Datum: 20.05.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Ehrung von zwei Gemeinderatsmitgliedern für 25 Jahre Mitgliedschaft im Gemeinderat
5 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
6 Beratung und Beschluss über eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung
7 Beratung und Beschluss über die Schaffung eines neuen Urnenfeldes auf dem Friedhof in Zell
8 Informationen
8.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Schäftlarn sowie Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Schäftlarn für das Haushaltsjahr 2015
8.2 Jahresabschlüsse von Familienzentrum, Kindertageseinrichtung und Kinderkrippe
8.3 Bericht über Entwicklung der Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen
8.4 Bericht vom Ortstermin bei der Skateranlage
8.5 Beschaffung eines Hilfeleistungssatzes für die Freiwillige Feuerwehr Neufahrn
8.6 Brücke Alpenblickstraße
8.7 Straßensperrung der Zeller Straße vom 26.05.2015 bis 29.05.2015
8.8 Halbseitige Sperrung der St.2071 zu Pfingsten wegen Wasserrohrreparaturen
8.9 Schreiben von Wulfdiether und Edith Zippel
9 Anfragen
9.1 Maria Kötzner Schmidt: Breitbandausbau
9.2 Maria Kötzner-Schmidt: Behandlung eines Antrages aus der Bürgerversammlung im Gemeinderat
9.3 Sophie von Lenthe: Magerwiese
9.4 Ulrich Stuke: Zustand des Fußweges zum Bahnhof Ebenhausen
9.5 Josef Woratsch: Piktogramme im Straßenbelag
9.6 Gerd Zattler: Plakatierungen
9.7 Philipp von Hoyos: Beschilderung in der Zechstraße

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben. 

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Fragen vorgetragen.

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 22.04.2015 den Mitgliedern des Gemeinderates zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Ehrung von zwei Gemeinderatsmitgliedern für 25 Jahre Mitgliedschaft im Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö informativ 4

Sachverhalt

Frau 2. Bürgermeisterin Maria Reitinger wird für ihre 25-jährige Mitgliedschaft im Gemeinderat geehrt. Frau Reitinger war von 1984 bis 1990 und ist seit 1996 bis dato Mitglied im Gemeinderat. Sie war zudem von 2002 bis 2006 3. Bürgermeisterin und ist seit 2006 2. Bürgermeisterin.    
Während der Ehrung erscheinen die Gemeinderäte Lang und Mock.

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5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö informativ 5

Sachverhalt

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6. Beratung und Beschluss über eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Am 30.12.2014 wurde der Bestattervertrag mit der Fa. Glas verlängert. Anlässlich der Vertragsverlängerung wurde vereinbart, alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Bestatterleistungen um 3 %  höher zu vergüten (vgl. § 3  Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung). Im Zuge dieser Entgelterhöhungen war zur Refinanzierung die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren anzupassen. Zudem war die Gebührenkalkulation auch im Hinblick auf die Gebühren zur Benutzung von Bestattungseinrichtungen zu überprüfen, da die Anzahl der Urnenbestattungen zu und die Anzahl der Erdbestattungen abgenommen hat. Hierzu wurde eine gutachterliche Stellungnahme des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) angefordert. Im Zuge dessen wird vorgeschlagen, die Gebühren für die Benutzung von Bestattungseinrichtungen um die in § 3 Abs. 1 der Friedhofsgebührensatzung dargestellten Beträge zu verändern.

Beschluss

Dem Entwurf der Satzung über die Erhebung von Friedhofs- und Bestattungsgebühren in der Gemeinde Schäftlarn in der Fassung vom 20.05.2015 wird zugestimmt. Der Entwurf der Satzung ist Bestandteil des Protokolls.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Beratung und Beschluss über die Schaffung eines neuen Urnenfeldes auf dem Friedhof in Zell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Am 26.03.2015 fand ein erstes Gespräch mit der beauftragten Friedhofsplanerin zur Neugestaltung des Friedhofs in Zell statt. Es ist von einer Planungs- und Bauzeit von ca. zwei Jahren auszugehen. Zur zwischenzeitlichen Deckung des Bedarfs an Grabstellen wurden folgende Überlegungen angestellt:

Die ursprünglich im neuen Teil des Zeller Friedhofs vorgesehenen Flächen für Doppelgräber werden für Einzelgräber genutzt. Die Nachfrage nach Doppelgräbern ist rückläufig, zudem sind im alten Teil des Zeller Friedhofes zahlreiche aufgelassene Doppelgräber vorhanden, die erneut als Doppelgräber genutzt werden könnten. 

