Datum: 23.09.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.
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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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ö
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2 |
Sachverhalt
Es werden keine Fragen vorgetragen.
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3. Genehmigung der Niederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 29.07.2015 den Mitgliedern des Gemeinderates zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall.
Diskussionsverlauf
Es erscheint Herr Gemeinderat Waldherr.
Beschluss
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 29.07.2015 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
- Vergabe der Wertstoffeinhausung für die Grundschule an die Fa. Robert Braun, Gemmrigheim
- Vergabe der Sanierung Rößlstraße im Bereich der Einmündung Adalbert-Stifter-Ring / Zeller Straße an die Fa. Brunsch
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5. Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Das Haushaltsjahr 2014 wurde fristgerecht abgeschlossen. Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) wird das Ergebnis der Jahresrechnung hiermit zur Kenntnis gegeben.
Das Ergebnis der Jahresrechnung ist als Anlage 1 des Rechenschaftsberichts dargestellt. Der Kämmerer steht für Fragen zum Rechenschaftsbericht zur Verfügung. Nachrichtlich wird erwähnt, dass im Haushaltsjahr 2014 eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 1.463.482,38 € erwirtschaftet wurde. Gleichzeitig erfolgte eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 309.477,64 €. Geplant war eine Rücklagenentnahme in Höhe von 531.200 € um den Vermögenshaushalt ausgleichen zu können.
Nach Prüfung der Jahresrechnung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung mit dem beigefügten Rechenschaftsbericht der Kämmerei in gesonderter Sitzung festgestellt.
Die Prüfung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sollte bis spätestens 30.11.2015 erfolgen. Die Sitzungstermine werden durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Gerd Zattler, festgelegt.
Diskussionsverlauf
Es erscheinen die Gemeinderäte Herr Heinrich, Frau von Lenthe und Herr von Hoyos.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme der Jahresrechnung 2014 mit folgenden Abschluss Ergebnissen:
Bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben
a.) im Verwaltungshaushalt mit 9.072.602,79 €
b.) im Vermögenshaushalt mit 5.388.087,15 €
Gesamt 14.460.689,94 €
Fehlbetrag: 0,00 €
- VWH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit 1.769,55 €
- VWH: Abgang alter Kassenausgabereste mit 0,00 €
- VMH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit 0,00 €
- VMH: Abgang alter Kassenausgabereste mit 0,00 €
verweist der Gemeinderat die Jahresrechnung zur örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 Abs. 1 i.V. mit Abs. 2 GO.
Ein besonderer Auftrag zur Prüfung wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Beratung und Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit Anlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Der Kämmerer erläutert anhand des Vorberichts die Gründe für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 und deren Inhalt.
Die Nachtragshaushaltssatzung bezieht sich lediglich auf den Haushalt der Gemeinde und nicht auf den Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Schäftlarn. Die mittelfristige Finanzplanung und das Investitionsprogramm ist nicht Inhalt des Nachtragshaushalts-plans.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schäftlarn für das Haushaltsjahr 2015 ist als Anlage 1 beigefügt und ist ebenso, wie der Vorbericht (Anlage 2), Bestandteil der Niederschrift.
Diskussionsverlauf
Es erscheint Herr Gemeinderat Strobl.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schäftlarn für das Haushaltsjahr 2015 in der Fassung vom 09.09.2015 als Satzung (Anlage 1). Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Vorbericht sind Bestandteile der Niederschrift.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Vorstellung, Beratung und Billigung des Planentwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Gewerbegebiet südlich der Zechstraße"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.07.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 14 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.
Durch die Änderung soll auf der südlichen Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1216 die Errichtung von zwei Verwaltungsgebäuden möglich werden.
Die geplanten Gebäude sollen dreigeschossig und jeweils mit begrüntem Flachdach errichtet werden. Erdgeschossig ist eine Tiefgarage mit 52 Stellplätzen vorgesehen.
Der Bebauungsplanentwurf wird in der Sitzung vom beauftragten Architekturbüro vorgestellt.
