Datum: 29.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 22:12 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
2.1 Herr Neumeyer: Entwässerungssituation in Neufahrn
2.2 Herr Neumeyer: Errichtung von Windkraftanlagen
2.3 Herr Neukirch: Straßenbauliche Situation in Anwänden
2.4 Herr Neukirch: Überhängende Äste
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Josef Wiedmann; Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 525, Münchner Straße in Hohenschäftlarn
6 Beratung und Beschluss über die Einrichtung und Kostenübernahme für eine weitere Gruppe zur Schülermittagsbetreuung
7 Beratung und Beschluss über Kooperationsvereinbarung zur Großtagespflege und zur Tagespflegevermittlung
8 Beratung und Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Grundstück Fl. Nr. 1216 zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes
9 Informationen
9.1 Vollzug des Haushaltsplanes 2015; Information über den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung
9.2 Kostenfeststellung Kinderkrippe
9.3 Sachstandsbericht Baumaßnahmen
9.4 Mietrecht; - Landtag beschließt Mietpreisbremseverordnung
9.5 Schülerbeförderung zur Grundschule Schäftlarn
9.6 Anfrage der Fraktion B 90/Die Grünen: Flüchtlingspolitik
9.7 Anfrage Breitbandausbau
9.8 Anliegerversammlung Umbau B11
9.9 Klage gegen WKA der Gemeinde Berg
9.10 Förderzusage Brücke Alpenblickstraße
9.11 Straßensperrung Dürnsteiner Brücke vom 14.09. bis 23.10.2015
9.12 Moderierte Bürgerbeteiligung zur Ortsumfahrung - 4. Runder Tisch
9.13 Moderierte Bürgerbeteiligung - Anfrage zum Stand
10 Anfragen
10.1 Josef Woratsch: Entsorgung von Bauschutt
10.2 Hans-Jürgen Heinrich: Anbau eines Geländers für den Fußweg von Ebenhausen zum Kloster
10.3 Georg Lang: Presseberichte für Gemeinderatsmitglieder
10.4 Georg Lang: Neumöblierung Sitzungssaal
10.5 Georg Lang: Zustand des Parkplatzes an der St2071
10.6 Gerd Zattler: Zustand des Parkplatzes neben der Kompostierungsanlage
10.7 Sophie von Lenthe: Sitzungsverwaltung im RIS

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben. 

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö 2
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2.1. Herr Neumeyer: Entwässerungssituation in Neufahrn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 2.1

Sachverhalt

Herr Neumeyer trägt vor, dass anlässlich des starken Niederschlages letzte Woche Wasser von der Haarkirchner Straße in verschiedene Grundstücke eingedrungen sei.

Um 18.35 Uhr erscheint Frau Gemeinderätin von Lenthe.

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2.2. Herr Neumeyer: Errichtung von Windkraftanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 2.2

Sachverhalt

Herr Neumeyer kritisiert den aus seiner Sicht mangelnden Zusammenhalt in der Gemeinde bezüglich einer geschlossenen Gegnerschaft zur Errichtung von Windkraftanlagen durch die Gemeinde Berg. Aus seiner Sicht hätten sich einzelne Gemeinderatsmitglieder „verkauft“.

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2.3. Herr Neukirch: Straßenbauliche Situation in Anwänden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 2.3

Sachverhalt

Herr Neukirch trägt vor, dass an der Einmündung Anwänden/Winkelweg die verkehrliche Situation derart beengt sei, dass LKW (z. B. das Müllfahrzeug) über sein Grundstück fahren müssten. Dadurch würde der Teerbelag in seiner Einfahrt beschädigt.

Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass ein Ausbau der Einmündung im September 2015 erfolgen wird.

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2.4. Herr Neukirch: Überhängende Äste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 2.4

Sachverhalt

Herr Neukrich trägt vor, dass in vielen Straßen des Gemeindegebiets insbesondere in Anwänden überhängende Äste den Verkehr behindern würden.

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 17.06.2015 den Mitgliedern des Gemeinderates zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. 

Frau Gemeinderätin Kötzner-Schmidt trägt vor, dass unter dem TOP 6.3 der Beschluss nicht eingetragen wurde. 

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 17.06.2015 wird unter der Maßgabe genehmigt, dass zu TOP 6.3 ein Beschluss mit dem Wortlaut „der Gemeinderat beschließt der vorgelegten Planung grundsätzlich zuzustimmen“ ergänzt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Sitzung vom 17.06.2015 wurden folgende nicht öffentliche Beschlüsse gefasst:

       Beschaffung von fünf Smartboards für die Grundschule Schäftlarn
       Vergabe eines Auftrages zur Sanierung des Fußweges an der Starnberger Straße an die Fa. Brunsch
       Vergabe eines Auftrages zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Alpenblickstraße an die Fa. Bayernwerke

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5. Josef Wiedmann; Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 525, Münchner Straße in Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss wird sich in seiner Sitzung am 27.07.2015 vorberatend mit dem Bauvorhaben befassen, sodass nachfolgend die Sitzungsvorlage für die Mitglieder dieses Gremiums wieder gegeben wird:


Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 28.01.2015 bereits mit einem gleichlautenden Bauantrag befasst, da sich das Grundstück Fl.Nr. 525 im planungsrechtlichen Außenbereich befindet. 