Die Nachfrage nach Urnengrabstellen hat hingegen deutlich zugenommen. Zur Anlage von neuen Urnengräbern wäre zukünftig das neu erworbene Grundstück unterhalb der Kirche geeignet, da dieses eine starke Hangneigung aufweist. Bis zur Verwendbarkeit dieses Abschnittes wird vorgeschlagen, das bestehende Grabfeld für Urnen im neuen Teil zu erweitern. Hierzu sollen im Bereich des schon bestehenden Urnengrabfeldes bei Bedarf 18 weitere Grabstellen für Urnen geschaffen werden (siehe quadratische Flächen im Plan).     

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer Ausweisung von 18 Grabstellen für Urnen im Bereich des bestehenden Grabfeldes für Urnen im neuen Teil des Zeller Friedhofes zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö informativ 8
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8.1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Schäftlarn sowie Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Schäftlarn für das Haushaltsjahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö informativ 8.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.04.2015 den Haushaltsplan 2015 und Finanzplan 2014 – 2018 der Gemeinde Schäftlarn sowie den Wirtschaftsplan für das  Haushaltsjahr 2015 der Gemeindewerke Schäftlarn beschlossen. Mit Schreiben vom 24.04.2015 hat die Verwaltung die Haushaltssatzung 2015 samt Anlagen dem Landratsamt München vorgelegt. 
Mit Schreiben vom 30.04.2015, Az.: 3.1-941-107/15, teilt das Landratsamt München mit, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Schäftlarn sowie der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Schäftlarn 2015 rechtsaufsichtlich behandelt wurde. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 enthält keine nach Art. 67 oder Art. 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile. 

Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte am Freitag, den 08.05.2015. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.Januar 2015 in Kraft. Die Haushaltssatzung wird durch Niederlegung in der Gemeindeverwaltung in Hohenschäftlarn (Zimmer Nr. 2.04) amtlich bekanntgemacht. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan sowie der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke eine Woche lang, nämlich in der Zeit vom  09.05.2015 – 18.05.2015 öffentlich ausgelegt (Art. 65 Abs. 3  Satz  3 GO). Die Haushaltssatzung und der Haushalts- und Wirtschaftsplan liegen zudem während des ganzen Jahres in der Gemeindeverwaltung Schäftlarn (Zimmer Nr. 2.04) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (§ 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung).

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8.2. Jahresabschlüsse von Familienzentrum, Kindertageseinrichtung und Kinderkrippe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö informativ 8.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 10.04.2015 hat der Verein KindErNetz Schäftlarn e. V. die Jahresabschlüsse für das Jahr 2014 vorgelegt (siehe Anlage). Das Familienzentrum „Haus der Familie“ schließt mit Einnahmen und Ausgaben i. H. v. € 68.533,64, die Kinderkrippe bei den Linden mit Einnahmen und Ausgaben i. H. v. € 204.139,76 und die Kindertageseinrichtung mit Einnahmen und Ausgaben i. H. v. € 271.273,57. Zahlen für die Tagespflege werden nachgereicht.  

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8.3. Bericht über Entwicklung der Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö informativ 8.3

Sachverhalt

Im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung mit den in Schäftlarn ansässigen Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen die am 05.05.2015 durchgeführt wurde, wurden die Gebühren nochmals mit den Trägern abgestimmt. Es wird daher empfohlen die Gebühren ab September 2015 wie folgt festzulegen:

Regelgebühren für Kinder bis zu drei Jahren

Betreuungszeit pro Tag
Gebühr ab 09/2015
Bisherige Gebühr
Bis 4 Stunden
€ 259,-
€ 245,-
4 bis 5 Stunden
€ 284,-
€ 270,-
5 bis 6 Stunden
€ 356,-
€ 340,-
6 bis 7 Stunden
€ 388,-
€ 370,-
7 bis 8 Stunden
€ 415,-
€ 395,-
8 bis 9 Stunden
€ 442,-
€ 420,-
Mehr als 9 Stunden
€ 469,-
€ 457,-


Regelgebühren für Kinder ab drei Jahre bis zur Einschulung

Betreuungszeit pro Tag
Gebühr ab 09/2015
Bisherige Gebühr
Bis 4 Stunden
€ 106,-
€ 100,-
4 bis 5 Stunden
€ 117,-
€ 110,-
5 bis 6 Stunden
€ 128,-
€ 120,-
6 bis 7 Stunden
€ 139,-
€ 130,-
7 bis 8 Stunden
€ 150,-
€ 140,-
8 bis 9 Stunden
€ 161,-
€ 150,-
Mehr als 9 Stunden
€ 172,-
€ 160,-

Gebühren für Hort und Schülermittagsbetreuung

Der Hort und die Schülermittagsbetreuung als spezifisches Betreuungsangebot für Kinder nach der Einschulung werden bei der Gemeinde Schäftlarn von der AWO Kreisverband München-Land angeboten. Für dieses Betreuungsangebot wird die AWO den Elternbeitrag zur Kostendeckung ab September 2015 um € 13,50 erhöhen.

