Datum: 21.10.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.10.2015
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.
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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.10.2015
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ö
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2 |
Sachverhalt
Herr Geisenhofer trägt vor, dass der Seitenstreifen der Straße vor seinem Grundstück in der Forststraße derzeit nicht befestigt sei und sich Schlaglöcher gebildet hätten. Er bittet daher den Bauhof die Örtlichkeit zu besichtigen und entsprechend Abhilfe zu schaffen.
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3. Genehmigung der Niederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.10.2015
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 23.09.2015 den Mitgliedern des Gemeinderates zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen.
Frau Kötzner-Schmidt trägt vor, dass eine Ergänzung zum Beschlussvorschlag zu TOP 9 nicht aufgenommen wurde. Die Ergänzung lautet: „Bei dem Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes ist der Umgriff vom Rodelweg bis zur B11 vorzunehmen und ein Fußweg im nördlichen Bereich des Rodelweges vorzusehen.“
Beschluss
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 23.09.2015 wird genehmigt. Der Beschluss zu TOP 9 wird wie folgt ergänzt: Bei dem Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes ist der Umgriff vom Rodelweg bis zur B11 vorzunehmen und ein Fußweg im nördlichen Bereich des Rodelweges vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.10.2015
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 23.09.2015 wurde beschlossen, den Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Fa. Bayerngrund Grundstücksbeschaffungs- und Erschließungs GmbH, München, zum 30.09.2015 zu kündigen und das Darlehen aus der allgemeinen Rücklage abzulösen.
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5. Breitbandversorgung; Vorstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung durch die Fa. HPE sowie Beratung und Beschluss zum weiteren Vorgehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.10.2015
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 04. Mai 2015 beschlossen, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Komplettausbau des Gemeindegebietes mit FTTB (Fibre tot he Building) in Auftrag zu geben. Hintergrund war die Ankündigung der Deutschen Telekom, verschiedene Bereiche des Gemeindegebietes eigenwirtschaftlich auszubauen, sodass dort Bandbreiten im Download von mehr als 30 mbit/s ermöglicht werden. Der eigenwirtschaftliche Ausbau der Deutschen Telekom ist nach Kenntnis der Bauverwaltung mittlerweile fast vollständig abgeschlossen.
Dies führt nach Erfahrungswerten der Fa. HPE dazu, dass Nutzer keinen Wechsel zu einem anderen Anbieter -mit evtl. höheren Konditionen- vornehmen, sodass ein Ausbau des Glasfasernetzes durch die Gemeinde unwirtschaftlich wird.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung wird in der Sitzung von der Fa. HPE vorgestellt. Bei einer verwaltungsinternen Vorstellung kam jedoch deutlich zum Ausdruck, dass ein Ausbau durch die Gemeinde aufgrund des vorauseilenden Teilausbaus durch die Deutsche Telekom kaum darstellbar und mit einem hohen Kostenrisiko verbunden ist.
Als Problem stellt sich nunmehr aber heraus, dass eben nur Teile des Gemeindegebietes von der Telekom ausgebaut wurden. Die restlichen Bereiche könnten (oder sollten) nunmehr im Rahmen des Förderprogramms des Freistaats Bayern ausgebaut werden.
Diskussionsverlauf
Herr Eder von der Fa. HPE stellt die Wirtschaftlichkeitsberechnung und das Ergebnis der Markterkundung vor.
Die Beschlussfassung wird zurück gestellt. Die Fraktionen werden gebeten, sich jeweils eine Meinung zur Durchführung der Breitbandversorgung zu bilden. Die Entscheidung soll im Dezember 2015 erfolgen.
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6. Neuerlass der Satzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Schäftlarn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.10.2015
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Das Landratsamt München hat im Rahmen der letzten Gemeindebesichtigung im Jahr 2011, bei der grundsätzlich auch die Überprüfung des Ortsrechts vorgenommen wird, angeregt, die Erschließungsbeitragssatzung aus dem Jahr 1993 in einigen Bereich anzupassen.