Der Beratung lag damals folgender Sachverhalt zu Grunde:

„Das Grundstück befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Erwerbsgärtnerei/Baumschule dargestellt. Landwirtschaftliche Betriebe sind gemäß § 35 Abs.1 Nr. 1 BauGB ebenso privilegiert zulässig, wie Betriebe der gartenbaulichen Erzeugung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Im Antrag ist lediglich angegeben, dass eine landwirtschaftliche Lagerhalle errichtet werden soll. Es ist weder angegeben, was gelagert werden soll, noch welche Art von Landwirtschaft betrieben wird. Ungeachtet der planungsrechtlichen Beurteilung weicht die vorgesehene Lagerhalle deutlich von den Bestimmungen der Örtlichen Bauvorschrift ab. Geplant ist eine Halle mit den Außenmaßen 60 m x 22 m, einer Wandhöhe von 5,74 m und einer Dachneigung von 15°. Die Dacheindeckung ist mit sog. „Sandwich-Platten“ also einer Blecheindeckung ohne Vordächer vorgesehen. Ebenso sollen die Außenwände mit weißen Thermowandelementen errichtet werden. Abweichungen liegen demnach von Nr. 5.1 (Dachneigung mind. 18°), Nr. 6.1 (Dacheindeckung), Nr. 6.2 (Dachüberstände) und Nr. 7.1 (Außenwände nur verputzt, gestrichene Mauerflächen oder holzverschalte Flächen) vor. Das Vorhaben ist derzeit also weder planungsrechtlich (mangels         Nachweis  der Privilegierung) noch bauordnungsrechtlich zulässig.“
Wegen dieses Sachverhalts wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert. 
Der nunmehr eingereichte Antrag sieht eine Lagehalle mit den Außenmaßen 48 m x 22,14 m sowie einem 5 m tiefen Vordach auf der nordwestlichen Längsseite vor. Die insgesamt überbaute Grundfläche beträgt damit rd. 1.302 qm. Die Wandhöhe beträgt 5,75 m, die Dachneigung ist mit 18° geplant. Zudem sind mittlerweile auch Dachüberstände von 1 m vorgesehen. Die Dacheindeckung ist zwar weiterhin als Thermoelemente-Eindeckung geplant; allerdings in der jetzigen Planung in rotem Erscheinungsbild. Ebenso sollen die Außenwände mit Thermoelementen in Holzdekor erstellt werden, sodass (zumindest aus etwas räumlichem Abstand) eine ortsübliche Gestaltung erscheint. 
Der Bauherr hat auf Nachfrage angegeben, dass die Errichtung einer Naturholzfassade wegen des Eindringens von Schädlingen (Mäuse usw.) und der Einlagerung von Baumschulware und Gemüse nicht sachdienlich ist. 
Die Privilegierung wurde dem Grunde nach vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg, mit Schreiben vom 05.05.2015 bestätigt. Laut Landratsamt München fehlt noch der Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Investition. 
Aus Sicht der Bauverwaltung ist die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nunmehr möglich, soweit die Privilegierung insgesamt vorliegt. Den Abweichungen von der Örtlichen Bauvorschrift (Material Dacheindeckung und Außenfassaden) könnte ebenso zugestimmt werden, da das Erscheinungsbild der Örtlichen Bauvorschrift entspricht. 
Dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss wird folgender Beschlussvorschlag empfohlen:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung der landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 525, sowie den erforderlichen Abweichungen von der Örtlichen Bauvorschrift zu erteilen, soweit die Privilegierung des Vorhabens vollständig vorliegt. 