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8.4. Bericht vom Ortstermin bei der Skateranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö 8.4

Sachverhalt

Vor einigen Monaten hatte der TSV Schäftlarn angeregt, das Gelände der Skateranlage zu halbieren und auf der neu gewonnenen Fläche ein Streetbasketball-Feld zu errichten. Da diese Umbaumaßnahme sich erheblich auf die Nutzung der Skateranlage auswirken würde, wurden am 13.05.2015 alle Skaterfreunde zu einem Ortstermin auf die Anlage eingeladen. Neben den Skaterfreunden waren auch Vertreter des TSV Schäftlarn sowie von der Gemeinde Baierbrunn anwesend. 

Die Skater merkten an, dass die Ramps zu weit auseinander stehen würden, daher hätte man nicht genug Schwung um sie sinnvoll zu nutzen. Der Platz sei mit den bestehenden Geräten nicht interessant. Wenn mehr und bessere Geräte vorhanden wären, würde man den Platz durchaus gerne wieder öfter aufsuchen. 

Für die Schaffung des Streetbasketballfeldes könnte der Grünstreifen zwischen dem Beachvolleyballfeld und der Skateranlage verwendet werden. Durch eine geringfügige Verkleinerung der Skateranlage könnte zusammen mit dem Grünstreifen ein ausreichend großes Feld für Streetbasketball geschaffen werden. Dieser Vorschlag fand bei allen Anwesenden Anklang. 

Die Gemeinde wird daher durch den Bauausschuss prüfen lassen, ob eine Verwendung der Fläche für ein Streetbasketballfeld möglich ist. Die Geräte für die Skateranlage werden entsprechend dem Beschluss des Familien- und Sozialausschusses vom 14.01.2015 beschafft. 
  

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8.5. Beschaffung eines Hilfeleistungssatzes für die Freiwillige Feuerwehr Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö informativ 8.5

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 11.05.2015, eingegangen bei der Gemeinde Schäftlarn am 18.05.2015 hat die Regierung von Oberbayern den Zuschuss zur Beschaffung eines Hilfeleistungssatzes (Spreizer, Schneidgerät, Rettungszylindersatz, Pumpenaggregat) für die Freiwillige Feuerwehr Neufahrn genehmigt und hierfür einen Zuschuss von vsl. € 6.000,- in Aussicht gestellt. Der derzeit in Verwendung befindliche Hilfeleistungssatz ist zwischenzeitlich so reparaturbedürftig geworden, dass er nicht mehr für technische Hilfeleistungseinsätze verwendet werden kann. Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Neufahrn weiterhin zu gewährleisten (Hilfeleistungssatz wird insbesondere für die häufig notwendigen Einsätze auf der BAB 95 benötigt), wurde die Beschaffung eines neuen Hilfeleistungssatzes unmittelbar nach Eintreffen des Bescheides der Regierung von Oberbayern gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO durch den ersten Bürgermeister veranlasst. 

Die Beschaffung des Hilfeleistungssatzes ist mit den Feuerschutzreferenten abgestimmt, die Finanzierungsmittel wurden vom Haupt- und Finanzausschuss mit Beschluss vom 15.03.2015 und vom Gemeinderat mit Beschluss vom 22.04.2015 genehmigt.  

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8.6. Brücke Alpenblickstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö informativ 8.6

Sachverhalt

Auf der Ostseite wurden vier Bohrpfähle errichtet. Momentan wird die Schalung gestellt und die Bewehrungseisen werden eingebaut. Die Bohrungen für die Bohrpfähle auf der Westseite hätten ebenso in der 19. KW errichtet werden sollen. Dazu hätte die im Erdreich verlegte Stromspeiseleitung umgelegt werden müssen. Hierfür hatte die Gemeinde die Genehmigung der DB, welche aber, nach einem Personalwechsel bei der DB, wieder zurückgezogen wurde. Ein neuer Termin für die Umlegung ist der Gemeinde noch nicht bekannt. Durch das Abziehen und den neuen Antransport des Bohrgerätes werden Kosten für die Gemeinde entstehen.