Diskussionsverlauf
Herr Holzner von der Fa. ada Planungs- und Bauconsulting GmbH trägt die Einzelheiten der geplanten Änderungen vor und beantwortet Fragen der Gemeinderatsmitglieder.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 in der vorgelegten Fassung. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8. Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Auenstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Aufgrund des Ablebens der Eigentümerin des Grundstückes Fl.Nr. 126, Auenstraße 12, und der ungewissen Erbfolge ist zu befürchten, dass dieses Grundstück mit einer Gesamtfläche von 2.896 qm veräußert wird. Da sich das Grundstück im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB befindet, ist damit zu rechnen, dass eine dichte Bebauung angestrebt wird. Zudem befindet sich das Grundstück unmittelbar angrenzend an das Biotop Hirtenweiher.
Aus diesem Grund empfiehlt die Bauverwaltung, bereits zum jetzigen Zeitpunkt Überlegungen hinsichtlich der künftigen Bebaubarkeit des Grundstückes anzustellen.
Eine geordnete Entwicklung des Gebietes ist nur über die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zu erreichen.
Diskussionsverlauf
Herr Gemeinderat Zattler schlägt vor, das Umgriffsgebiet des Bebauungsplanes um das Grundstück mit der Fl.Nr. 124 zu erweitern. Dies wird jedoch wegen der Kleinteiligkeit der Bebauung auf diesem Grundstück wieder verworfen.
Herr Gemeinderat Heinrich ist zur Abstimmung nicht anwesend.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Fl.Nrn. 126, 275, 275/4, /5, /9, /10, /13, 135, 135/2, 131 und 129 einen Bebauungsplan im Sinnes des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt (§ 13a BauGB).
Mit der Erstellung des Planentwurfes wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Beratung und Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "östlich des Rodelweges" zur Errichtung eines Getränkemarktes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30. März 2015 mit einer formlosen Anfrage der BVG Verwaltung GmbH & Co.KG zur Erweiterung eines vorhandenen Einkaufsmarktes um einen Getränkemarkt auf dem Grundstück Fl.Nr. 1344, Nähe Rodelweg, befasst.
Die Begründung für den Antrag ist dem beigefügten Schreiben der BVG vom 19. März 2015 zu entnehmen.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in der Sitzung am 30.03.2015 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss steht der Errichtung eines Getränkemarktes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1344 positiv gegenüber. Die Angelegenheit ist abschließend jedoch im Gemeinderat zu behandeln. Die Verwaltung wird beauftragt, die planungsrechtliche Zulässigkeit sowie eine mögliche Ausnahme von der Landschaftsschutzgebietsverordnung zu klären.“
Der Beratung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Mit Schreiben vom 04. März 2015 teilt die BVG Verwaltung GmbH & Co.KG mit, dass eine Erweiterung des bestehenden Tengelmann-Marktes in Ebenhausen erforderlich ist, um den dauerhaften Bestand zu sichern. Das Schreiben der BVG liegt den Mitgliedern des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vor. Das Grundstück Fl.Nr. 1344 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26. Für die Erweiterung des Marktes um einen Getränkemarkt wurden als formlose Anfrage drei Alternativen vorgelegt, die jeweils einen Baukörper südlich des Bestandsgebäudes vorsehen. Die gegenständliche Fläche ist im Bebauungsplan teilweise als Wohngebäude mit einer zulässigen Grundfläche von 140 qm und einer Geschoßfläche von 200 qm und großteils als private Grünfläche festgesetzt. Das vorhandene Wohngebäude soll ersatzlos abgebrochen werden. Eine Verwirklichung der Bebauung würde ungeachtet dessen mindestens Befreiungen vom Bebauungsplan oder gar eine Änderung des Bebauungsplanes erfordern. Das Landratsamt hat sich noch nicht dazu geäußert, ob eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich wird, sondern will zunächst das Votum des zuständigen Gremiums abwarten. Die Antragstellerin favorisiert die Varianten 1 und 2, die jeweils einen allein stehenden Getränkemarkt vorsehen, der jedoch mit dem derzeitigen Markt durch einen Verbindungsgang angebunden ist. Aus Sicht der Bauverwaltung stellt die geplante Errichtung eines Getränkemarktes eine sinnvolle Ergänzung zum bereits vorhandenen Angebot dar und dürfte auch mittelfristig eine Sicherung der Nahversorgung darstellen.“
Das Landratsamt hat hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Situation mitgeteilt, dass das geplante Vorhaben nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 umgesetzt werden kann. Da sich das Grundstück zudem im Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Isartal“ befindet, ist eine Befreiung von der Schutzgebietsverordnung notwendig.
