Datum: 25.11.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 29/1 "Mittenwalder Straße 10 (sog. Maibaumwiese)" der Gemeinde Icking
6 Beratung und Beschluss zur 1. Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Schäftlarn (EWS) vom 19.12.2013
7 Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Schäftlarn "Gemeindewerke Schäftlarn"; Erweiterung des Aufgabenbereiches um den Bereich Energie
8 Bestellung eines Prüfers für die Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014
9 Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2014 der Gemeindewerke Schäftlarn und Beschluss zur Ergebnisverwendung
10 Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2014 des Betriebs gewerblicher Art "PV-Anlagen" der Gemeinde Schäftlarn und Beschluss zur Ergebnisverwendung
11 Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016, die Finanzplanung 2015-2019 und den Stellenplan
12 Beratung und Beschluss zur 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom 12.11.2009
13 Beratung und Beschluss zum Haushaltsplan 2016, der Finanzplanung 2015-2019 und dem Stellenplan;
14 Informationen
14.1 Kanalsanierung Ebenhausen/Zell; Sachstandsbericht
14.2 Anfrage Grundschule - Ganztagskonzept
14.3 Moderierte Bürgerbeteiligung zur Ortsumfahrung / 7. Runder Tisch: Phase der Kriterien- und Zielfindung abgeschlossen
14.4 Brücke Alpenblickstraße
14.5 Straßenbaumaßnahmen
14.6 Endabrechnung 2015 der AWO für die Schülermittagsbetreuung an der Grundschule Schäftlarn
14.7 Antrag der GemeindeUnion - Fahrradständer in Ebenhausen
15 Anfragen
15.1 Hans-Jürgen Heinrich: Abrechnung zur Kanalsanierung

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die mit der Ladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben. 

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö 2

Sachverhalt

Es wurden keine Anfragen vorgetragen.

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 21.10.2015 den Mitgliedern des Gemeinderates  zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall. 

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 21.10.2015 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 21.10.2015 wurde beschlossen, den Winterdienst im Bereich Ebenhausen und Zell an den Maschinenring Starnberg zu vergeben.

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5. Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 29/1 "Mittenwalder Straße 10 (sog. Maibaumwiese)" der Gemeinde Icking

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Icking hat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29/1 mit der Bitte um Stellungnahme im Rahmen des interkommunalen Abstimmungsgebots vorgelegt. 

Der Bebauungsplan sieht die Errichtung eines Lebensmittelmarktes an der Bundesstraße 11 (Mittenwalder Straße) vor. Die Verkaufsfläche des geplanten Einkaufsmarktes soll inclusive Backshop rd. 997 qm betragen.

Dem Bebauungsplanentwurf ist auch ein Verträglichkeitsbericht der CIMA GmbH beigefügt. 

Der Bericht geht davon aus, dass z.B. ein neuer Supermarkt (Vollsortimenter) in Icking im ungünstigsten Fall einen Umsatz von 1 Million Euro von den bestehenden Märkten in Ebenhausen (also Tengelmann und Rossmann)  abschöpft. Ob dies dann zu betriebswirtschaftlichen Problemen bei den Märkten in Ebenhausen führt kann nicht beurteilt werden; ist aber zumindest zu befürchten. 

Im Untersuchungsbericht wird hierzu ausgeführt:

„Von den Konkurrenzorten würden durch die Ansiedlung des Projekts verstärkt die Gemeinde Schäftlarn (Umsatzverlust: 1,0 Mio. Euro; 19,3 % Abschöpfung) ………betroffen sein; hauptsächlich durch Rückholeffekte Ickinger Kaufkraft aus diesen Orten. Gerade der Vollsortimenter in Schäftlarn-Ebenhausen wäre durch eine Neuansiedlung stark betroffen und müsste Umsatzeinbußen von bis zu 19 % hinnehmen. Ein Wert der an sich sehr hoch erscheint, aber durch die deutlich überdurchschnittliche Umsatzleistung am Standort kompensiert werden kann. Zudem weist der Standort in Ebenhausen durch die Agglomeration mit einem Drogeriemarkt einen nicht unwesentlichen Standortvorteilt gegenüber dem Planstandort in Icking auf.“ 

Unabhängig davon ist ein Schutz der Einkaufsmärkte in Ebenhausen bauplanungsrechtlich nicht möglich, da es sich nicht um einen schützenswerten zentralen Versorgungsbereich handelt. 

