen.
Abstimmung: 18:0

Bürger:
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Beschluss

Die zu dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 „Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße“ in Ebenhausen vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange werden entsprechend den Empfehlungen des Ab­wägungs­vorschlags beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf ist entsprechend der An­merkungen redaktionell zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. 2. Änderung des BPlans Nr. 18 „Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße“ in Ebenhausen - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Schäftlarn hat in der Sitzung am 27.05.2020 die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße“ in Ebenhausen beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am 01.07.2020 ortsüblich bekannt gemacht (§ 2 Abs.1 BauGB).
Durch die Bebauungsplanänderung betreffend den Grundstücken Fl. Nrn. 1398/12, 1398/31, 1398/32 und 1398/33 soll im bereits vorliegenden Mischgebiet die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss ermöglicht werden.
Von einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde abgesehen, da die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wurde.
Die öffentliche Auslegung des vom Gemeinderat am 16.06.2021 gebilligten Änderungsentwurfs in der Fassung vom 16.06.21 hat in der Zeit vom 19.07.2021 bis 31.08.21 stattgefunden (§ 3 Abs.2 BauGB).
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Änderungsentwurf in der Fassung vom 16.06.21 hat in der Zeit vom 16.07.-31.08.21 stattgefunden (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.06.22 die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange abgewogen und den Beschluss gefasst, dass der Änderungsentwurf in des Bebauungsplans Nr. 18 „Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße“ in Ebenhausen mit Begründung entsprechend der gefassten Beschlüsse zu ändern bzw. anzupassen war und eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt werden muss.
Die erneute öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs in der Fassung vom 22.06.22 fand in der Zeit vom 18.07.22 bis 01.09.22 statt, (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Die erneute Behördenbeteiligung des Änderungsentwurfs in der Fassung vom 22.06.22 fand ebenfalls in der Zeit vom 18.07.22 bis 01.09.22 statt, (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden wurden in den Sitzungen des Gemeinderates vom 26.10.22 und vom 26.07.23 entsprechend abgewogen und angepasst. Wiederrum wurde eine erneute Auslegung des Änderungsentwurfs vom Gemeinderat bestimmt.
Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte vom 30.10.22 bis 22.11.23 gem. § 3 Abs.2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB.
Die erneute Behördenbeteiligung erfolgte vom 25.08.23 bis 08.11.23, gem. § 4 Abs.2 BauGB.
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden wurden in der Sitzung des Gemeinderates am 13.12.23 entsprechend abgewogen bzw. angepasst.   

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße“ in Ebenhausen gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderung des BPlans Nr. 18 „Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße“ in Ebenhausen nebst Begründung mit dem Plan­datum 13.12.2023 nach Ausfertigung durch den Ersten Bürgermeister durch Be­kanntmachung in Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid zum Ausbau des Dachgeschosses zur Einliegerwohnung mit ca. 39 m², Anwänden 10a, Fl.Nr. 1476/7, BA 2023/32

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohngebiet (W) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist der Ausbau des Dachgeschosses zur Einliegerwohnung mit ca. 39 m². Im Rahmen des Vorbescheidantrags sollen folgende Fragen geklärt werden:
  1. Darf das Dachgeschoss zur Einliegerwohnung ausgebaut werden?
  2. Das Dachgeschoss soll im Zuge des Ausbaus um eine Gaube erweitert werden. Darf diese Gaube entsprechend der Nachbarbebauung (Doppelhaushälfte auf der Fl.Nr. 1476, Anwänden 10) ausgeführt werden – siehe Zeichnung – oder muss die örtliche Bauvorschrift zur Ortsgestaltung der Gemeinde Schäftlarn – Gestaltung und Anordnung von Dachaufbauten eingehalten werden?
Mit Bescheid vom 25.06.2002 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines Zwerchgiebels auf das bestehende Wohngebäude Anwänden 10 genehmigt und eine Abweichung von Nr. 6.3 der örtlichen Bauvorschrift wegen Unterschreitung des Grenzabstandes des Zwerchgiebels   erteilt.

Beschluss

Um ein gleichmäßiges Erscheinungsbild der beiden Doppelhaushälften zu wahren wird zur Errichtung eines Zwerchgiebels analog des Bestands den benötigten Abweichungen von § 7 Abs. 2 wegen Überschreitung der maximalen Breite (mehr als 1/3 der Fassadenlänge), Unterschreitung des Abstands zwischen First des Zwerchgiebels zum Hauptfirst (weniger als 50 cm) sowie  Unterschreitung des Abstands zur seitlichen Gebäudeaußenkante (weniger als 1,00 m)  zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen für den Dachgeschoß­ausbau zu einer Einliegerwohnung wird erteilt. Die erforderlichen Stellplätze sind ent­sprechend der örtlichen Vorgaben nachzuweisen.  Die Abstandsflächen sind einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö informativ 10
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10.1. Dokumentenmanagementsystem statt Akten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö 10.1