Nach Aussage der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt München kann eine rechtsverbindliche Zusage der Erteilung einer Befreiung im Zuge des noch ausstehenden Bebauungsplanverfahrens nur abgegeben werden, wenn im Bebauungsplan die sorgfältige Abarbeitung der Bestimmungen zum Artenschutz und der Eingriffsregelung mit Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen erfolgt ist.
Diskussionsverlauf
Im Rahmen der Erörterung wird einerseits der Bedarf für die Errichtung eines Getränkemarktes durchaus gesehen. Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass sich der geplante Standort derzeit in einem Landschaftsschutzgebiet befindet und dass von einer zusätzlichen Verkehrsbelastung für die Anwohner in den Straßen Rodelweg, Am Kreuzweg und Am Sommerfeld ausgegangen werden muss. Daher sollten Maßnahmen erwogen werden um den Schleichverkehr in diesen Straßen zu unterbinden (z. B. bauliche Trennung von Rodelweg und Kreuzweg).
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 26 dahingehend zu ändern, dass im östlichen Bereich des Geltungsbereiches die Errichtung eines Getränkemarktes zur Ergänzung des vorhandenen Einkaufsmarktes ermöglicht wird. Bei dem Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes ist der Umgriff vom Rodelweg bis zur B11 vorzunehmen und ein Fußweg im nördlichen Bereich des Rodelweges vorzusehen.
Die Kosten des Änderungsverfahrens sind von der Antragstellerin zu tragen.
Mit der Erstellung des Planentwurfes wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
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10. Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Gebiet Am Hang in Neufahrn; Würdigung der Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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ö
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beschliessend
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10 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2015 beschlossen, für das Grundstück Fl.Nr. 1741 eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu erlassen.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung wurde in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 30.03.2015 gebilligt.
Der Satzungsentwurf wurde in der Zeit vom 24. April 2015 – 26. Mai 2015 sowie nach geringfügigen Anpassungen in der Zeit vom 30. Juli 2015 – 01. September 2015 erneut öffentlich ausgelegt. In diesen Zeiten wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Während der Auslegung vom 24.04. – 26.05. wurden folgende Stellungnahmen vorgelegt:
1. Landratsamt München, Baurecht, Schreiben vom 15.04.2015:
1. Für die in Festsetzung C. 2.1 enthaltene Regelung, dass innerhalb des Geltungsbereiches insgesamt 2 Hauptgebäude zulässig sind, gibt es keine Rechtsgrundlage in § 9 BauGB; dieser Passus ist daher herauszunehmen. Das in der Festsetzung genannte Maß der baulichen Nutzung („je 110 m² GR") könnte gem. § 16 BauNVO für den gesamten Geltungsbereich oder für Teile des Satzungsgebiets festgesetzt werden, sofern die Gemeinde diese Festsetzung hier für erforderlich hält; wir bitten um Überarbeitung.
2. Bei Festsetzung C. 3 ist unklar, ob die Größenangabe „bis zu 15 m²" je Nebenanlage gilt, oder die Fläche für Nebenanlagen damit insgesamt begrenzt werden soll; die Festsetzung müsste noch entsprechend ergänzt werden.
3. Das Planzeichen für die Firstrichtung (C.6) wird in der Planzeichnung nicht verwendet und kann daher aus den Festsetzungen herausgenommen werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass in einer Einbeziehungs-satzung nur einzelne Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 und 3 Satz 1 sowie Abs. 4 BauGB getroffen werden können. Zulässig sind nur einzelne Festsetzungen, die nur eine konkretisierende Funktion innerhalb eines Rahmens haben dürfen, der im Sinn von § 34 BauGB bereits vorgegeben sein muss (vgl. auch Punkt 3, Satz 3 der Begründung). Wir bitten daher um Überprüfung, ob Regelungen zur Wandhöhe, Dachform und Dachneigung (Festsetzungen C.4 und C.5) für das Satzungsgebiet erforderlich sind.