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 27.07.2015 beschließt der Gemeinderat dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung der landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Flur Nr.: 525, sowie den erforderlichen Abweichungen von der örtlichen Bauvorschrift zu erteilen, wenn die Privilegierung der Vorhabens vollständig vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Beratung und Beschluss über die Einrichtung und Kostenübernahme für eine weitere Gruppe zur Schülermittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö beschliessend 6

Sachverhalt

In den Gemeinderatssitzungen vom 22.04. und 20.05.2015 wurde über die Situation bei der Schülermittagsbetreuung berichtet. So wird aufgrund zahlreicher Anmeldungen eine achte Gruppe mit verlängerter Schülermittagsbetreuung (bis 16 Uhr) benötigt. Die Gruppe wird im Schuljahr 2015/16 im derzeit als Religionsraum genutzten Klassenzimmer erfolgen. Der Träger, die AWO Kreisverband München-Land e. V. weist darauf hin, dass – neben den zusätzlichen Personalkosten - durch die Einrichtung der weiteren Gruppe auch weitere Sachkosten (z. B. für Mobiliar, Geschirr etc.) entstehen werden. Die AWO geht davon aus, dass die Gemeinde diese Kosten übernehmen wird. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass bei den Eltern im Schuljahr 2015/16 zusätzlich der Wunsch nach Ferienbetreuung entstehen könnte, der ebenfalls finanziell abgesichert werden müsste. Die Bedarfsabfrage hierzu wird zu Beginn des Schuljahres 2015/16 erfolgen.

Für die neue Gruppe in der Schülermittagsbetreuung geht die AWO davon aus, dass der Gemeinde Schäftlarn Kosten i. H. v. € 9.000,- entstehen werden (bereinigt nach Abzug staatlicher Zuschüsse). Das Defizit wird sich im Vergleich zum Haushalt 2014/15 um ca. € 25.000,- erhöhen. Gründe hierfür sind –neben der Einrichtung einer weiteren Gruppe – gestiegene Lohn- und Mietkosten, sowie Kosten für neue Ausstattung. 

Da der Defizitausgleich erst im Jahr 2016 erfolgen wird, ist eine Anmeldung zum Nachtragshaushalt 2015 nicht erforderlich.

Diskussionsverlauf

Herr Kroll von der AWO Kreisverband München Land erklärt die Hintergründe für die Kostensteigerungen. Aus der Mitte des Gemeinderates wird vorgetragen, dass aufgrund der erhöhten Nachfrage nach einer Nachmittagsbetreuung, die Einrichtung eines Ganztagszuges für die Grundschule Schäftlarn sinnvoll wäre. Herr Kroll weist darauf hin, dass die Eltern bei dem Ganztagesschulmodell keine Möglichkeit haben Betreuungszeiten flexibel zu buchen. Auch wäre keine Betreuung während der Ferienzeiten eingeschlossen.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung einer achten Gruppe mit verlängerter Schülermittagsbetreuung an der Grundschule Schäftlarn und einer Übernahme der dadurch entstehenden Sach- und Personalkosten zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Beratung und Beschluss über Kooperationsvereinbarung zur Großtagespflege und zur Tagespflegevermittlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Für die Kindertagespflege (bei Tagesmüttern im Haushalt) und für die Großtagespflege (in den Räumen des Vereins KindErNetz e. V.) sind zwischen dem Landkreis München, dem Verein KindErNetz e. V. und der Gemeinde Schäftlarn neue Kooperationsvereinbarungen abzuschließen. Mit der Kindertagespflege sollen 25 Kinder und mit der Großtagespflege 20 Kinder gefördert werden. 

Der Kreisausschuss des Landkreises München hat die Leistungen des Landkreises zur Finanzierung der staatlich geförderten Tagespflege (siehe Vereinbarung zur Großtagespflege und Vereinbarung zur Kindertagespflege) zum 23.02.2015 neu geregelt. Demnach ist bei fest angestellten Tagespflegepersonen durch die Verwaltung auf der Grundlage des vom Tagespflegeprojekt zu erstellenden Verwendungsnachweises abzurechnen. Übersteigt die Höhe der kindbezogenen Leistungen des Landkreises (Grundpauschale zur Anerkennung der Förderleistung sowie Erstattung angemessener Sachkosten zuzüglich des Qualifizierungszuschlags) die tatsächlichen Arbeitgeberaufwendungen für fest angestellte Tagespflegepersonen in Großtagespflege zuzüglich einer Pauschale für den Sachaufwand (derzeit 300 € pro Kind und Monat bei einer 40-stündigen Betreuung/Woche), ist dieser übersteigende Betrag dem Landkreis München vom Tagespflegeprojekt zurückzuerstatten.  

Diese Verfahrensweise wurde zwar von einer Gemeinde moniert mit dem Hinweis, dass
diese Abrechnung im Vergleich mit freiberuflichen Tagespflegepersonen nicht sachgerecht
sei, da bei festangestellten Tagespflegepersonen in Großtagespflegestellen einerseits
die Landkreisförderung nicht in voller Höhe ausgeschöpft würde und andererseits
dem Pflegeprojekt angesichts notwendiger Investitions- und Mietkosten (z.B. Raummiete
für Großtagespflege) ein Defizit entstünde, das letztendlich von der Gemeinde gedeckt
werden müsste.