Diskussionsverlauf

Es erscheint Frau von Lenthe.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bebauungsplanentwurf Nr. 29/1 der Gemeinde Icking zur Kenntnis. Einwendungen werden nicht vorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Beratung und Beschluss zur 1. Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Schäftlarn (EWS) vom 19.12.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) Sitzung des Werkausschusses 28.10.2015 ö vorberatend 3
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 13.02.2015 weist das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 3. November 2014 (Az. 4 N 12.2074) hin, mit dem der BayVGH eine § 17 Abs. 2 Satz 1 der Muster-EWS entsprechende Regelung zur Kostentragungspflicht des Grundstückseigentümers für (anlassunabhängige) Abwasseruntersuchungen für nichtig erklärt hat.
Die mit der Normenkontrollklage angegriffene Satzungsbestimmung hatte folgenden Wortlaut:
„ Die Gemeinde kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, auf Kosten des Grundstückseigentümers untersuchen lassen."
Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung wird empfohlen, die Worte „auf Kosten des Grundstückseigentümers“ zu streichen.
§ 17 Abs. 2 Satz 1 lautet demnach wie folgt: „ Die Gemeinde kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, untersuchen lassen."
Die Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Schäftlarn (Entwässerungssatzung – EWS) vom 19.12.2013 ist zu ändern. 

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.10.2015 den Entwurf der 1. Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Schäftlarn (Entwässerungssatzung – EWS) vom 21.10.2015 einstimmig beschlossen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Schäftlarn (Entwässerungssatzung – EWS) vom 21.10.2015 ist als Anlage beigefügt. Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den beigefügten Entwurf der 1. Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Schäftlarn (Entwässerungssatzung – EWS) vom 21.10.2015 als Satzung. Der Entwurf ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Schäftlarn "Gemeindewerke Schäftlarn"; Erweiterung des Aufgabenbereiches um den Bereich Energie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) Sitzung des Werkausschusses 28.10.2015 ö vorberatend 4
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 29.01.2014 hat der Gemeinderat die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der neuen Kinderkrippe, Zechstr. 18, beschlossen. Mit Beschluss vom 30.07.2014, TOP 13, wurde festgelegt, dass die Anlage als Betrieb gewerblicher Art (BgA) im kommunalen Haushalt (Abschnitt 8102) der Gemeinde geführt wird.
In Rahmen der seinerzeitigen Beratung wurde darauf hingewiesen, dass eine spätere Übertragung in den Eigenbetrieb Gemeindewerke Schäftlarn möglich ist.

Aufgrund der steuerlichen Problematik im Laufe des Jahres 2015 kam es zu Problemen im Vollzug.

Mit Schreiben vom 16.10.2015 nahm der Bayerischen Kommunale Prüfungsverband zur aufgeworfenen steuerlichen Thematik, die eine Korrektur des Jahresabschlusses 2014 der Sparte Wasserversorgung zur Folge hat, und der künftigen steuerlichen Gesamtveranlagung Stellung und empfahl die Eingliederung der Photovoltaikanlage in eine neue Sparte ENERGIE in den Eigenbetrieb der Gemeindewerke Schäftlarn.
Insbesondere auch im Hinblick auf die Absicht der Gemeindewerke im Wirtschaftsjahr 2016 weitere Photovoltaikanlagen für die Bereiche Abwasser und Wasser zu errichten.
Aus diesem Grund ist die Betriebssatzung für den Eigebetrieb der Gemeinde Schäftlarn „Gemeindewerke“ vom 18.12.2008, geändert am 29.07.2010, in § 2 Abs. 1 Satz 1 zu ändern.