4. Der Verfahrensvermerk über die Ausfertigung ist vor dem Vermerk über die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses einzufügen, da die Ausfertigung vor der Bekanntmachung erfolgen muss; sonst ist die Bekanntmachung unwirksam.
5. In der Begründung, Punkt 8 Flächenbilanz, ist die Größe der Ausgleichsfläche mit 248 m² angegeben, in Punkt 7 c) und e) dagegen mit 242 m². Die Angaben sind in Übereinstimmung zu bringen.
2. Landratsamt München, Immissionsschutz, Schreiben vom 30.04.2015:
Der Bereich der Innenbereichssatzung liegt zusätzlich zu der in den Festsetzungen genannten Lärmquellen, im Einwirkbereich (ca. 400 m entfernt) von der im Osten verlaufenden Autobahn A 95, Somit erfolgt auch auf der Ostseite der geplanten Wohngebäude im Satzungsbereich eine Beaufschlagung mit Verkehrslärm.
Daher muss auch ein entsprechender Hinweis in die Satzung mit aufgenommen werden, dass vor allem nachts im Satzungsgebiet mit Beeinträchtigungen auch von der Ostseite zu rechnen ist.
3. Staatliches Bauamt Freising, Schreiben vom 22.04.2015:
Gegen die Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 30.03.2015 bestehen von Seiten des Staatlichen Bauamtes Freising keine Einwände. Auf die von der Staatsstraße ausgehenden Emissionen wird hingewiesen. Eventuelle erforderliche Lärmschutzmaßnahmen können nicht vom Baulastträger der Staatsstraße übernommen werden.
Während der erneuten Auslegung vom 30. Juli 2015 bis 01. September 2015 gingen folgende Stellungnahmen ein:
1. Landratsamt München, Baurecht, Schreiben vom 20.07.2015:
1. Das Satzungsgebiet wurde jetzt in zwei Bauquartiere unterteilt. Zur eindeutigen Abgrenzung der beiden Bauquartiere ist noch ein entsprechendes Planzeichen (z.B. entsprechend Nr. 15.14 der Anlage zur PlanzV) in die Planzeichnung einzutragen, zu vermaßen und unter den Festsetzungen aufzunehmen, da die vorgeschlagene Grundstücksgrenze nur ein Hinweis ist.
2. In der Erläuterung des neu aufgenommenen Planzeichens C.3 ist zur Klarstellung noch „zum Beispiel 1" zu ergänzen.
3. Da sieh die Nummerierung geändert hat, muss in Festsetzung C.4.2 auf „4,1" Bezug genommen werden.
4. Nachdem zu unserer Stellungnahme vom 21.05.2015 noch kein Abwägungsbeschluss gefasst wurde, weisen wir nochmals darauf hin, dass in einer Einbeziehungssatzung nur einzelne Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 und 3 Satz 1 sowie Abs. 4 BauGB getroffen werden können (§ 34 Abs. 5 Satz 2 BauGB). Zulässig sind nur einzelne Festsetzungen, die nur eine konkretisierende Funktion innerhalb eines Rahmens haben dürfen, der im Sinn von § 34 BauGB bereits vorgegeben sein muss (vgl. auch Punkt 3, Satz 3 der Begründung). Wir bitten daher um Überprüfung, ob Regelungen zur Dachform und Dachneigung (Festsetzung C.7) für das Satzungsgebiet erforderlich sind.
5. In Punkt 8 der Begründung wurde die Größe der Ausgleichsfläche geändert, entsprechend muss noch die Gesamtsumme der Flächen angepasst werden.
2. Landratsamt München, Immissionsschutz, Schreiben vom 30.07.2015:
Die vierte Festsetzung unter Punkt 5 in der Begründung der Innenbereichssatzung ist wie folgt zu ändern: (Die Verkehrslärmsituation)...den Straßenverkehr der nördlich... muss korrigiert werden zu ..den Straßenverkehr der südlich..
Die siebte Festsetzung unter Punkt 5 in der Begründung der Innenbereichssatzung ist wie folgt zu ändern: (Möglich sind die)...schallzugewandten nord-, West- und Südfassaden... muss korrigiert werden zu: ...schallzugewandten Ost-, West- und Südfassaden...