Das Kreisjugendamt vertritt jedoch die Auffassung, dass die Abrechnung der Förderleistung bei festangestellten Tagespflegepersonen ausschließlich nach Buchungszeiten und ungeachtet der tatsächlichen Arbeitgeberaufwendungen
erfolgen sollte, da andernfalls dem Pflegeprojekt finanzielle Mittel verbleiben würden (z.B. für Miet- und Investitionskosten), die nicht an die Tagespflegeperson weitergereicht werden.
Auf Grund der bisherigen Diskussionen in den Kreisgremien will sich der Landkreis
München im Rahmen der Kindertagespflege an Miet- und Investitionskosten jedoch bewusst nicht beteiligen, da ansonsten nicht ausgeschlossen werden könnte, dass sich
Kommunen aus rein finanziellen Erwägungen dafür entscheiden würden, Kindertagesbetreuung nicht mehr in Kinderkrippen (dort beteiligen sich die Kommunen an den Investitions- bzw. Mietkosten), sondern in der dann für sie vergleichsweise finanziell günstigeren Großtagespflege anzubieten.  

Die Verwaltung weist daher darauf hin, dass die Gemeinde nach diesem Modell alle Sachkosten über € 300,- pro Kind und Monat zu tragen hätte. 

Die Angelegenheit wurde mit dem Verein KindErNetz e. V. am 20.07.2015 erörtert. Da die Tagesmütter für die Großtagespflege vom Verein angestellt sind, muss der Verein die Sachkosten (Miete etc.) und die Overheadkosten (Kosten für Verwaltung und Leitung) tragen. Der Verein geht davon aus, dass deshalb für die Großtagespflege pro Jahr ungedeckte Sachkosten i. H. v. ca. € 20.000,- entstehen werden. Diese Kosten müsste dann die Gemeinde übernehmen. Der Verein KindErNetz e. V. ist bereit, das Großtagespflegeprojekt unter Hinnahme aller zusätzlichen Sach- und Overheadkosten bis August 2016 fortzuführen, wenn der im Jahr 2014 erwirtschaftete Überschuss i. H. v. € 15.000,- nicht an die Gemeinde Schäftlarn erstattet werden muss. Eine weitere Fortführung über diesen Zeitraum hinaus macht der Verein KindErNetz e. V. von einer verbindlichen Zusage zur Kostenübernahme abhängig. 

Diskussionsverlauf

Frau Gemeinderätin Dichtl ist während der Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung zur Durchführung der Kindertagespflege für max. 25 Plätze mit dem Verein KindErNetz Schäftlarn e. V. und dem Landkreis München –Kreisjugendamt - zu. Der Erste Bürgermeister wird zum Vertragsschluss ermächtigt.

2.        Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung zur Durchführung der Großtagespflege für max. 20 Plätze mit dem Verein KindErNetz e. V. und dem Landkreis München unter der Maßgabe zu, dass die Kosten für Sachaufwand und Overhead vollständig durch den Landkreis München erstattet werden. Der Vertrag soll zunächst eine Laufzeit bis 31.08.2016 haben. Nach Ablauf des 31.08.2016 soll der Vertrag mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist jährlich zum 01.09. kündbar sein. Der Erste Bürgermeister wird zu einem entsprechenden Vertragsschluss ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Beratung und Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Grundstück Fl. Nr. 1216 zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö 8

Sachverhalt

Die Schönberger Group hat mit Schreiben vom 22.06.2015 mitgeteilt, dass sie den Neubau eines Verwaltungsgebäudes im südlichen Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 1216 plant, um in zwei Bauabschnitten etwa 170 Arbeitsplätze zu schaffen. Die Planung wurde bei einem Firmenbesuch am 16. Juli 2015 den teilnehmenden Mitgliedern des Gemeinderates vorgestellt. 

Die südliche Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1216 ist im Bebauungsplan Nr. 14 als Grünfläche festgesetzt. Die beabsichtigte Bebauung macht daher eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. 

Der Bebauungsplan kann entsprechend § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert werden. 

Zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist ein Beschluss des Gemeinderates notwendig. Die Details der Bebauungsplanänderung sowie die Billigung des Bebauungsplanentwurfes sollten dann im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss diskutiert und beschlossen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 (2. Änderung). Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert. Die Kosten der Bauleitplanung sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt und bevollmächtigt, einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag vorzubereiten und abzuschließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 9
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9.1. Vollzug des Haushaltsplanes 2015; Information über den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 9.1

Sachverhalt

Im Rahmen des Haushaltsvollzugs 2015 wurde festgestellt, dass bei der Haushaltsstelle 4641.7008 (Betriebskostenförderung BayKiBiG) eine Überschreitung des bisherigen Haushaltsansatzes (1.285.000 €) in Höhe von rd. 395.000 € erforderlich wird.