Die Ergänzung erfolgt wie folgt:
„(1) Aufgabe der Gemeindewerke ist die Versorgung des Gemeindegebiets mit Wasser, die Entsorgung des in der Gemeinde Schäftlarn anfallenden Abwassers bzw. Mischwassers und die Erzeugung, der Bezug, die Verteilung und der Vertrieb von Energie."

Die Ergänzung wurde etwas weiter gefasst, um nicht unnötig weitere Änderungen im Laufe der Zeit durchführen zu müssen. Der derzeitige Aufgabenbereich ist allein schon aus Gründen der Personalkapazität auf die Erzeugung von Energie beschränkt.
Der Entwurf der 2. Änderung der Betriebssatzung vom 20.10.2015 ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Satzung soll zum 01.01.2016 in Kraft treten. 
Der Haushaltsplan 2016 der Gemeinde und der Wirtschaftsplan 2016 sowie die jeweiligen Finanzplanungen berücksichtigen diese Änderung.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.10.2015 den beigefügten Entwurf der 2. Änderung der Betriebssatzung vom 20.10.2015 einstimmig beschlossen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den der Sitzungsvorlage beigefügten Entwurf der 2. Änderung der Betriebssatzung vom 20.10.2015 als Satzung. Der Entwurf ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Bestellung eines Prüfers für die Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) Sitzung des Werkausschusses 28.10.2015 vorberatend 14
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Für die ungeprüften Jahresabschlüsse 2013 und 2014 ist ein Prüfer zu bestellen. Seit Gründung des Eigenbetriebes wurde die Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) durchgeführt.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. der Eigenbetriebssatzung (EBS) ist für die Bestellung des Prüfers der Gemeinderat zuständig. Gemäß § 5 Abs. 2 EBS ist der Werkausschuss in allen Angelegenheiten für die der Gemeinderat zuständig ist, als vorberatender Ausschuss tätig.

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.10.2015 einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 zu beauftragen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 der Gemeindewerke Schäftlarn zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2014 der Gemeindewerke Schäftlarn und Beschluss zur Ergebnisverwendung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) Sitzung des Werkausschusses 28.10.2015 ö beschliessend 5
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2014 wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, Herrn Dipl.-Kfm. Strasser, am 30.06.2015 erstellt. 
Der Jahresabschluss 2014 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 16.060.419,13 € (Vorjahr: 17.561.242,25 €) und einem Gewinn in Höhe von 246.504,62 € (Vorjahr: -313.109,97 €) ab.
Der Gewinn des Gesamtbetriebs gliedert sich wie folgt auf: Wasserversorgung (20.008,08 €) und Abwasser (226.496,54 €). Der große Gewinn im Bereich Abwasser ist auf die in Verzug befindliche Kanalsanierung in Ebenhausen/Zell zurückzuführen.
Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) sind Verluste, soweit sie nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen werden, auf neue Rechnung vorzutragen. Gewinne der folgenden 5 Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden. Aus diesem Grund ist der Gewinn des Jahres 2014 zur Verlusttilgung des Jahres 2010 (-52.985,61 €) und zum Teil für das Jahr 2011 (-322.409,62 €) zu verwenden. Für das Jahr 2011 besteht damit noch ein Verlustvortrag in Höhe von 128.890,61 €.
Die Werkleitung hat den Lagebericht für das abgelaufene Wirtschaftsjahr erstellt und dem 1. Bürgermeister sowie den Mitgliedern des Werkausschusses am 05.08.2015 vorgelegt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurde ebenso an die Mitglieder des Werkausschusses ausgegeben.
Der Werkausschuss hat den Bericht der Werkleitung in seiner Sitzung vom 28.10.2015 zur Kenntnis und einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, den Jahresgewinn 2014 in Höhe von 246.504,62 € zur Verlusttilgung des Jahres 2010 (-52.985,61 €) und zum Teil für das Jahr 2011 (-322.409,62 €) zu verwenden. Für das Jahr 2011 besteht damit noch ein Verlustvortrag in Höhe von 128.890,61 €.
Für die Wirtschaftsjahre 2013 und 2014 erfolgt durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) noch die Abschlussprüfung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Werkleitung zur Kenntnis und beschließt, den Jahresgewinn 2014 in Höhe von 246.504,62 € zur Verlusttilgung des Jahres 2010 
(-52.985,61 €) und zum Teil für das Jahr 2011 (-322.409,62 €) zu verwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2014 des Betriebs gewerblicher Art "PV-Anlagen" der Gemeinde Schäftlarn und Beschluss zur Ergebnisverwendung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 29.01.2014 hat der Gemeinderat die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der neuen Kinderkrippe, Zechstr. 18, beschlossen. Mit Beschluss vom 30.07.2014, TOP 13, wurde festgelegt, dass die Anlage als Betrieb gewerblicher Art (BgA) im kommunalen Haushalt (Abschnitt 8102) der Gemeinde geführt wird.