Die Satzung aus dem Jahr 1993, die dem Satzungsmuster der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände entspricht, wurde damals nicht an die Verhältnisse in der Gemeinde Schäftlarn angepasst und sollte nach Auffassung des Landratsamtes in einigen Punkten geändert werden. Die derzeit gültige Satzung ist zwar nach Auffassung des Landratsamtes weder nichtig noch offensichtlich rechtswidrig; jedoch im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens angreifbar.
So sind in der Satzung z.B. die Nutzungsarten Messe-, Kongress-, Ausstellungs- und Hafengebiet sowie großflächige Handelsbetriebe genannt, die es in der Gemeinde nicht gibt (und voraussichtlich auch in der Zukunft nicht geben wird). Zudem sind die Straßenbreiten, bis zu welchen eine Beitragsfähigkeit besteht, nicht den Schäftlarner Verhältnissen angepasst.
Die Anregungen des Landratsamtes liegen zwar schon einige Jahre zurück; da in der Zwischenzeit jedoch keine (größere) Erschließungsmaßnahme abzurechnen war, wurde seitens der Bauverwaltung auch keine Eilbedürftigkeit zur Änderung bzw. zum Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung gesehen. Da aktuell jedoch die (endgültige) Abrechnung der Fischerschlößlstraße ansteht, empfiehlt sich ein Neuerlass der Satzung.
Als Grundlage für den Entwurf der neu zu erlassenden Erschließungsbeitragssatzung wurde nunmehr das Satzungsmuster des bayerischen Gemeindetages herangezogen.
Die (abrechenbaren) Straßenbreiten wurden an die Schäftlarner Verhältnisse (+ Sicherheitszuschlag) angepasst. Die wesentlichen Parameter (Anteil der Gemeinde 10 v.H., Eckgrundstücksermäßigung bei Doppelerschließung, Abrechnung nach Grundstücksfläche unter Berücksichtigung der tatsächlichen oder zulässigen Bebauung usw.) wurden unverändert übernommen.
Der Entwurf der Satzung ist der Vorlage beigefügt und wird in der Sitzung vorgestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Erschließungsbeitragssatzung in der Fassung vom 21.10.2015 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach Ausfertigung durch den Ersten Bürgermeister bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Erschließungsanlage Fischerschlößlstraße; Aufhebung der Anordung zur Bildung von zwei Erschließungsabschnitten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.10.2015
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ö
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informativ
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7 |
Sachverhalt
Der nördliche Teil der Fischerschlößlstraße wurde im Jahr 2003 erstmalig im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts hergestellt. Aus diesem Grund war von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke ein Erschließungsbeitrag zu erheben.
Im Erschließungsbeitragsrecht gilt der Grundsatz, dass Erschließungsanlagen in ihrer Gesamtheit abzurechnen sind. Die Fischerschlößlstraße ist von der Einmündung in die Zechstraße bis zur Einmündung in die Poststraße als eine Erschließungsanlage zu betrachten.
Ausnahmsweise besteht jedoch die Möglichkeit, Erschließungsanlagen in Abschnitte aufzuteilen, wenn durch äußerliche Merkmale (z.B. einmündende Straßen, unterschiedliche Straßenbreiten usw.) klar erkennbar ist, dass es sich um einen Erschließungsabschnitt handelt. Zum Zeitpunkt der Herstellung des nördlichen Teils der Fischerschlößlstraße war wegen des in mehreren Bereichen (Wohnpark, Dr. Leinhos usw.) noch fehlenden Grunderwerbs im südlichen Teil noch völlig ungewiss, wann der weitere Ausbau des südlichen Teils der Straße erfolgen kann.
Aus diesem Grund wurde für den Bereich zwischen Einmündung Zechstraße und Einmündung der Straße Anwänden eine Abschnittsbildung angeordnet.
Die Anordnung der Abschnittsbildung erfolgte gemäß § 130 Abs. 2 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe f der (damaligen) Geschäftsordnung des Gemeinderates am 18.03.2004 durch den ersten Bürgermeister.