Die maßgeblichen Gründe liegen in der Nichtberücksichtigung der Betriebskostenabschläge der neuen Kinderkrippe bei den Linden (360.172 €), Abrechnungen 2013/2013 mit anderen Einrichtungen (ca. 13.400 €) und Kosten für die zweite verlängerte SMB-Gruppe (ca. 10.000 €).

Gleichzeitig erhöht sich auf der Einnahmenseite der Personalkostenzuschuss des Freistaates Bayern (HSt. 4641.1714) um rd. 143.000 €.

Weil die zusätzlichen Ausgaben bei der Haushaltsstelle 4641.7008 im Verhältnis zu den Gesamtausgaben erheblich sind, muss eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden (Art. 68 Abs. 2 Nr. 2 GO).

Für das Verfahren des Erlasses einer Nachtragshaushaltssatzung kommen die gleichen Vorschriften zur Anwendung wie bei der Haushaltssatzung.

Die Verwaltung muss im Rahmen des Erlasses der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes folgendes prüfen:
- Einsparungen bei Ausgaben (VWH)
- über- oder außerplanmäßige Mehreinnahmen (VWH und VMH)
- Realisierbarkeit von Baumaßnahmen, ggf. Anpassung (Vermögenshaushalt)

Nach dem vorliegenden Haushaltsplan ist für 2015 eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 183.700 € geplant. Ohne weitere Einsparungen muss der Verwaltungshaushalt mit einer Zuführung vom Vermögenshaushalt ausgeglichen werden.

Hingewiesen wird darauf, dass damit auch der Finanzplan zu aktualisieren ist.

Der zeitliche Ablauf sieht vor, dass die Fachämter bis zum 10.08.2015 die Überprüfungen vornehmen. Die Kämmerei wird diese Änderungen einarbeiten und dem Gemeinderat zur Sitzung am 29.09.2015 die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan zur Beschlussfassung vorlegen.

Aus gegebenem Anlass wird auch darauf hingewiesen, dass der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke aufgrund der Verschiebung der Kanalsanierung um 1 Jahr wegen Aufhebung der Ausschreibung durch die VOB-Stelle nicht zu ändern ist.

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9.2. Kostenfeststellung Kinderkrippe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö 9.2

Sachverhalt

Die Arbeiten an der neuen Kinderkrippe an der Zechstraße sind soweit abgeschlossen, dass bezüglich der Kosten eine genaue Aussage getroffen werden kann.
In der Kostenberechnung vom 27.05.2013 für die 4-gruppige Kinderkrippe wurde mit Baukosten von 2.974.000,00 € gerechnet. Hier waren aber folgende zusätzliche Leistungen wie z. B. die oberflächennahe Geothermie, die PV-Anlage mit Speicher und die mobile Trennwand nicht berücksichtigt.
Bei der Fortschreibung der Kostenberechnung mit Stand vom 26.01.2014 wurden die zusätzlichen Leistungen berücksichtigt und die Baukosten mit 3.373.000,00 € berechnet.
Am 18.12.2014 wurde eine weitere Aufstellung über die Kosten des Projektes gemacht. Da zu diesem Zeitpunkt bereits die meisten Gewerke schlussgerechnet waren, konnte man erkennen, dass wir mit einer Abrechnungssumme von 3.168.000,00 € mit zirka 200.000,00 € unter der Kostenberechnung vom Januar 2014 bleiben.
Die letzte Kostenfeststellung vom 8. Juli endet mit einer Abrechnungssumme von aufgerundet 3.144.000,00 €. Somit liegt das Projekt Kinderkrippe „Bei den Linden“ mit  229.000,00 € oder 6,8% unter der Kostenberechnung vom 26.01.2014. 

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9.3. Sachstandsbericht Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö 9.3

Sachverhalt

Brücke Alpenblickstraße:
-        In der Nacht vom 22. auf den 23. Juli wurden die Stahlbetonfertigteile der Brückenkonstruktion eingehoben. Zurzeit wird die zusätzlich notwendige Bewehrung für den Überbau eingebaut, so dass dieser am Donnerstag betoniert werden kann. Im Anschluss daran werden die Stützwände erstellt.

Treppe Starnberger Straße – Oberdorf:
-        Die Sanierungsarbeiten begannen am 3. Juli und die Fertigstellung erfolgte am 13. Juli, so dass die Treppe durch den 1. Bürgermeister am 14. Juli wieder freigegeben werden konnte.
Einmündung Floßgatter B 11:
-        Die Arbeiten beginnen in der 31. Kalenderwoche (ab 27. Juli) und sollen am 7. August abgeschlossen sein.

Sanierung „Aumeier Treppe“:
-        Die Restarbeiten werden in den Ferien durchgeführt, so dass die Treppe spätestens ab dem 11. September hergestellt ist.

Gehweg Zechstraße: 
-        Mit den Arbeiten wird in der ersten August (Ferien)-Woche begonnen, dadurch wird die Beeinträchtigung des Verkehrs auf ein Minimum beschränkt.