Der Jahresabschluss 2014 wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, Herrn Dipl.-Kfm. Strasser, am 19.10.2015 erstellt. Das ist der erste Jahresabschluss für den Betrieb gewerblicher Art (BgA).

Hinzuweisen ist darauf, dass der BgA nur die PV-Anlage und nicht den Speicher erfasst. Der Speicher ist zu 100 Prozent dem Eigenverbrauch zuzuordnen und damit nicht Gegenstand des BgA. Die ursprünglich gezogene Vorsteuer musste dem Finanzamt wieder zurückgezahlt werden.

Der Jahresabschluss 2014 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 61.335,00 € und einem Verlust in Höhe von 2.670,59 € ab. Der Jahresabschluss ist als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2014 zur Kenntnis und beschließt, den Jahresverlust 2014 in Höhe von 2.670,59 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016, die Finanzplanung 2015-2019 und den Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) Sitzung des Werkausschusses 28.10.2015 ö vorberatend 7
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan 2016 samt Anlagen ist dem Haushaltsplan der Gemeinde beigefügt.

Der Werkleiter erläutert den Wirtschaftsplan 2016 mit Anlagen. Er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 2.606.900 € und in den Aufwendungen mit 3.300.100 € und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.257.100 € ab. Das Ergebnis des Gesamtbetriebs schließt mit einem Verlust in Höhe von 693.200 € vor Steuern (696.800 € nach Steuern) ab.
Der Erfolgsplan der Sparte Abwasser schließt in den Erträgen mit 2.151.600 € und in den Aufwendungen mit 2.825.900 €. Dies führt zu einem Verlust in Höhe von 674.300 €. Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.114.100 €.
Der Erfolgsplan der Sparte Wasser schließt in den Erträgen mit 450.300 € und in den Aufwendungen mit 465.100 €. Dies führt zu einem Verlust vor Steuern in Höhe von 14.800 € (nach Steuern 18.400 €).
Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 137.000 € ab.
Der Erfolgsplan der Sparte Energie schließt in den Erträgen mit 5.000 € und in den Aufwendungen mit 9.100 €. Dies führt zu einem Verlust in Höhe von 4.100 €.
Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 6.000 € ab.

Des Weiteren wird auf den Vorbericht und den Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2016 mit Finanzplanung 2015 bis 2019 verwiesen.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.10.2015 den Entwürfen des
a) Wirtschaftsplans 2016 mit Anlagen,
b) Finanzplans 2015 bis 2019 und
c) Stellenplans.
jeweils in der Fassung 20.10.2015 einstimmig beschlossen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen. Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2016 ist Bestandteil der Niederschrift.

Die Abstimmung muss zu den Buchstaben a) bis c) jeweils einzeln erfolgen.