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8.7. Straßensperrung der Zeller Straße vom 26.05.2015 bis 29.05.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö informativ 8.7

Sachverhalt

Wegen dringender Wasser- und Kanalarbeiten muss die Zeller Straße in der Zeit vom 26.05. bis 29.05.2015 bei Hs.Nr. 44 komplett gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über die Max-Rüttgers-Straße bzw. weitläufig über die Bundesstraße.

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8.8. Halbseitige Sperrung der St.2071 zu Pfingsten wegen Wasserrohrreparaturen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö informativ 8.8

Sachverhalt

In der Fahrbahn der Starnberger Straße in Hohenschäftlarn zwischen Rathaus und Weiherweg befindet sich ein Wasserrohrbruch. Das Landratsamt als zuständige Verkehrsbehörde für diese Staatsstraße hat für die Behebung dieses Rohrbruchs eine verkehrsrechtliche Genehmigung nur in der Zeit von jeweils 20.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens von Pfingstsamstag 23. Mai bis Pfingstmontag 25. Mai gestattet. Die Straße wird hierbei halbseitig gesperrt. Der Verkehr wird durch eine Ampelschaltung geregelt. 

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8.9. Schreiben von Wulfdiether und Edith Zippel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö informativ 8.9

Sachverhalt

Das Schreiben von Wulfdiether und Edith Zippel vom 16.05.2015 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis gegeben. Mit der Zuschrift wollte das Ehepaar Zippel der Gemeinde die Auswirkungen der Maifeier auf die Anrainer des Festgeländes schildern.

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö 9
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9.1. Maria Kötzner Schmidt: Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö informativ 9.1

Sachverhalt

Frau Gemeinderätin Kötzner-Schmidt bittet die Informationen die dem Bauausschuss zum Breitbandausbau zur Verfügung stehen auch den Gemeinderatsmitgliedern zugänglich zu machen. 

Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass die Unterlagen der Telekom allen Gemeinderatsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden. 

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9.2. Maria Kötzner-Schmidt: Behandlung eines Antrages aus der Bürgerversammlung im Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö informativ 9.2

Sachverhalt

Frau Gemeinderätin Kötzner-Schmidt erinnerte an die noch vom Gemeinderat zu behandelnde Anfrage der Bürgerversammlung 2014 von Herrn Hans Hermann und verwies hierzu auch auf den schriftlichen Antrag der Fraktion GU Schäftlarn.  

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9.3. Sophie von Lenthe: Magerwiese

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö 9.3

Sachverhalt

Frau Gemeinderätin von Lenthe fragt an, wann die Bepflanzung des ehemaligen Trafohausgrundstücks erfolgen würde.

Der Erste Bürgermeister antwortet, dass der Bauhof mit der Bepflanzung beauftragt wurde.  

Während des Vortrags erscheint Herr Gemeinderat Franz Strobl.

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9.4. Ulrich Stuke: Zustand des Fußweges zum Bahnhof Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö informativ 9.4

Sachverhalt

Herr Gemeinderat Stuke weist darauf hin, dass der von der Gartenstraße abzweigende Fußweg zum Bahnhof Ebenhausen bei starkem Regen nicht richtig entwässern würde. Es würden sich auf dem Kiesweg größere Wasseransammlungen bilden. 

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9.5. Josef Woratsch: Piktogramme im Straßenbelag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö informativ 9.5

Sachverhalt

Herr Gemeinderat Woratsch weist darauf hin, dass die im Straßenbelag eingelassenen Piktogramme mit dem Hinweis auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht mehr gut sichtbar seien.

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9.6. Gerd Zattler: Plakatierungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö informativ 9.6

Sachverhalt

Herr Zattler trägt vor, dass die Zäune an den Eckgrundstücken im Bereich der Kreuzung am Bahnhof mit sehr vielen kommerziellen Werbeplakaten bestückt seien. Zudem befände sich an einem der Zäune auch ein Plakat gegen Windkraftanlagen.

Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass diese Plakatierungen nicht mit der Gemeindeverwaltung abgestimmt seien. 

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9.7. Philipp von Hoyos: Beschilderung in der Zechstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö informativ 9.7

Sachverhalt

Herr Gemeinderat von Hoyos weist darauf hin, dass in der Zechstraße das Verkehrsschild, welches auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h hinweist, kaum mehr lesbar sei. Er schlägt deshalb vor, auf dem Straßenbelag ein zusätzliches Piktogramm anzubringen.

Datenstand vom 14.02.2024 10:47 Uhr