Sachverhalt

Bei der Gemeindeverwaltung ist seit 01.12.2023 ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) in Betrieb.  Die Beschäftigten wurden zuvor umfassend geschult.  Das DMS ersetzt die Akten, die in den verschiedenen Sachgebieten der Gemeindeverwaltung bisher eingesetzt wurden.  Durch den Einsatz des DMS soll für die Gemeindeverwaltung eine zeitgemäße Vorgangsbearbeitung und Archivierung geschaffen werden. Daneben sind einige Fachprogramme im Einsatz, die ebenfalls eine digitale Archivierung ermöglichen (z. B. CipKom, VOIS, RIWA-GIS). Für den digitalen Kontakt mit den Bürgern setzt die Gemeinde das Onlinezugangsgesetz um. So stehen mittlerweile für die Bürger 72 Formulare auf der Homepage zur Verfügung. Die Gemeinde hat dafür das Siegel „Digitales Amt“ erhalten. Die Investitionen wurden zu 80% vom Freistaat Bayern gefördert. Sofern im Onlinezugangsgesetz die Voraussetzungen geschaffen wurden, sollen weitere gemeindliche Dienstleitungen auch digital angeboten werden (z. B. Antragsverfahren für Ausweise).   

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10.2. Finanzielle Zuwendung für Windernergieanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö informativ 10.2

Sachverhalt

Mit Inkrafttreten des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energie-Gesetz – EEG 2023) zum 01.01.2023 wurde die Möglichkeit eröffnet, Kommunen freiwillig mit bis zu 0,2 ct/kWh u.a. an Windenergieanlagen finanziell zu beteiligen. Maßgeblich ist hierbei die anteilige Größe des Gemeindegebiets im 2,5 km-Radius um eine entsprechende Anlage.
Ziel dieser neuen Regelung ist u.a. die Steigerung der Akzeptanz von Energieerzeugungsanlagen. Gleichzeitig wurde mit dem neuen Gesetz eine Regelung geschaffen, um Zuwendungen des Betreibers an die Gemeinden überhaupt zu ermöglichen. Der § 6 EEG 2023 soll eine Strafbarkeit wegen Korruptionsdelikten (§§ 331 bis 334 Strafgesetzbuch) von für eine Gemeinde handelnden Amtsträgern (z.B. Bürgermeister) und von Anlagenbetreibern vermeiden. Kernelement der kommunalen Beteiligung ist die Vereinbarung über die Zahlung von einseitigen Zuwendungen des Anlagenbetreibers ohne eine Gegenleistung an die Gemeinde.
Die Gemeinde Schäftlarn erhielt kurzfristig einen Vertrag über die finanzielle Beteiligung an den Windrädern in den Wadlhauser Gräben durch die Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG ohne Gegenleistung vorgelegt, welcher auch bereits durch den Ersten Bürgermeister unterschrieben wurde, um sich die Beteiligung auch noch für 2023 zu sichern. Die Beteiligung für 2023 muss auf Grund Vorgaben der Bundesnetzagentur bis spätestens 15.12.2023 ausbezahlt sein. Aus dem Vertrag ergeben sich keine Verpflichtungen der Gemeinde Schäftlarn gegenüber dem Anlagenbetreiber und kann jederzeit durch uns wieder gekündigt werden.
Für 2023 erwarten wir Einnahmen in Höhe von ca. 6.700 €, welche sich in den Folgejahren noch steigern werden.

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö 11
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11.1. Bieberbach Florian: Sachstand zur Baumaßnahme Bahnübergang Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö 11.1

Sachverhalt

Herr Bieberbach fragt nach dem Sachstand zu dem DB-Bauprojekt „Bahnübergang Hohenschäftlarn“.
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass es zu der Baumaßnahme derzeit noch keinen neuen Sachstand gibt.

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11.2. Jakob Metz: Parkmöglichkeit für Kirchgänger am Rathaushof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö 11.2

Sachverhalt

Herr Metz fragt an, ob auswärtigen Besuchern der Sonntagsgottesdienste in der Pfarrkirche St. Georg eine Parkmöglichkeit auf dem Parkplatz im Rathaushof angeboten werden darf.
Der Erste Bürgermeister erläutert, dass das Tor zum Rathaushof nicht abgesperrt ist. Es kann ggf. am Sonntag für Kirchenbesucher geöffnet werden. Nach deren Ausfahrt muss es jedoch wieder zugezogen werden.

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11.3. Dr. Matthias Ruhdorfer: Zukünftige Finanzierung von Projekten mit Landkreisbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö 11.3

Sachverhalt

Herr Dr. Ruhdorfer fragt an, ob gemeinsame Projekte von Landkreis München und Gemeinde Schäftlarn aufgrund des Rückzuges des Landkreises aus Projektfinanzierungen nicht mehr fortgeführt werden können.

Der Erste Bürgermeister führt aus, dass ihm keine derartigen Projekte bekannt seien. 

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11.4. Dr. Dominic Stoiber: Winterdienst auf Wegen zu Kindergärten und Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö 11.4

Sachverhalt

Herr Dr. Stoiber trägt vor, dass ihm berichtet worden sei, dass der Winterdienst nach den starken Schneefällen Anfang Dezember auf den Straßen bzw. Zuwegungen zu den Kindergärten und der Grundschule teilweise unzureichend gewesen sei. 

Der Erste Bürgermeister nimmt dies zur Kenntnis und verweist darauf, dass er selbst den Eindruck hatte, dass der gemeindliche Winterdienst im Rahmen seiner technischen und personellen Kapazitäten die Sicherheit auf Straßen und Wegen hervorragend gewährleistet hätte.

Datenstand vom 14.02.2024 14:11 Uhr