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Strobl.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegten Entwürfen des
a) Wirtschaftsplans 2016 mit Anlagen,
b) Finanzplans 2015 bis 2019 und
c) Stellenplans.
jeweils in der Fassung 20.10.2015. Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2016 ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Beratung und Beschluss zur 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom 12.11.2009

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Mit Rundschreiben vom 02.07.2015, Nr. 37/2015, hat der Bayerische Gemeindetag seine Mitglieder über die Ergebnisse des Kommunalen Finanzausgleichs 2016 informiert. Im Rahmen dieses Rundschreibens wurden nicht nur die Verhandlungsergebnisse des Finanzausgleichs 2016, sondern auch die Auswirkungen der Strukturreform auf die Gemeindeschlüsselzuweisungen dargestellt.
Die Strukturreform hat Auswirkungen auf die Steuer- und Umlagekraft einer Gemeinde. Dies resultiert insbesondere aus der Anhebung der Nivellierungshebesätze für die Grundsteuer A und B, aber auch der Gewerbesteuer auf einheitliche 310 % einschließlich einer 10%igen Teilanrechnung der über dem Nivellierungshebesatz liegenden Realsteuereinnahmen. Hieraus resultiert eine spürbare Steigerung der Steuerkraft.

Das bedeutet, dass wir bei den Umlage- und Steuerkraftberechnungen mit 310 % berechnet werden, obwohl wir einen Hebesatz bei der Grundsteuer A in Höhe von 250 % und bei der Grundsteuer B in Höhe von 300 % haben.

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag am 22.10.2015 kommt ganz klar zum Ausdruck, dass empfohlen wird, die Hebesätze der Grundsteuer A und B auf den Nivellierungssatz von 310 % anzuheben. Wir werden ansonsten mit höheren Werten als wir tatsächlich erhalten gerechnet.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat daher in der Sitzung am 02.11.2015 beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, die Hebesatzsatzung zu ändern, in dem die Hebesätze für die Grundsteuern A und B jeweils auf den Nivellierungshebesatz von 310 v.H. angepasst werden.

Durch die Anpassung der Hebesätze bei den Grundsteuern A und B sind Mehreinnahmen von rd. 30.000 € zu erwarten. Wobei rund 4.000 € auf die Grundsteuer A und rd. 26.000 € auf die Grundsteuer B entfallen.

Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom 12.11.2015 ist als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den beigefügten Entwurf der 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom 12.11.2015 als Satzung. Der Entwurf ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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13. Beratung und Beschluss zum Haushaltsplan 2016, der Finanzplanung 2015-2019 und dem Stellenplan;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 02.11.2015 ö beschliessend 3
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Den Mitgliedern des Gemeinderats sind der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 mit ihren Bestandteilen und Anlagen im Entwurf vom 11.11.2015 zugegangen. 

Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) hat in seiner Sitzung vom 02.11.2015 dem vorgelegten Planwerk mit geringfügigen Änderungen zugestimmt. 

Im Nachgang ergaben sich noch weitere Änderungen: 

       Eine Nachfrage bei Herrn Zenner (TSV Schäftlarn) hat ergeben, dass der über mehrere Haushaltsjahre veranschlagte Zuschuss für den barrierefreien Zugang (7.500 € bei Haushaltsstelle 5500.9870) nicht mehr benötigt wird. Frau Reitinger hatte im Rahmen der Haupt- und Finanzausschusssitzung um Überprüfung der Notwendigkeit des Ansatzes gebeten. Der Ansatz wurde auf 0,- € angepasst.
       Anpassung der Kreisumlage auf 2.406.000 €. Ausführungen finden Sie im Vorbericht auf Seite 5.
       Ausgleich der Sonderrücklagen (Liegenschaften, Bestattungswesen und Abfallbeseitigung)
       Ausgleich des Verwaltungshaushaltes mit Zuführung an den Vermögenshaushalt und Ausgleich des Vermögenshaushaltes mit entsprechender Rücklagenentnahme.

Der Gesamthaushalt 2016 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 12.673.000 € ab. Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.771.100 € und der Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.901.900 € ab. 

Im Weiteren wird auf den Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 Bezug genommen. 