Weitere Voraussetzung einer (rechtsmäßigen) Abschnittsbildung ist jedoch auch, dass die Herstellungskosten der Erschließungsanlage bei im Wesentlichen gleicher Vorteilssituation (die im vorliegenden Fall zweifelsfrei gegeben ist) bei der einen Teilstrecke nicht erheblich höher liegen soll als bei der anderen Teilstrecke. Die Erheblichkeitsgrenze ist überschritten, wenn die Kosten bei einem Abschnitt um mehr als ein Drittel höher liegen als beim anderen Abschnitt. Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht einer Abschnittsbildung dann das Willkürverbot entgegen.
Im nördlichen Teil der Fischerschlößlstraße betrug der (faktorierte) Beitragssatz je Quadratmeter Grundstücksfläche 9,08 Euro. Im südlichen Bereich wurde dieser aufgrund der erheblich höheren Grunderwerbskosten bei der Erhebung der Vorausleistungen (50 % des zu erwartenden Beitrages) im Jahr 2010 mit 17,09 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche errechnet.
Die Erheblichkeitsgrenze ist somit deutlich überschritten, wodurch die im Jahr 2004 angeordnete Abschnittsbildung nichtig war. Folge davon ist, dass die Fischerschlößlstraße als eine Erschließungsanlage abzurechnen ist.
Dies wurde telefonisch durch den Bayerischen Gemeindetag und per Mail vom 15.09.2014 auch durch das Landratsamt München bestätigt.
Dies bedeutet des Weiteren, dass die Eigentümer der im nördlichen Bereich der Fischerschlößlstraße anliegenden Grundstücke Nachzahlungen zu leisten haben und die Eigentümer der im südlichen Bereich anliegenden Grundstücke mit einer deutlich niedrigeren „Schlussrate“ belastet werden.
Die letzte Rechnung -mit der die Beitragspflicht formell entsteht- ging am 23.12.2013 bei der Gemeinde ein, sodass eine Verjährung nicht eingetreten ist. Die Festsetzungsfrist (auch für den nördlichen Bereich) läuft noch bis 31.12.2017.
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8. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.10.2015
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ö
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informativ
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8 |
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8.1. Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in Schäftlarn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.10.2015
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ö
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informativ
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8.1 |
Sachverhalt
Die Einreise von Asylbewerbern und Flüchtlingen in das Bundesgebiet hält unvermindert an. Im Rahmen der Verteilung von Asylbewerbern weist die Regierung von Oberbayern dem Landkreis München pro Woche 90 Personen zur Unterbringung zu – Tendenz steigend. Der Landkreis rechnet damit, dass bis Ende 2016 insgesamt 9000 Personen untergebracht werden müssen. Das Landratsamt lässt daher in verschiedenen Kommunen (z. B. in Grünwald und Unterföhring) Traglufthallen aufbauen, deren Errichtung sich jedoch verzögert. Wegen der kommenden kalten Jahreszeit kommt in den nächsten Monaten eine Unterbringung der Asylbewerber in Zelten nicht mehr in Frage. Aus diesem Grund war das Landratsamt gezwungen wiederholt auf Turnhallen zurück zu greifen. Zuletzt wurde für die Unterbringung von 300 Asylbewerbern die Turnhalle des Ernst-Mach-Gymnasiums in Haar herangezogen. Die Gemeinde Aschheim (ca. 9000 Einwohner) duldet bis 31.05.2015 eine Notunterkunft bei der an Spitzentagen bis zu 1400 Personen untergebracht werden können. Andere Gemeinden haben keine geeigneten Notunterkünfte zur Verfügung und rufen daher Haus- und Wohnungseigentümer mit ungenutztem Wohnraum dazu auf, diesen dem Landratsamt zur Unterbringung von Asylbewerbern zu vermieten.
Derzeit ist für die Gemeinde Schäftlarn damit zu rechnen, dass noch ca. 100 weitere Personen im Jahr 2016 untergebracht werden müssen. Die Gemeinde Schäftlarn ist bemüht, eine Möglichkeit zur Unterbringung zu finden, die kein Heranziehen der Schulturnhalle oder anderer derzeit genutzter Gebäude erforderlich macht.