Diskussionsverlauf
Herr Gemeinderat Urban nimmt wegen persönlicher Beteiligung an den folgenden drei Abstimmungen nicht teil.
Beschluss 1
Die Stellungnahmen, die während der Auslegung vom 24.04. – 26.05.2015 eingegangen sind, werden zur Kenntnis genommen. Das Maß der baulichen Nutzung wird dahingehend konkretisiert, dass pro Bauquartier eine Bebauung mit einer GR von 110 m² zulässig ist. Ebenso wird die Festsetzung zu Nebenanlagen je Bauquartier angepasst. Die redaktionellen Änderungen sind wie vorgeschlagen vorzunehmen. Die Festsetzungen zum Wandhöhe, Dachform und Dachneigung werden für erforderlich gehalten, da sich dieses Grundstück am Ortsrand befindet und wegen der deutlich unterschiedlichen Umgebungsbebauung ein hinsichtlich der Höhe und Größe verträglicher Bebauungsabschluss erfolgen soll. Der Hinweis zu Lärmbeeinträchtigungen von der Ostseite her wird aufgenommen. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen, die während der erneuten Auslegung vom 30.07. – 01.09.2015 angeregt wurden, werden entsprechend den Vorschlägen vorgenommen. Hinsichtlich der Festsetzungen zu Wandhöhe, Dachneigung usw. wird auf den soeben gefassten Beschluss verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 1741, Am Hang in Neufahrn wird - einschließlich der heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen- als Satzung beschlossen. Die Satzung erhält das Datum vom heutigen Tag.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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11. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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ö
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informativ
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11 |
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11.1. Information über die Prüfung des Verwendungsnachweises für den Neubau der Kinderkrippe - Kindernetz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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ö
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informativ
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11.1 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 11.08.2015 hat die Kämmerei den Verwendungsnachweis für die Förderung des Neubaus einer 4-gruppigen Kinderkrippe – Kindernetz, Zechstr. 18 – bei der Regierung von Oberbayern eingereicht.
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises teilt uns die Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 09.09.2015 mit, dass sich bei der Prüfung keine Beanstandungen ergeben haben. Es obliegt aber noch dem Obersten Rechnungshof zu entscheiden, ob eine weitergehende Prüfung vorgenommen wird.
Von der Gesamtzuweisung in Höhe von 1.256.300 € wurde bislang nur eine Teilrate in Höhe von 178.000 € ausbezahlt. Die Schlussrate in Höhe von 1.078.300 € wird mit der nächsten Mittelanforderung beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Integration ausbezahlt.
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11.2. Moderierte Bürgerbeteiligung zur Ortsumfahrung - 5. Runder Tisch
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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ö
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informativ
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11.2 |
Sachverhalt
Am 21.09.2015 trafen sich die Teilnehmer des Runden Tisches nach der Sommerpause zum fünften Mal. Zuerst wurden offene Fragen von den Fachleuten beantwortet und diskutiert. Danach wurde weiter an den Zielen und Kriterien der Ortsumfahrung gearbeitet. Diese bilden die Grundlage für die kommende Bewertung der unterschiedlichen Trassenvarianten. Ein sechstes Treffen ist am 5. Oktober 2015 geplant.
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11.3. Beschaffung von neuen Geräten für die Skateranlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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ö
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informativ
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11.3 |
Sachverhalt
Am 16.09.2015 wurde die Skateranlage mit neuen Geräten ausgestattet. Es wurden eine Jump Ramp, eine Quarterpipe, eine Pyramide sowie eine Bank angeschafft. Die neuen Skategeräte stehen ab sofort auf dem Sportplatz des TSV Schäftlarn zur Verfügung. Sie wurden je zur Hälfte von den Gemeinden Schäftlarn und Baierbrunn finanziert. Für die Neuausstattung wurden insgesamt ca. 27.000,- € aufgewendet.
Neben der Skateranlage wird derzeit noch ein Streetbasketballfeld errichtet.