Einmündung Anwänden – Winklweg:
Diese Maßnahme ist für September eingeplant.

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9.4. Mietrecht; - Landtag beschließt Mietpreisbremseverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 9.4

Sachverhalt

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat sich mit der Datenerhebung zur Wohnungsversorgung - Zuordnung der Gemeinde Schäftlarn in die Gebietskulisse mit erhöhtem Wohnungsbedarf in seiner Sitzung vom 04.05.2015, TOP 7, befasst.

Der Bayerische Landtag hat am Dienstag, 14. Juli 2015, die Mietpreisbremseverordnung beschlossen. Damit nimmt der bayerische Gesetzgeber die Verordnungsermächtigung des § 556d BGB wahr. Die Verordnung tritt zum 1. August 2015 in Kraft. Dann gilt in Schäftlarn die Mietpreisbremse.

Die Mietpreisbremse gilt nicht in allen bayerischen Städten und Gemeinden, sondern nur in angespannten Wohnungsmärkten. Die Festlegung der Gebietskulisse richtet sich nach den Vorgaben des § 556d BGB.

Die Datenerfassung erfolgte im Jahr 2014 über einen Erhebungsbogen, den alle Städte und Gemeinden vom Statistischen Landesamt zugesandt bekamen. Über 400 Städte und Gemeinden waren verpflichtet, sich zu beteiligen.

Über 900 Erhebungsbögen wurden insgesamt ausgewertet. Im Erhebungsbogen konnte die Kommune eine Selbsteinschätzung abgeben. Bei Abweichungen der Auswertung von der Selbsteinschätzung führte das Justizministerium im April 2015 eine Anhörung durch. Bislang nicht berücksichtigte Städte und Gemeinden können im Herbst 2015 erneut ihr Interesse an der Aufnahme in die Gebietskulisse geltend machen. Dann soll diese überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.

In welchen Städten und Gemeinden die Mietpreisbremse gilt, entnehmen Sie bitte beigefügter Anlage.

Bereits 2013 trat die Kappungsgrenzesenkungsverordnung in Kraft. Diese lässt eine Mieterhöhung in bestehenden Mietverhältnissen von maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren zu, bis die ortsübliche Vergleichsmiete erreicht ist. Die Mietpreisbremse zielt auf Wiedervermietungen ab und begrenzt den vereinbarten Mietzins auf maximal zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Die Einführung der Mietpreisbremse zieht nicht die Verpflichtung nach sich, einen (qualifizierten) Mietspiegel aufzustellen. Im Falle eines Streits über die ortsübliche Vergleichsmiete im Zivilprozess zwischen Vermieter und Mieter würde ein Gutachter hinzugezogen, der die ortsübliche Vergleichsmiete im Einzelfall ermittelt. Die Erarbeitung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels im Zweijahresturnus ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden, den viele der in der Gebietskulisse enthaltenen Kommunen nur schwer stemmen können.

Der Bayerische Städtetag hat die Einführung einer Mietpreisbremse als notwendigen weiteren Schritt nach einer Regulierung bestehender Mietverhältnisse eingefordert. Dadurch können grobe Auswüchse und ein unangemessener Missbrauch der starken Verhandlungsposition durch vereinzelte Vermieter in angespannten Wohnungsmärkten korrigiert werden. Der Bayerische Städtetag ist sich dessen bewusst, dass durch dieses Korrektiv letztlich nur eine Schmerzbehandlung erfolgt. Die Ursachen, der rückläufige Mietwohnungsbau oder das Auslaufen von Belegungsbindungen, werden mit der Mietpreisbremse nicht behandelt. Der Bundesgesetzgeber gibt der Landesregierung aber eine Diagnose auf: Der Freistaat muss in der Begründung der Verordnung darlegen, welche Maßnahmen im räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich der Verordnung ergriffen werden, um Abhilfe zu schaffen. Mietpreisbremse und Kappungsgrenzesenkungsverordnung sind wichtig, sie schaffen aber keinen neuen Wohnraum. Für sich betrachtet stiften sie sogar ein investitionsfeindliches Klima. Umso wichtiger ist es deshalb, dieses Klima mit kräftigen Investitionsanreizen zu flankieren. Hierfür setzt sich der Bayerische Städtetag weiterhin ein.

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9.5. Schülerbeförderung zur Grundschule Schäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 9.5

Sachverhalt

Im Schuljahr 2015/16 werden 28 Kinder aus Neufahrn mit dem Schulbus zur Grundschule befördert, da in der neuen ersten Klasse elf Kinder hinzukommen. Ein Schulbus hat jedoch nur eine Kapazität für 22 Kinder. Daher muss – zumindest in der Früh - ein zweiter Schulbus in Betrieb gesetzt werden. Der zweite Bus wird für jeden Schultag Mehrkosten i. H. v. € 17,- zzgl. Mehrwertsteuer (7%) verursachen.   