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8.2. Moderierte Bürgerbeteiligung zur Ortsumfahrung / 6. Runder Tisch
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.10.2015
|
ö
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informativ
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8.2 |
Sachverhalt
In der sechsten Sitzung des Runden Tisches zur Ortsumfahrung Hohenschäftlarn trafen sich die Teilnehmer am 05.10.2015 um weiter an den Zielen und Kriterien der Ortsumfahrung zu arbeiten. Bevor an die Ergebnisse der letzten Sitzung angeknüpft wurde, fand eine gemeinsame Ortsbegehung statt. Dabei hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, zusammen mit der Verwaltung die Gegebenheiten vor Ort zu besichtigen. Danach Überprüften die Teilnehmer die bisher gefunden Ziele und erarbeiteten messbare Kriterien, die der späteren Bewertung der unterschiedlichen Trassenvarianten dienen.
Ein siebtes Treffen fand am 19. Oktober 2015 statt.
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8.3. Brücke Alpenblickstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.10.2015
|
ö
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informativ
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8.3 |
Sachverhalt
Vor vier Wochen haben die Straßenbauarbeiten begonnen. Auf Grund Erkrankung mehrerer Arbeiter ruht die Baustelle 10 Tage. Somit wird mit Fertigstellung der Straße über die Brücke bis Ende November gerechnet.
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8.4. Straßenbaumaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.10.2015
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ö
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informativ
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8.4 |
Sachverhalt
Derzeit wird der westliche Einmündungsbereich der Straße Anwänden in den Winkelweg verbreitert. Die Rößlstraße erhält von der Zeller Straße bis zur Abzweigung Adalbert-Stifter-Ring eine neue Feinasphaltschicht.
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8.5. Ergebnisse von Radarkontrollen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.10.2015
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ö
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informativ
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8.5 |
Sachverhalt
Am 08.09.2015 wurden zwischen 6.30 Uhr und 10.00 Uhr 2.359 Fahrzeuge in der Münchner Str. bei Hs.Nr. 67-69 gemessen. Es gab 145 (6,9%) Überschreitungen. Am 12.09.2015 wurden zwischen 16.30 und 18.45 Uhr 1.496 Fahrzeuge gemessen (Höhe Floßgatter). Es gab 143 (6,56%) Überschreitungen.
Am 15.09.2015 wurden in der Wolfratshauser Straße (Höhe Hs.Nr. 71) zwischen 7.40 und 9.20 Uhr 1.221 Fahrzeuge gemessen. Hierbei gab es 22 (1,8%) Überschreitungen.
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9. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.10.2015
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ö
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9 |
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9.1. Maria Kötzner-Schmidt: Sachstandsanfrage zu den Umbauplanungen für die Kreuzung B11/St2071
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.10.2015
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ö
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informativ
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9.1 |
Sachverhalt
Frau Kötzner-Schmidt fragt an, ob sich hinsichtlich des Antrages der GU-Fraktion vom 17.12.2015 zum Umbau der Kreuzung B11/St2071 ein neuer Sachstand bei den Planungen ergeben hätte.
Der Erste Bürgermeister antwortet, dass zunächst die Planungen zur Sanierung der B11 priorisiert wurden. Auch habe das staatliche Straßenbauamt nicht über die personellen Kapazitäten verfügt um die Umbauplanungen forciert zu bertreiben.
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9.2. Ulrich Stuke: Entsorgung von Altfahrrädern an Bahnhöfen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.10.2015
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ö
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informativ
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9.2 |
Sachverhalt
Herr Stuke trägt vor, dass vor allem am Bahnhof Ebenhausen einige herrenlose, alte Fahrräder und einige Fahrräder mit Werbetafeln dauerhaft abgestellt seien.
Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass die Gemeinde die Fahrradständer an den Bahnhöfen in regelmäßigen Abständen kontrollieren und definitiv herrenlose Fahrräder beseitigen würde.
Datenstand vom 14.02.2024 13:04 Uhr