Diskussionsverlauf

Der Vermögens- und Verwaltungshaushalt ist systematisch erörtert worden. Änderungen gab es dabei im Vermögenshaushalt bei 6 Haushaltstellen und im Verwaltungshaushalt bei 4 Haushaltsstellen (siehe Anlage 1).
Eine gravierende Anpassung kann es noch bei der Kreisumlage ergeben. Hier ist mit einer Anhebung des Kreisumlagenhebesatzes zu rechnen. Dies wird bis zur Gemeinderatssitzung am 25.11.2015 ebenso eingearbeitet wie die Anpassung der Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes und der Ausgleich der Sonderrücklagen und des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2016 in der vorliegenden Fassung vom 11.11.2015. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.771.100 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.901.900 € ab. Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2016 im Entwurf vom 11.11.2015 als Satzung. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.
2.        Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2015-2019 in der vorliegenden Fassung vom 11.11.2015.
3.        Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan in der vorliegenden Fassung vom 11.11.2015

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö informativ 14
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14.1. Kanalsanierung Ebenhausen/Zell; Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö informativ 14.1

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 13.04.2015; TOP 9, hat der Werkausschuss den Auftrag für die Sanierung der privaten u. öffentl. Grundstücksentwässerungsleitungen einschließlich öffentlicher Anschlusskanäle, die Sanierung von Teilbereichen der öffentlichen Sammelkanalisation und die Sanierung von Schächten vergeben.
Die Vergabe wurde aufgrund einer Bieterbeschwerde von der Regierung von Oberbayern, Vergabestelle, aufgehoben. Am 29.09.2015 fand ein Abstimmungsgespräch mit VOB-Stelle statt. Dabei wurden die bisherige Problematik und die weitere Vorgehensweise besprochen. Die Ausschreibung Kanalsanierungsmaßnahmen erfolgte nun erneut mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der weitere Zeitplan stellt sich wie folgt dar:

1) Abstimmungsgespräch mit VOB-Stelle:                        29.09.2015 (erledigt)
2) Mitteilung an Staatsanzeiger für Veröffentlichung:        06.10.2015 (erledigt)
3) Veröffentlichung Staatsanzeiger:                                19.10.2015 (erledigt)
4) Schlusstermin für Anforderung:                                06.11.2015 (erledigt)
5) Nachforderung von Unterlagen:                                12.11.2015 (erledigt)
6) Versand der Ausschreibungsunterlagen ab:                        27.11.2015
7) Schlusstermin für Angebotseingang:                                11.01.2016
8) Submission:                                                        11.01.2016
9) Vorlage Vergabevorschlag:                                        20.01.2016
10) Vergabe (WA-Sitzung):                                        27.01.2016

Die öffentlichen und privaten Sanierungsarbeiten der Grundstücksentwässerungs-anschlüsse erfolgen im Zeitraum Mai bis Oktober 2016. In diesem Zug werden auch Sanierungsarbeiten am Hauptkanal im Ortsteil Neufahrn durchgeführt.

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14.2. Anfrage Grundschule - Ganztagskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö informativ 14.2

Sachverhalt

Der Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen hat eine Anfrage an die Gemeinde gestellt, die sich auf die Veröffentlichung der Bayerischen Staatsregierung mit dem Titel „Neuerungen im Bereich der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler“ bezieht. 

Nach Rücksprache mit der Schulleitung ist dazu festzustellen, dass es bisher von Eltern wenig Interesse an solchen Bildungs- und Betreuungsangeboten gegeben hat. Auch vom Elternbeirat kamen bisher hierzu keine Impulse. Es wird vermutet, dass das sehr flexible Nachmittagsangebot der AWO, welches 4 SMB-Gruppen bis 14 Uhr, 2 SMB-Gruppen bis 16 Uhr sowie 2 Hortgruppen bis 17 Uhr bietet dafür ursächlich sein könnte. Hinzu kommt ein breites schulisches Spektrum an Nachmittagsarbeitsgemeinschaften.

Der Rektor der Grundschule Schäftlarn, Herr Prechter wird demnächst eine offene Ganztagsschule besuchen und danach prüfen inwieweit die Grundschule Schäftlarn räumlich, personell und inhaltlich einen Ganztagsschulbetrieb verwirklichen könnte.      