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9.6. Anfrage der Fraktion B 90/Die Grünen: Flüchtlingspolitik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 9.6

Sachverhalt

In der Gemeindeverwaltung steht bereits jetzt Frau Schlosser als Ansprechpartnerin für die Asylbewerber und auch den Helferkreis zu Fragen die die öffentliche Verwaltung betreffen zur Verfügung. Frau Schlosser führt auch vom Landkreis übertragene Aufgaben, wie z. B. die Ausgabe der Krankenscheine an Asylbewerber durch. Die meisten Leistungen, welche die Asylbewerber von der öffentlichen Verwaltung benötigen, fallen in die Zuständigkeit des Landratsamtes (z. B. Aufenthaltstitel, Hilfe bei der Arbeits- und Wohnungssuche, Auszahlung von Sozialleistungen etc.). Darüber hinaus wird Frau Schlosser vom Ersten Bürgermeister, Herrn Dr. Ruhdorfer und von Herrn Wallner unterstützt. 
Es ist derzeit nicht bekannt, wann und wie viele weitere Asylbewerber die Gemeinde Schäftlarn aufnehmen muss.      

Diskussionsverlauf

Frau Gemeinderätin Kötzner-Schmidt weist darauf hin, dass das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales plant, sich an der Finanzierung von Stellen für gemeindliche Koordinatoren in der Flüchtlingshilfe zu beteiligen.

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9.7. Anfrage Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö 9.7

Sachverhalt

Bei der Vorstellung des Ergebnisses der Markterkundung zum Breitbandausbau im Gemeinderat am 11. Februar, fehlte der geplante eigenwirtschaftliche Ausbau der Deutschen Telekom AG. In der Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung vom 04.05.2015 wurde durch Herrn Eder erläutert, dass durch den Ausbau der Telekom ein Komplettausbau durch die Gemeinde unwirtschaftlich werden könnte. Es wurde beschlossen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchführen zu lassen. Hierzu wurde das Büro fiber stategy beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Büro HPE eine halbautomatische Vorplanung auf Grundlage der digitalen Flurkarte durchzuführen.
Es werden 3 Varianten berechnet.
V1: gesamtes Gemeindegebiet: von der Gemeinde wird ein komplettes Netz errichtet;
V2: gesamtes Gemeindegebiet: von der Gemeinde wird nur das Leerrohrnetz errichtet;
V3: förderfähiges Gemeindegebiet: es wird nur in den förderfähigen Gebieten ein FTTB/H-Netz errichtet.
Sobald diese Berechnungen vorliegen, werden diese vorgestellt und das weitere Vorgehen mit den zuständigen Gremien abgestimmt.

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9.8. Anliegerversammlung Umbau B11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 9.8

Sachverhalt

Die Anliegerversammlung zum Thema Umbau B11 ist für Donnerstag 17.09.2015 um 17 Uhr geplant.

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9.9. Klage gegen WKA der Gemeinde Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 9.9

Sachverhalt

Das VG München hat die Klage der Gemeinde und von drei Privatpersonen ab-gewiesen. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

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9.10. Förderzusage Brücke Alpenblickstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 9.10

Sachverhalt

Für die Baumaßnahme „Brücke Alpenblickstraße“ wurde durch die Bauverwaltung 2014 bei der Regierung von Oberbayern ein Zuwendungsantrag nach Art. 2 BayGVFG (Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) gestellt.
Mit Schreiben vom 08.12.2014 erhielten wir die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn.
Am 6. Juli ging bei der Gemeinde das Schreiben des Bayerischen Staatsministers des Inneren, für Bau und Verkehr ein, in welchem eine Festbetragsförderung über 220.000,00€ in Aussicht gestellt wird.

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9.11. Straßensperrung Dürnsteiner Brücke vom 14.09. bis 23.10.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 9.11

Sachverhalt

Auf Grund der Neuanlage eines Fußweges auf der Kanalbrücke ist in dieser Zeit die Kanalbrücke für den Kfz-Verkehr gesperrt.