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11.4. Asylbewerberunterbringung im Landkreis München
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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ö
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informativ
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11.4 |
Sachverhalt
Das Landratsamt hat am Montag den Gemeinden seine aktualisierten Prognosen bis Ende 2016 mitgeteilt. Für den Landkreis wird mit etwa 9.000 unterzubringenden Asylbewerbern gerechnet. Bei einer Aufteilung auf die Gemeinden nach der Einwohneranzahl bedeutet dies für die Gemeinde Schäftlarn, dass bis Ende 2016 noch mindestens 100 Asylbewerber unterzubringen sind.
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11.5. Anliegerversammlung Umbau B11
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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ö
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informativ
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11.5 |
Sachverhalt
Die Anliegerversammlung zum Thema Umbau B11 fand am Donnerstag 17.09.2015 statt. Das Ingenieurbüro Dippold & Gerold hat die Planungen vorgestellt. Im Weiteren wurden insbesondere die Parkplatzsituation im Bereich der Gewerbebauten und der Umfang des Abrechnungsgebietes diskutiert.
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11.6. Baumaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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ö
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informativ
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11.6 |
Sachverhalt
Der Fußweg zwischen Niederried und Aufkirchner Straße und der Fußweg entlang des Familienzentrums und der Kinderkrippe an der Zechstraße konnten fertiggestellt werden. Ebenso ist das Sichtdreieck vom Floßgatter in die B11(südlicher Teil) nun fertiggestellt.
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11.7. Brücke Alpenblickstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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ö
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informativ
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11.7 |
Sachverhalt
Die Brückenbauarbeiten sind abgeschlossen. Seit Anfang dieser Woche sind die Arbeiten für den Straßenaufbau im Gange.
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11.8. Gewerbegebiet Schorn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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ö
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informativ
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11.8 |
Sachverhalt
Mit der Stadt Starnberg hat ein Informationsaustausch zum geplanten Gewerbe-gebiet der Stadt Starnberg in Schorn einschließlich der Erschließungsmaßnahmen sowie dem Diskussionsstand zur Ortsumfahrung von Hohenschäftlarn stattgefunden.
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11.9. Bodenrichtwerte für den Landkreis München
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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ö
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informativ
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11.9 |
Sachverhalt
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2014 sind aktuell veröffentlicht worden und liegen in der Bauverwaltung zur Einsicht aus.
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12. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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ö
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12 |
zum Seitenanfang
12.1. Maria Kötzner-Schmidt: Kooperation mit Stadt Starnberg hinsichtlich B11-Anbindung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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ö
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informativ
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12.1 |
Sachverhalt
Frau Gemeinderätin Kötzner-Schmidt fragt an, ob im Rahmen der Konsultationen mit Vertretern der Stadt Starnberg auch eine mögliche Kooperation bei der Anbindung an die B11 (Ortumgehung Hohenschäftlarn) angesprochen wurde.
Der Erste Bürgermeister bestätigt, dass das Thema im Rahmen der Unterredung am 16.09.2015 angesprochen wurde, für die Stadt Starnberg jedoch von geringer Bedeutung sei.
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12.2. Christian Lankes: Breitbandausbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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ö
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informativ
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12.2 |
Sachverhalt
Herr Gemeinderat Lankes berichtet, dass die Telekom derzeit im Bereich der Auenstraße den Breitbandausbau durchführt. Er fragt an, ob das Engagement der Telekom Auswirkungen auf den angestrebten eigenwirtschaftlichen Ausbau hat.
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den eigenwirtschaftlichen Ausbau des Breitbandnetzes demnächst vorgestellt werden.
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12.3. Theresia Bader: Straßenzustand im Bereich der Ampelanlage in Ebenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.09.2015
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ö
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informativ
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12.3 |
Sachverhalt
Frau Gemeinderätin Bader trägt vor, dass ihr eine Bürgerin mitgeteilt habe, dass der Straßenzustand im Bereich der Ampel in Ebenhausen sehr schlecht sei. So würde der Straßenbelag diverse Stolperschwellen aufweisen, die insbesondere für Personen mit Gehbehinderung eine Gefahr darstellen würden.
Der Erste Bürgermeister sichert eine Besichtigung des Bereichs zu.
Datenstand vom 14.02.2024 11:56 Uhr