Diskussionsverlauf

Herr Lankes merkt an, dass sich die Anfrage nicht zuletzt an die Gemeindeverwaltung gerichtet habe, da diese für die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und die Raumplanung zuständig sei. Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass es sinnvoll sei, die Schulleitung frühzeitig in Planungen einzubinden, da diese die Verantwortung für die personelle und organisatorische Umsetzung der Ganztagsschule habe.

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14.3. Moderierte Bürgerbeteiligung zur Ortsumfahrung / 7. Runder Tisch: Phase der Kriterien- und Zielfindung abgeschlossen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö informativ 14.3

Sachverhalt

Am 19. Oktober 2015 trafen sich die Mitglieder des Runden Tisches zur Ortsumfahrung Hohenschäftlarn im Rathause zu ihrer siebten Arbeitssitzung. Schwerpunkt des Treffens war, weitere Ziele und messbare Kriterien für die spätere Bewertung der unterschiedlichen Trassenvarianten zu erarbeiten. Nun gilt es, in der nächsten Sitzung die Bewertung vorzunehmen. Dazu trafen sich die Teilnehmer des Runden Tisches zu ihrer 8. Arbeitssitzung am 24. November 2015. 

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14.4. Brücke Alpenblickstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö informativ 14.4

Sachverhalt

Am östlichen Teil der Brücke an der Alpenblickstraße konnte die Tragschicht bereits aufgetragen werden. Derzeit werden am westlichen Zufahrtsbereich zur Brücke die Sickerschächte eingebaut und die Sparten verlegt. In den nächsten Tagen sollen die Randsteine gesetzt und die Feinplanie erstellt werden. Soweit die Witterung es zulässt soll in etwa zwei Wochen die Asphalttragschicht aufgebracht werden.

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14.5. Straßenbaumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö informativ 14.5

Sachverhalt

Die Feinasphaltierung eines Teils der Rößlstraße wurde abgeschlossen. Ebenso ist der Fußweg entlang der Starnberger Straße im Bereich der Wiese der Familie Narr saniert worden.

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14.6. Endabrechnung 2015 der AWO für die Schülermittagsbetreuung an der Grundschule Schäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö informativ 14.6

Sachverhalt

Der AWO KV München-Land hat bei der Gemeinde Schäftlarn die Abrechnung für die Schülermittagsbetreuung eingereicht. Da die Ausstattung und der Betrieb der neuen Gruppe ab dem Schuljahr 2015/16 abgewickelt werden musste, waren bei den Positionen Fremdreinigung, Spiel- und Bastelmaterial, Wartungskosten sowie Neu- und Ersatzbeschaffungen Mehrkosten aufgetreten. Für die Gemeinde ergibt sich ein Defizit i. H. v. € 19.853,83. Insgesamt waren Aufwendungen i. H. v. € 179.542,73 zu verzeichnen. 

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14.7. Antrag der GemeindeUnion - Fahrradständer in Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö informativ 14.7

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informiert, dass der Antrag der GemeindeUnion zu o. g. Thematik im Bauausschuss behandelt wird.

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15. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö informativ 15
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15.1. Hans-Jürgen Heinrich: Abrechnung zur Kanalsanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö informativ 15.1

Sachverhalt

Herr Heinrich teilt mit, dass die Abrechnungen der TV-Untersuchungen für die privaten Grundstücksentwässerungsanschlüsse nicht klar und deutlich sind. Auch die Zahlungsfristen sind sehr kurz.
Der Werkleiter, Wolfgang Sacher, erwidert darauf, dass es bisher keinerlei Beschwerden gab. Gerne wird im Einzelfall die Abrechnung jedem erläutert und erklärt. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage, weil es sich dabei um eine privatrechtliche Forderung handelt. Bei einer öffentlich-rechtlichen Forderung beträgt die Frist 1 Monat.

Datenstand vom 14.02.2024 13:07 Uhr