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9.12. Moderierte Bürgerbeteiligung zur Ortsumfahrung - 4. Runder Tisch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 9.12

Sachverhalt

Am 13.07.2015 trafen sich die Teilnehmer des Runden Tisches zum vierten Mal. Das Treffen gliederte sich in zwei Teile. Der erste beinhaltete die Fortführung des Informationsabgleichs. Auf Wunsch der Teilnehmer, eine zweite Meinung zum Thema Umweltverträglichkeitsstudie zu hören, wurde eine Referentin von einem anderen Institut eingeladen. Ebenso stellten die Fachplaner die Ergebnisse der vertiefenden Untersuchungen der einzelnen Trassenvarianten vor. Hier wurden unteranderem die Gesamtlänge der Trassen, der Flächenverbrauch und der Erdauftrag bzw. Erdabtrag erläutert und diskutiert. Darüber hinaus wurden alle noch offenen Fachfragen abgearbeitet. 
Im zweiten Teil des Runden Tisches ging man in die Zielfindung über. Nachdem die Ziele aus dem ersten Bürgerforum vom 05.02.2015 nochmals vorgestellt wurden, überprüften diese die Teilnehmer. Ziel war es gemeinsame Ziele für die Ortsumfahrung zu finden. 
Ein fünftes Treffen des Runden Tisches ist nach den Sommerferien am 21. Sep-tember geplant.

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9.13. Moderierte Bürgerbeteiligung - Anfrage zum Stand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 9.13

Sachverhalt

Der Bürgerbeteiligungsprozess zur Ortsumfahrung Hohenschäftlarn ist, wie im Gemeinderat, sowie im ersten Bürgerforum kommuniziert, offen im Sinne von er-gebnisoffen. Neben öffentlichen Veranstaltungen (Bürgerforen) muss es auch interne Sitzungen der Interessensvertreter geben, um datenschutzrechtliche Belange anzusprechen. Um die Arbeitsfähigkeit am Runden Tisch zu gewährleisten, bedarf es einer gewissen Vertraulichkeit, die nur im Rahmen von internen Sitzungen geben ist.

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö 10
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10.1. Josef Woratsch: Entsorgung von Bauschutt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Herr Gemeinderat Woratsch trägt vor, dass sich Bürger ihm gegenüber sehr verärgert geäußert hätten, weil es auf dem gemeindlichen Wertstoffhof keine Möglichkeit mehr gibt, Bauschutt zu entsorgen. Er würde es daher befürworten wenn die Gemeinde wieder einen Bauschuttcontainer aufstellt.

Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass das erneute Aufstellen eines Bauschuttcontainers geprüft werde. Das Problem sei allerdings in der Vergangenheit gewesen, dass sich die Bürger nicht an die Einfüllregeln gehalten hätten und der Bauhof die unzulässig eingefüllten Substanzen manuell aussortieren mussten, da ansonsten keine Annahme der Container durch die Entsorgungsfirmen für Bauschutt gegeben war.

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10.2. Hans-Jürgen Heinrich: Anbau eines Geländers für den Fußweg von Ebenhausen zum Kloster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 10.2

Sachverhalt

Herr Gemeinderat Heinrich fragt nach dem Sachstand hinsichtlich der Anbringung eines Geländers am Fußweg von Ebenhausen zum Kloster. 

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10.3. Georg Lang: Presseberichte für Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 10.3

Sachverhalt

Herr Gemeinderat Lang fragt an, ob es möglich sei, den Gemeinderäten wieder die Presseberichte über Vorgänge in der Gemeinde Schäftlarn einmal pro Monat als pdf.Datei zuzuleiten.

Der Erste Bürgermeister sichert zu, dies an die Verwaltung weiter zu geben.

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10.4. Georg Lang: Neumöblierung Sitzungssaal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 10.4

Sachverhalt

Herr Gemeinderat Lang erkundigt sich nach dem Sachstand hinsichtlich der Neumöblierung des Sitzungssaales. 

Der Erste Bürgermeister antwortet, dass zu einer ersten Bemusterung bereits eine Innenarchitektin im Hause war.

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10.5. Georg Lang: Zustand des Parkplatzes an der St2071

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 10.5

Sachverhalt

Herr Gemeinderat Lang trägt vor, dass der Parkplatz an der St2071 stark verwildert sei und sich insgesamt in einem schlechten Zustand befinden würde. Er bittet daher die Gemeinde aktiv auf das Straßenbauamt hinsichtlich einer besseren Betreuung des Parkplatzes zuzugehen. 

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10.6. Gerd Zattler: Zustand des Parkplatzes neben der Kompostierungsanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 10.6

Sachverhalt

Herr Gemeinderat Zattler trägt vor, dass der Parkplatz neben der Kompostierungsanlage in einem schlechten Zustand sei. Er werde für Kiesablagerungen benutzt und bei starken Niederschlägen würde er durch den dann übertretenden Abwasserkanal verunreinigt werden.

Der Erste Bürgermeister sichert zu, diese Meldung an die Gemeindewerke weiterzuleiten.

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10.7. Sophie von Lenthe: Sitzungsverwaltung im RIS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 10.7

Sachverhalt

Frau Gemeinderätin von Lenthe bittet die Sitzungstermine für das zweite Halbjahr im RIS zu veröffentlichen.

Datenstand vom 14.02.2024 11:47 Uhr